Human Resources Frühpensionierung und ordentliche Pensionierung Frauen und BVK Marianne Frischknecht, Fachexpertin Sozialversicherungen
Frühpensionierung / ordentliche Pensionierung an der UZH Statistische Angaben Was ist zu beachten bei einer Frühpensionierung frequently asked questions Universität Zürich, Abteilung Personal Seite 2
Statistische Angaben Total der versicherten Frauen bei der BVK 2536 Durchschnittsalter Frauen 44,1 Jahre Durchschnittsalter Männer 47,3 Jahre Durchschnittlicher Beschäftigungsgrad Männer: 81,8% Durchschnittlicher Beschäftigungsgrad Frauen nach Altersgruppen: Alter 18 20 91,0% Alter 21 30 80,4% Alter 31 40 68,3% Alter 41 50 67,2% Alter 51 60 68,2% Alter 61 65 70,3% Universität Zürich, Abteilung Personal Page 3
Statistische Angaben Standeszugehörigkeit ATP 1 784 Assistenzprofessuren 27 Doktorierende 2 Gastprofessuren 4 Ausserord.Professorinnen 27 Ordentliche Professorinnen 57 Lehrbeauftragte 13 Reinigungsangestellte 96 Praktikantinnen 7 Wissenschaftl.Mitarbeiterinnen 644 Universität Zürich, Abteilung Personal Page 4
Statistische Angaben Frühpensionierung seit dem Jahr 2013 Frauen 42 Männer 25 Universität Zürich, Abteilung Personal Seite 5
Was ist zu beachten bei einer Frühpensionierung Wie finanziere ich meine Rente? IK-Auszug bestellen bei der SVA zur Überprüfung von eventuellen Beitragslücken Klärung über Beiträge für Nichterwerbstätige Provisorische AHV-Rentenvorausberechnung bei der SVA bestellen Einkaufsmöglichkeiten in die Pensionskasse prüfen Bezugsmöglichkeiten bei der Pensionskasse (Kapital oder Rente) Kürzung bei Vorbezug der AHV / 1 Jahr 6,8%, 2 Jahre 13,6% Anmeldung zum Vorbezug 5 6 Monate im Voraus bei der SVA Universität Zürich, Abteilung Personal Page 6
frequently asked questions 1. Wo muss ich mich anmelden für den AHV-Rentenbezug? 2. Wieviel AHV-Rente bekomme ich mehr bei einem Rentenaufschub? 3. Wie hoch ist die Kürzung der AHV-Rente bei einer Frühpensionierung? 4. Ist eine Teilpensionierung möglich? Universität Zürich, Abteilung Personal Seite 7
frequently asked questions 1. Wo muss ich mich anmelden für den AHV-Rentenbezug? Die UZH rechnet die Beiträge mit der SVA Zürich ab. D.h. die Anmeldung muss bei der SVA Zürich erfolgen Ausnahme: falls der Partner/die Partnerin schon eine AHV-Rente bezieht, muss die Anmeldung über dessen Ausgleichskasse erfolgen Das Formular zur Anmeldung der AHV-Rente finden Sie unter folgendem Link: https://www.ahv-iv.ch/de/merkbl%c3%a4tter-formulare/formulare/elektronische- Formulare/AHV-Formulare/318370-Anmeldung-Altersrente Universität Zürich, Abteilung Personal Seite 8
frequently asked questions 2. Wieviel AHV-Rente bekomme ich mehr bei einem Rentenaufschub? Ein Rentenaufschub ist bis höchstens 5 Jahre möglich. Die Höhe des monatlichen Zuschlags hängt von der Dauer des Aufschubs ab. Der prozentuale Zuschlag bemisst sich folgendermassen; 1 Jahr 5,2% 2 Jahre 10,8% 3 Jahre 17,1% 4 Jahre 24,0% 5 Jahre 31,5% Während des Aufschubs kann die Rente nach Ablauf eines Jahres jederzeit abgerufen werden. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.ahv-iv.ch/de/merkbl%c3%a4tter-formulare/formulare/elektronische- Formulare/AHV-Formulare/318386-Abruf-der-Altersrente Universität Zürich, Abteilung Personal Page 9
frequently asked questions 3. Wie hoch ist die Kürzung der AHV-Rente bei einer Frühpensionierung? Eine Vorbezug der AHV-Rente ist höchstens 1 oder 2 ganze Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter möglich. Die prozentuale, lebenslange Kürzung pro Jahr ist wie folgt; 1 Jahr 6,8% 2 Jahre 13,6% Die Anmeldung dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.ahv-iv.ch/de/merkbl%c3%a4tter-formulare/formulare/elektronische- Formulare/AHV-Formulare/318370-Anmeldung-Altersrente Universität Zürich, Abteilung Personal Page 10
frequently asked questions 4. Ist eine Teilpensionierung möglich? Eine Teilpensionierung im Sinne der AHV gibt es nicht. Falls eine Beschäftigungsgrad- Reduktion vollzogen wird, sind auf dem Teil des Einkommens die AHV-Beiträge weiter geschuldet bis zum ordentlichen Rentenalter. Wer über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeitet, bezahlt weiterhin Beiträge an AHV/IV/EO. Die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung hingegen entfallen. Für Arbeitnehmende im Rentenalter gilt ein Freibetrag von monatlich CHF 1 400.00. Nur jener Teil des Erwerbseinkommens, der den Freibetrag übersteigt, ist beitragspflichtig. Eine Teilpensionierung im Sinne des BVG ist möglich. Die Bestimmungen finden Sie auf der Homepage der Abteilung Personal unter folgendem Link: https://www.uzh.ch/cmsssl/pa/de/vorgesetzte/ma21/penskasse.html Universität Zürich, Abteilung Personal Page 11
Pensionsalter Frauen und Männer an der UZH Achtung: Das Pensionsalter für Männer und Frauen an der UZH ist 65 Jahre. Falls sich eine Frau mit 64 Jahren pensionieren lassen will, muss sie ordentlich kündigen unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfrist. Das Arbeitsverhältnis endet automatisch am Ende des Monats, in welchem die Angestellten das 65. Altersjahr vollenden. Eine Ausnahmeregelung gilt für Professorinnen sowie Professoren. Bitte beachten Sie dazu den 24c des Personalgesetzes des Kantons Zürich Universität Zürich, Abteilung Personal Page 12
Hilfreiche Internetadressen Lernwelt Kanton Zürich: Kurs Pensionierung: Chancen sinnvoll nutzen https://lernwelt.zh.ch BVK Zürich www.bvk.ch SVA Zürich www.svazurich.ch Homepage UZH / Abteilung Personal https://www.uzh.ch/cmsssl/pa/de/vorgesetzte/ma3/pensionierung.html Merkblatt Pensionierung beachten https://www.uzh.ch/cmsssl/pa/de/vorgesetzte/ma21/penskasse.html Universität Zürich, Abteilung Personal Page 13