Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit nach der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit vom 10.03.2015
1. Einleitung Gliederung 2. Richtlinie zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit 3. Vorteile interkommunaler Zusammenarbeit Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit - Christine Hafner - 16.03.2017 2
1. Einleitung Gründe für interkommunale Zusammenarbeit: demografische Entwicklungen knappe finanzielle Ressourcen technischer Wandel wachsender Wettbewerb der Regionen Erwartungen der Bürger und Unternehmen Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit - Christine Hafner - 16.03.2017 3
2. Richtlinie zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit Die erste Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit wurde am 26. November 2012 erlassen. Inhalt: Förderung nur für Teilräume mit besonderem Handlungsbedarf oder Landkreise/kreisfreie Städte mit einem prognostizierten Bevölkerungsrückgang von mind. 7,5 % reguläre Förderung bis zu 30.000 ; erhöhte Förderung bis zu 60.000 Die überarbeitete Richtlinie trat zum 1. April 2015 in Kraft. Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit - Christine Hafner - 16.03.2017 4
2. Richtlinie zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit Ziel der Förderung: Mit dem Förderprogramm soll der mit neuen Kooperationsprojekten verbundene finanzielle Aufwand der Vorbereitungs- und Umsetzungsphase abgemildert werden. Zuwendungszweck: Förderung neuer Projekte auf der Grundlage der nach dem KommZG vorgegebenen Formen nach den Art. 54 ff BayVwVfG nach den Art. 2 und 3 AGPStG Rechtsformen des Privatrechts (z.b. GmbH) Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit - Christine Hafner - 16.03.2017 5
2. Richtlinie zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit Zuwendungsempfänger: Alle bayerischen kommunalen Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie die von ihnen geführten Unternehmen und Einrichtungen mit Sitz in Bayern. Zuwendungshöhe: Regelzuwendung von bis zu 50.000 ; maximal 85 % der zuwendungsfähigen Kosten erhöhte Zuwendung von bis zu 90.000 in Teilräumen mit besonderem Handlungsbedarf entsprechend dem LEP sowie mit dem Beschluss des Ministerrats vom 05.08.2014 dem RmbH zugeordneten Landkreisen und kreisfreien Städten Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit - Christine Hafner - 16.03.2017 6
2. Richtlinie zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit Zuwendungsvoraussetzungen: In den Nummern 4 und 5 der Richtlinie sind die Zuwendungsvoraussetzungen für Kooperationsprojekte festgelegt: Vorbildcharakter für das Handlungspotential interkommunaler Zusammenarbeit dauerhafte Einrichtung; mindestens 5 Jahre jährliche Einsparungen von mindestens 15 % der personellen und sächlichen Ausgaben Beschluss der Entscheidungsgremien muss vorliegen über 5.000 zuwendungsfähige Kosten Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit - Christine Hafner - 16.03.2017 7
2. Richtlinie zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit Ausschluss der Förderung: Eine Förderung nach der Richtlinie zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit entfällt, wenn das Kooperationsprojekt bereits begonnen wurde andere Mittel des Freistaats Bayern in Anspruch genommen werden Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit - Christine Hafner - 16.03.2017 8
2. Richtlinie zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit Antrag auf Zuwendungen: Das Muster des Antrags finden Sie in Anlage 2 der Richtlinie Inhalt: Angaben zum Antragsteller und anderen Beteiligten Beschreibung des Kooperationsprojekts Inhaltliche und zeitliche Abfolge des Kooperationsprojekts Kostenaufstellung und Finanzierungsplan Erklärung der Erfüllung der Anerkennungskriterien Bewilligungsbehörde ist die örtlich zuständige Regierung. Die Erteilung eines vorläufigen Maßnahmebeginns ist möglich. Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit - Christine Hafner - 16.03.2017 9
2. Richtlinie zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit Auszahlung der Zuwendung: - nach Vorlage der Verwendungsbestätigung (Muster 4a zu Art. 44 BayHO) - bis zu 50 % der Zuwendung nach Vorhabenbeginn Zusätzliche Anforderung: Dem Sachbericht ist eine kurze Projektbeschreibung hinzuzufügen, die auf der Internetseite des Innenministeriums veröffentlicht wird. Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit - Christine Hafner - 16.03.2017 10
3. Vorteile interkommunaler Zusammenarbeit Die gemeinsame Wahrnehmung von kommunalen Aufgaben sichert die dauerhafte Leistungs- und Handlungsfähigkeit der Kommunen. Wirtschaftlicher Einsatz finanzieller, personeller und technischer Ressourcen Nutzung von Synergieeffekten Einstellung und Auslastung von spezialisiertem Fachpersonal Gemeinsame Übernahme von Verantwortung und Finanzierungsrisiken Verbesserung und Erweiterung des Leistungsangebots Abbau kommunalen Konkurrenzdenkens Schonung natürlicher Ressourcen und Schutz der natürlichen Lebensgrundlage Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit - Christine Hafner - 16.03.2017 11
3. Vorteile interkommunaler Zusammenarbeit Aufgabenbereiche für interkommunale Zusammenarbeit: Standesamt Informations- und Kommunikationstechnik, E-Government Beschaffungswesen und Ausschreibungen von Dienstleistungen Bauhof Kommunale Ver- und Entsorgung (Abfallentsorgung, Abwasserentsorgung, Wasserversorgung Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit Feuerwehrkooperationen Raum- und Ortsentwicklung, Planung und Entwicklung von Wohn-, Gewerbe- und Verkehrsflächen, Flächenmanagement Tourismus, Kultur- und Freizeiteinrichtungen ca. 70 innovativen Best-Practice-Beispielen aus 18 kommunalen Aufgabenfeldern auf der Internetseite des StMI Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit - Christine Hafner - 16.03.2017 12
Informationsmöglichkeiten: Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit Internetseite des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (http://www.innenministerium.bayern.de/suk/kommunen/komzusamme narbeit/index.php) Broschüre und Flyer Interkommunale Zusammenarbeit Ansprechpartner für interkommunale Zusammenarbeit bei den Regierungen Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit - Christine Hafner - 16.03.2017 13