Preisblatt 2017 Leistungen des Netzbetreibers Stadtwerke Altensteig. Zusammensetzung des Preissystems für die Netznutzung, Preisbestandteile 2017

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Transkript:

Jahnstraße 13 D-72213 Altensteig Telefon 07453 9461-400 Fax 9461-450 www.stadtwerke-altensteig.de stadtwerke@altensteig.de Preisblatt 2017 Leistungen des Netzbetreibers Stadtwerke Altensteig Zusammensetzung des Preissystems für die Netznutzung, Preisbestandteile 2017 Aufgrund der Bestimmung der Erlösobergrenze gemäß 4 f. ARegV (Strom); hier im Rahmen des sog. vereinfachten Verfahrens gemäß 24 ARegV des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg vom 02.09.2008 gelten ab dem 01.01.2017 folgende e. Preisblatt 1 e für die Nutzung der Netzinfrastruktur für Kunden mit Leistungsmessung (RLM) Preisblatt 2 e für die Nutzung der Netzinfrastruktur für Kunden ohne Leistungsmessung (SLP) sowie Preise für die Mehr- und Mindermengen Preisblatt 3 Zusatzvereinbarung Netzreservekapazität Preisblatt 4 e für den Messstellenbetrieb Preisblatt 5 e für Blindstrom Preisblatt 6 Aufschläge aufgrund individueller Netzentgelte nach 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Preisblatt 7 Aufschläge aufgrund des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) Preisblatt 8 Aufschläge aufgrund 17f des Gesetzes für die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) (Offshore-Haftungsumlage) Preisblatt 9 Konzessionsabgabe und Kommunalrabatt Preisblatt 10 Aufschläge aufgrund 18 Abs. 1 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) (Umlage für abschaltbare Lasten) Preisblatt 11 e für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung Auf Basis der folgenden e für Netznutzung, Messstellenbetrieb, Messung und Konzessionsabgabe wird die jeweils gültige Umsatzsteuer (derzeit 19%) noch hinzugefügt. Zu den genannten Arbeitspreisen kommen die Aufschläge aufgrund 19 Abs. 2 Satz 6 StromNEV, KWKG, 18 Abs. 1 AbLaV sowie 17f des Gesetzes für die Elektrizitäts- und Gasversorgung sowie die Konzessionsabgabe. Seite 1 von 8 Unsere Öffnungszeiten: Bankverbindungen Ust.-IdNr. DE 144366442 Mo Mi 8.00-12.00 + 14.00-16.30 Uhr Sparkasse Pforzheim Calw, SWIFT PZHSDE66XXX Eingetragen im Handelsregister Do 12.00-18.00 Uhr IBAN DE17666500850004880447 Amtsgericht Stuttgart HRA 341084 Fr 8.00-13.00 Uhr Volksbank Nordschwarzwald eg, SWIFT GENODES1PGW vertreten durch die Werkleiter IBAN DE97642618530064151000 Günther Garbe und Udo Hirrle

Preisblatt 1: e für die Nutzung der Netzinfrastruktur für Kunden mit Leistungsmessung (RLM) Wirkleistung und Wirkarbeit: Jahresleistungspreis Mittelspannung (MS) Umspannung (MS/NS) Niederspannung (NS) Jahres- Benutzungsdauer Jahres- Leistungspreis /kwa Arbeitspreis < 2.500 h 13,20 3,82 2.500 h 99,44 0,37 < 2.500 h 9,99 4,55 2.500 h 113,63 0,40 < 2.500 h 7,66 4,98 2.500 h 108,48 0,95 Für die Berechnung des Leistungspreises ist die höchste im Abrechnungszeitraum gemessene Leistung einer ¼-Stunde maßgeblich. Monatsleistungspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kw u. Monat Mittelspannung (MS) 16,57 0,37 Umspannung (MS/NS) 18,94 0,40 Niederspannung (NS) 18,08 0,95 Für die Berechnung des Leistungspreises ist die höchste im Abrechnungszeitraum gemessene Leistung einer ¼-Stunde maßgeblich. Aufschlag bei abweichender Spannungsebene von Entnahme und Messung: Erfolgt die Entnahme der elektrischen Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung erhöhen sich die bilanzierungs- und abrechnungsrelevanten Arbeitsmengen und Leistungswerte zum Ausgleich der Transformatorenverluste durch einen pauschalen Aufschlag, der je Anlage ermittelt und kommuniziert wird. Seite 2 von 8

Preisblatt 2: e für die Nutzung der Netzinfrastruktur für Kunden ohne Leistungsmessung (SLP) 1. e für die Netznutzung: Netzkunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100.000 kwh/jahr oder einer Maximalleistung (¼ h) von weniger als 30 kw/jahr können nach einem Lastprofilverfahren abgerechnet werden. In Abhängigkeit vom Entnahmeverhalten des Netzkunden erfolgt die Zuordnung zu einer Lastprofilgruppe durch die Stadtwerke Altensteig. Für Kunden aus dieser Gruppe mit einer Jahresarbeit zwischen 30.000 kwh/jahr und 100.000 kwh/jahr kann die Erfassung der Energieabnahme mittels Leistungsmessung vereinbart werden. Grundpreis Arbeitspreis brutto 1 brutto 1 Ct/kWh Ct/kWh Entnahme ohne Leistungsmessung 60,00 71,40 4,52 5,38 Entnahmestelle Speicherheizungen ohne Leistungsmessung 30,00 35,70 2,26 2,69 Entnahme durch sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (z. B. Elektro-Wärmepumpen) ohne Leistungsmessung 45,00 53,55 3,39 4,03 Entnahme durch Elektromobilität 45,00 53,55 3,39 4,03 1 Bruttopreis inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%). 2. Abrechnung von Mehr-/Mindermengen: Die Mehr-/Mindermengen gemäß 13 Abs. 3 StromNZV ergeben sich bei SLP- und TLP-Entnahmestellen aus der Differenz zwischen der auf Basis einer Prognose bereitgestellten und der vom Kunden tatsächlich bezogenen Energie. Die Jahresverbrauchsprognose wird von den Stadtwerken Altensteig in der Regel anhand der Vorjahresverbräuche vorgegeben. Näheres hierzu regelt der Netznutzungsvertrag. Ab dem 01.04.2016 erfolgt die Abrechnung der Mehr-/Mindermengen nach dem geltenden bundeseinheitlichen Verfahren. Preise für Mehr- und Mindermengen Die Mehr-/Mindermengenpreise werden monatsweise vom bdew ermittelt und von den SWA übernommen. Die Preise sind veröffentlicht unter: https://www.bdew.de/internet.nsf/id/de_mehr-mindermengen-abrechnung Seite 3 von 8

Preisblatt 3: Zusatzvereinbarung Netzreservekapazität e für den Jahresleistungspreis der Entnahmestellen 0h bis 200h /kwa 201h bis 400h /kwa 401h bis 600h /kwa Mittelspannung (MS) 33,00 39,60 46,19 Umspannung Mittel- Niederspannung (USP MS/NS) 37,27 44,73 52,18 Niederspannung (NS) 47,90 57,48 67,06 In den en für Netzreservekapazität ist auch das Netzentgelt (ohne Aufschläge aufgrund 19 Abs. 2 Satz 6 StromNEV, KWKG, 18 Abs. 1 AbLaV, 17f des Gesetzes für die Elektrizitäts- und Gasversorgung) für die Arbeit während der Inanspruchnahmezeit enthalten. Für den nicht durch die Zusatzvereinbarung Netzreservekapazität abgedeckten Bezug kommt das Preisblatt 1 zur Anwendung. Preisblatt 4: e für den Messstellenbetrieb Entnahme und Einspeisung mit Lastgangzählung (RLM): Spannungsebene Messstellenbetrieb je Messstelle Mittelspannung (MS) (einschließlich Umspannung HS/MS) Niederspannung (NS) (einschließlich Umspannung MS/NS) 850,00 510,00 Alle e gelten für den Standardfall (eine Übergabestelle, eine Zählstelle). e für von diesem Standardfall abweichende Verhältnisse auf Anfrage. Seite 4 von 8

Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung (SLP): Messstellenbetrieb Messung Messung Messung Messung jährlich halbjährlich vierteljährlich monatlich Eintarifzähler 13,00 (15,47) 18,00 (21,42) 28,00 (33,32) 68,00 (80,92) Zweitarifzähler 18,80 (22,37) 23,80 (28,32) 33,80 (40,22) 73,80 (87,82) Basiszähler EDL21/ EHZ 13,00 (15,47) 18,00 (21,42) 28,00 (33,32) 68,00 (80,92) 2-Richtungszähler 15,50 (18,45) 20,50 (24,40) 30,50 (36,30) 70,50 (83,90) 1 Bruttopreis inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%). Alle e gelten für den Standardfall (eine Übergabestelle, eine Zählstelle). e für von diesem Standardfall abweichende Verhältnisse auf Anfrage. Preisblatt 5: e für Blindstrom Monatlich wird nur derjenige Teil der Blindarbeit berechnet, der während der HT-Zeit 50% der Wirkarbeit übersteigt. Mittelspannung Niederspannung 1,2 Cent/kvarh 1,2 Cent/kvarh Seite 5 von 8

Preisblatt 6: Aufschläge aufgrund individueller Netzentgelte nach 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung (Strom- NEV) Letztverbrauchergruppen/Endverbrauchskategorien () (brutto) Letztverbrauchergruppe A (Abnahme bis einschließlich 100.000 kwh/a) Letztverbrauch <= 100.000 kwh/a je Entnahmestelle (Endverbrauchskategorie A) 0,388 0,462 Letztverbrauchergruppe B (Abnahme über 1.000.000 kwh/a, sofern nicht Letztverbrauchergruppe C) Letztverbrauch <= 1.000.000 kwh/a und Entnahmestelle Letztverbrauch, der über 1.000.000 kwh/a und Entnahmestelle hinausgeht (Endverbrauchskategorie B ) Letztverbrauchergruppe C (Abnahme über 1.000.000 kwh/a, stromintensives produzierendes Gewerbe) Letztverbrauch <= 1.000.000 kwh/a und Entnahmestelle Letztverbrauch, der über 1.000.000 kwh/a und Entnahmestelle hinausgeht, nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes (Endverbrauchskategorie C ) 0,388 0,462 0,050 0,060 0,388 0,462 0,025 0,030 Preisblatt 7: Aufschläge aufgrund des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) () Nichtprivilegierte Letztverbräuche 0,438 0,521 Übergangsbestimmung nach 36 Abs. 3 Nr. 1 KWKG Letztverbrauch <= 1.000.000 kwh/a und Entnahmestelle 0,438 0,521 Letztverbrauch, der über 1.000.000 kwh/a und Entnahmestelle hinausgeht (sofern ein Anspruch auf Begünstigung nach 26 Abs. 2 Satz 1 KWKG (a.f.) für das Kalenderjahr 2016 bestand) 0,080 0,095 Übergangsbestimmung nach 36 Abs. 3 Nr. 2 KWKG Letztverbrauch <= 1.000.000 kwh/a und Entnahmestelle 0,438 0,521 Letztverbrauch, der über 1.000.000 kwh/a und Entnahmestelle hinausgeht (sofern ein Anspruch auf Begünstigung nach 26 Abs. 2 Satz 2 KWKG (a.f.) für das Kalenderjahr 2016 bestand) 0,060 0,071 Seite 6 von 8

Preisblatt 8: Aufschläge aufgrund 17f des Gesetzes für die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) (Offshore-Haftungsumlage) Letztverbrauchergruppen/Endverbrauchskategorien () Letztverbrauchergruppe A (Abnahme bis einschließlich 1.000.000 kwh/a) Letztverbrauch <= 1.000.000 kwh/a je Entnahmestelle -0,028-0,033 Letztverbrauchergruppe B (Abnahme über 1.000.000 kwh/a, sofern nicht Letztverbrauchergruppe C ) Letztverbrauch <= 1.000.000 kwh/a und Entnahmestelle Letztverbrauch, der über 1.000.000 kwh/a und Entnahmestelle hinausgeht (Endverbrauchskategorie B ) Letztverbrauchergruppe C (Abnahme über 1.000.000 kwh/a, stromintensives produzierendes Gewerbe) Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4% des Umsatzes überstiegen ( 9 Abs. 7 Satz 3 KWK-G). Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. Letztverbrauch <= 1.000.000 kwh/a und Entnahmestelle Letztverbrauch, der über 1.000.000 kwh/a und Entnahmestelle hinausgeht, nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes (Endverbrauchskategorie C ) -0,028-0,033 0,038 0,045-0,028-0,033 0,025 0,030 Preisblatt 9: Konzessionsabgabe und Kommunalrabatt Die Konzessionsabgabe beträgt derzeit für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Altensteig Konzessionsabgabe Netto Brutto 1 Bei der Entnahme von Tarifkunden in Gemeinden bis 25.000 Einwohner 1,32 1,5708 mit Schwachlastregelung für Entnahmen in Schwachlastzeit 0,61 0,7259 Bei der Entnahme von Sondervertragskunden (Kunden mit einer bezogenen Jahresarbeit größer als 30.000 kwh/jahr und einer Maximalleistung (1/4 h) größer als 30 kw in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres) 0,11 0,1309 1 Bruttopreis inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%). Gemäß Konzessionsabgabeverordnung (KAV) 3 Abs. 1 Nr. 1 wird für den in Niederspannung abgerechneten Eigenverbrauch von Konzessionsgemeinden ein Kommunalrabatt in Höhe von 10% auf Preisbestandteile für den Netzzugang gewährt. Seite 7 von 8

Preisblatt 10: Aufschläge aufgrund 18 Abs.1 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) (Umlage für abschaltbare Lasten) Letztverbraucher brutto 1 Letztverbrauch je Entnahmestelle 0,006 0,007 Preisblatt 11: e für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung in im Auftrag des Lieferanten Für jeden Einsatz eines Beauftragten der SWA Netto Brutto innerhalb der regulären Arbeitszeit ² - zur Unterbrechung der Anschlussnutzung 80,00 95,20 - zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung 80,00 95,20 Wiederherstellung der Anschlussnutzung außerhalb der regulären Arbeitszeit 2 250,00 297,50 2 Entsprechend der Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) der SWA veröffentlicht auf www.stadtwerke-altensteig.de Seite 8 von 8