ADAC ORTSCLUB WÜRZBURG Ausschreibung 1. freies ADAC Renntraining am 15.08.07 Autodrom in Most / CZ Titel der Veranstaltung : 1.Würzburger Renntraining Datum der Veranstaltung : 15.08.2007 Veranstaltungsort : Veranstalter : Veranstaltungsleiter: Teilnehmer : Klasseneinteilung : Nennung : Autodrom in Most / CZ ADAC Ortsclub Würzburg e.v. Herget Manfred, Karlstadt Teilnahmeberechtigt sind Inhaber einer gültigen Lizenz des DMSB, und Fahrer ohne Lizenz und Anfänger. Die Fahrzeuge werden in mehren Gruppen eingeteilt und sind bei der Nennung mitzuteilen. Gruppe 1 : Superbike Gruppe 2 : Supersport Gruppe 3 : Open 2 - takt Gruppe 4 : Open 4 - takt Es gilt ein Nennungsschluss von 14 Tagen vor der Veranstaltung. Bei der schriftlichen Nennung nur das DMSB Nennformular verwenden. Wichtig ist das die Fahrer Daten und das Technische Datenblatt vollständig ausgefüllt sind. Seite 1 von 4 Renntraining 07
Start-/ Nenngeld : Die Kostenbeteiligung von Euro 135.- ist der Anmeldung als Verrechnungsscheck beizufügen oder zeitgleich mit der Nennung an den Veranstalter zu überweisen. Überweisungen sind durch Quittung nachzuweisen und an den ADAC Ortsclub Würzburg e.v. Kto.-Nr: 1464639, BLZ: 79020076, Hypo Vereinbank Würzburg unter dem Stichwort Renntraining vorzunehmen. Zeitplan : Papierabnahme : Dienstag 14.08.07 18.30 Uhr - 20.00 Uhr Mittwoch 15.08.07 07.30 Uhr - 12.00 Uhr Trainingszeit : Mittagspause : 9.00 Uhr - 18.00 Uhr 1 Stunde Technische Abnahme : Versicherung : Mittwoch 15.08.07 ab 7.30 Uhr Die Fahrzeuge müssen vor Beginn der Veranstaltung vorgeführt werden. Fahrzeuge mit technischen Mängeln, insbesondere mit unzureichender Schalldämpfung, werden nicht zur Veranstaltung zugelassen. Der Veranstalter schließt eine Veranstalter- Haftpflicht-Versicherung mit folgenden Versicherungssummen ab: 2.600.000,00 für Personen pro Ereignis jedoch nicht mehr als 1.100.000,00 für die einzelne Personen 1.100.000,00 für Sachschäden 1.000.000,00 für Vermögensschäden sowie eine Sportunfallversicherung der Teilnehmer mit der Versicherungssumme : 15.500,00 für den Todesfall 31.000,00 für den Invaliditätsfall mit 200% Progression 62.000,00 bei Vollinvalidität Art der Veranstaltung : Die Veranstaltung ist ein Renntraining und wurde unter der Reg.-Nr.: 116/2007 am 17.04.2007 vom ADAC Nordbayern e. V, registriert und genehmigt. Seite 2 von 4 Renntraining 07
Organisation : Veranstaltungsleiter: Herget Manfred Julius-Echter-Str.25 97753 Karlstadt Tel : 09353 3723 Fax : 09353 982187 Mobil : 0172-4421609 E-Mail : manfred.herget@adac-oc-wuerzburg.de Technische Abnahme: N.N Haftungsausschluss : Die Teilnehmer (Fahrer, Kraftfahrzeugeigentümer und halter )nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und straf rechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeugen (auch von Betreuer- u. Helferfahrzeugen, etc.) verursachten Schäden. Die Teilnehmer - bei Minderjährigen die Eltern bzw. der/die Erziehungsberechtigte/n erklären mit der Abgabe der Anmeldung/Nennung, die diese Haftungsausschlusserklärung beinhaltet, den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden und Unfälle, und die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen die FIA, Fim, UEM, den DMSB, die Mitgliedorganisationen des DMSB, die deutsche Motorsport Wirtschafts- GmbH, deren Residenten, Organe, Geschäftsführer und Generalsekretäre, den ADAC e.v.. die ADAC Motorsport GmbH. die ADAC Gaue, den ADAC Ortsclubs, sowie deren Präsidenten, Vorstände, Geschäftsführer, Generalsekretäre, Mitglieder und hauptamtliche Mitarbeiter den Veranstalter, dessen Beauftragte, die Sportwarte. Helfer, den Platz- und Streckeneigentümern, Behörten, Hilfs, und Renndienste sowie allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen. dem Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen, Wege und Plätze samt Zubehör verursacht werden, den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreis beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf eine vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, gegen : die anderen Teilnehmer ( Fahrer, Mitfahrer ), der Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge dem eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer ( anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor! ) und eigene Helfer Seite 3 von 4 Renntraining 07
verzichten Sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung ( Warmfahren, Absolvieren der Übungen, ungezeitetes und gezeitetes Training ) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, außer für sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit Abgabe der Nennung nimmt der Halter/Fahrer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung ( Kfz-Haftpflicht, Kasko- Versicherung ) für Schäden bei der Veranstaltung nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeuges davon zu unterrichten. Allgemeines: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder den Behörden angeordneten, erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentlichen Umstände bedingt ist, oder irgendwelche Schadenersatzpflicht zu übernehmen. Im übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung nicht Haftungsausschluss vereinbart ist. Die Übungs-, Trainings -und Einstellfahrt wird keinesfalls durch Rundenzählung oder Zeitwertung in ein Wettbewerb umfunktioniert. die teilnehmenden Fahrzeuge müssen zum öffentlichen Verkehr nicht zugelassen sein Massenstart darf geübt werden, jedoch ohne eine sich einschließende Wertung, weder nach Zeit, noch nach Runden. Mit der Abgabe der unterschriebenen Nennung unterwirft sich der Teilnehmer den Bestimmungen dieser Ausschreibung und den evt. noch zu erlassenden Ausführungsbestimmungen. Zu verbindlichen Auskünften ist nur der Leiter der Veranstaltung berechtigt. Zur Fahrerbesprechung wird aufgerufen. Einsrüche gegen den Veranstalter sind nicht zulässig. Auf dem Trainingsgelände gilt : Abfall wieder mitnehmen und eine Kunststoffunterlage mitbringen um ein eindringen von Öl oder Benzin in das Erdreich zu verhindern. Manfred Herget ADAC Ortsclub Würzburg 1.Sportleiter Seite 4 von 4 Renntraining 07