Satzung TSV Wernau 1897 e.v. Abteilung Fit und Gesund (FuG)

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Transkript:

Satzung TSV Wernau 1897 e.v. Abteilung Fit und Gesund (FuG)

SATZUNG Der ABTEILUNG FIT UND GESUND des TSV Wernau 18977 e.v. 1 Allgemeines Die Abteilung Fit und Gesund ist eine weitere eigenständige Abteilung im TSV Wernau und an die Satzung des Hauptvereins gebunden. Spezielle, nur die Abteilung Fit und Gesund betreffende Belange, regelt diese Abteilungssatzung. 2 Zweck der Abteilung Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke durch Pflege des Gesundheitssport, Förderung der Prävention und Rehabilitation. 3 Organisation der Abteilung Innerhalb der Abteilung wird organisatorisch und betriebswirtschaftlich zwischen den Bereichen Rehabilitation und Prävention unterschieden. Zur Rehabilitation gehören z.zt.: Koronarsport Sport bei Diabetes Zur Prävention gehören z.zt.: Rückenschule Funktionsgymnastik Bauch Beine - Po (BBP) Seniorengymnastik 50/60 Mutter- und Kindturnen Nordic Walking Ausgleichsgymnastik (Dehnen und Kräftigen)

4 Mitgliedschaft allgemein 1. Im Bereich der Rehabilitation kann Mitglied der Abteilung Fit und Gesund nur sein oder werden, wer gleichzeitig Mitglied des TSV Wernau ist. Diese Vorgabe leitet sich aus den Rahmenvereinbarungen über den Rehabilitationssport des Badischen Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes Baden e.v. (BBS Baden) ab. 2. Im Bereich der Prävention kann jeder Mitglied der Abteilung Fit und Gesund sein oder werden. Wahlweise besteht die Möglichkeit gleichzeitig Mitglied des TSV Wernau zu werden. 3. Sämtliche Mitglieder sind verpflichtet, die von der Abteilungsversammlung beschlossenen einmaligen oder laufenden Beiträge oder Umlagen zu entrichten. 4. Die Mittel, deren die Abteilung zur Erreichung ihres Zweckes bedarf, werden für den Bereich der Prävention durch den Verein zur Verfügung gestellt und alle betriebswirtschaftlichen Abläufe vom Hauptverein durchgeführt. 5. Für den Bereich der Rehabilitation werden sie beschafft durch Eigenanteile der Mitglieder, Zuschüsse der Krankenkassen, Kopfpauschalen vom Hauptverein (Rückführung) und eventuell Spenden. Die Höhe der neben dem Vereinsbeitrag zu entrichtenden laufenden Eigenanteile wird durch den Abteilungsvorstand festgesetzt. Der Beschluss bedarf der Genehmigung der Mitgliederversammlung. Die betriebswirtschaftlichen Abläufe werden in Eigenverantwortung durchgeführt. Dem Hauptverein muss zu Beginn des Vereinsjahres ein Haushaltsplan vorgelegt werden. 6. Dem Hauptverein muss vor dessen Haushaltsplanung der Haushalt der Abteilung vorliegen. Der Abteilungshaushalt muss folgerichtig zum Ende eines Kalenderjahres erstellt sein. 5 Erwerb der Mitgliedschaft Den Erwerb der Mitgliedschaft regelt 6 der Vereinssatzung. Die Zugehörigkeit zu der Sparte Rehabilitation setzt die Mitgliedschaft im TSV Wernau voraus. Ausnahme bildet die Sparte Prävention. Hier kann die Mitgliedschaft im TSV Wernau auf freiwilliger Basis erworben werden.

Im Falle der Prävention erfolgt die Anmeldung über den jeweiligen Übungsleiter. Bei Wunsch auf Vereinszugehörigkeit ist zusätzlich schriftlich Antrag an den Verein zu stellen. 6 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft erlischt : durch Tod, durch Auflösung der Abteilung durch Auflösung des Vereins durch Austritt aus dem Verein durch Austritt aus der Abteilung durch Ausschluss aus dem Verein durch Ausschluss aus der Abteilung, bei Nichtmitglieder. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft in der Abteilung erlöschen alle Ansprüche gegenüber der Abteilung. Die Beendigung der Abteilungsmitgliedschaft führt nicht zwangsweise zur Beendigung der Mitgliedschaft im Hauptverein. Diese ist geregelt in der Beitragsordnung des TSV Wernau e.v. Verstöße gegen die Beitragsordnungen des Hauptvereins, bzw. der Abteilung können zum Ausschluss führen. Der Abteilungsausschluss erfolgt durch die Organe der Abteilung. 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder 1. Für die Mitglieder der Abteilung Fit und Gesund sind die Abteilungssatzung sowie die Beschlüsse der Abteilungsorgane verbindlich. 2. Bei der Benutzung jeglicher Einrichtungen des Vereins bzw. bei der Teilnahme an Veranstaltungen sind die Organe des Vereins sowie die jeweilige Hausordnung zu beachten. Den Anordnungen der Übungsleiter bzw. deren Beauftragten ist Folge zu leisten.

8 Finanzen 1. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2. Der Kassier richtet eine ordnungsgemäße Kassen- und Buchführung ein. Diese wird von zwei Kassenprüfern, die durch die Abteilungsversammlung gewählt werden, geprüft. 3. Die Abteilungsleitung erstellt in Zusammenarbeit mit dem Kassier den Haushaltsplan. Weiteres regelt 10 der Satzung des Hauptvereins. 4. Abteilungsbeiträge werden unabhängig vom Vereinsbeitrag fällig. Der Beitragseinzug erfolgt durch Abbuchung. Gebühren, die durch fehlende Deckung oder aus anderen Gründen entstehen, sind vom Mitglied zu tragen. Mitglieder die über kein Konto verfügen oder nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen wollen, haben ihre Beiträge auf das Konto Nr.0820489042 bei der Volksbank Plochingen eg, Niederlassung Wernauer Bank Bankleitzahl 611 913 10 einzuzahlen. Bei Barzahlung wird eine Verwaltungsgebühr von 3,00 EUR erhoben. 9 Organe der Abteilung Die Abteilung Fit und Gesund besteht aus folgenden Organen: 1. Abteilungsversammlung 2. Abteilungsvorstand 10 Abteilungsvorstand Der Abteilungsvorstand setzt sich wie folgt zusammen: 1. Abteilungsleiter 2. Stellvertretender Abteilungsleiter 3. Kassier Zum erweiterten, aber nicht entscheidungsbefugten Bereich gehören: 1 oder 2 Kassenprüfer 1 Pressewart Obleute aus Rehabilitation

11 Aufgaben des Abteilungsvorstand 1. Der Abteilungsvorstand erledigt alle laufenden Abteilungsangelegenheiten. 2. Der Abteilungsvorstand berät den Haushaltsplan und legt ihn zur Beschlussfassung der Abteilungsversammlung vor. 3. Die Sitzungen des Abteilungsvorstandes und der Abteilungsversammlung werden vom Abteilungsleiter oder seinem Stellvertreter nach Bedarf einberufen und geleitet. 12 Organisation Die Beschaffung von Sportgeräten obliegt der Abteilung. Eine Bezuschussung, bzw. die Übernahme der Gesamtbeschaffungskosten durch den Hauptverein erfolgt nach Antragsstellung. Die Abteilung ist für die Verwaltung verantwortlich. Jährlich ist eine Bestandsaufnahme der Sportgeräte durchzuführen. Die Bestandsaufnahme schließt auch die Überprüfung auf eine Unfallgefahr ein. Abteilungsleitung, stellv. Abteilungsleitung und Kassier werden von der Abteilungsversammlung mit Mehrheitsbeschluss für die Amtsperiode von 2 Jahre gewählt. Stimmenthaltungen werden Bei Mehrheitsbeschluss nicht berücksichtigt. Die Amtsperiode für die Abteilungs- bzw. stellv. Abteilungsleitung sollte zeitlich versetzt gewählt werden. 13 Inkrafttreten Die Satzung tritt mit Genehmigung durch den Hauptausschuss des TSV Wernau in Kraft.