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LQB GmbH, Am Branden 6c, 85256 Vierkirchen An alle Interessenten der Initiative Tierwohl Am Branden 6c 85256 Vierkirchen Tel: 08139/9368-35 Fax: 08139/9368-57 info@lq-bayern.de Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum LW/ITW 09.08.2017 Anmeldung zur Initiative Tierwohl: Programm 2018-2020 Sehr geehrte Damen und Herren, die Vorbereitungen zum Start der Initiative Tierwohl für die Programmlaufzeit 2018 2020 laufen an. Mit diesem Schreiben erhalten Sie die Anmeldeunterlagen zur Teilnahme an der Initiative Tierwohl für den Zeitraum von 2018-2020. Tierhalter können sich ab sofort bis spätestens den 26. September 2017 (Posteingang) bei der Landwirtschaftlichen Qualitätssicherung Bayern GmbH für eine Teilnahme anmelden. Für alle Betriebe gilt der gleiche Ablauf, unabhängig davon, ob sie bereits jetzt teilnehmen, noch auf der Warteliste stehen oder sich erstmals anmelden. Jeder Interessent muss sich mit der Teilnahmeerklärung explizit anmelden. Es können sich auch alle Betriebe anmelden, die sich zuvor abgemeldet hatten und deshalb für zwei Jahre gesperrt waren oder die das Audit im jetzigen Programm nicht bestanden hatten. Alle Betriebe, die am 28. April 2015 zur Initiative Tierwohl angemeldet waren und entweder bereits teilnehmen oder derzeit auf der Warteliste stehen, werden bei der Auswahl bevorzugt behandelt. Alle Betriebe, die sich nach dem 28. April 2015 angemeldet haben, werden gleichrangig zu Neuanmeldungen gesehen und bei Überzeichnung des Budgets ausgelost. Eine Warteliste wird es nicht geben. Jeder Tierhalter wählt den Umsetzungstermin individuell. Dieser Termin, von dem an die Grundanforderungen und alle gewählten Kriterien eingehalten werden müssen, ist völlig unabhängig zu sehen von der Zulassung der Betriebe zur Initiative Tierwohl. Für alle Betriebe, die neu einsteigen, liegt der Umsetzungstermin zwischen dem 1. Januar und dem 31. Oktober 2018. Für alle bisherigen Teilnehmer liegt er zwischen dem Ende der bisherigen Zertifikatslaufzeit und dem 31. Oktober 2018. Die Benachrichtigung zur Teilnahme an der Initiative Tierwohl ist für Oktober 2017 vorgesehen. Bis zum eigentlichen Start der Auditierung bleibt damit ausreichend Zeit zur Vorbereitung, zumal der Umsetzungstermin passend zu den jeweiligen Betriebsabläufen gewählt werden kann. LQB - Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Bayern GmbH, Am Branden 6c, 85256 Vierkirchen Tel.: 08139/9368-35, FAX: 08139/9368-57, info@lq-bayern.de

Folgende Unterlagen, welche Sie als Anlage zu diesem Schreiben erhalten, sind für eine Anmeldung zur Teilnahme an der Initiative Tierwohl unbedingt erforderlich: 1. Erfassungsbogen zur Initiative Tierwohl 2. Teilnahmeerklärung Tierhalter 3. Datenblätter zur Registrierung (Anlage 1a Sauenhaltung, Anlage 1b Ferkelaufzucht, Anlage 1c Schweinemast) 4. Datenschutzerklärung Tierhalter Bitte beachten Sie: Für jeden Standort/ VVVO-Nummer und jede Produktionsart ist eine separate Anmeldung erforderlich. Um Ihre Anmeldung fristgerecht durchführen zu können, müssen die Anmeldeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet im Original per Post bis spätestens 26.09.2017 (Posteingang) an folgende Adresse gesandt werden: Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Bayern GmbH Am Branden 6c 85256 Vierkirchen Unvollständig ausgefüllte Anmeldeunterlagen werden an den Absender zur Ergänzung zurückgesandt. Nach Bearbeitung und Registrierung Ihres Betriebes in der zentralen ITW-Datenbank erhalten Sie von uns zunächst eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Anmeldung Ihres Betriebes bei der Initiative Tierwohl. Aus dieser Anmeldebestätigung ist jedoch noch kein Zahlungsanspruch abzuleiten. Hierzu erhalten Sie in der Folge von uns gesonderte Informationen. Die vollständige Erfüllung der geforderten und gewählten Kriterien sollte im Vorfeld zur Anmeldung überprüft werden. Das Handbuch Teilnahmebedingungen zur Initiative Tierwohl, die Kriterienkataloge inklusive Erläuterungen sowie weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.qualifood.de in der Rubrik Info/Tierischer Bereich/Initiative Tierwohl sowie unter www.initiative-tierwohl.de. Ergänzend dazu übersenden wir Ihnen einen Fragenkatalog zur Initiative Tierwohl mit weiteren Informationen zur Programmteilnahme 2018 2020. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Christian Kagerer Geschäftsführer i.a. Lena Weber Qualitätsprogramme LQB - Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Bayern GmbH, Am Branden 6c, 85256 Vierkirchen Tel.: 08139/9368-35, FAX: 08139/9368-57, info@lq-bayern.de

ERFASSUNGSBOGEN ZUR INITIATIVE TIERWOHL PROGRAMM 2018-2020 V0717 ITW Betriebs-(Balis-)Nr. Tätowierung DE DE Nachname, Vorname E-Mail Straße, Nr. PLZ Ort Telefon Fax Mobil Die Grundanforderungen sowie die gewählten Wahlkriterien gemäß dem aktuellen Kriterienkatalog sind bekannt und werden für den Fall der Zulassung ab dem gewählten Umsetzungszeitpunkt eingehalten. Die vollständige Betriebsübersicht aller Stall- und Abteilflächen mit Bemaßung inkl. Tageslichtflächenberechnung wurde erstellt. JA NEIN JA NEIN Die LQB GmbH erbringt im Rahmen der Initiative Tierwohl folgende Dienstleistungen: Anmeldung und Registrierung der teilnehmenden Betriebe Erfassung betriebsspezifischer Daten in der zentralen Datenbank Bereitstellung von Unterlagen Rückmeldung über die Zuschussberechtigung Organisation der Auditierung durch die QAL GmbH Quartalsmeldungen der Tierbestandszahlen Information über die Initiative Tierwohl Die jährli he Bü delu gsge ühr hierfür eträgt 9, zzgl. gesetzli her M St. u d ird it A eldung in der zentralen Datenbank, unabhängig vom Kontrollergebnis zur Initiative Tierwohl fällig. SEPA-Lastschriftmandat Hiermit ermächtige ich die LQB GmbH widerruflich, die jährliche Bündelungsgebühr für die Programmteilnahme bei Fälligkeit per Lastschrift zu Lasten meines nachstehend bezeichneten Kontos einzuziehen. Kontoinhaber: IBAN: DE SWIFT-BIC: Bankinstitut: X X Unterschrift Kontoinhaber Ich wünsche die Zahlung der jährlichen Bündelungsgebühr für die Programmteilnahme bei Fälligkeit auf Rechnung. Hierbei e tsteht ei e zusätzli he Bear eitu gsge ühr o,5 zzgl. gesetzlicher MwSt.. X X Unterschrift Bitte per Post bis zum 26.09.2017 (Posteingang) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet an: LQB Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Bayern GmbH, Am Branden 6c, 85256 Vierkirchen

Teilnahmeerklärung Tierhalter Anmeldung zur Initiative Tierwohl Schwein (Programm 2018-2020) - separate Anmeldung für jede behördliche Registrierungsnummer (VVVO-Nummer) und jede Produktionsart erforderlich Unternehmensdaten Unternehmen/Firma: Straße/Nr.: Postleitzahl: Ort: Land: Vor- und Nachname gesetzlicher Vertreter: Telefon (Festnetz und/oder Mobil): Telefax: E-Mail: Die Initiative Tierwohl (nachfolgend kurz ITW genannt) ist ein Programm zur Förderung des Tierwohls auf der landwirtschaftlichen Produktionsebene der Tierhalter. Tierhalter, die von der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbh (Trägergesellschaft) für die Teilnahme am Programm 2018-2020 der ITW zugelassen sind, erhalten für die Umsetzung definierter Anforderungen an die Tierhaltung ein Tierwohlentgelt. Ich möchte an der ITW (Programm 2018-2020) teilnehmen. Ich beauftrage und bevollmächtige LQB Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Bayern GmbH, Am Branden 6c, 85256 Vierkirchen als Bündler, meine Interessen in der ITW wahrzunehmen, die dafür notwendigen rechtsverbindlichen Erklärungen gegenüber der Trägergesellschaft und den von der Trägergesellschaft hinzugezogenen Dienstleistern abzugeben und den folgenden Standort in der Datenbank der ITW zu registrieren: Registriernummer des Standorts (VVVO-Nr.): Standort zertifiziert nach EG-Öko- Verordnung oder einem Standard ökologischer Anbauverbände, der einen höheren Qualitätsstandard garantiert als die EG-Öko-Verordnung Standortdaten nein Name/Bezeichnung ja, und zwar nach: Straße/Nr. PLZ/Ort Produktionsarten Sauenhaltung Ferkelaufzucht Schweinemast Ansprechpartner für Auditierung (weitere Angaben ggf. auf Beiblatt) Vor- und Nachname Telefon (Festnetz/Mobil) Telefax/E-Mail Bankverbindung Kontoinhaber SWIFT-BIC Seite 1 von 4

Teilnahmeerklärung Tierhalter IBAN Bankinstitut Steuernummer Steuernummer USt.-ID Umsatzsteuerlicher Status pauschalierender Landwirt nach 24 Abs. 1 UStG optierender Landwirt nach 24 Abs. 4 UStG Gewerbebetrieb Anmerkung: Die ITW-Umsätze sind unabhängig vom individuellen umsatzsteuerlichen Status nach allgemeinen Grundsätzen (19 Prozent Umsatzsteuer) zu versteuern. Registrierung, Zulassung Den Standort wird mein Bündler in der Datenbank der ITW registrieren. Mit der Registrierung bin ich für die Teilnahme in der ITW (Programm 2018-2020) angemeldet. Mir ist bekannt, dass die Trägergesellschaft über meine Teilnahme an der ITW entscheidet. Einen Anspruch auf Zulassung zur ITW habe ich nicht. Werde ich von der Trägergesellschaft für die Teilnahme an der ITW zugelassen, wird mich mein Bündler unverzüglich über die Zulassung informieren und meine Teilnahme an der ITW (u. a. Durchführung von Audits) organisieren. Pflichten bei Zulassung Mit Unterzeichnung dieser Teilnahmeerklärung verpflichte ich mich für den Fall der Zulassung meines Standorts, 1. das Programmhandbuch der ITW, insbesondere die Teilnahmebedingungen für Tierhalter, in der jeweils gültigen Fassung anzuerkennen. Mir ist bekannt, dass das Programmhandbuch auf der Website der ITW unter www.initiative-tierwohl.de in seiner jeweils aktuellen Fassung veröffentlicht ist und für mich gilt. 2. die Umsetzung der im Datenblatt (Anlagen 1 a) bis c)) dieser Teilnahmeerklärung gewählten Anforderungen ab dem von mir angegebenen Umsetzungszeitpunkt in einem Programmaudit nachzuweisen. Mir ist bekannt, dass die Verweigerung der Einsichtnahme in Unterlagen, der Anfertigung von Kopien oder der Dokumentation durch Fotos zu einem General-K.O. und damit zum Verlust meiner Anspruchsberechtigung in der ITW und zur Rückzahlung des seit dem letzten bestandenen Audit erhaltenen Tierwohlentgelts führen kann. 3. die von mir gewählten, von der Zertifizierungsstelle dokumentierten und zertifizierten Anforderungen während der gesamten Laufzeit des Zertifikats lückenlos umzusetzen und die Umsetzung in den nach der Prüfsystematik im Programmhandbuch vorgesehenen Audits nachzuweisen. Ich werde jederzeit angemeldete und unangemeldete Audits durch die von der Trägergesellschaft zugelassenen Zertifizierungsstellen, Mitarbeiter der Trägergesellschaft oder von der Trägergesellschaft beauftragte Personen auf meinem Betrieb zulassen und die erforderlichen Prüfungen sowie Einsicht in die erforderlichen Dokumente gewähren. Kann die Umsetzung der Anforderungen nicht verifiziert werden, kann ich von der Trägergesellschaft von der weiteren Teilnahme an der Initiative Tierwohl vorübergehend oder dauerhaft ausgeschlossen werden. In diesem Fall entfallen meine Zahlungsansprüche. Das seit dem letzten erfolgreichen Audit erhaltene Tierwohlentgelt, muss ich zurückzahlen. Besteht mein Standort trotz der Nichtumsetzung von Basiskriterien des QS- Systems oder eines vergleichbaren anerkannten Qualitätssicherungssystems das Audit, kann mein Zahlungs- Seite 2 von 4

Teilnahmeerklärung Tierhalter anspruch entfallen, bis ich der Zertifizierungsstelle die Durchführung der Korrekturmaßnahmen nachgewiesen habe. Mir ist bekannt, dass ich für die Umsetzung von im Programmhandbuch definierten Anforderungen, zu deren Einhaltung ich aufgrund geltender Gesetze oder Verordnungen (z. B. EG-ÖKO-Verordnung) verpflichtet bin, kein Tierwohlentgelt erhalte. Mir ist außerdem bekannt, dass die Finanzierung der Tierwohlentgelte durch die Handelsunternehmen Geschäftsgrundlage der ITW ist. Sollten die Auszahlungsansprüche der Tierhalter die Summe der erzielten Programmentgelte übersteigen (Unterdeckung), kann die Auszahlung meines Tierwohlentgelts teilweise oder ganz im Sinne einer Verschiebung der Fälligkeitstermine vorgetragen werden. Wird die Tätigkeit der Trägergesellschaft aus wichtigem Grund vollständig eingestellt, etwa weil die Finanzierung der Initiative nicht mehr gesichert werden oder die ITW aus rechtlichen Gründen ohne weitreichende Änderungen nicht fortgeführt werden kann, verfallen die vorgetragenen Tierwohlentgelte und alle meine sonstigen Vergütungsansprüche ersatzlos. Mit meiner Unterschrift unter diese Teilnahmeerklärung erkenne ich dies ausdrücklich an. 4. Sanktionen zu befolgen und verhängte Vertragsstrafen unmittelbar an die Trägergesellschaft, der diese Ansprüche abgetreten sind, zu zahlen. Mir ist bekannt, dass ich im Fall der Nichtumsetzung der in einem Programmaudit dokumentierten und zertifizierten Anforderungen a) zur Rückzahlung des seit dem letzten bestandenen Audit an mich ausgezahlten Tierwohlentgelts verpflichtet bin. Gleichzeitig entfällt meine Anspruchsberechtigung in der ITW auch für die Zukunft. b) zur Rückgabe des Zertifikats an die Zertifizierungsstelle verpflichtet bin. c) wegen des Verstoßes gegen die Anforderungen der ITW mit der Einleitung eines Sanktionsverfahrens rechnen muss. Der bei der Trägergesellschaft gebildete unabhängige Sanktionsausschuss kann nach Maßgabe der Sanktionsverfahrens- und Sanktionsausschussordnung Programmstrafen bis zu einer Höhe von EUR 100.000 sowie den befristeten oder dauerhaften Ausschluss aus der ITW aussprechen. d) in besonders schwerwiegenden Fällen mit der Erstattung einer Strafanzeige rechnen muss. 5. mich an den Auditkosten sowie den Kosten für Verwaltung und Organisation (Bündelung der Tierhalter) zu beteiligen. Die Höhe meiner Beteiligung wird zwischen mir und meinem Bündler (z.b. durch eine Gebührenordnung) bestimmt. Ich verpflichte mich, den vereinbarten Betrag fristgerecht an meinen Bündler zu zahlen. Laufzeit, Kündigung Meine Teilnahme an der ITW ist auf die Laufzeit des Zertifikats begrenzt. Mit dem Ablauf oder dem Entzug des Zertifikats endet meine Teilnahme, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Während der Laufzeit des Zertifikats kann ich meine Teilnahme mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen. Mein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Fachausschuss/die Projektgruppe nach Maßgabe der Teilnahmebedingungen Anpassungen des Programmhandbuchs und der Anforderungen der ITW beschließt und diese während der Zeit, für die ich Ansprüche in der ITW erworben habe oder erwerben werde, für mich wirksam werden. In diesem Fall kann ich meine Teilnahme an der ITW zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassungen durch Erklärung gegenüber der Trägergesellschaft beenden. Mir ist bekannt, dass ich nach der Kündigung keinen Anspruch auf Wiederzulassung zur ITW habe. Mit der Kündigung meiner Teilnahme an der ITW endet auch die Beauftragung und Bevollmächtigung des Bündlers, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf. Seite 3 von 4

Teilnahmeerklärung Tierhalter Details zu meinen Rechten und Pflichten aus der Teilnahme an der ITW habe ich dem Programmhandbuch, insbesondere den Teilnahmebedingungen für Tierhalter, entnommen. Ich bin grundsätzlich bereit, die Weiterentwicklung der ITW durch meine Teilnahme an gelegentlichen Befragungen und Erhebungen, die von der Trägergesellschaft der ITW durchgeführt werden, zu unterstützen. Beauftragung/Bevollmächtigung des Bündlers Die mit der Teilnahmeerklärung verbundene Beauftragung und Bevollmächtigung des Bündlers tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Mein Bündler haftet aus dieser Beauftragung und Bevollmächtigung selbst und für Erfüllungsgehilfen lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. In diesen Fällen haftet der Bündler nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Fall der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Bündlers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Will ich weiter an der ITW teilnehmen, aber den Bündler wechseln, kann ich die mit der Teilnahmeerklärung verbundene Beauftragung und Bevollmächtigung des Bündlers bis zum dritten Werktag des Quartals zum Quartals-ende schriftlich gegenüber dem Bündler kündigen. Mir ist bekannt, dass der Bündler mit derselben Frist kündigen kann. Mit Wirksamwerden der Kündigung, spätestens aber nach Ablauf von zwei Monaten nach Wirksamwerden der Kündigung muss ich einen anderen, zugelassenen Bündler durch Unterzeichnung einer neuen Teilnahmeerklärung beauftragt und bevollmächtigt haben. Mir ist bekannt, dass ich für Zeiträume, in denen ich die Beauftragung und Bevollmächtigung eines Bündlers nicht nachweisen kann, kein Tierwohlentgelt erhalte, meine Teilnahme an der ITW automatisch endet, wenn ich nach Ablauf von zwei Monaten nach Wirksamwerden der Kündigung keinen neuen Bündler beauftragt und bevollmächtigt habe. Auch in diesem Fall bin ich verpflichtet, die Anforderungen der ITW bis zum abschließenden Bestätigungsaudit (Pflichten bei Zulassung, Ziffer) umzusetzen. Mein Recht, die Beauftragung und Bevollmächtigung des Bündlers aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Tierhalter Unterschrift gesetzlicher Vertreter Die mit dieser Teilnahmeerklärung verbundene Beauftragung und Bevollmächtigung nehmen wir hiermit an. Bündler Unterschrift gesetzlicher Vertreter Anlagen Datenblätter zur Registrierung (Anlagen 1a) bis 1 c)) Datenschutzerklärung Seite 4 von 4

Anlage 1 a) zur Teilnahmeerklärung Tierhalter Mit diesem Formular gibt der Tierhalter an, welche Anforderungen er für den Fall der Zulassung seines Standorts ab wann (Umsetzungstermin) in der Initiative Tierwohl umsetzen wird. Der Tierhalter sendet dieses Datenblatt gemeinsam mit der Teilnahmeerklärung Tierhalter an seinen Bündler. Sein Bündler wird den von ihm gemeldeten Standort mit den Daten dieses Datenblatts in der Datenbank der Initiative Tierwohl registrieren. An den Bündler Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Bayern GmbH Am Branden 6c 85256 Vierkirchen Datenblatt zur Registrierung Programm 2018-2020 Änderungsantrag mit Wirkung zum Bitte für jede VVVO-Nummer ein separates Datenblatt ausfüllen! Sauenhaltung Name des ldw. Betriebs/Unternehmens: Registrier-Nummer/VVVO-Nummer: Telefon-/Mobilnummer für Rückfragen: Am gemeldeten Standort werden pro Jahr* Anzahl Tiere Ferkel abgesetzt. (Dies ist die Anzahl der Tiere, die maximal pro Jahr von der Initiative Tierwohl bezahlt wird) *Das Jahr der Vertragslaufzeit beginnt mit dem Umsetzungstermin. Ich werde ab dem Tag/Monat/Jahr die folgenden Kriterien umsetzen. Der Umsetzungstermin muss zwischen dem 01.01.2018 und 31.10.2018 liegen. Mein Betrieb ist nach EG-Öko- Verordnung oder einem Standard ökologischer Anbauverbände, der einen höheren Qualitätsstandard garantiert als die EG-Öko-Verordnung, zertifiziert. nein ja, und zwar: Mir ist bekannt, dass ich an der Initiative Tierwohl teilnehmen kann, aber kein Tierwohlentgelt für diejenigen Kriterien erhalte, die ich aufgrund der oben genannten Zertifizierung bereits einhalten muss. Datenblatt zur Registrierung Sauenhaltung Seite 1 von 2

Kriterienauswahl (bitte ankreuzen) Nr. Auswahl Wahlkriterien Entgelt je Ferkel 1 20 % mehr Platzangebot* 0,80 2 Ständiger Zugang zu Raufutter in der Gruppenhaltung und Bereitstellung von organischem Nestbaumaterial 0,80 3 Scheuermöglichkeiten in der Gruppenhaltung 0,05 4 Gruppenhaltung spätestens ab 6. Tag nach Belegung* 0,80 5 Saufen aus der offenen Fläche in der Gruppenhaltung 0,07 6 Saufen aus der offenen Fläche im Abferkelbereich 0,18 Die aufgeführten Kriterien können frei gewählt werden und werden zusätzlich zu den Grundanforderungen vergütet. Zu beachten ist, dass mindestens die Grundanforderungen erfüllt werden müssen (2,00 ). Das Teilnahmeentgelt ist auf einen Maximalbetrag von 2,80 pro Ferkel begrenzt. Der Betrag für das Kriterium 20 % mehr Platzangebot wird zusätzlich zur Pflichtanforderung 10 % mehr Platz vergütet. Hinweis: Für die Kriterien zusätzliches organisches Beschäftigungsmaterial und 10 % mehr Platz sowie für Kriterien, die mit * gekennzeichnet sind, wird für Standorte, die nach EG-Öko-VO oder ähnlichem Standard (s.o.) zertifiziert sind, kein Entgelt bezahlt. Tierhalter Unterschrift gesetzlicher Vertreter Datenblatt zur Registrierung Sauenhaltung Seite 2 von 2

Anlage 1 b) zur Teilnahmeerklärung Tierhalter Mit diesem Formular gibt der Tierhalter an, welche Anforderungen er für den Fall der Zulassung seines Standorts ab wann (Umsetzungstermin) in der Initiative Tierwohl umsetzen wird. Der Tierhalter sendet dieses Datenblatt gemeinsam mit der Teilnahmeerklärung Tierhalter an seinen Bündler. Sein Bündler wird den von ihm gemeldeten Standort mit den Daten dieses Datenblatts in der Datenbank der Initiative Tierwohl registrieren. An den Bündler Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Bayern GmbH Am Branden 6c 85256 Vierkirchen Datenblatt zur Registrierung Programm 2018-2020 Änderungsantrag mit Wirkung zum Bitte für jede VVVO-Nummer ein separates Datenblatt ausfüllen! Ferkelaufzucht Name des ldw. Betriebs/Unternehmens: Registrier-Nummer/VVVO-Nummer: Telefon-/Mobilnummer für Rückfragen: Am gemeldeten Standort werden pro Jahr* Anzahl Tiere Ferkel aufgezogen. (Dies ist die Anzahl der Tiere, die maximal pro Jahr von der Initiative Tierwohl bezahlt wird) *Das Jahr der Vertragslaufzeit beginnt mit dem Umsetzungstermin. Tag/Monat/Jahr Ich werde ab dem die folgenden Kriterien umsetzen. Der Umsetzungstermin muss zwischen dem 01.01.2018 und 31.10.2018 liegen. Mein Betrieb ist nach EG-Öko- Verordnung oder einem Standard ökologischer Anbauverbände, der einen höheren Qualitätsstandard garantiert als die EG-Öko-Verordnung, zertifiziert. nein ja, und zwar: Mir ist bekannt, dass ich an der Initiative Tierwohl teilnehmen kann, aber kein Tierwohlentgelt für diejenigen Kriterien erhalte, die ich aufgrund der oben genannten Zertifizierung bereits einhalten muss. Datenblatt zur Registrierung Ferkelaufzucht Seite 1 von 2

Kriterienauswahl (bitte ankreuzen) Nr. Auswahl Wahlkriterien Entgelt je Ferkel 1 20 % mehr Platzangebot* 0,40 2 Ständiger Zugang zu Raufutter 0,40 3 Scheuermöglichkeit 0,40 4 Mikroklimabereich 0,20 5 Saufen aus der offenen Fläche 0,40 Die aufgeführten Kriterien können frei gewählt werden und werden zusätzlich zu den Grundanforderungen vergütet. Zu beachten ist, dass mindestens die Grundanforderungen erfüllt werden müssen (0,95 ). Das Teilnahmeentgelt ist auf einen Maximalbetrag von 1,35 pro Ferkel begrenzt. Der Betrag für das Kriterium 20 % mehr Platzangebot wird zusätzlich zur Pflichtanforderung 10 % mehr Platz vergütet. Hinweis: Für die Kriterien zusätzliches organisches Beschäftigungsmaterial und 10 % mehr Platz sowie für Kriterien, die mit * gekennzeichnet sind, wird für Standorte, die nach EG-Öko-VO oder ähnlichem Standard (s.o.) zertifiziert sind, kein Entgelt bezahlt. Tierhalter Unterschrift gesetzlicher Vertreter Datenblatt zur Registrierung Ferkelaufzucht Seite 2 von 2

Anlage 1 c) zur Teilnahmeerklärung Tierhalter Mit diesem Formular gibt der Tierhalter an, welche Anforderungen er für den Fall der Zulassung seines Standorts ab wann (Umsetzungstermin) in der Initiative Tierwohl umsetzen wird. Der Tierhalter sendet dieses Datenblatt gemeinsam mit der Teilnahmeerklärung Tierhalter an seinen Bündler. Sein Bündler wird den von ihm gemeldeten Standort mit den Daten dieses Datenblatts in der Datenbank der Initiative Tierwohl registrieren. An den Bündler Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Bayern GmbH Am Branden 6c 85256 Vierkirchen Datenblatt zur Registrierung Programm 2018-2020 Änderungsantrag mit Wirkung zum Bitte für jede VVVO-Nummer ein separates Datenblatt ausfüllen! Schweinemast Name des ldw. Betriebs/Unternehmens: Registrier-Nummer/VVVO-Nummer: Telefon-/Mobilnummer für Rückfragen: Am gemeldeten Standort werden pro Jahr* Anzahl Tiere Tiere zur Schlachtung abgegeben. (Dies ist die Anzahl der Tiere, die maximal pro Jahr von der Initiative Tierwohl bezahlt wird) Relevant sind nur Mastschweine, die an Schlachtunternehmen oder Metzger abgegeben werden, die sich an der Initiative Tierwohl beteiligen. *Das Jahr der Vertragslaufzeit beginnt mit dem Umsetzungstermin. Tag/Monat/Jahr Ich werde ab dem die folgenden Kriterien umsetzen. Der Umsetzungstermin muss zwischen dem 01.01.2018 und 31.10.2018 liegen. Mein Betrieb ist nach EG-Öko- Verordnung oder einem Standard ökologischer Anbauverbände, der einen höheren Qualitätsstandard garantiert als die EG-Öko-Verordnung, zertifiziert. nein ja, und zwar: Mir ist bekannt, dass ich an der Initiative Tierwohl teilnehmen kann, aber kein Tierwohlentgelt für diejenigen Kriterien erhalte, die ich aufgrund der oben genannten Zertifizierung bereits einhalten muss. Datenblatt zur Registrierung Schweinemast Seite 1 von 2

Kriterienauswahl (bitte ankreuzen) Nr. Auswahl Kriterien Entgelt je Schlachtschwein 1 20 % mehr Platzangebot* 1,20 2 Ständiger Zugang zu Raufutter 1,80 3 Scheuermöglichkeit 0,60 4 Luftkühlungsvorrichtung 0,20 5 Saufen aus der offenen Fläche 0,70 Die aufgeführten Kriterien können frei gewählt werden und werden zusätzlich zu den Grundanforderungen vergütet. Zu beachten ist, dass mindestens die Grundanforderungen erfüllt werden müssen (3,30 ). Das Teilnahmeentgelt ist auf einen Maximalbetrag von 5,10 pro Mastschwein begrenzt. Der Betrag für das Kriterium 20 % mehr Platzangebot wird zusätzlich zur Pflichtanforderung 10 % mehr Platz vergütet. Hinweis: Für die Kriterien zusätzliches organisches Beschäftigungsmaterial und 10 % mehr Platz sowie für Kriterien, die mit * gekennzeichnet sind, wird für Standorte, die nach EG-Öko-VO oder ähnlichem Standard (s.o.) zertifiziert sind, kein Entgelt bezahlt. Tierhalter Unterschrift gesetzlicher Vertreter Datenblatt zur Registrierung Schweinemast Seite 2 von 2

Anlage zur Teilnahmeerklärung Tierhalter Datenschutzerklärung Tierhalter Initiative Tierwohl Schwein (Programm 2018-2020) Unternehmensdaten Unternehmen/Firma: Registrierungsnummer des Standorts, in Deutschland VVVO-Nr.: In der Initiative Tierwohl werden personen- und unternehmensspezifische Daten für die Umsetzung der Initiative Tierwohl erhoben. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass diese Daten (z.b. Adressdaten, Auditberichte, Befunddaten) 1. von dem Bündler oder einer anderen Stelle in der Initiative Tierwohl gespeichert, an die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung GmbH (Trägergesellschaft) weitergeleitet und in deren Datenbanken gespeichert werden. Das Recht zur Nutzung der erhobenen und in den Datenbanken der Trägergesellschaft gespeicherten und verarbeiteten Daten liegt bei der Trägergesellschaft. Bündler, Schlachtunternehmen, Vermarkter und alle sonstigen Systempartner sind ebenso wie Zertifizierungsstellen, Auditoren, Labore, Tierärzte und sonstige Dienstleister in der Initiative Tierwohl berechtigt, die gespeicherten und verarbeiteten Daten zu nutzen, solange und soweit sie diese Daten für die Erledigung der ihnen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Initiative Tierwohl zugewiesenen Aufgaben benötigen. Personen- und unternehmensspezifische Daten, außer der Tatsache, dass mein Unternehmen an der Initiative Tierwohl teilnimmt oder vorübergehend bzw. dauerhaft gesperrt bzw. ausgeschlossen ist, dürfen nur nach meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken gespeichert und genutzt werden. Die Trägergesellschaft und die von ihr hinzugezogenen und auf Vertraulichkeit verpflichteten Dienstleister gelten nicht als Dritte im Sinne dieser Teilnahmeerklärung. 2. an die QS Qualität und Sicherheit GmbH (QS) oder an das von mir benannte, von der Trägergesellschaft als vergleichbar anerkannte Qualitätssicherungssystem weitergeleitet werden. Mir ist bekannt, dass a) meine Angaben zur Anzahl der abgesetzten bzw. abgegebenen Tiere unter Rückgriff auf die bei QS/beim vergleichbaren Qualitätssicherungssystem vorliegenden Daten verifiziert werden. b) die Trägergesellschaft und die Träger der Standards für eine zertifizierte Qualitätssicherung Informationen, die für die Erreichung der Ziele dieser Initiative/des Trägers des Standards für eine zertifizierte Qualitätssicherung relevant sind, austauschen. Dies gilt insbesondere für Informationen über Verstöße gegen den Tierschutz, die bei teilnehmenden Tierhaltern festgestellt worden sind. Tierhalter Unterschrift gesetzlicher Vertreter Stand: 07.08.2017 Status Freigabe Seite 1 von 1