Challenge. Die Versicherung für Selbstständigerwerbende

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1 Challenge Die Versicherung für Selbstständigerwerbende

2 Die Zukunft fest im Griff Die Schweizer politik schöpft aus jahrzehntelanger Erfahrung im Bereich der wichtigsten Risikoversicherungen für Alter, Invalidität und Tod eines Angehörigen. Das System der drei Säulen, bestehend aus AHV/IV (1. Säule), beruflicher (2. Säule) und privater (3. Säule) soll jeden Bürger vor diesen Risiken schützen. Die wirtschaftliche und demografische Entwicklung unserer Gesellschaft rüttelt aber an der Sicherheit dieses Systems, insbesondere an der 1. Säule. Dies führt dazu, dass die finanzielle Situation einer Person im Todesfall, Invaliditätsfall oder bei Erreichen des Rentenalters immer mehr von der zweiten und dritten Säule abhängt. Diese Tatsache betrifft Sie als Selbstständigerwerbende/n umso mehr, denn rechtlich können Sie sich nicht im gesamten Umfang auf das Drei-Säulen-System stützen. Die Leistungen der beruflichen (BVG) sind für Sie nicht obligatorisch, ausserdem können Sie nicht auf die Ausrichtung eines Taggeldes zählen, wenn Sie einmal arbeitsunfähig werden. Daher ist es wichtig, individuell vorzusorgen und diese Risiken abzudecken. Schweizer system für Selbstständigerwerbende Das 3-Säulen-Prinzip Staatliche AHV / IV Ergänzungsleistungen Existenzsicherung Berufliche BVG / UVG Überobligatorische Fortsetzung gewohnte Lebenshaltung Selbstvorsorge Gebundene (3a) Freie (3b) Individuelle Ergänzung Groupe Mutuel Leben Challenge

3 Risiken der Selbstständigkeit Lücken sind zu füllen Arbeitsunfähigkeit und Invalidität Die Sozialversicherung sieht für Selbstständigerwerbende, die arbeitsunfähig werden, für die Zeitspanne bis zur Ausrichtung einer staatlichen IV-Rente keinen Versicherungsschutz vor. Während dieser unfreiwilligen Unterbrechung Ihrer beruflichen Aktivität können Sie also auf kein zählen. Es ist daher äusserst wichtig, diese Lücke mit einer Taggeldversicherung zu füllen, die bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfalls zum Tragen kommt und während 730 Tagen ein Tageseinkommen ausrichtet. Sind Sie nach Ablauf dieser Frist weiterhin arbeitsunfähig, übernimmt die staatliche Invalidenversicherung die Taggeldzahlungen. Oft ist aber auch die IV-Rente nicht ausreichend. Dank Challenge können Sie auf eine Invalidenrente zurückgreifen, welche die Leistungen der staatlichen Sozialversicherung effizient ergänzt, und zwar bis zu dem von Ihnen gewählten Rentenalter. Taggelder Lebensversicherung Invalidenrente (IV) Beginn der Arbeitsunfähigkeit 730 Tg. 65 Jahre

4 Todesfall Ihr Todesfall würde für Ihr Unternehmen und besonders für Ihre Familie schwerwiegende finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Wie würden Ihr Ehepartner und Ihre Kinder für ihre Bedürfnisse aufkommen? Wie würde Ihr Unternehmen weiterbestehen? Das sind Fragen, auf die Sie eine Antwort haben müssen. Bei einem vorzeitigen Todesfall wird ein Teil der finanziellen Folgen zwar automatisch durch die Leistungen der 1. Säule (AHV) ausgeglichen, diese Rente ist jedoch ungenügend und muss mit anderen Versicherungen ergänzt werden. Dank Challenge können Ihre Angehörigen in einem solchen Fall auf ein Kapital oder eine Rente zurückgreifen und so sorgenfrei in die Zukunft blicken. Rente Nach Ende Ihrer Erwerbstätigkeit hängt Ihre finanzielle Unabhängigkeit von Ihren Sparanstrengungen während der Erwerbstätigkeit ab. Die 1. Säule bietet ein zum Leben notwendiges Minimum, das jedoch kaum ausreicht, um Ihren gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Aus diesem Grund ist es für Sie von äusserster Wichtigkeit, auf ein umfassendes konzept zurückgreifen zu können, das nicht nur risikodeckend, sondern auch vermögensbildend ist. Dank der Altersvorsorge, die als Bestandteil von Challenge eingeführt werden kann, können Sie ein Rentenkapital ansparen selbstverständlich unter Berücksichtigung aller persönlichen und materiellen Aspekte Ihrer Lebenssituation. Lebensversicherung Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) 65 Jahre

5 Challenge Die Lösung für Selbstständigerwerbende Diese speziell für Selbstständigerwerbende entwickelte Versicherung schützt Sie, Ihre Angehörigen und Ihr Unternehmen vor den Folgen einer Arbeitsunfähigkeit, Invalidität oder eines Todesfalls und erlaubt Ihnen, gleichzeitig ein Sparkapital zu bilden, durch das Sie Ihren späteren Ruhestand sorgenfrei geniessen können. u Flexibilität Sie bestimmen frei das zu versichernde Jahreseinkommen gemäss Ihren Sicherheitszielen und Ihrem Budget. u Sicherheit Indem Sie die Folgen von Arbeitsunfähigkeit, Invalidität oder Todesfall decken, sichern Sie Ihre finanziellen Ressourcen sowie die Ihrer Angehörigen. u Methodische Sparmöglichkeit Abgesehen von der Risikodeckung im Zusammenhang mit Ihrer eigenen Person haben Sie die Möglichkeit, in Hinblick auf Ihre Pension ein Sparkapital zu bilden. Sie können sich auch für eine unserer speziell auf die Risikodeckung ausgerichteten Lösungen entscheiden. Wählen Sie eine der drei Deckungsstufen. Taggelder Invalidität und Todesfall Alter Stufe 3 Stufe 3 Stufe 3 Wartefrist AHV/IV-Rente Beginn der Arbeitsunfähigkeit 30 Tg. 730 Tg. 65 Jahre Invalidität: Kapital = 1x das versicherte. Todesfall: Kapital = 1x das versicherte. Invalidität: Renten zu 60% des versicherten Jahreseinkommens. Todesfall: Kapital = 2x das versicherte. Stufe 3 Invalidität: Renten zu 80% des versicherten Jahreseinkommens. Todesfall: Kapital = 3x das versicherte. Alter: bei Rentenalter gebildetes Kapital.

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