Stadtwerke Winterberg AöR Antrag auf Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Winterberg Aufgrund der Entwässerungssatzung der Stadt Winterberg in Verbindung mit der Beitragsund der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in der jeweils aktuellen Form, beantrage/n ich/wir hiermit den Anschluss meines/unseres Grundstücks gemäß nachstehender Bezeichnung an die öffentliche Abwasseranlage (Kanalisationsnetz) der Stadt Winterberg. 1.) Anschrift Name: Straße: PLZ/Ort: Telefon: 2. Grundstück Gemarkung: Flur: Flurstück: Lagebezeichnung: Mir/uns ist bekannt, dass die Stadtwerke Winterberg AöR oder ein durch sie beauftragtes Unternehmen die Herstellung, Erneuerung und Veränderung, die laufende Unterhaltung (Reinigung, Reparatur, Ausbesserung) sowie die Beseitigung der Grundstücksanschlussleitung von der Straßenleitung bis einschließlich des Prüfschachtes auf meine/unsere Kosten durchführt. Ein Merkblatt zur ordnungsgemäßen Erstellung der Leitungen auf meinem/unserem Grundstück habe/n ich/wir erhalten. 3.) Angaben zum Grundstück Amtliche Grundstücksgröße: m². Ist für das Grundstück bereits ein einmaliger Kanalanschlussbeitrag erhoben worden? Nein ( ) Ja ( ) mit Bescheid vom
- 2 - Liegt das Grundstück im Bereich eines Bebauungsplanes? Nein ( ) Ja ( ) Bezeichnung des Bebauungsplanes 4.) Angaben zum Gebäude Art des Gebäudes (z. B. Einfamilienhaus): Mögliche Geschosszahl lt. Bebauungsplan: Tatsächliche Geschosszahl: Gewerbliche Nutzung beabsichtigt: Nein ( ) Ja ( ) welche Öffentliche Nutzung beabsichtigt: Nein ( ) Ja ( ) welche Einen amtlichen Lageplan des anzuschließenden Grundstücks (M = 1 : 500) mit eingezeichneter Lage der geplanten Abwasserleitung/en habe/n ich/wir diesem Antrag beigefügt. 5.) Angaben zur beabsichtigten Entwässerung Vorbemerkung und Hinweise: Gemäß geltendem Landeswassergesetz ( 51 a) für das Land Nordrhein-Westfalen ist das anfallende Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Die dafür erforderlichen Anlagen müssen den jeweils dafür in Betracht kommenden Regeln der Technik entsprechen. Bei einer Versickerung durch die Bodenzonen (Mulden) braucht keine wasserrechtliche Erlaubnis beantragt werden. Bei einer Verrieselung z. B. über Rigolen muss ein Antrag zur Einleitung in das Grundwasser bei der Unteren Wasserbehörde des Hochsauerlandkreises gestellt werden. Sofern keine Versickerung, Verrieselung oder ortsnahe Ableitung möglich ist, ist das Grundstück gemäß geltender Entwässerungssatzung an die öffentliche Kanalisation der Stadt Winterberg anzuschließen.
- 3 - A) Ist eine Versickerung/Verrieselung auf eigenem/fremden Grundstück möglich? Falls ja, welche Art der Versickerung/Verrieselung ist vorgesehen? ( ) Mulde ( ) Rigole ( ) Falls ja, wurde die Möglichkeit einer unschädlichen Versickerung/Verrieselung nachgewiesen durch: ( ) ein hydrogeologisches Gutachten (eventuell bei der Stadtverwaltung Winterberg nachfragen, ob bei der Aufstellung des Bebauungsplans ein Gutachten angefertigt wurde). ( ) einen Sickerversuch ( ) Falls nein, welche Grunde liegen vor? ( ) Untergrundbeschaffenheit (z. B. hoher Kf-Wert) ( ) Geländeneigung (z. B. starkes Gefälle) ( ) B) Soll das Niederschlagswasser in einen Vorfluter eingeleitet werden? Falls ja, wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragt? Falls ja, liegt eine wasserrechtliche Erlaubnis bereits vor? Ja ( ) Aktenzeichen Nein ( )
- 4 C) Soll das Niederschlagswasser in das Kanalnetz der Stadt Winterberg eingeleitet werden? D) Ist eine Brauchwassernutzung (z. B. Zisterne, Teich etc.) auf dem Grundstück vorgesehen? Falls ja, welche und Zweck der Nutzung: E) Welche Rohrdimension (Durchmesser) ist für den Anschlusskanal vorgesehen? ( ) Schmutzwasser DN ( ) Regenwasser DN F) Welche Rohrmaterialien sollen verwendet werden? ( ) Steinzeugrohre ( ) PVC/PE G) Ist ein Kontrollschacht bereits vorhanden? 6.) Sonstiges/Bemerkungen
- 5 Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß gemacht zu haben. Die zu erstellenden Abwasseranlagen auf meinem/unserem Grundstück werden gemäß der geltenden Landesbauordnung und den geltenden technischen Vorschriften ausgeführt. (Datum) (Unterschrift/en) Raum für amtliche Vermerke: