D I E N S T V E R T R A G (auf unbestimmte Zeit)
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- Oswalda Haupt
- vor 7 Jahren
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1 D I E N S T V E R T R A G (auf unbestimmte Zeit) abgeschlossen zwischen Herrn/Frau... (Vor- und Zuname, Anschrift, Vers.Nr., Geburtsdatum) als Arbeitnehmer (AN) einerseits und Herrn/Frau/Firma... als Arbeitgeber (AG) andererseits, wie folgt: 1. Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am... und wird auf unbestimmte Zeit vereinbart. Im gesetzlich bzw. kollektivvertraglich höchstzulässigen Ausmaß von... Monat(en) wird eine Probezeit vereinbart, innerhalb welcher das Arbeitverhältnis von jedem Vertragsteil sofort ohne Angabe von Gründen beendet werden kann. Danach gilt Folgendes: für Angestellte: Nach Ablauf der Probezeit kann das Dienstverhältnis vom Dienstnehmer und vom Dienstgeber zu jedem Monatsletzten oder 15. eines Monats innerhalb einer 6-wöchigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Die Kündigungsfrist erhöht sich für beide Vertragsteile nach dem vollendeten zweiten Dienstjahr auf zwei Monate, nach dem vollendeten fünften Dienstjahr auf drei, nach dem vollendeten fünfzehnten Dienstjahr auf vier und nach dem vollendeten fünfundzwanzigsten Dienstjahr auf fünf Monate. für Arbeiter gelten die gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Kündigungsfristen. Der Dienstnehmer(in) erklärt ausdrücklich, nicht einem besonderen Kündigungsschutz zu unterliegen und stellt diese Erklärung eine wesentliche Vertragsgrundlage dar. 2. Einstufung Auf das Arbeitsverhältnis findet nachstehender Kollektivvertrag Anwendung:
2 2 Die Einstufung des AN erfolgt in Verwendungsgruppe... im... Berufsjahr bzw.... Dienstjahr. Vordienstzeiten werden nicht angerechnet, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Beschäftigung des AN erfolgt als Beschäftigungsort Der Arbeits(einsatz)ort ist grundsätzlich in... Der Arbeitnehmer erklärt sich mit der Versetzung in allfällige andere Betriebsstätten des Arbeitgebers einverstanden, ebenso mit Einsätzen außer Haus infolge erforderlichen Dienstverrichtungen bei Auftraggebern. 4. Arbeitsentgelt Der Bruttobezug beträgt monatlich... für die gesetzlich bzw. kollektivvertraglich vorgesehene Normalarbeitzeit (bei Teilzeitbeschäftigten: für... Stunden pro Woche). Weitere Entgeltsansprüche bestehen nicht, außer sie sind nachstehend angeführt (z.b. Sachbezüge, Zulagen oder dgl.) Sofern dem AN für berufliche Zwecke ein Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt wird, ist es dem AN ausdrücklich untersagt, das Kraftfahrzeug auch für private Zwecke zu verwenden. Für Reisezeiten wird im Hinblick auf die geringere Inanspruchnahme ein niedrigeres Entgelt vereinbart und zwar: Das Entgelt ist im Nachhinein nach Ablauf eines Monats bis zum Fünften des Folgemonats fällig.
3 3 Allfällige Überzahlungen über dem Kollektivvertrag stellen einerseits eine Vorwegnahme späterer Ist-Lohnerhöhungen dar und sind auf solche Erhöhungen anzurechnen. Außerdem vermindert sich die Überzahlung im gleichen Ausmaß wie sich der dem Dienstnehmer gebührende Mindestbruttobezug aufgrund seiner kollektivvertraglichen Gruppenzugehörigkeit infolge Vorrückung in eine höhere Mindestgehaltsstufe erhöht. Allfällige freiwillige Gehaltserhöhungen, Prämien oder dgl. werden nur unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs ausbezahlt. Prämien, Jahresremunerationen und ähnliche Bezüge gelten als Leistungszulage, über deren Auszahlung jährlich vom AG entschieden wird und die daher jederzeit wieder eingestellt werden können. Auch die wiederholte Gewährung von Gehaltserhöhungen bzw. Prämien begründet keinerlei Rechtsanspruch. Es gilt folgende Arbeitszeit: 5. Arbeitszeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Der/die Arbeitgeber(in) ist berechtigt, diese zeitliche Lagerung aus betrieblichen Gründen zu verändern, hat aber dem/der Arbeitnehmer/in dies mindestens zwei Wochen im Vorhinein mitzuteilen. Mehrarbeitsstunden, also Arbeitsstunden, die über die vereinbarte Teilzeitbeschäftigung hinausgehen, sind jeweils innerhalb eines Quartals durch Zeitausgleich im Verhältnis 1 : 1 abzubauen. Sofern im Betrieb eine Gleitzeitregelung eingeführt ist, gilt diese vorrangig. 6. Arbeitszeitaufzeichnungen Der Dienstnehmer verpflichtet sich, selbständig Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen und diese dem Dienstgeber unterschrieben vorzulegen. Der Zeitpunkt dieser Vorlage ist zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber zu vereinbaren. Spätestens jedoch hat die Vorlage dieser Arbeitszeitaufzeichnungen am Ende eines jeden Kalendermonats zu erfolgen und zwar auch dann, wenn es zu keiner Vereinbarung zur Vorlage der Arbeitszeitaufzeichnungen kam.
4 4 7. Überstunden Überstunden sowie Nachts-, Sonn- oder Feiertagsarbeit dürfen nur geleistet werden, wenn dies vom AG ausdrücklich angeordnet wird. In diesem Fall verpflichtet sich der AN angeordnete Überstunden nach Maßgabe der betrieblichen Erfordernisse und der gesetzlichen Bestimmungen zu leisten. Im Falle der Ableistung von Überstunden bzw. von Nachts-, Sonn- oder Feiertagsarbeit sind vom Dienstnehmer laufende, schriftliche Aufzeichnungen zu führen, aus denen Anzahl und zeitliche Lagerung der Überstunden nach Tag und Uhrzeit hervorgeht. Der AN hat diese Aufzeichnungen vom AG mindestens einmal monatlich gegenzeichnen zu lassen. 8. Urlaub Für das Urlaubsausmaß gelten die Bestimmungen des Urlaubsgesetzes. Der jährliche Erholungsurlaub beträgt grundsätzlich fünf Wochen. Sofern ein Betriebsurlaub stattfindet, verpflichtet sich der(die) Arbeitnehmer(in) seinen(ihren) Urlaub in der Zeit des Betriebsurlaubes zu konsumieren. Sofern bei Beendigung des Dienstverhältnisses der Dienstnehmer ein höheres Ausmaß an Urlaubstagen verbraucht hat, als es der Dauer des Dienstverhältnisses entspricht, ist der zu viel verbrauchte Urlaub bei der Endabrechnung als Abzug zu berücksichtigen. 9. Sonstige Bestimmungen 9.1. Der/die ANin ist verpflichtet, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses zu wahren. Er (sie) bestätigt gleichzeitig über im Betrieb bestehende gesetzliche Geheimhaltungspflichten belehrt worden zu sein Die Aufnahme bzw. Ausübung einer anderen selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit ist nur mit schriftlicher Zustimmung des AG zulässig. Ein Verstoss gegen diese Vertragsbestimmung berechtigt den AG zur fristlosen Entlassung Soferne der Arbeitgeber Ausbildungs- oder Fortbildungskosten für den Arbeitnehmer trägt, sind diese vom Arbeitnehmer zeitanteilig rückzuzahlen, soferne das Dienstverhältnis vor Ablauf von fünf Jahren nach Abschluss der jeweiligen Aus- und Fortbildungsmaßnahme endet, außer bei Kündigung durch den Arbeitgeber bzw.
5 5 berechtigten vorzeitigen Austritt. Abweichungen hievon können im Einzelfall schriftlich vereinbart werden, sofern dadurch der Amortisationszeitraum verkürzt wird Für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses wird eine Konkurrenzklausel vereinbart: O ja (siehe beiliegende Vereinbarung) O nein (zutreffendes bitte ankreuzen) Diese Klausel gilt dann, wenn das für den letzten Monat des Arbeitsverhältnisses gebührende Entgelt das 17fache der täglichen Höchstbeitragsgrundlage übersteigt Der AN hat sämtliche Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis bei sonstigem Verfall längstens innerhalb einer Frist von vier Monaten ab deren Entstehung geltend zu machen. Bezugsansprüche gelten dabei als im Zeitpunkt der Arbeitsleistung entstanden, bei Ansprüchen im Zusammenhang mit der Beendigung des Dienstverhältnisses beginnt die 4-Monatsfrist am Stichtag der Beendigung des Vertragsverhältnisses Die private Nutzung jeglicher betrieblicher Einrichtungen ist dem Arbeitnehmer untersagt. Dies gilt insbesondere auch für Telekommunikationseinrichtungen (Telefon, Internet etc.) sowie für elektronische Einrichtungen (z.b. PC). Information für den Arbeitnehmer: Der Arbeitgeber ist nachstehend angeführter Mitarbeitervorsorgekasse beigetreten:.. Zutreffendenfalls zuständige Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse:..... (Datum) (der Dienstnehmer) (der Dienstgeber)
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