Sozialwirtschaft Österreich. AN-Forderung 2016

Ähnliche Dokumente
Sozialwirtschaft Österreich. AN-Forderung 2017

Globalrunde im Sozialbereich Forderungsprogramm 2013

Erhöhung der KV- und IST-Gehälter/-Löhne. Wir fordern eine deutliche Erhöhung der Realeinkommen unter Berücksichtigung der Inflationsrate!

v1.4 AN-Forderungen

Sozialwirtschaft Österreich. AG-Forderung 2018

ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT

ERGEBNISSE DER BAGS LOHN- UND GEHALTSVERHANDLUNGEN 2010

ERGEBNISSE DER BAGS LOHN- UND GEHALTSVERHANDLUNGEN 2011

Arbeitszeit und Ruhezeit

K O L L E K T I V V E R T R A G

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab (Beilage 1a) BG A 2,0% BG B-F 1,75% BG G-H 1,5% BG I - K 1,2%

A N H A N G. zum Rahmenkollektivvertrag der Nahrungs- und Genussmittelindustrie in der Fassung vom 1. Jänner 2008 für die SPEISEÖL- UND FETTINDUSTRIE

BAGS-KV 2014/15. Kommentiert von. Univ.-Prof. DDr. Günther Löschnigg Institut für Arbeits- und Sozialrecht Karl-Franzens-Universität Graz

SWÖ-Kollektivvertrag 2019

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab (Beilage 1a) um 2,1 %.

PROPAK RS Nr. 02/2018 vom 6. März Allgemeines Rundschreiben 02/2018

A N H A N G. zum Rahmenkollektivvertrag der Nahrungs- und Genussmittelindustrie in der Fassung vom 1. Jänner 2008 für die GEFLÜGELINDUSTRIE

A N H A N G. zum Rahmenkollektivvertrag der Nahrungs- und Genussmittelindustrie in der Fassung vom 1. Jänner 2008 für die FLEISCHWARENINDUSTRIE

Erläuterungen zu den neuen Regelungen des Kollektivvertrages

ARBEITSZEIT/RUHEZEIT. WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT. Gerechtigkeit muss sein

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

K O L L E K T I V V E R T R A G

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 20. November 2015 Teil II

Arbeitszeit NEU 12-Stunden-Tag und 60-Stunden-Woche Eckpunkte und Anpassungsbedarf

Arbeitszeit und Ruhezeit

ARBEITSZEIT RUHEZEIT WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN, UND WAS IHNEN BEI MEHRARBEIT ZUSTEHT

ERGEBNISSE DER SWÖ LOHN- UND GEHALTSVERHANDLUNGEN 2014 UND 2015

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

AG Positionspapier. KV Verhandlungen Forderungsübergabe 26. November 2018

Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen für Österreich

nach 2 nach 4 nach 6 nach 9 nach 12 A 1.515, , ,46 30,31 B 1.530, , , , ,18 1.

KV-VERHANDLUNGEN FMTI 2018 (AUSGENOMMEN BERUFSGRUPPE DER GIESSEREIINDUSTRIE) LOHNABSCHLUSS

KOLLEKTIVVERTRAG Verhandlungen Abschlussprotokoll Stand: 24. Februar 2018

Bundesfachgruppe Reinigung, Wartung Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien, Telefon DW 673

Neuregelung der Arbeitszeiten

FREQUENTLY ASKED QUESTIONS (FAQ) ZUM AKTUELLEN SWÖ-KOLLEKTIVVERTRAG

Lohnabkommen für Friseurinnen und Friseure

Kollektivvertrag der Sozialwirtscha Österreich

3. Angestellte, die nach dem 31. Mai 2017 in eine Firma eingetreten sind, haben keinen Anspruch auf Erhöhung ihres Istgehaltes.

Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen:

Lohnabkommen für Friseurinnen und Friseure

Leseprobe aus "All-In-Verträge" 2. Auflage März 2017

Arbeitszeitpaket 2018 Die Änderungen seit ao. Univ.-Prof. Dr. Martin Risak Institut für Arbeits- und Sozialrecht

KV-VERHANDLUNGEN EISEN/METALL 2011 LOHNABSCHLUSS

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 3. Dezember 2018 Teil II

Arbeitszeit. Mag. Doris Preyer

Arbeitszeitpolitische Meilensteine in Ö 2015: 40 Jahre 40h-Woche

VIII. Anhang zum Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes betreffend den Landesverband Salzburg 1. Jänner 2011

Die Freizeitoption Papier und Pappe erzeugende Industrie 2015

A N H A N G. zum Rahmenkollektivvertrag der Nahrungs- und Genussmittelindustrie in der Fassung vom 1. Jänner 2008 für die KAFFEEMITTELINDUSTRIE

Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption Bergbau/Stahl, 1. November 2014

Arbeitszeitregelungen an Universitäten

KOLLEKTIVVERTRAG. der Sozialwirtschaft Österreich ( SWÖ-KV )

ARBEITSZEIT RUHEZEIT. Wie lange ein Arbeitstag dauern darf, wie Überstunden zu entlohnen sind und wann Freizeit zusteht. ooe.arbeiterkammer.

PROPAK RS Nr. 02/2017 vom 15. Februar Allgemeines Rundschreiben 02/2017

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 24. November 2016 Teil II

K O L L E K T I V V E R T R A G

ERHÖHUNGEN MIT Mindestgehälter, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen

Betriebsvereinbarung und Arbeitszeit

KOLLEKTIVVERTRAG der Sozialwirtscha Österreich

K O L L E K T I V V E R T R A G

ARBEITSZEIT RUHEZEIT

ARBEITSZEIT RUHEZEIT WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN BEI MEHRARBEIT ZUSTEHT. GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

H) VEREINBARUNG ÜBER ERHÖHUNGEN UND ÄNDERUNGEN MIT

Lesefassung November 2016

Einheitliches Dienstreiserecht (EDR) für die Elektround Elektronikindustrie

Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014

Arbeitszeit und Ruhezeit

ARBEITSZEIT, RUHEZEIT

Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen:

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 24. November 2016 Teil II

Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen:

Betriebsrat der Arbeiterinnen und Arbeiter /Angestellten des Betriebes

TARIFVERTRAG. - Sicherheitsdienstleistungen in kerntechnischen Anlagen - in Mecklenburg-Vorpommern

Ein völlig neues Element in unserem Kollektivvertrag: Die Freizeitoption

Lesefassung November 2016

3. Die Lehrlingsentschädigung wird ab wie folgt festgesetzt (Erhöhung um 3,0 %):

3. Die Lehrlingsentschädigung wird ab wie folgt festgesetzt (Erhöhung um 3,0 %):

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2014 Ausgegeben am 21. November 2014 Teil II

ARBEITSZEIT/RUHEZEIT. WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT. Gerechtigkeit muss sein

P r o t o k o l l KV-Verhandlungen 2017 A b s c h l u s s p r o t o k o l l 18. Jänner 2017, Wien. Geltungsbeginn: 1. Februar 2017

KOLLEKTIVVERTRAG. der Sozialwirtschaft Österreich ( SWÖ-KV )

Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen für Österreich M 2/2014/XXVI/99/1. Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen

ERHÖHUNGEN MIT Mindestgehälter, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen

D I E N S T V E R T R A G (auf unbestimmte Zeit)

Grundstufe Jahren Jahren Jahren Jahren Jahren 2, 4 J 6, 9, 12 J A 1.402, , ,40 28,04

Transkript:

Sozialwirtschaft Österreich AN-Forderung 2016

Erhöhung der KV- und IST- Gehälter/-Löhne Vorbemerkung: Wir fordern eine deutliche Erhöhung der Realeinkommen unter Berücksichtigung der Inflationsrate. Der private Sozialbereich hat gemessen an den österreichischen Durchschnittseinkommen einen großen Nachholbedarf! 2

Erhöhung der KV- und IST- Gehälter/-Löhne der kollektivvertraglichen Mindestgehälter/- löhne - der IST-Gehälter /-Löhne - der Zulagen und Zuschläge - der Lehrlingsentschädigungen - des monatlichen Entgeltes für TMA - der alten Gehaltsstrukturen und Zulagen - Rundung: auf den nächsten höheren Eurobetrag - Geltungsbeginn: 01.02.2016 - Laufzeit 12 Monate 3

SWÖ 4 wöchentliche Arbeitszeit Arbeitszeitverkürzung! Die 35-Stunden-Woche ist in 3 Jahren in regelmäßigen Reduzierungsschritten zu erreichen. 4

SWÖ 4 (5) Geteilter Dienst (nur mobiler Dienst) Max. eine Teilung nur mit BV Teilung, wenn Dienstunterbrechung länger als 30 Minuten dauert. Teilung, wenn tägl. AZ mehr als 6 Std. Mehrmalige Unterbrechung, nur die längere Unterbrechungsphase als geteilter Dienst, alle anderen bez. Pause Ein Arbeitsblock muss mindestens 2 Stunden umfassen Für Wegzeit (Einsatzorte Wohnort) gebühren Fahrtkosten. 5

SWÖ 5 Teilzeitbeschäftigung 2) Teilzeitbeschäftigten, deren vereinbarte Wochenarbeitszeit überschritten wird, gebührt für jede weitere Arbeitsstunde pro Woche bis zum Ausmaß der kollektivvertraglichen wöchentlichen Normalarbeitszeit ein Zuschlag zum Grundstundenlohn von 25 % Absätze 3 u 4 streichen. 6

SWÖ 13 Rufbereitschaft Für jede Stunde der Rufbereitschaft gebührt eine Abgeltung von 5,00 ( Stand 2016). 7

SWÖ 15 Dienstplan Änderungen zum Dienstplan und Einspringen. Bei einem Einspringen an einem dienstfreien Tag gebührt ein Zuschlag von 50%, an Nacht, Sonn- und Feiertag 100%. Zuschläge auf Grund der Lage der Arbeitszeit (Nacht, Sonntag, ) stehen ebenso zu. Ersatzruhe bleibt davon unberührt. 8

SWÖ 16 Urlaub Das Urlaubsausmaß erhöht sich: nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit auf 32 Werktage, nach 10-jähriger Betriebszugehörig- keit auf.. 34 Werktage, Nach 15-jähriger Betriebszugehörig- keit auf 36 Werktage. 9

SWÖ 26 (1) Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration Die Sonderzahlungen berechnen sich aus dem im Auszahlungsmonat gebührenden Monatsentgelt inklusive Zulagen und Zuschlägen. Wurden Zulagen und Zuschläge in unterschiedlicher Höhe bezahlt, ist die Berechnungsgrundlage der Durchschnitt der in den letzten 3 Monaten bezahlten Zulagen und Zuschläge. Sachbezüge sind nicht einzurechnen. 10

28 SWÖ Verwendungsgruppenschema: Anpassung des GUKs Neu (wenn fertig) entsprechend den neuen Verantwortungen, Tätigkeiten und Ausbildungen. 11

SWÖ 31 Zulagen u. Zuschläge 31 (1) Die Höhe der SEG- Zulage beträgt für: Verwendungsgruppe 1-9 1,05 (Stand 2015) je Arbeitsstunde mit erschwerten Bedingungen Im Falle überwiegend erschwerter Arbeitsbedingungen gebührt eine monatliche SEG Pauschale in den Verwendungsgruppen 1-9 von 172,58 (Stand 2015) 12

SWÖ 31 Zulagen u. Zuschläge Streichung des letzten Absatzes in 31 (2) Sonn- und Feiertagszuschläge: liegen die Voraussetzung für die Gewährung mehrerer Zuschläge vor, gebührt nur der 31 (3) Für die Leitung einer Kindertagesbetreuungseinrichtung ( 22) beträgt die Zulage 52,79 (Stand 2015)/Gruppe für ein Vollzeitmonat. 13

SWÖ 32 (2) Anrechnung von Vordienstzeiten für die Einstufung in die Gehaltstafel Nichtfacheinschlägige Vordienstzeiten werden zu 50% angerechnet. Streichung der Obergrenze von max. 8 Jahren. 14

SWÖ 38 Altersteilzeit Rechtsanspruch auf TEILZEITVARIANTE DER ALTERSTEILZEIT (1) Arbeitnehmerinnen haben unter der Voraussetzung, dass sie eine Altersteilzeitvereinbarung mit den in Abs. 2 dieses Punktes angeführten Regelungen beantragen, Anspruch auf Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung, wenn sie bei Beginn der beantragten Altersteilzeit zumindest 5 Jahre ununterbrochen im Betrieb desselben Arbeitgebers beschäftigt waren und der schriftliche Antrag auf Abschluss einer Altersteilzeit-Vereinbarung zumindest 6 Monate vor dem Monatsersten, zu dem die Altersteilzeitvereinbarung beginnen soll, bei dem Arbeitgeber eingetroffen ist und die Voraussetzungen für den Bezug von Altersteilzeitgeld (derzeit in 27 Arbeitslosenversicherungsgesetz) erfüllt sind. 15

SWÖ 38 Altersteilzeit (2) Die Altersteilzeitvereinbarung muss eine kontinuierliche Altersteilzeit auf die Dauer von bis zu 5 Jahren vorsehen; die Altersteilzeitvereinbarung kann frühestens 5 Jahre vor dem Erreichen eines möglichen Pensionsantrittes der betreffenden Arbeitnehmerin beginnen. (3) Für Altersteilzeitvereinbarungen entsprechend Abs.1 und Abs. 2 gilt für den vereinbarten Zeitraum Kündigungsschutz is MSchG und VKG. (4) Vereinbarungen über Altersteilzeiten können auch abweichend von Abs. 1 und Abs. 2 getroffen werden, auf deren Abschluss hat eine Arbeitnehmerin jedoch keinen Anspruch. 16

Sozialwirtschaft Österreich Arbeitsgruppen

Arbeitsgruppen Arbeitsgruppe: Verwendungsgruppen /Seniorität Arbeitsgruppe: Arbeitszeit (Dienstplan, Einspringen, geteilter Dienst, Verkürzung der täglichen Ruhezeit) Ergebnisse bzw. Weiterarbeit sind Teil der Verhandlung! Kindererziehung und betreuung / Jugendarbeit Entwurf zur weiteren Diskussion! 18