SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2015

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1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 205 Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten 7 Rententabelle (0 Seiten) Maximale Punktzahl: 60 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Es sind ausschliesslich die offiziellen Zusatzblätter erlaubt. Die Zusatzblätter werden Ihnen bei Bedarf durch die Prüfungsaufsicht abgegeben. Sie erhalten die Zusatzblätter nach Prüfungsbeginn durch Handzeichen. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten/innen Unterschriften Datum Experte/in Experte/in 2

2 Aufgabe : Versicherungsunterstellung 6 Maximale Bestimmen Sie bei den nachfolgenden Personen die Regeln der Versicherungsunterstellung AHV in der Schweiz. Kreuzen Sie die e Antwort an.. Ein angolanischer Staatsangehöriger, der während 3 Monaten Medizin an der Universität Bern studiert. Obligatorisch versichert Nicht versichert Kann die Versicherung fortführen Kann der freiwilligen Versicherung beitreten.2 Ein slowakischer Staatsbürger, wohnhaft in Frankreich, der in Genf bei der UNO als Internationaler Funktionär arbeitet. Obligatorisch versichert Nicht versichert Kann die Versicherung fortführen Kann der freiwilligen Versicherung beitreten.3 Ein türkischer Staatsangehöriger, welcher den Lohn von seinem Arbeitgeber in Deutschland bezieht, und für zwei Monate in der Schweiz arbeitet. Obligatorisch versichert Nicht versichert Kann die Versicherung fortführen Kann der freiwilligen Versicherung beitreten.4 Ein Schweizer Staatsangehöriger, der bei der Schweizer Botschaft in Rabat (Marokko) angestellt ist. Obligatorisch versichert Nicht versichert Kann die Versicherung fortführen Kann der freiwilligen Versicherung beitreten Seite 2

3 Aufgabe : Versicherungsunterstellung (Fortsetzung) Maximale.5 Ein dänischer Staatsangehöriger, 50 Jahre alt, der sich in Ecuador niedergelassen hat. Unmittelbar davor hat er 0 Jahre als Selbstständigerwerbender in der Schweiz gearbeitet. Obligatorisch versichert Nicht versichert Kann die Versicherung fortführen Kann der freiwilligen Versicherung beitreten.6 Ein portugiesischer Staatsangehöriger, wohnhaft im Wallis, welcher zu 40% in der Schweiz für eine Schweizer Firma arbeitet und zu 60% für einen italienischen Arbeitgeber in Italien. Obligatorisch versichert Nicht versichert Kann die Versicherung fortführen Kann der freiwilligen Versicherung beitreten Seite 3

4 Aufgabe 2: Allgemeine Fragen zu den Beiträgen 0 Kreuzen Sie bei den nachstehenden Aussagen an, ob diese zutreffen () oder nicht (). 2. Eine erwerbstätige Person, geboren im Juli 997, ist ab dem. August 205 der Beitragspflicht unterstellt. 2.2 Treueprämien und Dienstaltersprämien gehören zum massgebenden Lohn. 2.3 Die Taggeldleistungen bei einem Unfall oder bei einer Krankheit sind Teil des massgebenden Lohnes. 2.4 Personen, welche das ordentliche AHV-Alter erreicht haben, bezahlen bis zu einem Lohn von CHF ' pro Monat oder CHF 6' im Jahr keine Beiträge. 2.5 Die Beiträge an die AHV/IV/EO von 0,3 %, sind bei einem massgebenden Lohn von CHF 0' pro Monat oder CHF 26' im Jahr plafoniert. 2.6 Die Beiträge AHV/IV/EO aus einem Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit betragen 9,7 %, mit einer sinkenden Beitragsskala für Einkommen ab CHF 56' und höher. Seite 4

5 Aufgabe 2: Allgemeine Fragen zu den Beiträgen (Fortsetzung) 2.7 Die Beiträge von Selbstständigerwerbenden werden jedes Jahr auf der Basis der Steuermeldungen des betreffenden Jahrs festgelegt. Es erfolgt eine Aufrechnung der Beiträge sowie ein Abzug für das investierte Eigenkapital. 2.8 Soweit Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit im Nebenverdienst CHF pro Jahr übersteigen, werden Beiträge immer nur auf Verlangen des Versicherten erhoben. 2.9 Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber nicht beitragspflichtig sind, müssen ihre AHV-Beiträge selbst entrichten. 2.0 Staatsangehörige von Ländern, mit welchen die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, haben das Recht auf Rückerstattung der Beiträge AHV, wenn sie die Schweiz definitiv verlassen. Seite 5

6 Aufgabe 3: Beiträge Nichterwerbstätige 6 Paul Amstutz, geboren am , und seine Ehefrau Rita Amstutz, geboren am , üben keine Erwerbstätigkeit aus. Aus der Steuermeldung für das Jahr 204 sind folgende Angaben ersichtlich: Paul Amstutz IV-Rente: CHF 2'340.--/Monat BVG-Rente: CHF 5'600.--/Monat Rente einer privaten Versicherung: CHF 2'500.--/Monat Vermögensertrag für das Jahr 204: CHF Bankguthaben: Wertpapiere: Rita Amstutz BVG-Rente: Überbrückungsrente: Wert Liegenschaft (Immobilie): CHF 950' CHF 220' CHF 3'000.--/Monat CHF '500.--/Monat CHF 800' Berechnen Sie mit Hilfe der nachfolgenden Tabelle die Beiträge des Ehepaars Amstutz für das Jahr 204. Der Verwaltungskostensatz der zuständigen Ausgleichskasse beträgt,8 %. Die Berechnung ist detailliert aufzuzeigen. 6 Auszug aus der Beitragstabelle (alle Werte in CHF): Vermögen Beitrag Vermögen Beitrag Vermögen Beitrag '800' ' '300' ' '750' ' '850' '8.00 2'350' ' '800' ' '900' ' '400' ' '850' '08.00 '950' ' '450' ' '900' ' '000' ' '500' ' '950' ' Seite 6

7 Aufgabe 3: Beiträge Nichterwerbstätige (Fortsetzung) Seite 7

8 Aufgabe 4: Verzugs- und Vergütungszinsen 6 4. Urs Strasser, Notar, hat die A-Konto-Rechnung für seine persönlichen Beiträge AHV/IV/EO für das erste Quartal 205 in der Höhe von CHF 4' am bezahlt. Der Betrag geht bei der zuständigen Ausgleichskasse am ein. 2 Berechnen Sie detailliert die Zinsen. 4.2 Am erlässt die Ausgleichskasse die definitive Verfügung über die persönlichen Beiträge für Herrn Marc Freiburghaus, Architekt, für das Jahr 20 in der Höhe von CHF 2' Herr Freiburghaus hat für das Jahr 20 bereits A-Konto-Beiträge in der Höhe von CHF 22' bezahlt. Berechnen Sie detailliert die Zinsen. 4.3 Ergänzen Sie die Lücken im nachfolgenden Text: 2 Die Arbeitgeberbeiträge müssen mittels Erlass einer innert Jahren nach dem Ablauf des Kalenderjahrs, für welches sie geschuldet sind, geltend gemacht werden. Für die Beiträge des Jahres 205 beginnt die Frist somit am zu laufen und endet am. Seite 8

9 Aufgabe 5: Einkommenssplitting 2 Natascha Patrocle, geboren am , und Roger Patrocle, geboren am haben, am geheiratet. Ihre Scheidung wird am rechtskräftig vollzogen. Die beiden haben ohne Unterbruch in der Schweiz gelebt. 5. In welchen Jahren wird die Einkommensteilung vorgenommen? Von... bis Für welche Jahre wäre eine Einkommensteilung vorgenommen worden, wenn die Eheschliessung am und die Scheidung am erfolgt wären? Von... bis... Seite 9

10 Aufgabe 6: Allgemeine Fragen zum Rentenbereich 0 Kreuzen Sie bei den nachstehenden Aussagen an, ob diese zutreffen () oder nicht (). 6. Der Anspruch auf eine Altersrente entsteht am ersten Tag des nachfolgenden Monats, in dem der Antragssteller das ordentliche Rentenalter erreicht hat. 6.2 Frauen und Männer können ihre Altersrente um ein oder zwei Jahre vorbeziehen. Die Rente wird in diesem Fall lebenslang um 3,6 % pro Jahr des Vorbezugs gekürzt. 6.3 Frauen und Männer können ihre Altersrente um ein bis fünf Jahre aufschieben. Die Rente wird in diesem Fall um einen prozentualen Zuschlag von 5,2 bis 35,5 % erhöht. 6.4 Die Erziehungsgutschriften werden bei verheirateten Paaren je hälftig während der Ehezeit aufgeteilt, solange beide der Schweizerischen Alters- und Hinterlassenenversicherung unterstellt sind. 6.5 Wenn mehrere Versicherte die Voraussetzungen für die Anrechnung von Betreuungsgutschriften erfüllen, wird die Betreuungsgutschrift zu gleichen Teilen auf alle Personen aufgeteilt. Seite 0

11 Aufgabe 6: Allgemeine Fragen zum Rentenbereich (Fortsetzung) 6.6 Eine verheiratete Frau hat Anspruch auf eine Witwenrente beim Tod ihres Ehegatten, wenn sie keine Kinder hat, aber über 45 Jahre alt ist und die Ehe mindestens 5 Jahre dauerte. 6.7 Eine geschiedene Frau ist einer Witwe gleichgestellt, wenn sie zum Zeitpunkt des Tods ihres Ex-Manns Kinder unter 25 Jahren hat und sie mit dem Ex-Ehegatten mindestens 5 Jahre verheiratet war. 6.8 Das Recht auf eine Witwerrente erlischt, wenn das erste Kind 8 Jahre alt wird. 6.9 Ein Mann, welcher gleichzeitig die Voraussetzungen für eine Witwerrente wie auch für eine Altersrente erfüllt, erhält nur die höhere Rente. 6.0 Eine Person, die versichert ist oder war, sowie ihr Ehegatte, können die Vorausberechnung einer Altersrente sowie auch von Hinterlassenenrenten verlangen. Seite

12 Aufgabe 7: Beitragslücken 3 7. Welche Möglichkeiten gibt es, Beitragslücken bei der Berechnung einer Altersrente aufzufüllen? 3 Seite 2

13 Aufgabe 8: Berechnung Altersrenten 3 Ueli Stuber, geboren am ist seit dem mit Monika Stuber, geboren am , verheiratet. Das Ehepaar hat ununterbrochen in der Schweiz gelebt und gearbeitet. Sie haben vier Kinder: - Eveline, geboren am Johann, geboren am Doris und Simonetta, geboren am ; Doris und Simonetta studieren beide Wirtschaftswissenschaften an der Universität Bern. 3 Das Ehepaar Stuber hat einen Antrag auf Ausrichtung der Altersrenten bei der zuständigen Ausgleichskasse eingereicht. Die individuellen Konti (IK) der Ehepartner weisen folgende Einträge aus: Ueli Stuber CHF 8' CHF CHF Total CHF 3'057' Monika Stuber CHF 2' CHF 73' CHF 407' Total CHF 492' Berechnen Sie detailliert die Leistungen des Ehepaars Stuber mit Hilfe der beigefügten Tabellen. Beitragsdauer Jahrgang Ueli Stuber Beitragsdauer Jahrgang Monika Stuber Beitragsdauer Ueli Stuber Anwendbare Rentenskala Ueli Stuber Seite 3

14 Aufgabe 8: Berechnung Altersrenten (Fortsetzung) Beitragsdauer Monika Stuber Anwendbare Rentenskala Monika Stuber Aufwertungsfaktor Ueli Stuber: Aufwertungsfaktor Monika Stuber: Durchschnittliches Einkommen Ueli Stuber: Durchschnittliches Einkommen Monika Stuber: Erziehungsgutschriften Ueli Stuber: Erziehungsgutschriften Monika Stuber: Seite 4

15 Aufgabe 8: Berechnung Altersrenten (Fortsetzung) Massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen Ueli Stuber: Massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen Monika Stuber: Rentenbeträge: Seite 5

16 Aufgabe 9: Rentenskala 2 9. Welche Rentenskala ist für die Berechnung der Altersrentenbeträge anwendbar, wenn bei einem Ehepaar beim Ehemann die Rentenskala 44 und bei der Ehefrau die Rentenskala 38 anwendbar sind? Zeigen Sie den Lösungsweg auf. 2 Seite 6

17 Aufgabe 0: Altersrente für eine Witwe 2 Armin Lang und seine Ehefrau, Petra Lang, erhalten folgende Altersrenten: Armin Lang: CHF '48.-- Massgebendes durchschnittliches Einkommen: CHF 28' Petra Lang: CHF '5.-- Massgebendes durchschnittliches Einkommen: CHF 29' Annahme: Petra Lang stirbt im November 205. Welcher Rentenbetrag wird Armin Lang ab dem ausbezahlt? Geben Sie auch die entsprechende(n) gesetzliche(n) Grundlage(n) an. 2 Seite 7

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