SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012

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1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 0 Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL) und Sozialhilfe (SH) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten 4 Keine Maximale Punktzahl: 60 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten Unterschriften Datum Experte Experte

2 Aufgabe : Berechnungen von Ergänzungsleistungen Sachverhalt: Michel Blanc, geschieden, bezieht ein IV-Taggeld für Umschulung vom..0 bis Nachdem die Umschulung teilweise erfolgreich war, bezieht Michel Blanc mit Wirkung ab.0.0 eine IV-Rente zu 40% und kann im Unternehmen, in welchem die Umschulung durchgeführt wurde, eine Stelle mit einem Arbeitspensum von 65% beibehalten. Seine wirtschaftliche Situation sieht wie folgt aus: Stand am..0 IV-Taggeld: CHF 7.-- netto (nach Abzug des vom Unternehmen ausbezahlten Lohnes). Nettolohn pro Monat: CHF ' Mietzins pro Monat: CHF ' Nebenkosten: CHF Unterhaltsbeiträge für seine Ex-Frau und seine zwei Kinder: CHF ' pro Monat Durchschnittsprämie Krankenpflegeversicherung: CHF 3'34.-- Ab.0.0 ändern folgende Elemente: Eine IV-Viertel-Rente: CHF pro Monat Jahreslohn netto: CHF 5' Er muss jährlich einen Betrag von CHF ' für sein Zugsabonnement übernehmen. Frage/Auftrag: Erstellen Sie zwei EL-Berechnungen aufgrund des vorangehenden Sachverhalts. Seite

3 Aufgabe : Berechnungen von Ergänzungsleistungen (Fortsetzung) Seite 3

4 Aufgabe : Kosten für ärztliche Behandlung Sachverhalt: 0 Ein EL-Bezüger reicht eine Rechnung für eine zahnärztliche Behandlung ein. Die zuständige EL-Durchführungsstelle stellt fest, dass diese Kosten im gesetzlichen Rahmen der Vergütung der Krankheits- und Behinderungskosten vergütet werden können. Bevor die Verfügung zugestellt und der Rechnungsbetrag überwiesen wird, teilt der Zahnarzt der EL-Durchführungsstelle mit, dass er direkte Zahlung zu erhalten wünscht, weil der Bezüger der EL die Rechnung noch immer nicht bezahlt hat. Frage:. Kann die EL-Durchführungsstelle das Begehren des Zahnarztes bewilligen? Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie den entsprechenden Gesetzesartikel. Seite 4

5 Aufgabe : Kosten für ärztliche Behandlung (Fortsetzung) Sachverhalt: Die Ergänzungsleistungen wurden Hans Muster wegen eines jährlich um CHF überschüssigen Einkommens verweigert. Vor Zustellung der Verweigerung der EL muss Hans Muster noch in zahnärztliche Behandlung und hat eine Woche nach Zustellung der Verfügung die Rechnung über CHF erhalten. Trotz Verweigerung der EL unterbreitet er die Rechnung der kantonalen EL-Durchführungsstelle zur Prüfung. Die EL-Durchführungsstelle stellt fest, dass diese CHF '50.-- einer anerkannten Behandlung entsprechen. Fragen:. Ist eine Vergütung möglich? Nennen Sie den entsprechenden Gesetzesartikel..3 Falls ja, welcher Betrag?.4 Auf welcher gesetzlichen Grundlage? Nennen Sie den entsprechenden Gesetzesartikel. Seite 5

6 Aufgabe : Kosten für ärztliche Behandlung (Fortsetzung).5 Welcher Höchstbetrag kann einem allein stehenden, zu Hause lebenden Versicherten, Bezüger einer Hilflosenentschädigung der IV, bei schwerer Hilflosigkeit unter dem Titel Krankheitskosten sowie Betreuung und Pflege zu Hause vergütet werden? Nennen Sie den Gesetzesartikel..6 Die Kantone können für die zusätzlich vergüteten Krankheitskosten Höchstbeträge festlegen. Welches ist der Mindestbetrag bei allein stehenden Personen? Nennen Sie den Gesetzesartikel. Seite 6

7 Aufgabe 3: Witwen-/Waisenrente Sachverhalt: 5 Irène Weiss ist Witwe und bezieht eine Witwenrente der AHV. Sie hat zwei Kinder, welche eine Waisenrente erhalten. Das ältere Kind ist -jährig und das Jüngere wird am. November des laufenden Jahres 8-jährig. Bis anhin hat die EL-Durchführungsstelle der 49-jährigen Witwe kein hypothetisches Einkommen angerechnet. Frage: Welches sind die Auswirkungen ab..0 auf die Berechnung der EL von Irène Weiss? 5 Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die entsprechenden Gesetzesartikel. Seite 7

8 Aufgabe 4: Auswahlfragen 9 Kreuzen Sie bei den nachstehenden Aussagen an, ob diese zutreffen (ja) oder nicht (nein). 4. Der Vermögensfreibetrag bei einem Ehepaar beträgt CHF 75' Die Eidgenossenschaft subventioniert zu 5/8 die Krankheits- und Behinderungskosten. 4.3 Die Anrechnung des Vermögens eines Bezügers einer Altersrente erfolgt zu / Die Wartefrist für Ergänzungsleistungen beträgt für Europäische Staatsangehörige 0 Jahre. 4.5 Bei Eintritt in ein Pflegeheim muss das Begehren auf EL binnen sechs Monaten eingereicht werden, um die Leistung ab dem ersten Tag des Eintrittsmonats zu erhalten. 4.6 Die tatsächlichen Mietnebenkosten der selbst genutzten Wohnung des Eigentümers werden unter dem gleichen Titel anerkannt wie für einen Mieter. 4.7 Vom Rückkaufswert einer Leibrente mit Rückgewähr ist bei den anrechenbaren Einnahmen ein hypothetischer Zinsertrag anzurechnen. Seite 8

9 Aufgabe 4: Auswahlfragen (Fortsetzung) 4.8 Die Eidgenossenschaft gewährt der Pro Juventute jährlich eine Subvention von maximal Millionen Franken. 4.9 Die mit der Festsetzung und Auszahlung der Ergänzungsleistungen befassten Dienste müssen die wirtschaftliche Lage der Bezüger periodisch, jedoch mindestens alle vier Jahre, überprüfen. Seite 9

10 Sozialhilfe (SH) Aufgabe 5: Auswahlfragen 5 Kreuzen Sie bei den nachstehenden Aussagen an, ob diese zutreffen (richtig) oder nicht (falsch). 5. Das Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger umschreibt Richtlinien, die in allen Kantonen gelten. 5. Bei der Berechnung des Anspruchs auf Sozialhilfe muss die zuständige Stelle den vor einer Periode von Arbeitslosigkeit n Verdienst berücksichtigen. 5.3 Das Recht auf das Existenzminimum wird durch die Bundesverfassung gewährleistet. 5.4 Die Kosten für die Unterstützung eines Britischen Staatsangehörigen, welcher in seiner Wohngemeinde um Hilfe ersucht, hat der Wohnkanton zu tragen. 5.5 Ein Eigentümer einer Wohnung hat keinen Anspruch auf Sozialhilfe. 5.6 Ein Bezüger von EL/IV hat nie Anspruch auf Sozialhilfe. 5.7 Eine Verfügung betreffend Sozialhilfe ist schriftlich zu eröffnen, versehen mit einem Hinweis auf das Beschwerderecht. Seite 0

11 Sozialhilfe (SH) Aufgabe 5: Auswahlfragen (Fortsetzung) 5.8 Die Höchstdauer der Sozialhilfe ist auf 70 Tage festgesetzt. 5.9 Einem Bezüger von Arbeitslosenentschädigung AVIG kann keine Sozialhilfe gewährt werden. 5.0 Die festgesetzten Vermögensgrenzwerte, welche zum Bezug von Sozialhilfe berechtigen, sind die Grenzwerte gemäss EL AHV/IV. Seite

12 Sozialhilfe (SH) Aufgabe 6: Fallbeispiel 0 Nennen Sie den Kanton, in welchem Sie den Lehrgang als Vorbereitung auf die Berufsprüfung absolviert haben oder zumindest das für die Lösung dieser Aufgabe verwendete kantonale Gesetz. Kanton: Sachverhalt: Familie Martin, heimatberechtigt in Fribourg, reicht am.7.0 beim Sozialdienst der Stadt Lausanne, wo sie ihren Wohnsitz hat, ein Gesuch um Sozialhilfe ein. Die Familie, welche bis 3..0 ihren Wohnsitz in Genf hatte, kann mit dem Lohn der Ehefrau allein (CHF 3' netto) nicht mehr auskommen, weil der Ehemann seinen Anspruch auf Krankentaggelder im April ausgeschöpft hat und nun auf den Entscheid der IV wartet. Die Familie besteht aus Erwachsenen (Vater und Mutter) und zwei Kindern im Alter von und 7 Jahren (in der Lehre). Der Mietzins beträgt CHF '600.--, plus CHF Nebenkosten. Er wurde im Mai und Juni nicht bezahlt ( Monate Rückstand). Die Krankenversicherungsprämien belaufen sich auf insgesamt CHF Sie haben für die Möblierung einen Kleinkreditvertrag über CHF 0' abgeschlossen, mit monatlichen Raten von CH , welche sie nicht mehr bezahlen können. Der -jährige Sohn muss unbedingt eine zahnärztliche Behandlung antreten, deren Kosten auf CHF ' veranschlagt wurden. Der ältere Sohn erzielt einen Verdienst von CHF Fragen: 6. Welcher Kanton hat gemäss ZUG die von dieser Familie verursachten Sozialhilfekosten im Endeffekt zu tragen? Kraft welchen Grundsatzes? Seite

13 Sozialhilfe (SH) Aufgabe 6: Fallbeispiel (Fortsetzung) 6. Können der Mietzinsrückstand und die monatlichen Raten für die Möbel auf Kredit durch die Sozialhilfe übernommen werden? 6.3 Wie kann die Familie ihrer Zahlungspflicht betreffend die Krankenkassenprämien und die zahnärztliche Behandlung nachkommen? Seite 3

14 Sozialhilfe (SH) Aufgabe 6: Fallbeispiel (Fortsetzung) 6.4 Wie wird in Ihrem Kanton bei der Bemessung der Sozialhilfeleistungen das Erwerbseinkommen Erwachsener und jenes von Lehrlingen berücksichtigt? 6.5 Wie ist in diesem Fall-Beispiel die monatliche Sozialhilfeleistung, welche dieser Familie zusteht, zu bemessen? Nennen Sie die Bemessungsgrundsätze, wenn Sie die genauen Zahlen nicht kennen. Seite 4

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