Publikation im Anzeiger Nr. 43 vom 27. Oktober 2016

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Transkript:

Öffentliche Auflage Publikation im Anzeiger Nr. 43 vom 27. Oktober 2016 Einwohnergemeinde Roggwil Weisungen des Gemeinderats über die Sammelbudgetierung von Aufwandkonti vom 17. September 2014; Änderung Anhang per 1. Januar 2017 Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 28. September 2016 verschiedene Änderungen im Anhang zu den Weisungen des Gemeinderats über die Sammelbudgetierung von Aufwandkonti beschlossen sowie die Inkraftsetzung per 1. Januar 2017 genehmigt. Die Unterlagen liegen während 30 Tagen im Gemeindehaus zur Einsichtnahme auf und können zudem unter www.roggwil.ch eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Jede in der Gemeinde stimmberechtigte Person kann gegen Beschlüsse des Gemeinderats Beschwerde führen (Artikel 43 ff Gemeindeverordnung sowie Bestimmungen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes). Diese muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Einzureichen ist die Beschwerde innerhalb von 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare. Roggwil, 24. Oktober 2016 Der Gemeinderat

Auszug Anhang: Sammelbudgetierte Konto 3144 UNTERHALT HOCHBAUTEN, GEBÄUDE Fachbereichsleiter Bau und Betriebe Ressortvorsteher Bau und Betriebe 0290 3144.00 Unterhalt Hochbauten, Gebäude 0291 3144.00 Unterhalt Hochbauten, Gebäude 0292 3144.00 Unterhalt Hochbauten, Gebäude 1620 3144.00 Unterhalt Hochbauten, Gebäude 2170 3144.00 Unterhalt Hochbauten, Gebäude 3110 3144.00 Unterhalt Hochbauten, Gebäude neu 3411 3144.00 Unterhalt Hochbauten, Gebäude 3412 3143.00 Unterhalt übrige Tiefbauten 3412 3144.00 Unterhalt Hochbauten, Gebäude neu 3420 3140.00 Baulicher Unterhalt öffentliche Anlagen 3421 3144.00 Unterhalt Hochbauten, Gebäude 7410 3142.00 Unterhalt Wasserbau 7710 3144.00 Unterhalt Hochbauten, Gebäude 9630 3144.00 Unterhalt Hochbauten, Gebäude 6150 GEMEINDESTRASSEN Fachbereichsleiter Bau und Betriebe Ressortvorsteher Bau und Betriebe 6150 3100.00 Büromaterial 6150 3101.09 übriges Verbrauchsmaterial 6150 3111.00 Anschaffung Maschinen, Geräte, Fahrzeuge 6150 3141.01 Strassenunterhalt (Reparaturen, Instandstellungen) 6150 3141.02 Strassenunterhalt (Baumaterial) 6150 3151.00 Unterhalt Geräte, Maschinen, Werkzeuge etc. 6150 3151.01 Unterhalt Fahrzeuge 6150 3161.00 Miete und Benützungskosten mobile Anlagen bisher 3144 Unterhalt Hochbauten, Gebäude 2/10

Aktuell gültige Version Einwohnergemeinde Roggwil Weisungen des Gemeinderats über die Sammelbudgetierung von Aufwandkonti 3/10

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 4 Begriffe... 5 Zweck... 5 Festlegung Sammelbudgetierung... 5 Budgeterstellung... 5 Budgetbewirtschaftung... 6 Nachkredite... 6 Geltungsbereich... 6 Inkrafttreten... 6 ANHANG: Sammelbudgetierte Konti... 8 4/10

Der Gemeinderat erlässt die nachfolgenden Weisungen. Darin werden der besseren Lesbarkeit wegen die Funktionsbezeichnungen in der männlichen Form verwendet, die. selbstverständlich auch für das weibliche Geschlecht zutreffen. Begriffe Art.1 1 Der Begriff der Sammelbudgetierung bezeichnet das Verfahren für die Zusammenfassung bestimmter Aufwandkonti zu einem Kontenpool. 2 Ein Kontenpool ist eine Gruppe von Konten, innerhalb welcher die Budgetverantwortlichen in der Budgeterstellung und bewirtschaftung nach den in diesen Weisungen umschriebenen Regeln im Sinne eines kleinen Globalbudgets handeln können. 3 Die Bestimmungen betreffend der Nutzung der Voranschlagskredite bzw. über die Pflicht zur Beantragung von Nachkrediten 1 gelten für den Kontenpool insgesamt. Zweck Festlegung Sammelbudgetierung Art. 2 Die Sammelbudgetierung soll a. dem Budgetverantwortlichen während des Rechnungsjahres einen grösseren Handlungsspielraum in der Bewirtschaftung seines Voranschlags gewähren; b. beim Budgetverantwortlichen das unternehmerische Denken und Handeln fördern; c. den haushälterischen Umgang mit den finanziellen Ressourcen fördern und damit zu Einsparungen beitragen; d. den Verwaltungsaufwand für die Beantragung, Bewirtschaftung und administrative Verarbeitung von Nachkrediten senken. Art. 3 1 Mit den Richtlinien für die Erstellung des Budgets beschliesst der Gemeinderat alljährlich eine Liste der sammelbudgetierten Konti (Anhang Sammelbudgetierte Konti ). 2 Die für die einzelnen Kontenpools Verantwortlichen sind im Anhang Sammelbudgetierte Konti festgelegt. 3 Der Gemeinderat hat die Möglichkeit, nach der Verabschiedung der Richtlinien für die Erstellung des Budgets zusätzliche sammelbudgetierte Konti zu beschliessen. In diesem Fall wird der Anhang Sammelbudgetierte Konti um das beschlossene Konto ergänzt. Budgeterstellung Art. 4 1 Mit den jährlichen Richtlinien für die Erstellung des Budgets legt der Gemeinderat die Höhe des Gesamtbudgets je Kontenpool fest. 2 Die Budgetierung ist trotz Sammelbudgetierung detailliert pro Konto vorzunehmen. 3 Der Budgetverantwortliche kann unter Einhaltung der Sammelbudgetvorgabe innerhalb des Kontenpools die einzelnen Beträge pro Konto nach Bedarf budgetieren, ohne dass die Verschiebungen speziell begründet werden müssen. 4 Der Gemeinderat kann im Rahmen des Budgetprozesses Anpassungen der Sammelbudgetvorgaben vornehmen. Insbesondere kann er die Höhe der Summe der Kontenpools aller oder einzelner bestehender Kontenpools neu festlegen. In diesem Fall ist die Budgetierung der einzelnen Beträge pro Konto durch die Budgetverantwortlichen anzupassen. 1 insbesondere Art. 6-14 der Weisungen des Gemeinderats über den Budgetprozess, die Kredit- und Belegkontrolle vom 26. Juni 2013. 5/10

5 Mit rechtsgültigem Beschluss des Budgets durch die Gemeindeversammlung werden die Summe der Sammelbudgetierung bzw. die Aufteilung auf die einzelnen Aufwandkonti definitiv. Budgetbewirtschaftung Art. 5 1 Die Bewirtschaftung sammelbudgetierter Konten erfolgt nach den gleichen Grundsätzen und Regeln 2 wie diejenige nicht sammelbudgetierter Konten. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und des effizienten Mitteleinsatzes sind einzuhalten. 2 Eine Überschreitung des Voranschlagskredits auf einem Konto ist zulässig, wenn der der bewilligte Gesamtkredit der Sammelbudgetierung nicht überschritten wird. 3 Interne Verschiebungen innerhalb des sammelbudgetierten Kontenpools sind im Einzelfall zulässig bis zu einem Betrag von CHF 25 000.00. 4 Sind die Kosten einer Einzelmassnahme grösser als CHF 25 000.00 und sind sie nicht ordentlich budgetiert worden, bedarf die Ausgabe eines Beschlusses des Gemeinderats, selbst wenn der Gesamtkredit der Sammelbudgetierung insgesamt eingehalten würde. 5 Getätigte Ausgaben werden auf die korrekten Aufwandkonti kontiert und verbucht, auch wenn dadurch Budgetüberschreitungen entstehen. 6 Der Budgetverantwortliche führt bei Budgetüberschreitungen in geeigneter Form eine Kontrolle über die vorgesehenen Kompensationen innerhalb der Sammelbudgetierung. Nachkredite Art 6 1 Dem Gemeinderat ist ein Nachkredit auf Erhöhung der Sammelbudgetierung zu beantragen, insbesondere wenn a. im Verlauf des Rechnungsjahres aufgrund einer neuen Aufgabe nicht budgetierte Ausgaben entstehen; b. aufgrund eines unerwarteten Ereignisses nicht budgetierte Ausgaben entstehen, die nicht aus den vorhandenen Mitteln der Sammelbudgetierung finanziert werden können. 2 Für Nachkredite bei sammelbudgetierten Konten gelten sinngemäss die Bestimmungen in Art. 10 der Weisungen des Gemeinderats über den Budgetprozess, die Kredit- und Belegkontrolle vom 26. Juni 2013. Geltungsbereich Inkrafttreten Art 7 Die Sammelbudgetierungen umfassen die durch den Gemeinderat festgelegten Aufwandkonti der nachfolgenden Fachbereiche bzw. Kostenarten: a. baulicher Unterhalt aller Liegenschaften der Einwohnergemeinde (ohne 140 Feuerwehr und 160, 161 Zivilschutz, ohne spezialfinanzierte Konti) b. Fachbereich Präsidial c. Fachbereich Bau und Betriebe d. Fachbereich Bildung Art 8 Diese Weisungen treten auf den 1. Januar 2015 in Kraft. 2 Es gelten insbesondere auch die Art. 15 ff. der Weisungen des Gemeinderats über den Budgetprozess, die Kredit- und Belegkontrolle vom 26. Juni 2013. 6/10

Vom Gemeinderat beschlossen am 17. September 2014. GEMEINDERAT ROGGWIL Der Gemeindepräsident Der Geschäftsleiter Erhard Grütter Daniel Baumann Geht an - Mitglieder des Gemeinderates - Ständige Kommissionen - Fachbereich Präsidial - Fachbereich Bau und Betriebe - Fachbereich Bildung - Fachbereich Finanzen Auflagezeugnis Der unterzeichnende Geschäftsleiter bescheinigt, dass die Weisungen des Gemeinderates über die Sammelbudgetierung von Aufwandkonti während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Roggwil öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt worden sind. Die Auflage wurde im Anzeiger Langenthal und Umgebung vom 25. September 2014 publiziert. Roggwil, 28. Oktober 2014 Einwohnergemeinde Roggwil Der Geschäftsleiter: Daniel Baumann 7/10

ANHANG: Sammelbudgetierte Konti Der Gemeinderat von Roggwil, gestützt auf Art. 3 der Weisungen über die Sammelbudgetierung von Aufwandkonti vom 17. September 2014, beschliesst: 1. Nachfolgende Einzelkonti unterliegen der Sammelbudgetierung. 2. Die fett gedruckten Zwischentitel bezeichnen die Kontenpools. 3. Die Zuständigkeit für die Budgetkontrolle und die Kompetenz für die Bewirtschaftung der sammelbudgetierten Konti wird in der nachfolgenden Liste festgelegt. 4. Der Anhang zu den Weisungen über die Sammelbudgetierung von Aufwandkonti vom 17. September 2014 tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. 5. Mit dem Inkrafttreten des Anhangs werden alle im Widerspruch stehenden früheren Bestimmungen bzw. Listen aufgehoben. 3144 UNTERHALT HOCHBAUTEN, GEBÄUDE Fachbereichsleiter Bau und Betriebe Ressortvorsteher Bau und Betriebe 0290 3144.00 Unterhalt Hochbauten, Gebäude 0291 3144.00 Unterhalt Hochbauten, Gebäude 0292 3144.00 Unterhalt Hochbauten, Gebäude 1620 3144.00 Unterhalt Hochbauten, Gebäude 2170 3144.00 Unterhalt Hochbauten, Gebäude 3421 3144.00 Unterhalt Hochbauten, Gebäude 3411 3144.00 Unterhalt Hochbauten, Gebäude 3412 3143.00 Unterhalt übrige Tiefbauten 3420 3140.00 Baulicher Unterhalt öffentliche Anlagen 6150 3141.01 Strassenunterhalt (Reparaturen, Instandstellungen) 7710 3144.00 Unterhalt Hochbauten, Gebäude 7410 3142.00 Unterhalt Wasserbau 9630 3144.00 Unterhalt Hochbauten, Gebäude 0 ALLGEMEINE VERWALTUNG Geschäftsleiter Gemeindepräsident 0110 3102.00 Drucksachen, Druck- und Kopierkosten 0220 3102.00 Drucksachen, Druck- und Kopierkosten 0220 3102.01 Publikationen, Inserate 140 FEUERWEHR Stv. Geschäftsleiter Ressortvorsteher Umwelt und öffentliche Sicherheit 1500 3099.01 Personalanlässe 1500 3099.09 Übriger Personalaufwand 1500 3101.04 Treib- und Schmierstoffe 1500 3101.09 Übriges Verbrauchsmateriel 1500 3102.00 Drucksachen, Druck- und Kopierkosten 1500 3138.00 Aus- und Weiterbildung Feuerwehr 1500 3151.00 Unterhalt Geräte, Maschinen, Werkzeuge etc. 1500 3151.01 Unterhalt Fahrzeuge 8/10

2 BILDUNG Fachbereichsleiter Bildung Ressortvorsteher Bildung 2110 3090.00 Aus- und Weiterbildung 2120 3090.00 Aus- und Weiterbildung 2130 3090.00 Aus- und Weiterbildung 2190 3090.00 Aus- und Weiterbildung 2120 3100.00 Büromaterial 2130 3100.00 Büromaterial 2190 3100.00 Büromaterial 2120 3103.00 Fachliteratur, Zeitschriften 2130 3103.00 Fachliteratur, Zeitschriften 3171 EXKURSIONEN, SCHULREISEN, LAGER Fachbereichsleiter Bildung Ressortvorsteher Bildung 2110 3171.00 Exkursionen, Schulreisen, Lager 2120 3171.00 Exkursionen, Schulreisen, Lager 2130 3171.00 Exkursionen, Schulreisen, Lager 3411 SCHWIMMBAD Geschäftsleiter Ressortvorsteher Sport, Kultur, Freizeit 3411 3090.00 Aus- und Weiterbildung 3411 3100.00 Büromaterial 3411 3101.00 Reinigungsmaterial 3411 3101.09 übriges Verbrauchsmaterial 3411 3111.00 Anschaffung Maschinen, Geräte, Fahrzeuge 3411 3151.00 Unterhalt Geräte, Maschinen, Werkzeuge etc. 3411 3161.00 Miete und Benützungskosten mobile Anlagen 6150 GEMEINDESTRASSEN Fachbereichsleiter Bau und Betriebe Ressortvorsteher Bau und Betriebe 6150 3100.00 Büromaterial 6150 3111.00 Anschaffung Maschinen, Geräte, Fahrzeuge 6150 3141.02 Strassenunterhalt (Baumaterial) 6150 3101.09 übriges Verbrauchsmaterial 6150 3161.00 Miete und Benützungskosten mobile Anlagen 6150 3151.00 Unterhalt Geräte, Maschinen, Werkzeuge etc. 6150 3151.01 Unterhalt Fahrzeuge 9/10

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