Amt für Umwelt Mitteilungsblatt für die Gemeinden Gewässerschutz in Industrie und Gewerbe 2/21
Ist Industrieabwasser problematisch? Der Umweltschutz in Industriebetrieben hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Eigenverantwortung und Eigenkontrolle im betrieblichen Umweltbereich haben an Bedeutung zugenommen. Die Zusammenarbeit zwischen Umweltbehörden und Betrieben wurde ausgebaut. Gemeinsam werden weiterhin grosse Anstrengungen unternommen, um den Eintrag von Schadstoffen in die Gewässer zu reduzieren. Als Ziel wird eine nachhaltige Entwicklung im industriellen Gewässerschutz angestrebt. Gewerbe und Industrie im Kanton Solothurn sind äusserst vielfältig. Neben den grossen Zellstoff- und Papierindustrien und dem Stahlwerk findet sich in rund 3 Industrie- und Gewerbebetrieben ein breites Spektrum von Unternehmungen: Maschinenbau, Metallverarbeitung / Oberflächenbehandlung, Elektronik, Medizinaltechnik, Handel und Transport, Lebensmittel, kleinere chemische Betriebe, Dienstleistungen und zahlreiche Handwerksbetriebe. Entsprechend verschiedenartig ist auch das in diesen Betrieben anfallende Abwasser. Es kann nicht in jedem Fall zusammen mit dem häuslichen Abwasser in einer zentralen Abwasserreinigungsanlage (ARA) gereinigt werden. Abwässer, die für die Reinigung in einer ARA nicht geeignet sind, müssen vor der Einleitung in die öffentliche Kanalisation in einer Abwasservorbehandlungsanlage (AVA) vorgereinigt werden. Mit solchen Anlagen werden die problematischen Schadstoffe konzentriert an der Quelle zurückgehalten und können als feste Abfälle entsorgt oder zunehmend auch wieder im Produktionsprozess eingesetzt werden. Das so vorbehandelte Abwasser wird dann der ARA zugeleitet und dort weiter gereinigt. Eine Übersicht der im Kanton Solothurn vorhandenen AVA ist in Grafik 1 ersichtlich. Insgesamt stehen im Kanton Solothurn ca. 1 AVAs in Betrieb. (Die AVAs je nach Branche hängt stark mit der unterschiedlichen Prozessführung in den Betrieben zusammen.) Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass heute die meisten Betriebe über die notwendigen AVAs verfügen. Abwasservorbehandlungsanlagen (AVA) Maler- und Gipsergewerbe 1) 2) 3) Zahnärzte 1) Auto- und Transportgewerbe 2) Chemische Reinigung 3) Metallverarbeitung/Oberflächenbehandlung 1) 2) 3) 4) 6) Grafisches- und Fotogewerbe Abfall-Sonderabfallbetriebe Zellstoff- und Papierindustrie 1) 2) 3) 1) 2) 3) 4) 4) 5) 6) Nahrungsmittel / Gastgewerbe 4) Diverse Grafik 1 5 1 15 2 25 3 35 AVA Problematische Schadstoffe im Industrieabwasser: 1) Schwermetalle (SM), 2) Kohlenwasserstoff (KW), 3) halogenierte KW, 4) org. Belastung (CSB), 5) Feststoffe (GUS), 6) adsorbierbare org. Halogene (AOX)
Klärschlamm und Schwermetalle Die im Abwasser vorhandenen Metalle werden je nach Eigenschaft des Metalls zwischen 3 85 % an den Klärschlamm der ARA adsorbiert. Die verbleibenden Metallfrachten gelangen mit dem gereinigten Abwasser in die Gewässer. Umso wichtiger sind deshalb Massnahmen, die verhindern, dass Schwermetalle ins Abwasser gelangen. Generell sind die Schwermetallgehalte im Klärschlamm in den letzten 1 Jahren um ca. 3 % 5 % zurückgegangen. Die deutliche Verminderung des Bleigehalts von mehr als 5 % ist auch auf die Einführung von bleifreiem Benzin im 1986 zurückzuführen. Das Abwasser der Strassen enthält seither weniger Blei. Beim Kupfer ist nur ein geringer Rückgang festzustellen, da die Massnahmen in den Gewerbe- und Industriebetrieben durch die vermehrte Verwendung von Kupfer als Dach- und Fassadenmaterial im Hochbau teilweise kompensiert werden. Eine Störung in einem Betrieb begründet den auffallend hohen Cadmiumgehalt. Dies dokumentiert deutlich, dass die Schwermetallgehalte im Klärschlamm ohne die angeordneten Abwasservorbehandlungen um ein Mehrfaches höher wären. Bei den organischen Schadstoffen, hier ausgedrückt als adsorbierbare organische Halogene (AOX), ist ebenfalls ein Rückgang zu beobachten (siehe Grafiken 2 bis 9). Die Schwermetall- und AOX-Gehalte im Klärschlamm geben Auskunft über die abgeleiteten Schadstofffrachten und dienen als wichtige Indikatoren für die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen in Industrie- und Gewerbebetrieben (Schadstoffrückhalt am Anfallsort). 8' Schlammmengen Kt. SO 4 Adsorbierbare org. gebundene Halogene t TS/Jahr 6' 4' 2' 3 2 1 Grafik 2 2 21 Grafik 3 2 21 4 3 2 1 Grafik 4 Cadmium 2 21 12 1 8 6 4 2 Grafik 5 Chrom 2 21 5 Kupfer 8 Nickel 4 3 2 1 6 4 2 Grafik 6 2 21 Grafik 7 2 21 3 25 Blei 1'5 Zink 2 15 1 1' 5 5 Grafik 8 2 21 Grafik 9 2 21
Der betriebliche Gewässerschutz im Spannungsfeld zwischen behördlicher Kontrolle und Eigenverantwortung Die Kantonale Fachstelle für Gewässerschutz beurteilt die Abwassersituation eines Industrie- und Gewerbebetriebes. Ist eine Vorbehandlung des Abwassers angezeigt, werden von der Fachstelle die Anforderungen an die Vorbehandlung des Abwassers festgelegt. Berücksichtigt werden dabei die Eigenschaften des Abwassers, der Stand der Technik und die vom Bundesamt für Wald und Landschaft (BUWAL) veröffentlichten Richtlinien und Normen. Für den Bau und den Betrieb einer Abwasservorbehandlungsanlage muss eine Bewilligung der kantonalen Gewässerschutzfachstelle vorliegen. 3 25 2 15 1 5 Grafik 1 18 16 14 Tätigkeiten Fachstelle Gewässerschutz in Industrie und Gewerbe Total Kontrolle der AVA inkl. Abnahmen Abklärungen Bewilligungen erteilen 2 21 Resultate der AVA-Kontrollen Total AVA-Kontrollen erfüllt nicht erfüllt Die Betriebe erbringen durch Eigenkontrollen den Nachweis, dass sie die in der Bewilligung festgelegten Anforderungen an die Vorbehandlung des Abwassers einhalten. Die Betriebe werden mit Stichproben kontrolliert. Diese Kontrollen umfassen nicht nur die Abwasservorbehandlungsanlagen, sondern alle Betriebsanlagen und Prozesse von denen Chemikalien oder belastetes Abwasser in die Kanalisation gelangen könnten. Sie sollen zeigen, ob die Betriebe die Eigenkontrolle regelmässig und korrekt durchführen die gestellten Anforderungen weiterhin einen sachgemässen Gewässerschutz gewährleisten. Bei Bedarf wird die Bewilligung neu angepasst und die erforderlichen Massnahmen angeordnet. Die Grafik 1 zeigt die wichtigsten Tätigkeiten der Fachstelle Gewässerschutz im Bereich Gewerbe und Industrie für die Jahre 2 und 21. Durch die Fachstelle (zwei Mitarbeiter) wurden jährlich rund 25 bis 3 Geschäfte abgewickelt. Ungefähr 15 Abwasservorbehandlungsanlagen wurden kontrolliert und etwa 1 Bewilligungen für neue Abwasservorbehandlungsanlagen erteilt. Zusätzlich fanden Abklärungen statt, ob und welche Abwasservorbehandlung in einem Betrieb vorzunehmen ist. In Anbetracht der über 1 vorhandenen Abwasservorbehandlungsanlagen dokumentiert dies deutlich, dass von der Behörde lediglich Stichproben-Kontrollen vorgenommen werden können. 85 % der kontrollierten Anlagen funktionierten einwandfrei. Bei 15 % der Anlagen erfüllte das vorbehandelte Abwasser die Anforderungen gemäss Bewilligung nicht (siehe Grafik 11). Diese Anlagen bzw. deren Betrieb mussten beanstandet und je nach dem Massnahmen angeordnet werden. 12 1 8 6 4 2 Grafik 11 2 21
Im Kanton Solothurn führen nur sechs Betriebe eine Eigenkontrolle durch, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht (Grafik 12). Jährlich nehmen diese Betriebe mehr als 1 Kontrollmessungen vor. So wird zum Teil das behandelte Abwasser täglich überprüft. Nur etwa 3 % dieser Messungen zeigen ungenügende Resultate. Damit ist der Anteil der zu beanstandenden Messungen deutlich kleiner als bei den Stichproben des AfU in den übrigen Betrieben. Dies beweist, dass die Betriebe dank der Eigenkontrolle ihre Anlagen optimal betreiben können. In den nächsten Jahren werden zahlreiche weitere Betriebe, zum Teil in Zusammenarbeit mit ihrem Branchenverband, eine Eigenkontrolle aufbauen. Diese Entwicklung wird dazu führen, dass die Anlagen gegenüber heute generell noch besser betrieben werden dürften. 1'8 1'6 1'4 1'2 1' 8 6 4 2 Grafik 12 1'8 1'6 1'4 1'2 1' 8 6 4 2 Grafik 13 Eigenkontrolle Betriebe 2 6 Betriebe Total Kontrollmessungen Betriebe 21 6 Betriebe Resultate Kontrollmessungen der AVA 2 Total Kontrollmessungen erfüllt nicht erfüllt 21 Von der Fabrik direkt ins Gewässer? Die drei Grossbetriebe Atisholz AG, M-Real Biberist und Stahl Gerlafingen betreiben bereits seit vielen Jahren eigene Abwasserreinigungsanlagen. Sie haben in den letzten Jahren grosse Anstrengungen unternommen, um diese zu modernisieren und einen optimalen Betrieb zu ermöglichen. Die drei Grossbetriebe leiten das in ihren Anlagen gereinigte Abwasser direkt in die öffentlichen Gewässer ein und werden deshalb als Direkteinleiter bezeichnet. Grosse Erfolge konnten in den letzten Jahren in einer deutlichen Reduktion der gesamtem ungelösten Stoffen (GUS) und der Kohlenwasserstoffe (KW) erzielt werden (vgl. Grafik 16 und 18). Auch beim Eintrag der adsorbierbaren organischen Halogenen (AOX) ist generell ein Rückgang erkennbar, der jedoch nicht kontinuierlich anfällt (Grafik 17). Bei den anderen Schadstoffeinträgen konnte die Belastung in etwa auf gleichem Niveau beibehalten werden trotz zum Teil höheren Produktionen (Grafik 14 und 15). Für den Gewässerschutz im Kanton Solothurn sind die drei Direkteinleiter von grosser Bedeutung. Sie liefern je nach Stoffgruppe bis zu 85 % der gesamten in die Solothurner Gewässer eingeleiteten Stoffe!
Die in den Grafiken 16 und 18 deutlich ersichtlichen Reduktionen der GUS und der KW ist auf die im Jahr im Stahlwerk Gerlafingen durchgeführte Abwassersanierung zurückzuführen. 2' BSB (2 Betriebe) 4' CSB (1 Betrieb) 1'5 3' 1' 2' 5 1' Grafik 14 2 21 Grafik 15 2 21 1' 8' 6' 4' 2' Grafik 16 GUS (3 Betriebe) 1) 2 21 35 3 25 2 15 1 5 Grafik 17 AOX (1 Betrieb) 2 21 12 1 8 6 4 2 Grafik 18 KW (1 Betrieb) 1).62.18 2 21 m3/d 1' 8' 6' 4' 2' Grafik 19 Abwassermenge (3 Betriebe) 2 21 1) In den Jahren und lassen sich die GUS und KW wegen teilweise fehlenden Daten nicht genau ermitteln. Die Werte wurden deshalb interpoliert und sind mit hellblauer Farbe in der Grafik aufgeführt. Amt für Umwelt Fachstelle Gewässerschutz Werkhofstrasse 5 459 Solothurn Telefon 32 627 24 47 Telefax 32 627 76 93 E-Mail afu@bd.so.ch 36286 11/2 7