A. Preis- und Leistungsverzeichnis für das ebase Managed Depot (nachfolgend Managed Depot genannt)



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Transkript:

Preis- und Leistungsverzeichnis für das ebase Managed Depot und Konten bei der European Bank for Financial Services GmbH (ebase ) A. Preis- und Leistungsverzeichnis für das ebase Managed Depot (nachfolgend Managed Depot genannt) I. Preise/Abrechnungsmodalitäten (alle Angaben verstehen sich inkl. der derzeit gültigen Umsatzsteuer [USt.] und passen sich bei Änderung der USt. entsprechend an) Depotführungsentgelt (das Depotführungsentgelt versteht sich als Pauschale je Kalenderjahr) Managed Depot 48,00 EUR Die Abrechnung des Depotführungsentgelts erfolgt zum Jahresende bzw. bei unterjähriger Auflösung zum Auflösungszeitpunkt oder ggf. bei Gesamtverfügung des Fondsportfolios. Bei Eröffnung im zweiten Kalenderhalbjahr wird das halbe Depotführungsentgelt berechnet. Bei Depotauf - lösung innerhalb des ersten Kalenderjahres oder ggf. bei Gesamtverfügung des Fondsportfolios wird pauschal das volle Depotführungsentgelt berechnet. Ab dem zweiten Kalenderjahr wird bei Depot auf lösung im ersten Kalenderhalbjahr oder ggf. bei Gesamtverfügung des Fondsportfolios das halbe Depotführungsentgelt und bei Depotauflösung im zweiten Kalenderhalbjahr oder ggf. bei Gesamtverfügung des Fondsportfolios das volle Depotführungsentgelt berechnet. Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung des Depotführungsentgelts zum Jahresende über das Konto flex bei der ebase (nachfolgend Konto flex genannt). Sofern die Abrechnung des Depotführungsentgelts zum Jahres ende über das Konto flex nicht möglich sein sollte (z. B. aufgrund nicht vorhandenem dispositivem Saldo), ist die ebase berechtigt, das Depotführungsentgelt durch Verkauf von Fondsanteilen bzw. Anteilbruchstücken gemäß der Ist-Struktur des Fondsportfolios im Managed Depot abzurechnen. Bei unterjähriger Depot auf lösung oder ggf. bei Gesamtverfügung des Fondsportfolios erfolgt die Erhebung des Depotführungsentgelts durch Verkauf von Fondsanteilen bzw. Anteilbruchstücken gemäß der Ist-Struktur des Fonds port folios im Managed Depot. Sonstige Entgelte Online-Transaktionen Schriftlich beauftragte Transaktionen (postalisch, per Telefax) ETF-Entgelte Fondsportfoliowechsel (nur schriftlich möglich) Eil-Überweisung 1 Grenzüberschreitende Überweisungen 4 derzeit derzeit 15,00 EUR 30,00 EUR Übermittlung der Depotauszüge pro Transaktion bei Nutzung ebase Online-Banking 5 Online-Depotauszüge Einzelversand auf Anfrage per Post 2,50 EUR pro Versand Depotauszug am Ende eines Kalenderjahres/ bei Depotauflösung Regelmäßiger Versand von Zweitschriften an eine Zusatzadresse derzeit pro Kalenderjahr Steuerliche Bescheinigungen (gesetzlich vorgeschrieben) Steuerliche Hinweise (über die gesetzliche Beauskunftungspflicht hinausgehend) 6 Stand: 1. Mai 2015 Aufwandsersatz für Verrechnungsscheck 10,00 EUR je Auszahlung Verpfändungen (einmalig anfallendes Entgelt, die Abrechnung erfolgt bei Einrichtung der Verpfändung) Postretouren 7 10,00 EUR Die Abrechnung der vorgenannten Entgelte erfolgt in der Regel über das Konto flex. Ausgenommen von diesen Abrechnungsmodalitäten sind z. B. derzeit die nachfolgenden Entgelte: Depotführungsentgelt bei unterjähriger Depotschließung Entgelte für Transaktionen Porto- und Versandkosten für die Offline-Nutzung des Managed Depots mit Konto flex Die Erhebung dieser Entgelte erfolgt in der Regel durch Verkauf von Fondsanteilen aus dem Fondsportfolio des Managed Depots. Steuererstattungen und Steuernachzahlungen im Rahmen der Abgeltungsteuer werden grundsätzlich automatisch über das Konto flex als Abwick lungs konto abgerechnet. Bei Konten für Minderjährige hat die ebase das Recht, Steuernachzahlungen von der angegebenen externen Bankverbindung lautend auf einen oder beide gesetzlichen Vertreter einzuziehen. Ein möglicher Anspruch der ebase auf Ersatz von weiteren Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Entgelte für den Vermittler Ein Ausgabeaufschlag auf den Anteilwert wird seitens der ebase, sofern die ebase die Fondsanteile für das Fondsportfolio zum Anteilwert beziehen kann, nicht erhoben, so dass der Erwerb der Fondsanteile zum Anteilwert (Rücknahmepreis) erfolgt. Für die jeweiligen Anlagestrategien kann eine Anlagevergütung in Höhe von bis zu 5,95 % für die Anlagestrategien Balance und Dynamik bzw. bis zu 3,57 % für die Anlagestrategien Klassik, Substanz und Rendite erhoben werden (die Angaben zur Anlagevergütung verstehen sich inkl. der derzeit gültigen USt. und passen sich bei Änderung der USt. entsprechend an). Die Anlage ver - gütung wird als Abschlag von dem Anlagebetrag im ausgewählten Fonds - portfolio berechnet und kann von der ebase ganz oder teilweise als Vertriebsprovision für die Vermittlung an den Vermittler gezahlt/weiter - gegeben werden. Der Kunde wurde von der ebase ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die ebase neben der vom Kunden gezahlten Anlagevergütung im Zusammenhang mit der Depotführung und der Abwicklung von Aufträgen auf der Grundlage von Vertriebsverträgen eine zeit - anteilige Vergütung von den die jeweiligen Fonds auflegenden Kapitalverwaltungs-/Verwaltungsgesellschaften (nachfolgend Verwaltungsgesellschaften genannt) erhält, solange die Fonds anteile gehalten werden (laufende Vertriebsprovision). Die Höhe der laufenden Vertriebsprovision berechnet sich als prozentualer Anteil des jeweiligen Werts der verwahrten Fondsanteile und beträgt je nach Verwaltungsgesellschaft und Art des Fonds derzeit bis zu 1,5 % (durchschnittlich 0,5 % 8 ). Dem Kunden entstehen aus der laufenden Vertriebsprovision keine zusätzlichen Kosten, da diese aus der dem jeweiligen, im Fondsportfolio enthaltenen Fonds belasteten Verwaltungsvergütung an die ebase gezahlt wird. Darüber hinaus gewährt die ebase dem Vermittler des Kunden bzw. dessen Vertriebsorganisation unter Umständen geldwerte Zuwendungen in Form von Sachleis tungen in Höhe von jährlich maximal 8,00 EUR, bezogen auf die Anzahl der jeweils vermittelten Depots. Nähere Einzelheiten zu den von der ebase erhaltenen Vergütungen sind auf Anfrage bei der ebase zu erfahren. Der Kunde wurde darauf hingewiesen, dass die ebase neben der vom Kunden gezahlten Anlagevergütung auf der Grundlage von Vertriebsverträgen eine zeitanteilige Vergütung (laufende Vertriebsprovision) ganz oder teilweise an den Vermittler des Kunden für seine Vermittlungstätigkeit bzw. an dessen Vertriebsorganisation gewährt, solange die Fondsanteile im Fonds portfolio gehalten werden. Darüber hinaus gewährt die ebase dem Vermittler des Kunden bzw. dessen Vertriebsorganisation European Bank for Financial Services GmbH (ebase ) 80218 München DEUTSCHLAND Telefon: +49 (0) 89/454 60-890 Telefax: +49 (0) 89/454 60-892 E-Mail: service@ebase.com Gläubiger-ID: DE68ZZZ00000025032 1/5

unter Umständen geldwerte Zuwendungen in Form von Sachleistungen in Höhe von jährlich maximal 8,00 EUR, bezogen auf die Anzahl der jeweils vermittelten Depots. Nähere Einzelheiten zu den von der ebase erhaltenen Vergütungen sind auf Anfrage bei der ebase zu erfahren. Volumenabhängiges Vermögensverwaltungsentgelt für die ebase als Advisor Für das Managed Depot wird zusätzlich zum Depotführungsentgelt ein halbjährliches volumensabhängiges Vermögensverwaltungsentgelt in Höhe von 0,5 % p.a. erhoben (die Angaben zum Vermögensverwaltungsentgelt verstehen sich inkl. der derzeit gültigen USt. und passen sich bei Änderung der USt. entsprechend an). Das Vermögensverwaltungsentgelt berechnet sich prozentual auf die durchschnittlichen Monatsultimobestände des dem jeweiligen Ausführungszeitpunkt voran gegangenen Kalenderhalbjahres. Die Abrechnung des volumenabhängigen Vermögensverwaltungsentgelts gegenüber dem Kunden erfolgt durch die ebase grundsätzlich stichtagsbezogen zum 30.06. und zum 30.12. bzw. dem letzten Bankarbeitstag des Monats Juni bzw. Dezember eines jeden Jahres (Ausführungszeitpunkt) durch Lastschrift vom Konto flex des Kunden. Der ebase bleibt es vorbehalten, das Vermögensverwaltungsentgelt durch den Verkauf von Fondsanteilen aus dem Fondsportfolio abzurechnen. Bei einer unterjährigen Beendigung des Depotvertrags wird das volumenabhängige Vermögensverwaltungsentgelt anteilig auf den Zeitpunkt der Depotauflösung bzw. bei Verkauf des Gesamtbestands zum Zeitpunkt des Verkaufs prozentual auf die durchschnittlichen Monatsultimobestände und den Stichtag der Depotauflösung berechnet und durch Verkauf von Fondsanteilen aus dem Fondsportfolio abgerechnet. Als Stichtag für die Berechnung des volumenabhängigen Vermögensverwaltungsentgelts gilt der Arbeitstag vor dem Bearbeitungsdatum der ebase. Liegt für den Stichtag für die Depotbestandsermittlung kein Anteilpreis bzw. Devisenkurs vor, so wird der letzte der ebase mitgeteilte Anteilpreis bzw. Devisenkurs für die Depotbestandsermittlung herangezogen. Die Belastung des volumenabhängigen Vermögensverwaltungsentgelts ge - gen über dem Kunden erfolgt durch den Verkauf von Fondsanteilen bzw. Anteilbruchstücken gemäß der Ist-Struktur des Fondsportfolios im jeweiligen Managed Depot in entsprechender Höhe. Die Kündigung des Managed Depots bewirkt gleichzeitig die Beendi gung des Vermögensverwaltungsvertrags. Eine Schließung des Konto flex erfolgt nur, soweit kein weiteres Produkt (Depot oder Konto) bei der ebase mit dem Konto flex verbunden ist. Dem Kunden werden Änderungen des volumenabhängigen Vermögensverwaltungsentgelts spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten (z. B. durch Andruck auf dem Depotauszug). Hat der Kunde mit der ebase im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung gegenüber der Änderung des volumen - abhängigen Vermögensverwaltungsentgelts nicht innerhalb von zwei Monaten vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die ebase in einem Angebot besonders schriftlich hinweisen. Wird dem Kunden das geänderte volumenabhängige Vermögensverwaltungsentgelt angeboten, kann er den Vermögensverwaltervertrag und damit den Depot vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens des geänderten volumenabhängigen Vermögensverwaltungsentgelts auch fristlos kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die ebase in einem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das bisher gültige volumenabhängige Vermögensverwaltungsentgelt für die gekündigte Geschäftsbeziehung zugrunde gelegt. Für gewerbliche Anleger behält sich die ebase eine gesonderte Preis - regelung vor. Oben genannte Entgelte und/oder Vergütungen können gemäß Punkt Entgelte, Ersatz von Aufwendungen, nicht entgeltfähige Leistungen und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der European Bank for Financial Services GmbH für Privatanleger (nachfolgend Allgemeine Geschäftsbedingungen der ebase genannt) geändert werden. Dem Kunden werden die Änderungen der Entgelte und/oder Vergütungen mitgeteilt. II. Grundfunktionalität des Managed Depots In einem Managed Depot kann jeweils nur ein Fondsportfolio (Anlage - strategie), welches eine Anlagestrategie wiedergibt und von der ebase in Form von Muster-Fondsportfolios angeboten wird, verwahrt werden. Innerhalb der Muster-Fondsportfolios, welche von der ebase vorgegeben werden, können sämtliche in Deutschland nach dem Kapitalanlage - gesetzbuch (KAGB) zugelassene inländische Investmentfonds (insbe- sondere Wertpapier-, Geldmarkt-, Altersvorsorge-, gemischte Wert - papier- und Grundstücks-, Investmentfondsanteil- sowie Grundstücks- Son dervermögen) verwahrt werden, die im ebase Fondsspektrum (www.ebase.com) enthalten sind. Ausländische Investmentfonds können nur dann in das ebase Fondsspektrum aufgenommen werden, wenn sie zum öffentlichen Vertrieb in Deutschland zugelassen sind. Der ebase bleibt es vorbehalten, die Verwahrung oder Beschaffung von Anteilscheinen bestimmter Fonds oder Verwaltungsgesellschaften abzulehnen. Der Kunde kann keinen Einfluss auf die Zusammensetzung der jeweiligen Muster-Fondsportfolios nehmen, da diese im Rahmen einer standardisierten fondsgebundenen Vermögensverwaltung von der ebase angeboten und verwaltet werden. Fondsportfolioanpassungen Dies ist die Änderung der Gewichtung der im Mus ter-fondsportfolio enthaltenen Fonds und/oder die Neuaufnahme bzw. Heraus nahme eines oder mehrerer Fonds aus dem Muster-Fondsportfolio. Eine Anpassung des Muster-Fondsport folios kann weder vom Kunden selbst vorgenommen werden noch kann der Kunde dies von der ebase verlangen. Die Fonds portfolioanpassung im jeweiligen Managed Depot erfolgt per automatisierten Verfahren, d. h. ohne weitere bzw. zusätzliche Weisung des Kunden. Die Fonds port folio anpassung wird in keinem Fall individuelle Gegebenheiten des Kunden, steuerliche Erwägungen sowie Verhältnisse der Kapitalmärkte berück sichtigen. Fondsportfoliowechsel Der Kunde kann jederzeit zwischen Muster-Fonds portfolios wechseln, wenn die Anlagestrategie des neuen Fonds portfolios mit der Risikoeinstufung des Kunden, welche zusammen mit der Depoteröffnung im Rahmen des Geeignetheitstests erfolgt ist, entweder übereinstimmt oder niedriger ist als die Risikoklasse, welche dem Kunden aufgrund des Geeignetheitstests letztmalig zugeordnet worden ist. Im Falle eines Fondsportfoliowechsels ist die Angabe des Fonds port - folios (Anlagestrategie), in das der Kunde wechseln möchte, erforderlich. Die Auftragserteilung muss schriftlich erfolgen. Beim Wechsel von einem Fondsportfolio in ein anderes Fondsportfolio fällt keine Anlagevergütung an. Transaktionen (Kauf/Verkauf) Der Kunde kann Käufe und Verkäufe aus dem jeweiligen Fondsportfolio in seinem Managed Depot nur wie folgt vornehmen: Der Kauf von Fondsanteilen für das Managed Depot erfolgt je nach der von der ebase im Mus ter-fondsportfolio vorgegebenen Gewichtung (= Soll-Struktur). Der Verkauf der Fonds anteile aus dem Fonds port folio im Managed Depot erfolgt gemäß der aktuell vorhandenen Gewichtung (= Ist-Struktur) im jeweiligen Fonds portfolio des Managed Depots, indem die ebase gleichgewichtet anteilig Fondsanteile bzw. Anteilbruchstücke veräußert. Der Kunde kann lediglich Betragsorders in EUR zum Kauf und/oder zum teilweisen oder vollständigen Verkauf des Fonds portfolios im jeweiligen Managed Depot geben. Der Kunde kann weder Käufe und Verkäufe von einzelnen Fondsanteilen im Fondsportfolio des Managed Depots vornehmen noch dies verlangen. Der Vermittler des Kunden und/oder die ebase haben dem Kunden für das Erstgeschäft und für alle Folgegeschäfte die Verkaufsunterlagen (dies ist derzeit die Produkt infor ma tions broschüre zum ebase Managed Depot ) rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Zusätzlich können diese Verkaufsunterlagen jederzeit auf der Homepage der ebase (www.ebase.com) eingesehen und heruntergeladen werden. III. Abwicklungsmodalitäten Mindestbeträge für die erste Einmalanlage weitere Einmalanlagen regelmäßige Anlagen regelmäßige Entnahmen (Depotbestand mind. 5.000,00 EUR) 2.500,00 EUR 500,00 EUR 100,00 EUR 1 Ausführungszeitpunkt und Abrechnungspreis In einem Fondsportfolio können Fonds mit unterschiedlichen Ausführungszeitpunkten enthalten sein. Für den Ausführungszeitpunkt des Auftrags ist die längste Ausführungsfrist eines Fonds im Fondsportfolio maßgeblich. Der Auftrag kann somit erst zum nächstmöglichen gemeinsamen Abrechnungstag der im Fonds portfolio enthaltenen Fonds ausgeführt werden. 2/5

1. Eingehende Kauf- und Verkaufsaufträge sowie Aufträge zum Fonds - port folio wechsel werden von der ebase unverzüglich, spätestens an dem auf den Eingang bei der ebase folgenden Bank arbeitstag 9, bearbeitet. Unter Bearbeitung ist die Erfassung der Kauf- und Verkaufsaufträge sowie Aufträge zum Fonds port foliowechsel in den Systemen der ebase zu verstehen (Order-Erfassung). 2. Erfolgt die Order-Erfassung durch die ebase vor der ebase Cut-off-Zeit der im Fondsportfolio enthaltenen Fonds, die bei der ebase erfragt werden kann, wird die Order von der ebase taggleich ggf. unter Einbeziehung eines Zwischenkommissionärs an die jeweilige Verwaltungsgesellschaft weitergeleitet. Erfolgt die Order-Erfassung durch die ebase nach der ebase Cut-off- Zeit der im Fondsportfolio enthaltenen Fonds, die bei der ebase erfragt werden kann, wird die Order von der ebase am nächsten Bankarbeitstag ggf. unter Einbeziehung eines Zwischenkommissionärs an die jeweilige Verwaltungsgesellschaft weiter ge lei tet. Art und Zeitpunkt der Ausführung sowie Abrechnung gegenüber dem Depotinhaber richten sich nach dem nächstmöglichen gemeinsamen Abrechnungstag der im Fonds portfolio enthaltenen Fonds, den aktuell gültigen Verkaufsprospekten der jeweiligen Fonds im Fondsportfolio, den Bedingungen der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank, des Clearers und/oder eines Zwischenkommissionärs. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis (Anteilwert der im Fondsport folio enthaltenen Fonds zzgl. Anlagevergütung bzw. Anteilwert der im Fonds portfolio enthaltenen Fonds abzgl. eventueller Rück nahme - provision, nachfolgend Anteilpreis genannt) der jeweiligen Investmentanteile ist der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft bzw. deren Depotbank und/ oder der Zwischen kom missionär den Auftrag gegenüber der ebase abrechnet (Ausführungszeitpunkt). Der Ausführungszeitpunkt sowie der dem Ausführungsgeschäft zugrunde liegende Anteilpreis liegen somit nicht im Einflussbereich der ebase. Wird der Auftrag nicht ausgeführt, so wird die ebase den Depotinhaber hierüber unverzüglich informieren. Die Order für das Fondsportfolio wird von der ebase gegenüber dem Kunden zum Anteilpreis abgerechnet. Als Ausnahmen von dieser Abrechnungsregelung gelten: im Fondsportfolio enthaltene Fonds mit Forward-Pricing, im Fondsportfolio enthaltene Fonds, die aus abwicklungstechnischen Gründen von der ebase mit Forward-Pricing abgerechnet werden 10, Sicherungsmaßnahmen, die zu Verzögerungen in der Auf trags ab - wick lung führen können. In diesen Ausnahmefällen wird die Order des Depotinhabers nicht gemäß den in dieser Ziffer beschriebenen Abrechnungsmodalitäten ausgeführt, sondern mit dem Anteilpreis des nächsten Bankarbeitstags oder eines der nächstfolgenden Bank arbeitstage abgerechnet. 3. Bei Investmentfonds in einem Fondsportfolio, bei denen Anteilpreise nicht bör sentäglich ermittelt werden, wird statt des Börsentags der Tag der nächsten gemein samen Preisfeststellung für die im Fonds - portfolio enthaltenen Fonds berechnet. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatanleger 1 Ein-/Auszahlungen in von EUR abweichender Währung In von EUR abweichender Währung getätigte Einzahlungen/Überweisungen werden zunächst von der Empfängerbank (derzeit die Commerzbank AG) anhand des jeweils gültigen Devisenbriefkurses in EUR umgerechnet und dann bearbeitet. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird dazu der um 13.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt) des Eingangstags ermittelte und im Internet (www.commerzbank.de, dort unter der Rubrik Marktdaten/ Kursinformationen/Devisenkurse) veröffentlichte Briefkurs verwendet. Beauftragt der Kunde die ebase im Rahmen eines Fondsportfolios mit dem Erwerb von Fondsanteilen eines Investmentfonds, der in einer anderen Währung als EUR geführt wird, ist die ebase berechtigt, den hierfür vom Kunden angeschafften EUR-Betrag zum jeweils gültigen Devisengeldkurs in die jeweilige Fondswährung umzurechnen. Beauftragt der Kunde die ebase mit dem Verkauf von Fondsanteilen eines Investmentfonds, der in einer anderen Währung als EUR geführt wird, ist die ebase berechtigt, den Verkaufserlös in Fondswährung zum jeweils gültigen Devisenbriefkurs in EUR umzurechnen. Grundlage ist der Devisenkurs des auf die Kursfeststellung folgenden Bankarbeitstags der ebase. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird dazu der um13.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt) des Handelstags ermittelte und im Internet (www.commerzbank.de, dort unter der Rubrik Marktdaten/ Kursinformationen/Devisenkurse) veröffentlichte Geld- bzw. Briefkurs verwendet. 2 Ausschüttungen und Wiederanlagen Ausschüttungen und Wiederanlagen erfolgen stets in EUR. Ausschüttungen von Fonds in von EUR abweichender Währung werden anhand des jeweils gültigen Devisenbriefkurses in EUR umgerechnet und dann bearbeitet. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird dazu der um 13.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt) des Zahlbarkeitstags des Fonds ermittelte und im Internet (www.commerzbank.de, dort unter der Rubrik Marktdaten/ Kursinformationen/Devisenkurse) veröffentlichte Briefkurs verwendet. Wiederanlagen von Fonds in von EUR abweichender Währung werden anhand des jeweils gültigen Devisengeldkurses umgerechnet und dann bearbeitet. Grundlage ist der Devisenkurs des auf die Kursfeststellung folgenden Bankarbeitstags der ebase. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird dazu der um 13.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt) des Handelstags ermittelte und im Internet (www.commerzbank.de, dort unter der Rubrik Marktdaten/Kursinformationen/Devisenkurse) veröffentlichte Geldkurs verwendet. B. Preis- und Leistungsverzeichnis für Konten bei der ebase I. Preise/Abrechnungsmodalitäten 1 Entgelte für die Kontoführung Produktbezeichnung/Serviceleistung Kontoführungsentgelt derzeit Sonstige Entgelte (alle Angaben verstehen sich inkl. der derzeit gültigen USt. und passen sich bei Änderung der USt. entsprechend an) Monatliche Online-Kontoauszüge 11 Online-Kontoauszug zum mindestens halbjährlichen Rechnungsabschluss Einzelversand der monatlichen Kontoauszüge per Post Portokosten (die konkret anfallenden Portokosten können bei der ebase erfragt werden) Einzelversand des Kontoauszugs zum mindestens halbjährlichen Rechnungsabschluss per Post Regelmäßiger Versand von Zweitschriften an eine Zusatzadresse per Post pro Kalenderjahr Steuerliche Bescheinigungen (gesetzlich vorgeschrieben) Steuerliche Hinweise (über die gesetzliche Beauskunftungspflicht hinausgehend) Aufwandsersatz für vorzeitige Verfügung über die Festgeldanlage Postretouren 7 10,00 EUR 2 Abrechnungsmodalitäten Alle sonstigen Entgelte werden über das Konto flex abgerechnet. Ein möglicher Anspruch der ebase auf Ersatz von weiteren Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. II. Zahlungsverkehrsmodalitäten bei Zahlungsdiensten 1 Geschäftstage/Bankarbeitstage der ebase Geschäftstag/Bankarbeitstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die ebase unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen mit folgenden Ausnahmen: Samstage, 24. und 31. Dezember, alle gesetzlichen Feiertage, außer an den Feiertagen, an denen an der Frankfurter Wertpapierbörse Handel stattfindet und Werktage, an denen die ebase wegen örtlicher Besonderheiten (z. B. regionale Feiertage oder sonstige Gründe) geschlossen hat. 3/5

2 Inlandsüberweisung 2, SEPA-Überweisung 3 sowie SEPA-Lastschrift 12 Transaktionsentgelte für Aufträge im ebase Online-Banking per Online-Auftrag SEPA-Lastschrift 12 per Online-Auftrag Einrichtung/Änderung/Löschung eines Dauerauftrags für Überweisungen/SEPA-Lastschriften 12 im ebase Online-Banking Transaktionsentgelte für schriftliche Aufträge Eil-Überweisung 4 bei schriftlichem Auftrag SEPA-Lastschrift 12 per schriftlichem Auftrag Einrichtung/Änderung/Löschung eines Dauerauftrags für Überweisungen/SEPA-Lastschriften 12 per schriftlichem Auftrag Sonstige Entgelte Überweisungs- und Lastschrifteingang Rückruf einer Überweisung Überweisungsausführung Einlösung einer SEPA-Lastschrift 12 smstan-verfahren (inkl. SMS-Versand) 15,00 EUR 2,50 EUR 2,50 EUR 5,00 EUR 11,00 EUR pro Rückruf 5,00 EUR pro Unterrichtung derzeit Ausführungsfristen für Überweisungsausgänge Die ebase ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Betrag des Zahlungsauftrags spätestens beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers wie folgt eingeht: SEPA-Überweisung in EUR: maximal ein Bankarbeitstag auf das Konto des Kreditinstituts des Begünstigten. Voraussetzungen: Der Überweisende hat die IBAN des Zahlungsempfängers und bei grenzüberschreitenden Zahlungen zusätzlich den BIC des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers angegeben. Bei beleghaft erteilten Überweisungen kann sich die Ausführungsfrist wegen der erforderlichen Belegverarbeitungszeit jeweils noch um einen weiteren Bankarbeitstag verlängern. Die Ausführungsfrist beginnt mit Ablauf des Bankarbeitstags, an dem ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben auf dem Konto flex vorhanden ist und die nach den Bedingungen für den Zahlungsverkehr unter Punkt I., Unterpunkte 2.1 und 3.1 Erforderliche Angaben der Bedingungen für den Überweisungsverkehr vorliegen. Eil-Überweisung in EUR: gleichtägig auf das Konto des Kreditinstituts des Begünstigten, wenn die Eil-Überweisung bis spätestens 10.00 Uhr (MEZ 13 ) eines Bank - arbeitstags bei der ebase eingegangen ist. Ausführungsfristen für SEPA-Lastschriften Die ebase ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von maximal einem Bankarbeitstag der ebase beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. 3 Grenzüberschreitende Überweisungen 4 Überweisung per schriftlichem Auftrag ins Ausland 14,15 Überweisungs- und Lastschrifteingang Rückruf einer Überweisung Überweisungsausführung 30,00 EUR 11,00 EUR pro Rückruf Entgeltregelungen Die ebase führt grundsätzlich Überweisungen als SHARE-Überweisungen aus, d. h., dass eigene Entgelte zulasten des Überweisenden und fremde Entgelte zulas ten des Zahlungsempfängers berechnet werden (die Abrechnung erfolgt in Entgeltteilung). In den derzeit von der ebase berechneten 30,00 EUR sind die Entgelte für den überweisenden Kunden der ebase bereits enthalten. Ausführungsfristen für Überweisungsausgänge Überweisungen werden baldmöglichst bearbeitet. Überweisungsaufträge sind nur per schriftlichem Auftrag möglich. III. Wertstellung Für Überweisungsausgänge (Inlandsüberweisung und SEPA-Überweisung) in EUR: Buchungstag Für Überweisungseingänge (Inlandsüberweisung und SEPA-Überweisung) in EUR: taggleich Grenzüberschreitende Überweisungsausgänge außerhalb des SEPA- Raums 16 : Buchungstag Grenzüberschreitende Überweisungseingänge außerhalb des SEPA- Raums 16 : taggleich IV. Annahmefristen für Überweisungen und Lastschriften Beleglose Aufträge: bis 16.00 Uhr an Geschäfts-/Bankarbeitstagen der ebase Beleghafte Aufträge: bis 12.00 Uhr an Geschäfts-/Bankarbeitstagen der ebase Alle nach den Annahmefristen eingehenden Zahlungsaufträge gelten als am folgenden Geschäfts-/Bankarbeitstag zugegangen. Die ebase haftet nicht gegenüber dem Kunden, soweit der Auftrag des Kunden aufgrund höherer Gewalt nicht weitergeleitet und/oder ausgeführt werden kann. V. Sonstiges Für gewerbliche Anleger behalten wir uns eine gesonderte Preisregelung vor. Die ebase ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Ban ken e.v. angeschlossen. Die für die Sicherung geltenden Bestimmungen einschließlich Umfang und Höhe der Sicherung ergeben sich aus dem Punkt Einlagensicherung der aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase. VI. Grundfunktionalität der Konten bei der ebase 1 Konto flex bei der ebase (nachfolgend Konto flex genannt) Das Konto flex ist ein auf EUR lautendes Kontokorrentkonto, das grundsätzlich online und auf Guthabenbasis geführt wird und u. a. auch der Abwicklung von allgemeinen Zahlungsverkehrsvorgängen dient. Darüber hinaus wird es bei Eröffnung eines Managed Depots sowie bei Eröffnung eines Tages- und/oder Festgeldkontos als Abwicklungskonto zwingend mit eingerichtet und ist eine zusätzliche Bankverbindung für das Managed Depot. Das Guthaben auf dem Konto flex ist täglich fällig. Eine entgeltfreie Kontoführung ist nur dann möglich, wenn die Online-Nutzung mit dem elektronischen Postversand (Online-Kontoauszüge) vereinbart wurde. Die ebase wird Schecks für das Konto flex weder ausgeben noch Scheckeinreichungen zur Gutschrift auf dem Konto flex annehmen. Für juristische Personen kann ein Konto flex mit Online-Transaktionsmöglichkeiten nur bei Einzelverfügungsbefugnis des vertretungsberechtigten Organs eingerichtet werden. Konten für juristische Personen mit gemeinsamer Verfügungsberechtigung (Und-Konten) erhalten ausschließlich einen Online-Zugang inkl. Kontoauszüge, d. h. ohne Online-Trans - aktionsmöglichkeit. Das Gleiche gilt für Konten natürlicher Personen mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung (Und-Konten) und für Konten für Minderjährige bei der ebase, bei welchen die Einzelverfügungsbefugnis der gesetzlichen Vertreter widerrufen worden ist. Die Entgelte und Auslagen gemäß diesem Preis- und Leistungsverzeichnis und die Steuererstattungen bzw. Steuernachzahlungen im Rahmen der Abgeltungsteuer werden grundsätzlich automatisch über das Konto flex abgerechnet. Im Falle einer Auflösung des Konto flex werden ggf. bestehende 4/5

Haben-/Sollsalden auf dem Konto flex auf die angegebene externe Bankverbindung überwiesen bzw. von der angegebenen externen Bankverbindung eingezogen, sofern ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt. Im Übrigen gelten die Regelungen unter Punkt Folgen nach Wirksamwerden einer Kündigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase. Die jeweils aktuell gültigen Zinssätze werden auf der Homepage der ebase (www.ebase.com) veröffentlicht oder können telefonisch bei der ebase erfragt werden. Der Online-Kontoauszug mit Rechnungsabschluss für das Konto flex erfolgt zum Ende eines Kalenderquartals. Die angegebene externe Bankverbindung für das Konto flex muss bei einem Kreditinstitut innerhalb des SEPA-Raums geführt werden. 2 ebase Tagesgeldkonto (nachfolgend Tagesgeldkonto genannt) Das Tagesgeldkonto ist ein auf EUR lautendes Konto ohne Zahlungsverkehrsfunktionen, das grundsätzlich online und auf Guthabenbasis geführt wird. Überweisungen können lediglich in Form von Umbuchungen vom Tagesgeldkonto auf das Konto flex und vom Konto flex auf das Tagesgeldkonto vorgenommen werden. Bareinzahlungen auf das oder -auszahlungen vom Tagesgeldkonto sowie Scheckeinreichungen etc. sind nicht möglich. Das Guthaben auf dem Tagesgeldkonto ist täglich fällig. Eine entgeltfreie Kontoführung ist nur dann möglich, wenn die Online- Nutzung mit dem elektronischen Postversand (Online-Kontoauszüge) vereinbart wurde. Mit Eröffnung des Tagesgeldkontos erfolgt gleichzeitig eine Eröffnung eines Konto flex, sofern der Kontoinhaber nicht bereits ein Konto flex führt. Die jeweils aktuell gültigen Zinssätze und evtl. Grenzbeträge für die Guthabenverzinsung werden auf der Homepage der ebase (www.ebase.com) veröffentlicht oder können telefonisch bei der ebase erfragt werden. Der Online-Kontoauszug mit Rechnungsabschluss für das Tagesgeldkonto erfolgt halbjährlich zum 30.06. und 31.12. des Kalenderjahres. Im Falle einer Auflösung des Tagesgeldkontos werden evtl. vorhandene Habensalden auf das Konto flex ausgezahlt. Zinsgutschriften für das Guthaben auf dem Tagesgeldkonto werden dem Konto flex gutgeschrieben. 3 ebase Festgeldkonto (nachfolgend Festgeldkonto genannt) Das Festgeldkonto ist ein auf EUR lautendes Konto ohne Zahlungsverkehrsfunktionen, das grundsätzlich online und auf Guthabenbasis geführt wird. Mit Eröffnung des Festgeldkontos erfolgt gleichzeitig eine Eröffnung eines Konto flex, sofern der Kunde nicht bereits ein Konto flex führt. Das Guthaben auf dem Festgeldkonto ist erst mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit fällig. Die Zinsgutschrift für die Einlage auf dem Festgeldkonto erfolgt mit Fälligkeit der Einlage am Ende der Laufzeit. Das Guthaben auf dem Festgeldkonto zzgl. Zinsen wird bei Fälligkeit dem Konto flex gutgeschrieben, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Im Falle einer Auflösung des Festgeldkontos werden evtl. vorhandene Habensalden auf das Konto flex ausgezahlt. Eine entgeltfreie Kontoführung ist nur dann möglich, wenn die Online-Nutzung mit dem elektronischen Postversand (Online-Kontoauszüge) vereinbart wurde. Überweisungen können lediglich in Form von Umbuchungen vom Konto flex auf das Festgeldkonto vorgenommen werden. Bareinzahlungen auf das oder -auszahlungen vom Festgeldkonto sowie Scheckeinreichungen etc. sind nicht möglich. Die jeweils aktuell gültigen Guthabenzinssätze für das Festgeldkonto hängen von der Laufzeit und der Höhe des Anlage - betrags ab. Die jeweils aktuell gültigen Zinssätze und Grenzbeträge für die Guthabenverzinsung werden auf der Homepage der ebase (www.ebase.com) veröffentlicht oder können telefonisch bei der ebase erfragt werden. 1 Eil-Überweisungen sind nur im Inland möglich. 2 Bei Inlandsüberweisungen müssen folgende Angaben für die Durchführung der Überweisung gemacht werden: Name des Begünstigten, IBAN des Begünstigten (ggf. BIC und Name des Kredit instituts des Begünstigten), Währung, Betrag, Name und IBAN des Kontoinhabers und sofern gefordert der BIC des überweisenden Kreditinstituts, Datum und Unterschrift oder die Legitimations- und Identifikationsdaten bei elektronisch erteilten Überweisungen (z. B. PIN/TAN). 3 SEPA-Überweisungen sind Überweisungen innerhalb des SEPA-Raums in EUR, bei der die Internationale Kontonummer (IBAN) und Bankleitzahl des Kreditinstituts (BIC) des Überweisenden und des Begünstigten angegeben werden. 4 Grenzüberschreitende (Dauer-)Überweisungen (außer SEPA-Überweisung) per Online-Auftrag ins Ausland sind nicht möglich. 5 Diese Regelung gilt nur für Kunden, die die Ausprägung Online-Zugang / Online-Zugang mit Transaktion inkl. Online-Depotauszüge durch das Ankreuzen im Antrag auf Eröffnung eines ebase Managed Depots mit Konto flex bei der European Bank for Financial Services GmbH beantragt haben bzw. die durch das Anerkennen der aktuell gültigen Bedingungen für das Online-Banking für Managed Depots und Konten für Privatanleger bei der European Bank for Financial Services GmbH in ebase Online zugestimmt haben. Im Falle einer Kündigung der Online-Nutzung für das Managed Depot erhält der Kunde ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung die Depotauszüge in Papierform gegen Erhebung eines Entgelts gemäß dem Punkt Einzelversand der Depotauszüge auf Anfrage per Post übermittelt. 6 Die Abrechnung erfolgt per Rechnungstellung. 7 Dieses Entgelt wird nur erhoben, sofern der Kunde die Adressnachforschung aufgrund einer Postretoure zu vertreten hat. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der ebase kein oder geringer Schaden entstanden ist. 8 Durchschnitt aus den vereinbarten Provisionen je Fonds, in Abhängigkeit vom Bestand (gewichteter Mittelwert). 9 Bankarbeitstage sind alle Geschäftstage gemäß Abschnitt B. Punkt II./1 dieses Preis- und Leis - tungsverzeichnisses. 10 Das Forward-Pricing kann von der ebase abweichend vom Verkaufsprospekt/von den Vertragsbedingungen des im Fondsportfolio enthaltenen Fonds geregelt werden, wenn aus abwick - lungstechnischen Gründen die Order für das Fondsportfolio von der ebase bereits am Vortag weitergeleitet werden muss. 11 Ein monatlicher Kontoauszug wird nur erstellt, falls im betreffenden Kalendermonat Umsätze auf dem jeweiligen Konto bei der ebase stattgefunden haben. 12 SEPA-Lastschriften sind nur zugunsten bzw. zulasten der angegebenen externen Bankverbindung möglich. 13 Mitteleuropäische Zeit. 14 Auslandsüberweisungen sind nur mit Angabe von IBAN und BIC möglich. 15 Der Kontoinhaber trägt die Entgelte, die für die Überweisung anfallen, insbesondere können weitere Entgelte bei der Empfängerbank anfallen, welche der Empfänger zu tragen hat. 16 Die Aufzählung der zum SEPA-Raum gehörenden Staaten und Gebiete findet sich im Anhang der Bedingungen für den Zahlungsverkehr. Geschäftsführer der ebase: Rudolf Geyer, Marc Schäfer; Vorsitzender des Aufsichtsrats: Holger Hohrein (Stand 1. Oktober 2013*); Sitz der Gesellschaft: Aschheim; Amtsgericht München HRB 141 740; USt-IdNr. 813330104; ebase ist ein Unternehmen der comdirect Gruppe. *Änderungen sind vorbehalten, der aktuelle Stand ist jederzeit im Handelsregister ersichtlich. 5/5 F 3553.05 10/2014