Wir danken den Förderern und Sponsoren dieser Regatta:

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8. Bahnmarken. Die Bahnmarken sind üblicherweise stehende Zylinder in gelber Farbe. Änderungen werden am Morgen vor der Wettfahrt bekannt gegeben.

Programm und Segelanweisungen

Programm und Segelanweisungen

Segelanweisung. Senatspreis vom 13. Bis 14. Oktober 2018

Transkript:

2. Nevellüüchtregatta und 7. Landesmeisterschaft Mecklenburg-Vorpommern Verband für Behinderten- und Rehabilitationssport Mecklenburg-Vorpommern e.v. der Klasse 2.4mR Ausschreibung & Segelanweisung Plau am See 11. bis 13. Oktober 2013 durchführender Verein: Plauer Hai-Live e.v. Wir danken den Förderern und Sponsoren dieser Regatta: Plauer Hai-Live e.v. * Plauerhäger Str.13 * 19395 Plau am See

1 Ausschreibung 1.1 Teilnahmeberechtigung Die Regatta ist für alle Boote der Klasse 2.4mR offen. Jeder Schiffsführer muss Mitglied eines beim DSV registrierten nationalen Vereins sein. Der Schiffsführer muss entweder einen gültigen DSV-Führerschein, Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen, auch vom DSV im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ausgestellten und gültigen Führerschein besitzen. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes. 1.2 Meldung Die Meldung erfolgt ausschließlich über die Internetseite der deutschen Klassenvereinigung der 2.4mR (www.2punkt4.de). Die Meldegebühr beträgt 60 Euro pro gemeldetem Boot. Die Zahlung des Meldegeldes muss mit der Meldung erfolgen und ist auf das Konto des Plauer Hai-Live e.v. bei der Sparkasse Parchim-Lübz, BLZ: 140 513 62, Kontonummer: 130 101 2262 unter Angabe des Verwendungszweckes 2.Nevellüüchtregatta einzuzahlen. Die Meldegebühr kann auch vor Beginn der Regatta im Wettfahrtbüro in bar eingezahlt werden. Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des Bootes. 1.3 Sponsoring Alle teilnehmenden Boote haben für die Wettfahrt auf jeder Rumpfseite je einen Aufkleber des Hauptsponsors Master Yachting anzubringen und zu führen. 1.4 Vermessung Jedes Boot muss einen gültigen Messbrief vorweisen. 1.5 Durchführung Die Durchführung der Regatta ist in der Segelanweisung und ihren Anlagen festgelegt. Mitteilungen für die Teilnehmer werden an der Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt. Sie befindet sich am Blauen Container (Wettfahrtbüro) des PHL. Änderungen der Segelanweisungen werden bis 09:00 Uhr des Wettfahrttages ausgehängt, an dem sie gelten. Änderungen des Zeitplans werden bis spätestens 19.00 Uhr des Vortages ausgehängt. (siehe auch 12.1 der Segelanweisung) Plauer Hai-Live e.v. * Plauerhäger Str.13 * 19395 Plau am See Seite: 2 von 9

1.6 Preise Alle Teilnehmer erhalten eine Urkunde und einen Sachpreis. Der bestplatzierte klassifizierte Teilnehmer ist berechtigt den sportlichen Titel Landesmeister Mecklenburg-Vorpommern 2013 zu führen. 1.7 Haftungsausschluss Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seine Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten, Arbeitnehmer und Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Sponsoren, Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 1.8 Versicherung Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.500.000 für Veranstaltungen haben. 1.9 Ordnung und Abfall Alle Boote, Trailer und Fahrzeuge müssen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt sein. Abfall darf nicht ins Wasser geworfen werden und muss an Land in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden. Plauer Hai-Live e.v. * Plauerhäger Str.13 * 19395 Plau am See Seite: 3 von 9

1.10 Übernachtungen Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, Wohnwagen oder Wohnmobile auf dem Gelände der Marina auf zu stellen. Des Weiteren können für die Übernachtung die zahlreichen Hotels im Ort genutzt werden. Besonders hingewiesen wird auf die barrierefreien Übernachtungsangebote der Jugendherberge Plau am See (http://plau.jugendherbergen-mv.de/home-pl.html ). 1.11 Weitere Informationen Weiterführende Informationen erteilen: Martin Doller (1.Vorsitzender) unter 0172 38 38 448 Lutz-Christian Schröder (Regattawart) unter 0175 249 10 34 2 Programm 11.10.2013 ab 12:00 Uhr Anreise, Kranen 15:00 Uhr Eröffnung und Steuermannsbesprechung 16:00 Uhr Start der ersten Wettfahrt ab 19:00 Uhr Abendessen, gemeinsames Grillen mit Bier aus Lübz 12.10. 2013 ab 09:00 Uhr gemeinsames Frühstück in der Marinagaststätte (Teilnehmer + eine Begleitperson im Meldegeld enthalten, weitere Pers. 7,- ) 10:00 Uhr Steuermannsbesprechung in der Marinagaststätte 11:00 Uhr Start der ersten Tageswettfahrt 16:00 Uhr Einladung zu Kaffee und Kuchen am Blauen Container 17:30 Uhr Abendessen in der Marinagaststätte (Teilnehmer + eine Begleitperson im Meldegeld enthalten, weitere Pers. 7,-, Getränke für alle auf eigene Rechnung) 13.10.2013 ab 08:00 Uhr gemeinsames Frühstück in der Marinagaststätte (Teilnehmer + eine Begleitperson im Meldegeld enthalten, weitere Pers. 7,- ) 10:00 Uhr Start der ersten Tageswettfahrt 14:00 Uhr Siegerehrung Plauer Hai-Live e.v. * Plauerhäger Str.13 * 19395 Plau am See Seite: 4 von 9

3 Segelanweisung 3.1 Regeln Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den Wettfahrtregeln Segeln festgelegt sind. Die Klassenvorschriften der 2.4mR Klasse gelten. Mitteilungen für die Teilnehmer werden an der Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt. Sie befindet sich am Blauen Container (Wettfahrtbüro) des PHL. Änderungen der Segelanweisungen werden bis 09:00 Uhr eines Wettfahrttages ausgehängt, an dem sie gelten. Änderungen des Zeitplans werden bis spätestens 19.00 Uhr des Vortages ausgehängt. 3.2 Zeitplan Anmeldung: ab 11.10.2013, 12:00 Uhr Eröffnung/ Steuermannsbesprechung: 11.10.2013 15:00 Uhr 3.3 Datum und Zahl der Wettfahrten Die Wettfahrten finden statt vom 11.10.2013 bis 13.10.2013. Es sind insgesamt 6 Wettfahrten vorgesehen. Das Ankündigungssignal für die 1. Wettfahrt ist am Freitag, den 11.10.2013 um 15:55 Uhr vorgesehen. Ist beim Zieldurchgang einer Wettfahrt Flagge L gesetzt, folgt eine weitere Wettfahrt im Anschluss. Die Uhrzeit für das 1. Ankündigungssignal am 12.10.2013 und am 13.10.2013 wird durch Aushang bekanntgegeben. Die letzte Startmöglichkeit am 13.10.2013 ist um 11:30 Uhr. 3.4 Wertung Die Wertung erfolgt nach dem Low-Point-System. Ab 4 gewerteten Wettfahrten wird die schlechteste Wettfahrt gestrichen. 3.5 Sicherheitsanweisungen Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt, muss unverzüglich die Wettfahrtleitung informieren. Jeder Steuermann ist für die richtige seemannschaftliche Führung seines Bootes in jeder Hinsicht selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung für Verluste an Leben und Eigentum, persönlichen Schäden an Eigentum, die durch die Teilnahme an der Regatta verursacht werden oder sich ergeben (Ergänzung WR 4). Bei zeigen der Flagge Y im Hafen oder auf einem Boot der Wettfahrtleitung müssen von allen Seglern Schwimmwesten angelegt werden, die solange zu tragen sind, wie das Signal steht. Nichttragen von Schwimmwesten kann zur Disqua- Plauer Hai-Live e.v. * Plauerhäger Str.13 * 19395 Plau am See Seite: 5 von 9

lifikation führen (Ergänzung WR 1.2 und 40). Der Wettfahrtausschuss behält sich vor, ihm ungeeignet erscheinende Schwimmwesten zu verbieten. 3.6 Liegeplätze Die Boote müssen auf ihnen zugewiesenen Liegeplätzen liegen. 3.7 Einschränkungen des Aus dem Wasser Nehmens Kielboote dürfen während der Regatta nur unter den Bedingungen einer vorher eingeholten schriftlichen Erlaubnis der Wettfahrtleitung aus dem Wasser genommen werden. 3.8 Ausrüstungs- und Vermessungskontrollen Ein Boot oder die Ausrüstung können jederzeit in Bezug auf die Einhaltung der Klassenvorschriften und der Segelanweisungen überprüft werden. Auf dem Wasser kann ein Boot durch einen Ausrüstungskontrolleur oder Vermesser der Wettfahrtleitung aufgefordert werden, sich sofort für eine Überprüfung zu einer bestimmten Stelle zu begeben. 3.9 Funkverkehr und Telefon Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder über Funk senden noch Funkmitteilungen empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. Diese Beschränkung trifft auch auf Mobiltelefone zu. 3.10 Anmeldung am Startschiff Zur Anwesenheitskontrolle müssen alle Boote das Startschiff vor dem Ankündigungssignal am Heck von Backbord nach Steuerbord passieren. 3.11 Start und Ziel (s. Anlage 2) Die Startlinie wird gebildet durch den Peilmast (rot) auf dem Startschiff und einer Boje auf der Backbordseite des Startschiffs. Boote, die nicht 10 Minuten nach dem Startsignal gestartet sind, werden als DNC oder DNS gewertet. (Änderung WR 28.1 und A4). Die Ziellinie wird gebildet durch den Peilmast (rot) auf dem Startschiff und einer Boje auf der Backbordseite des Zielschiffs. Die Sollzeit jeder Wettfahrt beträgt 45 bis 60 Minuten. Geht das erste Boot nicht innerhalb von 90 Minuten durch das Ziel, wird die Wettfahrt abgebrochen. Plauer Hai-Live e.v. * Plauerhäger Str.13 * 19395 Plau am See Seite: 6 von 9

3.12 Kurs (s. Anlage 2) Es wird ein Kurs Up and Down gefahren. Die Bahnmarken 1 und 2 sind orangefarbene Zylinder. Alle Bahnmarken sind backbord zu runden. Die Zahl der Runden wird durch Zahlenwimpel am Startschiff angezeigt. Wird an einer Bahnmarke die Flagge S (Bahnabkürzung) gezeigt, erfolgt der Zieldurchgang unmittelbar nach ordnungsgemäßer Rundung der Bahnmarke auf direktem Kurs. 3.13 Beendigung der Wettfahrt Das Ende der Wettfahrt wird durch Streichen der Flagge blau angezeigt. Die Wettfahrt ist spätestens 15 Minuten nach Zieldurchgang des ersten Bootes beendet. Alle dann noch auf der Bahn befindlichen Boote werden als DNF gewertet. 3.14 Proteste, Ersatzstrafen Ein Boot, das eine Strafdrehung nach WR 44 oder 31 ausgeführt hat, muss dies innerhalb der Protestfrist schriftlich auf einem Vordruck im Wettfahrtbüro melden. Nicht gemeldete Strafen gelten als nicht korrigiert. Jedes Boot, das protestieren will, muss der Wettfahrtleitung beim Zieldurchgang mitteilen, gegen wen es protestieren will. Die Protestgebühr beträgt für Erwachsene Teilnehmer eine Kiste Lübzer Bier und für minderjährige Teilnehmer eine Dose Haribo Color-Rado. Die Protestfrist beginnt mit Ende der Wettfahrt, bei direkt aufeinander folgenden Wettfahrten nach Ende der letzten Wettfahrt des Tages und dauert 90 Minuten (Ergänzung WR 61.3). Die Proteste sind auf dem offiziellen Formular im Regattabüro (Blauer Container) innerhalb der Protestfrist einzureichen. Formulare sind dort erhältlich. Proteste werden, wenn möglich, in der Reihenfolge des Eingangs verhandelt. Beginn und Reihenfolge werden an der offiziellen Tafel (Schaukasten am blauen Container) spätestens 30 Min. nach Ende der Protestfrist ausgehängt. Protestparteien und Zeugen haben sich zur angegebenen Zeit vor dem Verhandlungsraum bereitzuhalten. Schiedsrichter können, wenn sie eine Verletzung von WR 42 auf dem Wasser beobachten, das erkannte Boot durch ein unverzüglich gegebenes akustisches Signal benachrichtigen. Das benachrichtigte Boot kann dann seinen Verstoß durch eine 360 Drehungsstrafe gemäß WR 44.2 bereinigen. Plauer Hai-Live e.v. * Plauerhäger Str.13 * 19395 Plau am See Seite: 7 von 9

Anlage 1 - Signale Minuten bis zum Start vor oder mit Ankündigung Bedeutung Bahn-/ Kursanzeige Schallsignal keines Setzen Streichen 1 Runde 2 Runden 3 Runden Flagge 6 - Startverschiebung - Abbruch der Wettfahrten - In Rufweite kommen 5 Ankündigung 2.4 Klassenflagge setzen 4 Vorbereitung P - Blauer Peter setzen 1 Eine Minute P - Blauer Peter streichen 0 Start 2.4 Klassenflagge streichen Zeit nach dem Startsignal Bedeutung Schall- Signal Setzen Streichen Flagge maximal 15 Sek. Allgemeiner Rückruf 1. Hilfsstander - setzen maximal 5 Sek. Einzelrückruf X - setzen nach korrektem Start, spätestens nach 4 Min. Einzelrückruf beenden keines X - streichen Plauer Hai-Live e.v. * Plauerhäger Str.13 * 19395 Plau am See Seite: 8 von 9

Anlage 2 Bahnskizze Über Veränderungen der Bahnskizze informiert die Wettfahrtleitung durch Aushang am Blauen Container (Wettfahrtbüro). Wind Start Ziel Plauer Hai-Live e.v. * Plauerhäger Str.13 * 19395 Plau am See Seite: 9 von 9