Ministerium für Inneres und Kommunales' des Landes Nordrhein-Westfalen LANDTAG

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Transkript:

Ministerium für Inneres und Kommunales' des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina GÖdecke.MdL Platz des Landtags 1 40221 DOsseidorf LANDTAG für die'mitglieder des Ausschusses for Arbeit, Gesundheit und Soziales NORDRH!=fN-WESTFAlEN 1.6. WAHLPERIODE o G '16/3729 - -A1 z 2..: Februar 2016 Seite 1 von 1 Telefon 0211 871-2352 Telefax 0211 871-3311 60-fach- Schriftlicher Bericht zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 24.02.2016 Antrag der Fraktion der CDU vom 10. Februar 2016 "Bericht über den aktuellen gesundheitlichen Zustand der Flücht~ linge in Nordrhein.. Westfalen". Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, zur Information der Mitglieder des Ausschusses für Arbeit, Gesl:1ndheit und Soziales des Landtags Obersende ich 60 Exemplare des schriftli~ chen Berichtes zum TOP "Bericht über den aktuellen gesundheitlichen Zustand der Flüchtlinge in Nordrhein-Westfc;tlen"~ Dienstgebäude: Friedrichstr. 62-80 40217 Düsseldorf ~~ Ralf Jäger MdL Lieferansch rift:. Fürstenwall129 40217 Düsseldorf Telefon 0211 871-01 Telefax 0211 871-3355 poststelle@mik.nrw.de www.mik.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahnlinien 732, 736, 835, 836, U71,U72,U73, U83 Haltestelle: Kirchplatz

Schriftlicher Beri'cht zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 24. Febru~r 2016 zum aktueuen gesundheitlichen Zustand der Flüchtiinge in Nordrhein.. Westfalen Zum TOP: Aktueller gesundheitlicher Zustand der Flüchtlinge in Nordrhein-Westff;:llen wird wie folgt berichtet: Gemäß 62 AsylG sind Ausländerinnen und Ausländer, die in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen haben, verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten, einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden. Den Umfang der zu duldenden Untersuchungen hat das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter' des Landes NRW. erstmals durch Bestimmungen vom 07.10.2014 konkretisiert. Die Be~timmungen wurden am 15.12.2015 aktualisiert. Sie enthalten u.a. als präventive Maßnahme ein umfangreiches Impfangebot, das sich an den Vorgaben der Ständigen Impfkommission orientiert. Es umfasst: - Für Kinder ab 2 Monate bis einschließlich 8 Monate: Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, HiB, ~olio, Hepatitis B; - für Kinder ab.9. Monate bis einschließlich 4 Jahre: Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, HiB, Polio, Hepatitis B, Masern, Mumps, Röteir), Varizellen; - für Kinder ab 5 Jahre bis einschließlich '12 Jahre: Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Polio Masern, Mumps, Röteln, Varizellen;..' - für Kinder ab 13 Jahre und Erwachsene, die nach 1970 geboren sind: 'Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Polio Masern, Mumps, Rötel,!; - für Erwachsene, die vor 1970 'geboren sind: Tetanus, Diph~herie, Keuchhusten, Polio; - Zusätzliche Indikationsimpfung gegen Influenza für: Schwangere ab etwa der 20. Woche, Personen ab 60 Jahren und Kinder und Erwachsene mit chronischen Krankheiten. Die. Uriterbringungseinrichtungen sind verpflichtet dieses Impfangebot vorzuhalten.

Darüber hinaus erhalten Asylbewerberinnen und Asylbewerber kurative Leistungen hn Rahmen des 4 AsylbLG. Mit Verfügung vom 30.09.2015 wurden alle Unterbringu~gseinrichtungen des Landes NRW über die erforderlichen Gesundheitsmaßnahmen und deren Umsetzung informiert. Gleichzeitig wurde der als Anlage beigefügte Befundbogen eingeführt, der durchgefuhrte Untersuchungen dokumentiert und der jeden Asylbewerber auf seinem Weg von der Erstunterkunft bis in d,ie ihm zugewiesene Gemeinde begleiten soll. Ziel ist es, hierdurch Doppel.-Untersuchungen und -Impfungen ~u vermeiden und die. Informationsweitergabe in die folgen.den Einrichtungen. zu vereinheitlichen und sicherzustellen. Zurzeit ergeben sich Dokumentationsprobleme bezüglich gesundheitlicher Maßnahmen, wenn die aufnehmend~n Kommunen nicht ode~ nicht ausreichend über bereits. durchg~führte Unte~suchungen infor~iert werden. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Asylbewerberin oder der Asylbewerber keinen Befundbogen oder Impfdokumente vorlegt bzw. vorlegen kann. Hier kann nur eine aufwendige Einzelfallrecherche Klarheit schaffen. Des Weiteren ergeben sich im Einzelfall Probleme, wenn die Befundung erst nach Verlegung des Flüchtlings. erfolgt! erfolgen kann- (z.b. Röntgenbildanalyse oder. Bluttest). Durch die Etablierung einer einheitlichen Asylstraße sollen Prozessunterbrechungen auf Dauer im Grundsatz vermieden und der Dokumentationsprozess weiter standardisiert werden., Asylsuchende leiden primär unter den gleichen Infektionskrankheiten wie die ansässige Bevölkerung. Die anstrengende Reise, ein oft fehlender Impfschutz und die enge räumliche Situation in den Aufnahmeeinri~htungen können jedoch dazu führen, dass Asylsuchende empfänglicher für einige Infektionskrankheiten sind. Meis~ens handelt es sich um Erkältungskrankheiten und Magen-Darm-Infekte. Im Rahmen des Meld~wesens nach 6 und 7 Infektionsschutzgesetz (lfsg) beim Robert Koch-Institut (RK1) erfolgt die Erfassung des Status i'asylsuchendll erst seit,. Ende September 2015. Die Gesundheitsämter müssen diese Information nur überm!tteln, wenn sie ihnen durch die Meldung oder durch eigene Ermittlungen vorliegt. Nicht immer ist diese Information verfügbar, so dass die so ermittelten Daten nicht die absoluten Zahlen 'widerspiegeln und die hier angegebene Anzahl nur eine begrenzte Aussagekraft hat. Insgesamt liefern die Daten jedoch einen Überblick über die bei Asylsuchenden diagnostizierten Infektionskrankheiten. Auf die Ebene der EAE, ZUE und kommunalen Unterbringungseinrichtungen können. die ZahleJ:l grundsätzlich nicht heruntergebrochen werden. Erfasst wird nur, ob eine Person zum Zeitpunkt der Meldung in einer "Massenunterkunft" untergebracht war.. "Massenunterkunft" ist in diesem. Zusammenhang ein Oberbegriff für Gemeinschaftsunterkünfte, Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte. Durch

Nachübermittlungen und Einzelfallkontrolle am Robert Koch-'Institut (RKI) können sich auch noch die Fallzahlen der Vorwochen verändern. Von der 40. KW 2015 bis zur 6~ KW 2016 wurden in NRW bei 616 Fällen meldepflichtiger Infektionskrankheiten mit erfüllter Referenzdefinition zusätzliche Angaben. zu Asylsuchenden übermittelt (Datenstand:. 15.02.2016). Die fünf häufigsten Erkrankungen waren hierbei Tuberkulose, Windpocken, Noro- und Rotavirus-Infektionen sowie Influenza. Sei der überwiegenden Anzahl der Fälle, bei. denen Angaben zu Asylsuchenden vorlagen, war angegeben, dass die erkrankte Person in einer Massenunterkunft untergebracht sei. Tuberkulose Windpocken Norovirus Rolavirus Influenza. HepatitisA HepatitisB Giardiasis HepatitisC Campylobacter Shigellose Salmonellose Keuchhusten Typhus Mumps MenIngokokken MRSA Brucellose HepatitisE Masem Hantavirus E.-coli-Enteritis ~ ililildii ~ ~ ~ ~ Im Im )u liii P Anzahl übermittelter Fälle mit erfüllter Referenzdefinition bei Asylsuchenden in NRW, nach Krankheiten, Trichinellose o 20 60 I I I 40. KW 2015-6. KW 2016 Datenstand: 15.02.2016 80,,. 100 Anzahl Fälle ~20 140 160.. 180 200 Als Ausbruch bezeichnet man das Auftreten von mindestens zwei Erkrankungen mit einem bestimmten Erreger, bei de?nen ein epidemiologischer Zusammenhang wahrscheinlich ist. Im o.g. Zeitraum wurden 28 Ausbrüche übermittelt, für die in der Meldesoftware als'lnfektionsumfeld "Flü~htlings-/Asylbewerberheim" angegeben war. Am häufigsten traten Windpocken auf. Es handelte sich überwiegend um kleine Ausbru.chsgeschehen mit weniger als acht Erkrankten.

Anzahl übermittelter Ausbrüche in Unterkünften für Asylsuchende in NRW, nach Krankh~iten, 40. KW 2015-6. KW 2016 Datenstand: 15.02.2016 Windpocken 1 I I I I I I Norovirus Hepatitis A Rotavirus 1 Influenza' _ 11_ Shigellose ~. I +l------+---~-+------~----~------~----~r-----~ o 2 4 6 8 10 12, 14 Anzahl Ausbrüche Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die absolute Zahl der bei Asylsuchenden übermittelten Infektionskrankheiten unter Vorbehalt' betrachtet werden muss. Im Ge~amtüberblick zeigt sich jedoch, dass bei Asylsuchenden in NRW im Wesentlichen die gleichen Erkrankungen,wie bei der Gesamtbevölkerung auft~eten. Asylsuchende sind insoweit durch impfpräventable Krankheiten und, Magen-Darm-Infektionen gefährdet, g'egen die Impfungen und Basishygien~niaßnahmen?chützen. Wie auch in der Allgemeinbevölkerung findet sich die höchste Anzahl von Fällen bei den O-bis 4-Jährig,en. Ein vermehrtes Auftret~n seltener, importierter Infektionskrankheiten ist nicht zu beobachten. Die hohen Tuberkulose-Zahlen erklären sich durch die bei allen Asylsuchenden durchgeführten Screenings, durch die erwartungsgemäß ErkrankungeD aufgedeckt werden. Asylsuchende ~ommen häufig aus Ländern, in denen die Tuberkulose immer noch eine verbreitete Erkrankung darstellt Die Screenings' sollen durch frühe Diagnose eine schnelle und effiziente Behandfung ermöglichen und eine Weiterverbreitung verhindern. Zudem ist bei Tuberkulose die Erfassung des Geburtslandes bereits etabliert und wird in NRW im Rahmen der Einzel~aIlkontrollen abgefragt, so dass davon auszugehen ist, dass auch die zusätzlichen Angaben bei Asylsuc.henden hier häufig,er und vollständiger erfasst und übermittelt werden. Bei Tuberkulose kommt es außerdem häufiger als bei anderen Erkrankungen zu' Doppelmeldungen durch Ortswechsel,da die Behandlung der Tuberkulose einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt als bei anderen Infektionskrankheiten.

Zur DarstellUng bundesweiter aktueller Daten siehe den aktuellsten Bericht des RKI (Anlage 1 - abrufbarunter: http://www.rki.de/delcontentlgesundheitsmonitoring/gesundheitsberichterstattung/g esundazlcontentl AlAsylsuchendell nhaltlmeldepflichtige _Infektionskrankheiten_ bei~ Asylsuchenden. pdf?_blob=publicationfile ). Zur Prävention des Ausbruchs und der Verbreitung von schweren Erkrankungen v~rweist die Landesregierung im Übrigen erneut auf die oben g~nannten Erlasse wie' auch das danach verpflichtend vorgesehene umfassende- Impfangebotin den Einrichtungen.

Dem Robert Koch-Institut übermittelte meldepflichtige Infekti.onskrankheiten bei Asylsuchenden in Deutschland 40. - 53. Kalenderwoche, 2015. Stand: 06. Januar 2016 Da sich derzeit eine relativ stabile epidemiologische Situation zeigt, plant das RKI diese Daten in Zukunft in monatlichen Berichten zu veröffentlichen. Der nächste Bericht wird Mitte. Februar veröffentlicht und die Daten für die Meldewochen im Januar 2016 beinhalten. Bewertung Dieser Bericht beschreibt die Verteilung von Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden, die gemäß Infektionsschutzgesetz (lfsg) gemeldet und danach entsprechend den Vorgaben des Robert Koch-I nstituts (RKI) an das RKI übermittelt wurden. In der 53. Kalenderwoche (KW). 2015 wurden 96 Fälle von meldepflichtigen Infektionskrankheiten übermittelt (51.KW: 194, 52.KW:. 105), von der 40. bis zur 53. Kalenderwoche 2015 wurden insgesamt 2.347 Fälle übermittelt. Unter Vorbehalt der eingeschränkten Bewertbarkeit der übermittelten Zahlen (siehe Limitationen) stehen derzeit bei Asyl'suchenden vor allem impfpräventable Krankheiten und Magen-Darm-tnfektionen im Vordergrund. Außerdem werden durch Screening Untersuchungen erwartungsgemäß Fälle 'mit Tuberkulose, Hepatitis Bund C gefunden. Es wurden nur vereinzelte Fälle von schwerwiegenden importierten Krankheiten wie Typhus und Läuserückfallfieber übermittelt. Die Zahlen zeigen, dass Asylsuchende durch impfpräventable Krankheiten und Magen-Darm-Infektionen gefährdet sind, gegen die Impfungen und Basishygienemaßnahmen schützen würden. Wie auch in der Allgemeinbevölkerung findet sich die höchste Anzahl von Fällen bei den 0- bis 4-Jährigen. Der Rückgang der Fallzahlen der letzten Wochen kann wahrscheinlich auf die Feiertage zurückgeführt werden. Das RKI sieht derzeit weiterhin keine erhöhte Infektionsgefährdung der Allgemeinbevölkerung durch Asyls~chende. Methoden Aus den gemäß IfSG an das RKI übermittelten Daten werden für diesen Bericht epidemiologische Informationen von Fällen, die als Asylsuchende identifiziert werden können, ausgewertet. Mit einem Informationsbrief des RKI am 25. September 2015 wurden alle Gesundheitsämter in Deutschland gebeten, bei Asylsuchenden zusätzliche Angaben zu übermitteln, wenn die Information im Gesundheitsamt vorhanden ist. Es werden nur Fälle, die der Referenzdefinition des RKI entsprechen, ausgewiesen. Als Asylsuchende werden derzeit ausschließlich identifiziert: 1. Alle Fälle, bei denen in der Meldesoftware unter "Zusätzliche EigenschaftenIl die Vorlage UAngaben bei Asylsuchenden" verwendet wurde (Methode der IdentifiZierung benannt als JlZusatzf~ld").. '

2. Alle Fälle, die nicht bereits mit der Methode JlZusatzfeld li identifiziert wurden und bei denen im Kommentarfeld Annotation oder im Kommentarfeld der zusätzlichen Eigenschaften die folgende Zeichenkette zu finden ist: "Asylsuchend". (Methode der Identifizierung benannt als "Strukturierter Freitext''). 3. Alle Fälle, die nicht 'bereits mit der Methode "Zusatzfeld Jl oder IIStrukturierter FreitextIl identifiziert wurden und bei denen im Kommentarfeld Annotation oder im Kommentarfeld der zusätzlichen Eigenschaften eines der folgenden Filterwärter zu finden ist: IIAsylll, "Flüche', IIFluecht", IIFlucht", "Erstaufnahme", "Erstuntersuchung ll 1 IIEU Messe", "HEAE II, "UMFII, aber nicht eines der folgenden Filterwörter zu finden ist: "Kein. Asyl"; UAsylbewerberunterkunft nein" (Methode der Identifizierung benannt als llunstrukturiert"). Ergebnisse In der 53. Kalenderwoche 2015 wurden 96 Fälle von meldepflichtigen Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden gemeldet und danach an das- RKI übermittelt (51.KW: 194, S2.KW: 105), seit der 40. Kalenderwoche (28. September 2015 bis 03. Januar 2016, Datenstand: 06. Januar 2016) wurden insgesamt 2.347 Fälle übermittelt. Abb. 1: Anzahl der übermittelten Fälle bei Asylsuchenden nach Methode der Identifizierung (40. bis 53. Kalenderwoche 2015J n=2 347) 200 ~ ;CU ll 1: co N ~100 Methode der Identifizierung Zusatzfeld. 11 Strukturierter Freitext -g Unstrukturiert 40 45 Meldewoche 50 Tab. 1: Anzahl der übermittelten Fälle bei Asylsuchenden nach Übermittlungskategorie (40. bis 53. Kalenderwoche 2015, n = 2.347) Über,mittlungskategorie Kumulierte Anzahl Fälle 53- Kalenderwoche Windpocken 684 38 Tuberkulose+ 38? 10 Hepatitis B* 261 19

Rotavirus-Gastroenteritis 257 9 N orovi rus-gastroenteritis 221 5 Influenza 168 5 Hepatitis A 1 5 4 Hepatitis c* 85 3 Giardiasis* 52 Shigellose * 24 0 Campy!ohacter-Enteritis 19 0 Läuserückfallfieber 18 0 Salmonellose * 16. Typhus 9 0 Mumps 8 0 Kryptosporidiose 7 0 MRSA, invasive Infektion 7 0 Keuchhusten 6 Masern 5 0. Brucellose 3 0 Meningokokken, invasive Erkrankung 3 0 Adenovirus-Konjunktivitis 2 0 EHEC-Erkrankung 2 0 Diphtherie 0 Haemophilus influenzae, invasive Erkrankung 0 Hantavi rus-erkran kung 0 Legionellose 0 Yersiniose* 0 +""Krankheiten auf die, bundesweit" oder in einigen Bundesländerd: während der E5rnumahmegezkkunre5uchtwifd Tab. 2: Anzahl und Anteil der übermittelten Fälle bei Asylsuchenden nach Geschlecht (40. bis 53. Kalenderwoche 201 5, n = 2.347) Geschlecht. Anzahl Fälle Anteil (%) weiblich männlich unbekannt 705 1611 3' 30 69

Abb. 2: Anzahl der übermittelten Fälle bei Asylsuchenden nach Altersgruppe (40. bis 53. Kalenderwoche 2015, n = 2.347, Medianes Alter: '3 Jahre) \. G) 600 -(TI LL :c400 cu N C.c:t: 200 o A~ersgrupppe Tab. 3: Anzahl der übermittelten Fälle bei Asylsuchenden nach Bundesland (40. bis 53. Kalenderwo~he 2015J n ~ 2.347) Bundesland Anzahl Fälle Baden-Württemberg 344 Bayern 48 7 Berlin 118 Brandenburg 93 Bremen 13 Hamburg 67 Hessen 176 Mecklenburg~Vorpommern 36 Niedersachsen 165 Nordrhein-Westfalen 402 Rheinland-Pfalz 51 Saarland 5 Sachsen 144 Sachsen~Anhalt 85 Sch leswig-h olstei n 58 Thüringen 101 unbekannt 2

Tab. 4: Anzahl.der übermittelten Fälle bei Asylsuchenden nach Geburtsland (die 10 am häufigsten genannten Geburtsländer) Nur Fälle mit Angaben im Zusatzfeld l N=1.197 Geburtsland Syrien Afghanistan Irak Eritrea Pakistan Somalia' Albanien Äthiopien Iran Georgien Anzahl Fälle 202 90 47 4 2 35 33 13 12 11 Limitationen Die im Folgenden genannten Limitationen erschweren die Bewertung des Auftretens von meldepflichtigen Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden in Deutschland: Die zusätzliche Eingabe und damit Erfassung des Status "Asylsuchend ll erfolgt erst seit Ende September 2015. Bisher sind diese Angaben nicht immer in der Meldung enthalten. Die Gesundheitsämter müss~n diese Informationen aber nur übermitteln, wenn sie ihnen durch die Meldung oder. durch eigene Ermittlungen. vorliegen. Fälle von meldepflichtigen Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden, die anders als oben benannt übermittelt werden, können nicht systematisch zugeordnet und dadurch nicht analysiert werden. Durch Nachübermittlungen und Einzelfallkontrolle am RKI verändern sich auch noch die Fallzahlen der Vorwochen. Auch hat der eingeschränkte Zugang zur Gesundheitsversorgu!1g (inklusive Laboruntersuchungen) Einfluss auf die Diagnose und damit Meldung von Infektionskrankheiten. Aus diesen Gründen kann man von einer Untererfassung von meldepflichtigen Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden ausgehen. Durch die Identifizierung von Asylsuchenden im Freitext durch Filterwärter (Methode der Identifizierung benannt als IIUnstrukturiert") können Fälle fälschlicherweise als Asylsuchend gewertet werden. Hier sind weitere Qualitätskontrollen geplant. Vor oder unmittelbar nach Aufnahme in Gemeinschaftsunterkünfte erhalten Asylsuchende eine Erstaufnahmeuntersuchung gemäß 62 Asylgesetz (AsyIG) und 36 IfSG (z.b. für Tuberkulose) sowie i.n einigen Bundesländern für Hepatitis B, Hepatitis C oder für bestimmte. Magen-Darm-Infektionen. Dieses führt im Vergleich mit anderen Bevölkerungsgruppen zu einer vermehrten Diagnose, Meldung und damit Übermittlung von Fällen der genannten Krankheiten.

Die Berechnung von Inzidenzen (d.h. Neuerkrankungen" bezogen auf die Gesamtzahl der Asylsuchenden) ist hier nicht möglich, da _die Anzahl und Herkunft der Asylsuchenden in Deutschland sowie die Verteilung auf die Bundesländer aufgrund verlängerter Registrierungsprozesse derzeit nicht genau bekannt ist.

Ärztliche Behandlungen (nach 4 AsylbLG): Arztvorstellung am Diagnose (nach ICD) Maßnahme: ~ ~-------~---------- Bezirksregierung Arnsberg Befundbogen der ärztlichen Untersuchung (Medical record) (gem. 62 AbS.l AsylVfG und nach 4 AsylbLG) ~ Arztstempel : Unterschrift: Name, Vorname o EAE 0 ZUE 0 NU Geschlecht: D männlich D weiblich Datum: Geburtsdatum: _-'-- Ort: -,- Arztvorstellung am Diagnose (nach ICD) Maßnahme: Gesundheitszustand nach ärztlicher Inaugenscheinnahme: o Kein Hinweis auf infektiöse oder akute Erkrankungen o Erkrankung / Verdacht auf: Arztstempel: Unterschrift: o Schwanger oder Schwangerschaftsverdacht: [ 0 Besonderheit: [~~ (',j

Tuberkulose-Untersuchung Ärztliche Behandlungen (nach 4 AsylbLG): o Röntgen-Thorax am in Befund: D OpB auffallig -+ Meldung ans Gesundheitsamt Arztvorstellung am Diagnose (nach ICD) o IFG-Test: abgenommen am in Befund: D OpB auffallig -+ Meldung ans Gesundheitsamt Maßnahme o Tuberkulin Hauttest: angelegt am Befund: abgelesen in in D OpB D auffallig ~ Meldung ans Gesundheitsamt Arztstempel: Unterschrift: Impfstatus Impfung erfolgt durch Name des Arztes Impfungen DMMR D Varizellen D DIP D Tetanus D Polio o HiB Ort. Datum Arztvorstellung am Diagnose (nach ICD) --,- Maßnahme ~ o keine Impfung erfolgt wegen D Schwangerschaft D Krankheit 0 Arztstempel Unterschrift