LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 14/ der Abgeordneten Ise Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Transkript:

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode Drucksache 14/2442 21. 08. 2003 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ise Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur Numerus clausus an rheinland-pfälzischen Hochschulen Die Kleine Anfrage 1402 vom 29. Juli 2003 hat folgenden Wortlaut: Die Ergebnisse internationaler Vergleichsstudien haben zu der allseits getragenen Forderung nach einer Erhöhung des Anteils von Studierenden und Hochschulabsolventinnen und -absolventen im jeweiligen Jahrgang geführt. Hochschulen in Rheinland-Pfalz weisen darauf hin, dass sie sich wegen fehlender personeller und finanzieller Ressourcen gezwungen sehen, für immer mehr Studienfächer Zugangsbeschränkungen einzuführen. Jüngst hat der Präsident der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz, Prof. Michaelis, darauf hingewiesen, dass die Zahl der Studienfächer mit Zulassungsbeschränkung im Wintersemester auf fast 30 steigen wird. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Studienfächer bzw. Studiengänge wurden in den einzelnen fünf statistisch zuletzt erfassten Jahren an rheinland-pfälzischen Hochschulen angeboten (bitte nach Hochschulen aufschlüsseln)? 2. Für welche dieser Studienfächer bzw. Studiengänge bestanden an rheinland-pfälzischen Hochschulen in den einzelnen fünf statistisch zuletzt erfassten Jahren welche Aufnahmebeschränkungen (bitte nach Hochschulen aufschlüsseln)? 3. Für welche Studienfächer bzw. Studiengänge wird es für das Wintersemester 2003/2004 welche Aufnahmebeschränkungen (bitte nach Hochschulen aufschlüsseln) geben? 4. Nach welchen Auswahlverfahren bzw. Auswahlkriterien werden für diese Studienfächer bzw. Studiengänge die Studienanfängerinnen und -anfänger für das Wintersemester 2003/2004 ausgewählt? 5. Bei welchen dieser Auswahlverfahren wurden die Bewerberinnen und Bewerber zu schriftlichen Tests oder Auswahlgesprächen an die Hochschulen geladen (bitte nach Studienfächern und Hochschulen aufschlüsseln)? 6. Wie bewertet die Landesregierung die Maßnahmen der Hochschulen, für zusätzliche Studienfächer bzw. Studiengänge Aufnahmebeschränkungen einzuführen? 7. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ggf. ergreifen, die Zahl der zugangsbeschränkten Studienfächer bzw. Studiengänge wieder zu verringern? Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. August 2003 wie folgt beantwortet: Die Zielsetzung, den Anteil der Studierenden und der Hochschulabsolventinnen und Absolventen zu erhöhen, wird von der rheinland-pfälzischen Landesregierung mit großen Anstrengungen verfolgt. Im Rahmen der Konversion von Militärstandorten und des Bonn-Berlin-Ausgleichs wurden in den letzten Jahren drei neue Fachhochschulstandorte in Zweibrücken, Birkenfeld und Remagen gegründet. Damit wurden 3 400 zusätzliche flächenbezogene Studienplätze eingerichtet. Dies entspricht einem Zuwachs von über 21 % im Fachhochschulbereich. Dieser Ausbau ist auch eine Ursache, dass Rheinland-Pfalz inzwischen einen positiven Wanderungssaldo bei den Studienanfängerinnen und Studienanfängern zu verzeichnen hat. Während noch Anfang der 90er-Jahre ca. 13 Prozent mehr Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer in anderen Bundesländern studiert haben, als aus anderen Bundesländern nach Rheinland-Pfalz zum Studium gekommen sind, hat sich dies in letzter Zeit umgekehrt. Aus dem Studienanfängerexport wurde seit 1999 ein Import mit zu- Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. Oktober 2003

Drucksache 14/2442 Landtag Rheinland-Pfalz 14. Wahlperiode nehmender Tendenz. Ein Beleg für die Attraktivität des Wissenschafts- und Forschungsstandorts Rheinland-Pfalz war auch der Anstieg der Studierendenzahlen, der zum Wintersemester 2002/2003 zu verzeichnen war. Er lag mit rund 6,1 Prozent über dem Niveau des Wintersemesters 2001/2002. Die Einzelfragen beantworte ich wie folgt: Zu 1.: Hierzu wird auf die Anlage 1 verwiesen. Zu 2.: In der Anlage 2 sind die entsprechenden Hochschul-Zulassungszahl-Verordnungen, die im jeweiligen Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz veröffentlicht werden, für die letzten fünf Jahre beigefügt. *) Zu 3.: Auch hier wird auf die in der Anlage 3 beigefügte Hochschul-Zulassungszahl-Verordnung II/2003 vom 21. Juni 2003, die im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 14. Juli 2003 veröffentlicht wurde, verwiesen. **) Zu 4.: Im Rahmen der Studienplatzvergabeverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (StPVVO) vom 13. Dezember 2000 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom 12. Januar 2001, S. 2, zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Juli 2001 Gesetz- und Verordnungsblatt 13. Juli 2001, S. 143) ergibt sich Folgendes: Von der Anzahl der festgesetzten Zulassungszahlen, vermindert um die Zahl der bevorzugt auszuwählenden Bewerber auf Grund Wehrdienst, Zivildienst o. Ä. sind zunächst vorweg abzuziehen 8 % für ausländische Staatsangehörige oder Staatenlose, die nicht Deutschen gleichgestellt sind, 2 % für Fälle außergewöhnlicher Härte, 3 % für die Auswahl für ein Zweitstudium sowie 5 % für Bewerberinnen und Bewerber für ein Probestudium. Die Anzahl der verbleibenden Studienplätze wird zu 60 % nach dem Grad der Qualifikation und zu 40 % nach Wartezeit vergeben. Die Qualifikation wird durch die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung bestimmt. Im Rahmen der Vergabe der bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge über die ZVS nach Abzug der entsprechenden Vorabquoten werden im Rahmen des allgemeinen Auswahlverfahrens 51 % der verbleibenden Studienplätze nach dem Grad der Qualifikation, 25 % nach der Wartezeit sowie 24 % nach einem von den Hochschulen durchzuführenden Auswahlverfahren vergeben. Im Rahmen des Hochschulauswahlverfahrens kann die jeweilige Hochschule die Studienplätze vergeben entweder nach dem Grad der Qualifikation, nach dem Ergebnis eines von der Hochschule durchzuführenden Gesprächs mit den Bewerberinnen und Bewerbern, das Aufschluss über deren Motivation und Eignung für das gewählte Studium und den angestrebten Beruf geben soll, nach der Art einer Berufsausbildung oder Berufstätigkeit vor oder nach dem Erwerb der Qualifikation für den gewählten Studiengang sowie auf Grund einer Verbindung von Maßstäben nach den genannten drei Kriterien. Hinweis der Landtagsverwaltung: *) Auf den Abdruck der Anlage 2 wird verzichtet. Die Hochschul-Zulassungszahl-Verordnungen sind in folgenden Gesetz- und Verordnungsblättern des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht: Hochschul-Zulassungszahl-Verordnung II/1998 vom 2. Juli 1998 (GVBl. S. 193) Hochschul-Zulassungszahl-Verordnung II/1999 vom 10. Dezemer 1998 (GVBl. S. 249) Hochschul-Zulassungszahl-Verordnung II/1999 vom 29. Juni 1999 (GVBl. S. 142) Hochschul-Zulassungszahl-Verordnung II/2000 vom 15. Dezember 1999 (GVBl. 2000 S. 5) Hochschul-Zulassungszahl-Verordnung II/2000 vom 23. Juni 2000 (GVBl. S. 258) Hochschul-Zulassungszahl-Verordnung II/2001 vom 19. Dezember 2000 (GVBl. 2001 S. 15) Hochschul-Zulassungszahl-Verordnung II/2001 vom 21. Juni 1001 (GVBl. S. 149) Hochschul-Zulassungszahl-Verordnung II/2002 vom 13. Dezember 2001 (GVBl. 2002 S. 52) Hochschul-Zulassungszahl-Verordnung II/2002 vom 27. Juni 2002 (GVBl. S. 308) Hochschul-Zulassungszahl-Verordnung II/2003 vom 20. Dezember 2002 (GVBl. 2003 S. 5) **) Auf den Abdruck der Anlage 3 wird verzichtet. Die Hochschul-Zulassungszahl-Verordnung II/2003 vom 21. Juni 2003 ist im GVBl. S. 123 veröffentlicht. 2

Landtag Rheinland-Pfalz 14. Wahlperiode Drucksache 14/2442 Zu 5.: Im Rahmen der Studienplatzvergabeverordnung für die zulassungsbeschränkten Studiengänge in Rheinland-Pfalz gibt es weder schriftliche Tests noch Auswahlgespräche. Die Beantwortung entfällt daher. Im Rahmen der ZVS-Studiengänge werden Auswahlgespräche im Studiengang Medizin an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz geführt. Über die Fragestellung der Frage 5 hinaus wird auf Studiengänge verwiesen, die unabhängig von einer Zulassungsbeschränkung Eignungsprüfungen voraussetzen, da sie neben den oder anstelle der allgemeinen Zugangsvoraussetzungen besondere Eignung und Fähigkeiten erfordern. Zu 6.: Die Entscheidung, Zulassungsbeschränkungen einzuführen, ist vorrangig die Aufgabe der selbstständig und eigenverantwortlich handelnden Hochschulen. Dabei ist es für die Hochschulen und das Wissenschaftsministerium eine Selbstverständlichkeit, dass dabei der unbeschränkte Zugang zu den Studienangeboten im Vordergrund steht. Auch die Universität Mainz hat angekündigt, bei den ersten Anzeichen einer Entspannung der Lage die Beschränkungen wieder zurückzunehmen, um Studierwilligen auch eine Ausbildung im von ihnen gewünschten Fach zu ermöglichen. Zu 7.: Die Landesregierung hat im Einvernehmen mit den Hochschulen Mittelzuweisungsverfahren entwickelt, die insbesondere auch Belastungskriterien (= Nachfrage der Studierenden) zu einem wesentlichen Faktor für die Höhe der Mittelzuweisungen an die Hochschulen beinhalten. Nach diesen seit Jahren eingespielten Verfahren haben Hochschulen mit deutlich gestiegenen Studierendenzahlen mittelfristig höhere Zuweisungen an Mitteln und Personal zu erwarten. Hiermit wird deutlich, dass die Hochschulen und das Land gemeinsam sich ihrer Verantwortung für eine angemessene Ausstattung bewusst sind. In Vertretung: Roland Härtel Staatssekretär 3

Drucksache 14/2442 Landtag Rheinland-Pfalz 14. Wahlperiode Anlage 1 Zu Frage 1: an rheinland-pfälzischen Universitäten und staatlichen Fachhochschulen im Wintersemester 1998/1999 im 1. Studiengang nach Hochschulen und angestrebten Abschlüssen Mainz 41 42 4 25 68 56 Universität Kaiserslautern 20 1 1 19 14 18 Universität Trier 14 26 1 21 28 27 Universität Koblenz-Landau 4 22 109 38 15 Fachhochschule Bingen 9 Fachhochschule Kaiserslautern 18 Fachhochschule Koblenz 15 1 Fachhochschule Ludwigshafen 10 1 Fachhochschule Mainz 17 3 Fachhochschule Trier 21 1 Fachhochschule Worms 7 2) Lizentiat, kirchliche Prüfung, akad. geprüfte Übersetzer, prüfung ohne akad. Grad, Privatmusiklehrerprüfung, Kirchenmusikprüfung A + B, sonstiger FH-, zeugnis/zertifikat, sonstiger in Deutschland, prüfung im Ausland, kein an rheinland-pfälzischen Universitäten und staatlichen Fachhochschulen im Wintersemester 1999/2000 im 1. Studiengang nach Hochschulen und angestrebten Abschlüssen Mainz 42 44 4 23 67 50 Universität Kaiserslautern 21 1 1 1 20 14 7 Universität Trier 14 26 1 21 32 24 Universität Koblenz-Landau 6 23 108 36 23 Fachhochschule Bingen 9 Fachhochschule Kaiserslautern 21 1 Fachhochschule Koblenz 18 1 Fachhochschule Ludwigshafen 10 1 Fachhochschule Mainz 17 1 2 Fachhochschule Trier 22 1 Fachhochschule Worms 8 2) Lizentiat, kirchliche Prüfung, akad. geprüfte Übersetzer, prüfung ohne akad. Grad, Privatmusiklehrerprüfung, Kirchenmusikprüfung A + B, sonstiger FH-, zeugnis/zertifikat, sonstiger in Deutschland, prüfung im Ausland, kein 4

Landtag Rheinland-Pfalz 14. Wahlperiode Drucksache 14/2442 an rheinland-pfälzischen Universitäten und staatlichen Fachhochschulen im Wintersemester 2000/2001 im 1. Studiengang nach Hochschulen und angestrebten Abschlüssen Mainz 42 43 1 5 26 74 51 Universität Kaiserslautern 21 1 1 1 20 14 9 Universität Trier 13 27 1 22 34 24 Universität Koblenz-Landau 6 23 1 1 106 38 19 Fachhochschule Bingen 11 Fachhochschule Kaiserslautern 26 1 Fachhochschule Koblenz 21 1 Fachhochschule Ludwigshafen 11 1 Fachhochschule Mainz 17 1 2 Fachhochschule Trier 25 1 Fachhochschule Worms 8 2) Lizentiat, kirchliche Prüfung, akad. geprüfte Übersetzer, prüfung ohne akad. Grad, Privatmusiklehrerprüfung, Kirchenmusikprüfung A + B, sonstiger FH-, zeugnis/zertifikat, sonstiger in Deutschland, prüfung im Ausland, kein an rheinland-pfälzischen Universitäten und staatlichen Fachhochschulen im Wintersemester 2001/2002 im 1. Studiengang nach Hochschulen und angestrebten Abschlüssen Mainz 44 46 4 5 23 71 53 Universität Kaiserslautern 22 1 2 1 18 15 9 Universität Trier 14 27 2 21 34 25 Universität Koblenz-Landau 8 25 2 1 107 40 25 Fachhochschule Bingen 11 Fachhochschule Kaiserslautern 29 1 Fachhochschule Koblenz 25 Fachhochschule Ludwigshafen 11 1 Fachhochschule Mainz 18 1 2 Fachhochschule Trier 26 1 Fachhochschule Worms 9 2) Lizentiat, kirchliche Prüfung, akad. geprüfte Übersetzer, prüfung ohne akad. Grad, Privatmusiklehrerprüfung, Kirchenmusikprüfung A + B, sonstiger FH-, zeugnis/zertifikat, sonstiger in Deutschland, prüfung im Ausland, kein 5

Drucksache 14/2442 Landtag Rheinland-Pfalz 14. Wahlperiode an rheinland-pfälzischen Universitäten und staatlichen Fachhochschulen im Wintersemester 2002/2003 im 1. Studiengang nach Hochschulen und angestrebten Abschlüssen Mainz 48 48 8 5 23 72 58 Universität Kaiserslautern 24 3 1 17 16 11 Universität Trier 14 26 2 21 36 26 Universität Koblenz-Landau 8 24 3 1 107 37 15 Fachhochschule Bingen 11 1 Fachhochschule Kaiserslautern 29 1 Fachhochschule Koblenz 24 Fachhochschule Ludwigshafen 11 1 Fachhochschule Mainz 19 3 2 Fachhochschule Trier 27 1 1 Fachhochschule Worms 9 2) Lizentiat, kirchliche Prüfung, akad. geprüfte Übersetzer, prüfung ohne akad. Grad, Privatmusiklehrerprüfung, Kirchenmusikprüfung A + B, sonstiger FH-, zeugnis/zertifikat, sonstiger in Deutschland, prüfung im Ausland, kein 6