SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2011

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1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 20 Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten 9 Rentenskalen/Aufwertungsfaktoren (0 Seiten) Maximale Punktzahl: 60 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten Unterschriften Datum Experte Experte 2

2 Aufgabe : Versicherungsunterstellung 5 Bestimmen Sie bei den nachfolgenden Personen die Versicherungsunterstellung. Kreuzen Sie die richtige Antwort an.. Eine Türkin, wohnhaft in Zürich, arbeitet ausschliesslich in der Schweiz als Vertreterin einer Kleiderfabrik mit Sitz in Ankara. ist obligatorisch ist nicht kann die Versicherung kann der freiwilligen versichert versichert weiterführen Versicherung beitreten o o o o.2 Ein Österreicher, wohnhaft in Deutschland, ist als Personalvermittler bei einer Temporärfirma mit Sitz in St. Gallen tätig. ist obligatorisch ist nicht kann die Versicherung kann der freiwilligen versichert versichert weiterführen Versicherung beitreten o o o o.3 Ein Marokkaner, welcher seit 6 Jahren in der Schweiz wohnt und arbeitet, wird von seinem CH-Arbeitgeber, welcher den Lohn weiterhin zahlt, nach Benin entsandt. ist obligatorisch ist nicht kann die Versicherung kann der freiwilligen versichert versichert weiterführen Versicherung beitreten o o o o.4 Ein 55 Jahre alter Portugiese verlegt seinen Wohnsitz nach Brasilien, nachdem er 7 Jahre ununterbrochen in der Schweiz erwerbstätig war. ist obligatorisch ist nicht kann die Versicherung kann der freiwilligen versichert versichert weiterführen Versicherung beitreten o o o o.5 Ein Luxemburger mit Wohnsitz in Deutschland arbeitet 3 Tage pro Woche in einer Kakao-Importfirma in Zug und 3 Tage pro Woche in einer deutschen Bierbrauerei in Bitburg. ist obligatorisch ist nicht kann die Versicherung kann der freiwilligen versichert versichert weiterführen Versicherung beitreten o o o o Seite 2

3 Aufgabe 2: Fragen zur Versicherung und den Beiträgen 5 Kreuzen Sie an, ob nachfolgende Aussagen richtig oder falsch sind. 2. Versicherte haben die Möglichkeit, maximal 3 Beitragsjahre einzukaufen. 2.2 Schweizer Studenten ohne Erwerbstätigkeit, welche im Ausland studieren, sind automatisch bis zum 3. Dezember des Jahres, in welchem sie 30 Jahre alt werden, versichert. 2.3 Eine nichterwerbstätige Person, die in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, ist von der Beitragspflicht AHV/IV/EO befreit, sofern der andere eingetragene Partner erwerbstätig ist und pro Kalenderjahr mindestens den doppelten Minimalbeitrag an die AHV/IV/EO bezahlt. 2.4 Bei der Beitragsberechnung von Personen ohne Erwerbstätigkeit werden die AHV-Renten und das Einkommen aus Vermögen als Renteneinkommen berücksichtigt. 2.5 Die Beiträge von Selbstständigerwerbenden können auf begründetes, schriftliches Gesuch hin reduziert oder erlassen werden. 2.6 Arbeitgeber, welche absichtlich oder grobfahrlässig Vorschriften missachten, sind gegenüber der Versicherung schadenersatzpflichtig. 2.7 Die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf führt das Versichertenund das Rentenregister. Seite 3

4 Aufgabe 2: Fragen zur Versicherung und den Beiträgen (Fortsetzung) 2.8 Jede Ausgleichskasse führt unter der Versicherten-Nummer ein individuelles Konto mit den eingetragenen Erwerbseinkommen, auf welche Beiträge geleistet wurden, solange die versicherte Person beitragspflichtig ist. orichtig 2.9 Die Mitglieder der Eidgenössischen AHV-Kommission sind vom Parlament für eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt. 2.0 Einem Ausländer aus einem Nichtvertragsstaat, der für zehn Monate in der Schweiz erwerbstätig war und die Schweiz definitiv verlässt, können die bezahlten Beiträge zurückvergütet werden. Seite 4

5 Aufgabe 3: Massgebender Lohn - Lohnbescheinigung Sachverhalt: 0 Die multinational tätige NOFRAGE AG schloss im Zuge einer Restrukturierung die Filiale in der Schweiz definitiv. Die gesamte Belegschaft wurde per entlassen. Von Januar bis August 20 kann der Lohnbuchhaltung folgendes entnommen werden: a) Roland Aymon, geb. 958, Bruttolohn CHF , Kommissionen CHF , Familienzulagen CHF b) Henri Barbey, geb. 955, Bruttolohn CHF , Gratifikation für Dienstjahre CHF c) Nicole Chevalier, geb. 948, Bezügerin einer vorbezogenen Altersrente AHV, Bruttolohn CHF , darin enthalten Taggelder der Kollektiv- Krankentaggeldversicherung von CHF , Auszahlung Überstunden CHF d) Frédéric Douchez, geb. 975, Bruttolohn CHF , Hochzeitsgeschenk CHF , Benützung eines Firmenwagens zu privaten Zwecken CHF e) Anna Eichenberger, geb. 986, Bruttolohn CHF , darin enthalten eine Mutterschaftsentschädigung von CHF , darin nicht enthalten eine Geburtszulage von CHF Der Arbeitgeber hat zusätzlich jedem Mitarbeitenden aufgrund der Kündigungen infolge Geschäftsschliessung eine Sozialleistung von CHF gemäss bestehendem Sozialplan ausbezahlt. Auftrag: Füllen Sie die nachstehende Lohnbescheinigung anhand der vorgenannten Leistungen des Arbeitgebers aus, und erstellen Sie die Abrechnung über die geschuldeten Beiträge der NOFRAGE AG. Der Verwaltungskostensatz beträgt,9 %. 0 Seite 5

6 Aufgabe 3: Massgebender Lohn - Lohnbescheinigung (Fortsetzung) Name, Vorname AHV/IV/EO CHF ALV CHF ALV-Solidarität CHF Aymon Roland Barbey Henri Chevalier Nicole Douchez Frédéric Eichenberger Anna Total Beitragsabrechnung: Seite 6

7 Aufgabe 4: Festsetzung der Beiträge eines Selbstständigerwerbenden 6 Sachverhalt: Alain Richard hat eine selbstständige Erwerbstätigkeit vom.. bis ausgeübt. Auftrag: 4. Berechnen Sie auf der Basis der nachfolgenden Angaben die Beiträge, welche er als Selbstständigerwerbender für das Jahr 200 zu entrichten hat: 5 Realisiertes Einkommen CHF Investiertes Eigenkapital CHF Zins auf investiertem Eigenkapital 2,0 % Verwaltungskosten,8 % Der Versicherte hat in dieser Periode zusätzlich eine Viertelsrente IV von monatlich CHF bezogen. Seite 7

8 Aufgabe 4: Festsetzung der Beiträge eines Selbstständigerwerbenden (Fortsetzung) 4.2 Bestimmen Sie die Beitragsperiode sowie das Einkommen, wie sie im individuellen Konto des Versicherten einzutragen sind. Seite 8

9 Aufgabe 5: Berechnung von Verzugs- und Vergütungszinsen 4 5. Die GOLAY AG hat die Akonto-Rechnung für Beiträge AHV/IV/EO und ALV für den Monat April 20 über CHF am bezahlt. Die Gutschrift auf dem Post-Konto der Ausgleichskasse erfolgte am Erstellen Sie die Zinsabrechnung. 5.2 Am hat die Ausgleichskasse die persönlichen Beiträge AHV/IV/EO für Reto Cavalli für das Jahr 2008 im Betrage von CHF definitiv verfügt. 2 Für das Jahr 2008 hat der Versicherte bereits einen à Konto-Beitrag von CHF bezahlt. Erstellen Sie die Zinsabrechnung. Seite 9

10 Aufgabe 6: Splitting / Teilung des Einkommens und der Gutschriften 4 Bestimmen Sie bei den nachfolgenden Fällen, für welche Jahre die Einkommen bzw. die Gutschriften (im gegebenen Zeitpunkt) zu teilen sind. Kreuzen Sie die richtige Antwort an. 6. Frau, geb. 958, Heirat 98, zwei Kinder, geboren 979 und 985, Scheidung rechtskräftig 998. Beide hatten den Wohnsitz immer in der Schweiz. Elterliche Sorge während der Ehe bei den Eltern, sonst bei der Mutter. 6.. Einkommenssplitting o o o o Teilung der Erziehungsgutschriften o ½ , / o / , ½ , / o / 980, ½ , / o / , ½ , / Mann, geb. 949, Frau, geb. 946, Eheschliessung 969, Frau ¼-Rente IV seit April 997 und Vorbezug Altersrente AHV um 2 Jahre, beide immer Wohnsitz Schweiz. o o o o Mann, geb. 963, Frau, geb. 966, beide immer Wohnsitz Schweiz, Eheschliessung 985, Scheidung rechtskräftig o o o o Seite 0

11 Aufgabe 7: Berechnung von Invalidenrenten Sachverhalt: 2 Die IV-Stelle Basel-Stadt stellt für Johanna Immergrün, geb , mit Beginn am..20 einen Invaliditätsgrad von 68 % fest. Sie ist seit dem mit Rudolf Immergrün, geb , verheiratet. Das Ehepaar hat zwei Kinder, Paul, geb und Sophie, geb Die in den individuellen Konti AHV/IV eingetragenen Einkommen der Eheleute, welche immer Wohnsitz in der Schweiz hatten, sehen wie folgt aus: Rudolf Immergrün Johanna Immergrün Jahr Periode Einkommen AHV Jahr Periode Einkommen AHV ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' Total 88' Total 39' Seite

12 Aufgabe 7: Berechnung von Invalidenrenten (Fortsetzung) Aufträge: Beurteilen und berechnen Sie die Leistungen, welche von der IV infolge dieses Versicherungsfalls geschuldet sind, mit Hilfe der beiliegenden Tabellen. Beantworten Sie die nachfolgenden Fragen, und bestimmen Sie die Werte. 7. Geschuldete Rentenart(en) und Beginn des Anspruchs 7.2 Beitragsdauer des Jahrgangs 7.3 Anwendbare Rentenskala 7.4 Anwendbarer Aufwertungsfaktor 7.5 Durchschnittlich massgebendes Erwerbseinkommen (Lösungsweg aufzeigen) 2 Seite 2

13 Aufgabe 7: Berechnung von Invalidenrenten (Fortsetzung) 7.6 Durchschnitt aus Erziehungs-Gutschriften (Lösungsweg aufzeigen) Massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen (Tabellenwert) 7.8 Einzelne Rentenbeträge 7.9 Bis zu welchem Termin können die von Ihnen ermittelten Renten maximal ausgerichtet werden? Begründen Sie Ihre Antwort. 2 Seite 3

14 Aufgabe 8: Rentenfragen richtig / falsch 5 Kreuzen Sie an, ob nachfolgende Behauptungen richtig oder falsch sind. 8. Bei einer aufgeschobenen Rente kann der Rentenbetrag (inkl. Anteil Aufschub) den gesetzlichen Maximalbetrag übersteigen. 8.2 Der Rentenaufschub kann bis zwei Jahre nach dem ordentlichen Rentenalter der zuständigen Ausgleichskasse schriftlich erklärt werden. 8.3 Ein Kind, das von seinen Eltern ausgesetzt wurde, erhält eine Waisenrente in der Höhe der um 20 % reduzierten Altersrente. 8.4 Bei der Rentenberechnung stellt die Ausgleichskasse fest, dass die Beiträge der letzten beiden Jahre vor dem Rentenalter fehlen. Diese beiden Jahre werden nun mit Jugendjahren des Versicherten gefüllt. 8.5 Der Anspruch auf eine Witwerrente erlischt mit der Wiederverheiratung des Witwers, spätestens aber im Zeitpunkt, in welchem das jüngste Kind das 6. Altersjahr erreicht. 8.6 Für Pflegekinder besteht generell kein Anspruch auf eine Kinder- bzw. Waisenrente 8.7 Die Waisenrente der AHV beträgt 50 % der entsprechenden Witwenbzw. Witwerrente. 8.8 Betreuungsgutschriften werden abgesehen von den übrigen Voraussetzungen - ausgerichtet, wenn die betreute Person eine Hilflosenentschädigung mindestens in mittlerem Grade von der AHV, IV, Militärversicherung oder Unfallversicherung bezieht. Seite 4

15 Aufgabe 8: Rentenfragen richtig / falsch (Fortsetzung) 8.9 Die Schweizerische Ausgleichskasse berechnet und überweist die Altersrente für einen ägyptischen Staatsangehörigen, der nach zehn Jahren Erwerbstätigkeit in der Schweiz diese verlässt um sich in Brüssel niederzulassen. 8.0 Für den Anspruch auf Kinder- bzw. Waisenrente in zeitlicher Hinsicht (Beginn, Ende) gelten die gleichen Vorschriften wie bei den Kinderbzw. Ausbildungszulagen bei den Familienzulagen. Seite 5

16 Aufgabe 9: Aufgeschobene Rente Sachverhalt: 4 Johannes Immergrün, ledig, geboren am , schob den Bezug der Altersrente auf. Die aufgeschobenen monatlichen Renten betragen: 2008: CHF : CHF : CHF : CHF Per..20 ruft Johannes Immergrün seine Rente ab. Auftrag: 9. Ermitteln Sie die Höhe der monatlichen Altersrente ab November 20. Zeigen Sie den Lösungsweg auf. 3 Seite 6

17 Aufgabe 9: Aufgeschobene Rente (Fortsetzung) Erweiterter Sachverhalt: Der Bruder, Fritz Immergrün, geboren Januar 946, meldet sich für die Altersrente an, schiebt seine Rente im Betrage von monatlich CHF aber auf. Ende September 20 bereut er seinen Entscheid und will nun doch die Rente so rasch wie möglich beziehen. Frage: 9.2 Wann wird ihm die Ausgleichskasse welchen Betrag ausrichten? Berechnen Sie den entsprechenden Betrag. Seite 7

18 Aufgabe 0: Fragen zu den AHV-Leistungen 5 0. Bei einem Ehepaar müssen die Renten plafoniert werden. Die Berechnung erfolgte auf der Basis von unterschiedlichen Skalen. Nennen Sie die genaue gesetzliche Grundlage für den Berechnungsmechanismus. 0.2 In welchem prozentualen Verhältnis stehen die Hilflosenentschädigungen der AHV zur minimalen Vollrente? 0.3 Wer legt alljährlich die Aufwertungsfaktoren fest? Geben Sie die genaue Bezeichnung mit Artikelangabe. Seite 8

19 Aufgabe 0: Fragen zu den AHV-Leistungen (Fortsetzung) 0.4 Renate Evergreen, geb. 980, verheiratet seit 2005, reichte bereits in den Jahren 2009 und 200 ein Gesuch um eine Rentenvorausberechnung. Jetzt im Oktober 20 trifft ein weiteres Gesuch ein. Renate Evergreen beharrt auf der Berechnung. Wie wird sich die Ausgleichskasse verhalten? Wie beurteilen Sie folgende Situation? Eine Waise studiert und muss während des Studiums für einen Monat in den Militärdienst. Besteht für diese Zeit nach wie vor Anspruch auf die Waisenrente oder wird die Rente eingestellt? Seite 9

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