derkvprofi informiert: Neue Tarife der PKV SDK 2017 Fast 45 Jahre nach der Einführung der Modul- Tarife der SDK hat nun auch der vorletzte PKV Versicherer seine Tarife neu gestaltet. Man beachte dabei bitte, dass mit diesen Tarifen die R+V Krankenversicherung als Parallel- Versicherer am 25. Juni 1987 sozusagen 1:1 gestartet ist. Die R+V hat aber in 30 Jahren bereits fünfmal renoviert und dabei auch immer völlig neue kalkulatorisch getrennte Tarife gestartet. Bei der SDK wird aber nicht etwas neues gemacht, sondern das alte wird renoviert und neu hingestellt. Jeder Kunde kann sogar ohne gro0ßen Aufwand wechseln. Hierbei gibt es vieles, was zu Loben ist, auch wenn man weiterhin anmerken sollte, dass sich die SDK doch sehr sehr lange geweigert hat, das alte zu modernisieren und dabei auch die klaren Chancen zum 01.01.2009 und zum 21.12.2012 verpasst hatte. Besser spät als nie könnte man sagen, aber leider hat die SDK auch versäumt wirklich professionelle externe Hilfe in Anspruch zu nehmen und scheinbar war ihr es wichtiger, dass die Tarife in den Vergleichsprogrammen gut rüber kommen, statt sie wirklich zu einem Meilenstein zum machen. So haben wir nun solide Hausmannskost mit einem klaren verständigen Wording, das an die alte MB/KK Welt angelehnt ist, und dennoch modern rüber kommt. Und mit vielen positiven Details daherkommt. Leider aber auch mit ein paar Fehlern, die man hätte unterlassen können, wenn man sich professionell beraten lässt! Tarifaufbau Modulare Tarife, was ich sehr positiv bewerte, weil es einfach insgesamt flexibler ist. Drei stationäre Module S3 allgemeine Pflegeklasse und Belegarzt S1 DD Pflegeklasse/Belegarzt analog S3, Wahlleistung Unterkunft und bei definierten Dread Disease Mehrleistung Wahlleistung privatärztliche Leistung und dann auch Privatklinik S1 Privatkliniken, Wahlleistungen Unterbringung und privatärztliche Behandlung
Vier dentale Module ZB6-100% Zahnbehandlung und 60% Zahnersatz und Kieferorthopädie ZB6SB- 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz und Kieferorthopädie mit 480 Euro Selbstbehalt ZB8 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz und Kieferorthopädie ZB9 100% Zahnbehandlung und 90% Zahnersatz und Kieferorthopädie Acht ambulante Module AM33 absoluter SB 2.400 Euro AM32 absoluter SB 1.440 Euro AM31 prozentual 30% maximal 960 Euro SB ab 3.200 Euro 100% AM30 prozentual 30% maximal 480 Euro SB ab 1.600 Euro 100% Am13 prozentual 30% maximal 960 Euro SB ab 3.200 Euro 100% AM12 prozentual 20% maximal 480 Euro SB ab 2.400 Euro 100% AM11 prozentual 10% maximal 240 Euro SB ab 2.400 Euro 100% AM10 ohne SB 0 Euro
stationäre Module Es wurde an alles gedacht. Vom Transport über Hospiz bis zur gemischten Anstalt und Organspenden. S3 Schön sind die Kinderbetreuung (bis 250 Euro p.a.) und die Haushaltshilfe (10 Euro/h, 75 Euro/Tag, maximal 28 Tage p.a.) Auch beim den Transporten finden sich interessante Regelungen: (2) Versichert sind auch Fahrten und Transporte zu und von einer stationären Heilbehandlung bei einer Geh- oder Sehunfähigkeit sowie bei Fahruntüchtigkeit. Aber nur bis 250 Euro je Kalenderjahr, was dann den Mehrwert in bestimmten Regionen massiv einschränkt. Bösartig ist diese Klausel, die einer Überprüfung nach 305c; 307 BGB auch nicht Stand halten dürfte: (2) Wir leisten nicht für die Behandlung in Krankenhäusern, die nicht dem Anwendungsbereich des KHEntgG oder der BPflV unterliegen. Alleine schon deshalb, weil es bei gemischten Anstalten dann anders geregelt ist, nämlich so wie es geregelt sein müsste: Unterliegt die gemischte stationäre Einrichtung nicht dem Anwendungsbereich der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) oder dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG), so gilt folgende Regelung: Wir erstatten maximal die Kosten einer Behandlung im nächstgelegenen Krankenhaus, das dem Anwendungsbereich der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) oder dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) unterliegt. Liebe SDK, so habt Ihr das auch unter A 1. Gemeint, gell? Warum schreibt ihr es dann nicht gleich richtig? S1 DD Das alles gilt so auch für S1DD, der eigentlich S3 und eben nicht S1 ist, was der nächste Fehler ist! S1DD ist also S3, Wahlleistung Unterkunft und bei schweren Krankheiten auch mit Wahlleistung Arzt und plötzlich auch Privatklinik!
Schwere Krankheiten (Dread- Disease) (7) Erkrankt eine versicherte Person an einer in Absatz 8 aufgeführten Krankheit (Dread- Disease), gelten folgende Regelungen: Bei der stationären Heilbehandlung aller Krankheiten dieser versicherten Person ist auf Dauer eine separat berechenbare privatärztliche Behandlung (Wahlleistung) mitversichert. Die Wahlleistung ist auch dann mitversichert, wenn ärztliche Leistungen die auf einer Honorarvereinbarung nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beruhen. Dies ist eine rechtswirksame Vereinbarung, bei der die Höhe der Gebühren von der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abweicht. Abweichend von Abschnitt A.1. Absatz 2, Abschnitt A.3. und 5. gilt außerdem: Es können auf Dauer auch stationäre Behandlungen in Krankenhäusern durchgeführt werden, die nicht dem Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) oder der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) unterliegen. Das sind zum Beispiel Privatkliniken. Voraussetzung: Die versicherte Person ist bei der Erstdiagnose der Dread- Disease nach diesem Tarif aktiv versichert. (8) Als Krankheiten im Sinne einer Dread- Disease gelten ausschließlich: *bösartiger Tumor (Krebs) einschließlich Leukämie und verwandte Formen von Blutkrebs, *bösartige Erkrankungen der Lymphknoten und/oder des Knochenmarks, *chronische Niereninsuffizienz (Nierenversagen) mit Dialysepflicht, *multiple Sklerose, *Organtransplantation: Beteiligt als Empfänger eines Herzens, einer Lunge oder Leber sowie von Knochenmark eines Fremdspenders, *Aids oder HIV- Infektion: Die Infektion muss durch Mehrfachtestungen einschließlich positiver Bestätigungstests festgestellt worden sein, *Herzinfarkt, *Schlaganfall sowie *amyotrophische Lateralsklerose (ALS). Die Fehler der Reihe nach: 1. Dread Disease und Privatkliniken macht so überhaupt gar keinen Sinn 2. Der Katalog enthält einerseits einige Krankheiten, die dafür gar nicht in Frage kommen, wie Organtransplantation oder Niereninsuffizienz mit Dialysepflicht, und andererseits fehlen mehrere schwere Krankheiten wo es relevant wäre.
S1 Hat exakt folgende Mehrleistungen zu S3 1. Privatärztliche Wahlleistung 2. Grundgebühren Telefon, Fernsehen, Internet 3. Unterkunftszuschläge 1- oder 2- Bett- Zimmer 4. Privatkliniken 5. Wunschverlegung Da hätte ich Punkt 2 anders definiert. Grundsätzlich gilt für alle Tarife noch Folgendes: 1. Unterbringung einer Begleitperson nur bei Kindern? Was ist mit der Oma und dem Opa? 2. Soziotherapie (sorry, aber das gibt es auch stationär) 3. stationäre Psychotherapie muss man nur dann nennen, wenn man Vergleichsprogramm hörig ist! 4. Wer bei Entzug und Entwöhnung den Begriff Suchtmittel verwendet, schließt etwas aus, was man klar benennen sollte, wenn man den Anspruch verfolgt! Dies ist eine kostenfreie Version und deswegen fehlen die Aussagen zu Z, A und den MB/KK grundsätzlich derjenige, der Ihnen das aushändigt ist also zu geizig einen vollen Zugang zu bezahlen! Optionsrechte Sind vorhanden und zwar zu bestimmten Altern und Anlässen und in bestimmten Situationen. Die Frist von 6 Monaten halte ich für etwas sehr vorsichtig. Wechselmatrix Schauen wir mit der Wechselmatrix, denn die neuen Tarife werden für den Bestand relevanter sein, als im Neugeschäft. Hier sehe ich, dass die alte Tarifwelt der SDK mit der neuen Tarifwelt der SDK wirklich kalkulatorisch verzahnt ist, denn sonst könnt man das so nicht machen. Eine Risikoprüfung wird nur dann notwendig, wenn es wirklich eine deutliche Mehrleistung gibt, also zum Beispiel heute allgemeine Pflegeklasse versichert ist und Wahlleistungen gewünscht werden, oder wenn 75% Zahnersatz versichert sind und man 90% haben will.
Ich hoffe und unterstelle, dass es dann auch tatsächlich nur dabei bleibt. Beitrag und Kalkulation Im Gegensatz zu mehr als 80% der für das Neugeschäft angebotenen Tarife muss man hier den Hut ziehen, denn seriöse Kalkulation ist der SDK wichtiger, als ein attraktiver Preis und scheinbar weiß man in Fellbach auch, dass ein gutes Preis- /Leistungsverhältnis bei einem lebenslangen Dauerschuldverhältnis eben nicht günstig ist, sondern einen angemessenen Beitrag bedarf! Die Kalkulation halte ich unter Berücksichtigung der aktuellen Kostensituation für tatsächlich nachhaltig und angemessen. Das Verhältnis der bisherigen Beiträge für die bisherigen, seit mehr als 45 Jahren gültigen Tarife, unter Berücksichtigung der effektiven Mehrleistungen ist sicher knapp aber ausreichend kalkuliert. Der Rechnungszins soll 2% betragen, was ich auch als überaus seriös empfinde, wenn man weiß, dass viele Versicherer mit 2,75% oder auch teilweise noch über 3% Rechnungszins kalkulieren. Fazit Tolle Bedingungen, korrekt kalkuliert, gut und kundenorientiert gemacht und leider kurz vor dem Ziel der perfekten Lösung im Rohr verreckt! Kassel 10.03.2017