Pressekonferenz zum Thema Diesel- und Kartellskandal: Liste Pilz erstattet Strafanzeige
Nach dem Diesel-Skandal folgt der Verdacht, dass sich die deutschen Autobauer, in einem jahrelangen Kartell u.a. auch zur Abgasreinigung bei Dieselmotoren abgesprochen haben. Die EU-Wettbewerbsbehörde ermittelt. Die Liste Pilz will den geschädigten Fahrzeughaltern helfen und hat den auf Massencausen spezialisierten Rechtsanwalt Michael Poduschka beauftragt, nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz gegen die Kartellanten Strafanzeige einzubringen. Nur in Österreich können die Unternehmen selbst verfolgt werden; Deutschland kennt bislang kein Unternehmensstrafrecht. Am 18.9.2015 verlautbarte die amerikanische Umweltbehörde, dass der VW-Konzern bei seinen Fahrzeugen eine Betrugs-Software eingesetzt habe, die einen Abgastest am Prüfstand erkannte und nur für diese Situation die Abgasreinigung voll einschaltete; auf der Straße konnten vielfache Überschreitungen der Grenzwerte festgestellt werden. Damit brach der Diesel-Skandal los, der sich zunächst auf den VW-Konzern (VW, Audi, SEAT, Skoda) konzentrierte. VW verpflichtete sich in den USA zur Zahlung von über 20 Milliarden an Schadenersatz und Strafgeldern. In Europa bietet VW nur eine mit der deutschen Typisierungsstelle (Kraftfahr-Bundesamt) abgestimmte Zwangsumrüstung der Fahrzeuge an; aber keinen Cent Schadenersatz. Während in den USA ein effizientes System von Sammelklagen besteht, gibt es in Europa keine EU-weite Sammelklage und in den Mitgliedsstaaten nur mehr oder weniger effiziente Einzelregelungen. Vor wenigen Tagen berichteten deutsche Medien, dass Unterlagen aufgetaucht seien, die auf ein jahrelanges Kartell der deutschen Autobauer hinwiesen. Die EU-Wettbewerbsbehörde nahm Ermittlungen auf. Es besteht der dringende Verdacht, dass Betrugs-Software und Betrugshardware (z.b.: zu kleine Ad-blue Behältnisse) zur Täuschung der Prüfer bei der Typengenehmigung ebenfalls in diesem Kartell abgesprochen worden waren; zum Schaden von Zulieferern, den Fahrzeughaltern und vor allem all jener, die das MEHR an Stickstoffoxid einatmen müssen. In Deutschland werden rigorose Diesel-Fahrverbote diskutiert. Die Halter der Diesel-Fahrzeuge werden am Gebrauchtwagenmarkt Einbußen beim Wiederverkaufswert hinnehmen müssen.
Es ist zu befürchten, dass der Schaden an den Schwächsten, den Fahrzeughaltern, hängen bleiben wird. Das werden wir nicht zulassen. Wir unterstützen österreichische Fahrzeughalter, wenn es darum geht, Schadenersatz geltend zu machen. sagt Dr. Peter Kolba, Verbraucherschützer und Kandidat auf der Liste Pilz. Wir haben Rechtsanwalt Mag. Poduschka einen guten Kenner des VW-Skandals beauftragt, gegen die des Kartells verdächtigen Unternehmen nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Anzeige einzubringen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat bisherige Anzeigen in Sachen Diesel-Skandal einfach ohne selbst Ermittlungen aufzunehmen an die Staatsanwaltschaft Braunschweig delegiert. Dies zum Schaden der österreichischen Fahrzeughalter, die sich dem Ermittlungsverfahren als Privatbeteiligte anschließen wollten. Zum Einen kennt Deutschland kein Unternehmensstrafrecht, es wird also nur gegen Konzernmitarbeiter ermittelt. Ermittlungen in Österreich würden sich gegen die Konzerne selbst wenden können. Zum Zweiten tritt eine Hemmung der Verjährung für Schadenersatzansprüche in Deutschland erst ein, wenn Anklage erhoben wird. In Österreich dagegen wird die Verjährung von Ansprüchen bereits mit der Aufnahme von Ermittlungen gehemmt. erklärt Rechtsanwalt Poduschka wichtige Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich. Die Liste Pilz hat Rechtsanwalt Poduschka nunmehr beauftragt, gegen die des Kartells verdächtigen Unternehmen Strafanzeige zu erstatten. Ich bin bekannt, vor noch so mächtigen Konzerninteressen, nicht in die Knie zu gehen sagt Listengründer Peter Pilz. Wir werden alles tun, damit österreichische Fahrzeughalter nicht am Ende im Regen stehen gelassen werden. Das Fehlen von kollektiven Klagemöglichkeiten in Europa ermuntert Konzerne Gesetze zu missachten. Es gibt keine scharfen Konsequenzen. Insbesondere können sie i.d.r. die daraus gezogenen Gewinne behalten.
Die Liste Pilz fordert daher auch die anderen Parteien auf, folgende dringend notwendige Verbesserungen, gemeinsam mit der Liste Pilz, durchzusetzen: Gruppenklage gegen Kartellanten und andere Schädiger von Verbrauchern, Einpersonen-Unternehmen und Klein- und Mittelbetrieben Verbandsklage auf Abschöpfung des Unrechtsgewinnes Reform der viel zu kurzen Verjährungsfristen bei Massenschäden Opt-Out-Vergleich zur raschen Beilegung von Massenschäden auch im Interesse der Schädiger, die einen wirtschaftlichen Fortbestand sicher stellen wollen Aktuelle Berichte zum Diesel-Skandal und zu Sammelklagen finden Sie auf: www.davids-gegen-goliath.at
Peter Kolba Jurist Bereichsleiter Recht im Verein für Konsumenteninformation von 1990-2017. Chefredakteur der Zeitschrift für Verbraucherrecht. Gründer von Cobin claims, einer Plattform für Sammelklagen Experte für Verbraucherschutz. Kandidat zum Nationalrat für die Liste Pilz Michael Poduschka Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Linz (1983-1989) Tätigkeit als Assistent an der Universität Linz (1990-1991) Ausbildung zum Mediator (2000) Veranstaltung des Kongresses des Europäischen Anwaltsvereins - Thema: Kollektive Rechtsdurchsetzung und Strafschadenersatz in Europa (2014). Top-Ten Platzierung beim jährlichen österreichweiten Anwaltsranking Format/Trend (2011,2012,2014,2015,2016,2017) in der Sparte Anlegerrecht