"Pensionierung ordentliche, vorzeitige und aufgeschobene"
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- Laura Roth
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1 "Pensionierung ordentliche, vorzeitige und aufgeschobene" Mittwoch, 1. Juni Uhr Uhr Hotel Kreuz Bern AG Zeughausgasse 41, Bern
2 Übersicht Themen Pensionierung oder Altersrücktritt - ordentliche Pensionierung - sanfte Pensionierung - aufgeschobene Pensionierung Vor- / Nachteile Altersrente / Alterskapital Steuern AHV, BVG, UVG Säule 3a Budgetplanung HR Bern / U. Mauron 2
3 Rücktrittsalter Ordentliches Rücktrittsalter - AHV: Alter 65 / 64 - BVG: Alter 65 / 64 - Säule 3a: Alter 65 / 64 Flexibilität - AHV: max. 2 Jahre früher; d.h. Alter 63 / 62 bis max. Alter 70 - BVG: nach Vollendung des 58. Altersjahres (sofern im Vorsorgereglement enthalten) bis max. Alter 70 - Säule 3a: frühestmöglicher Bezug 5 Jahre vor ordentlicher Pensionierung; d.h. Alter 60 / 59 max. Alter 70, sofern Erwerbstätigkeit nach Alter 65 / 64 HR Bern / U. Mauron 3
4 Lebensphasen... Ausbildung, Familie und Pensionierung werden aus den Phasen "Familie" und "Vermögensbildung" finanziert, d.h. in den Jahren zwischen Alter 25 und 65 Quelle: Wegelin & Co. HR Bern / U. Mauron 4
5 Lebenserwartung zunehmend mit höherem Alter 95.0 Mittlere Lebenserwartung in der Schweiz Lebenserwartung Männer Frauen Alter Quelle: Bundesamt für Statistik Stand 2014 HR Bern / U. Mauron 5
6 Sanfte Pensionierung / Teilpensionierung (gemäss BVG) reduziert die versicherte Person nach dem vollendeten 60. Altersjahr ihren Beschäftigungsgrad in einem oder mehreren Schritten, so hat sie für jede Reduktion Anspruch auf eine der Reduktion des Beschäftigungsgrades entsprechende Teilaltersleistung der Teilpensionierungsgrad entspricht der Reduktion des Beschäftigungsgrades das Altersguthaben sowie ein Guthaben aus freiwilligen Sparbeiträgen werden bei Teilpensionierung anteilsmässig in eine Teilaltersleistung umgewandelt die verbleibenden Teile des Altersguthabens und eines Guthabens aus freiwilligen Sparbeiträgen werden weitergeführt der verbleibende versicherte Verdienst wird nach den Bestimmungen über die Teilzeitbeschäftigung berechnet HR Bern / U. Mauron 6
7 Sanfte Pensionierung / Teilpensionierung entsprechende Möglichkeit muss im Reglement der Pensionskasse vorgesehen sein; ist meist nach vollendetem 58. Altersjahr gegeben schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Versicherten Überbrückungsrente zusätzliche Rentenzahlung der Pensionskasse bei einer Teilpensionierung bis zum AHV-Alter Die Überbrückungsrente wird oftmals vom Arbeitgeber (mit)finanziert. Übernimmt der Arbeitgeber nicht die gesamte Finanzierung, so wird die lebenslängliche Pensionskassenrente anteilsmässig gekürzt. längst nicht durch alle Pensionskassen unterstützt, muss im Reglement der Pensionskasse vorgesehen sein HR Bern / U. Mauron 7
8 Sanfte Pensionierung / Teilpensionierung Vorteile die versicherte Person kann sich innerlich auf ein Leben nach dem Arbeiten vorbereiten, indem sie mehr Zeit für Hobbys geniesst und die Kontakte auch ausserhalb des Berufes ausbaut eine stufenweise Pensionierung schafft einen natürlichen Übergang von einem Lebensabschnitt zum andern finanziell ergeben sich neue Gestaltungsspielräume, welche sich positiv auf das Einkommen und die Steuern auswirken können AHV-Beitragspflicht weiterhin gegeben weiterhin Krankentaggeld versichert sofern beim Arbeitgeber vorhanden weiterhin gegen Berufs- und Nichtberufsunfall versichert HR Bern / U. Mauron 8
9 Sanfte Pensionierung / Teilpensionierung Steuern Pensionierung in mehreren Schritten kann zu bedeutenden Steuervorteilen führen (Teilkapitalauszahlungen) Altersleistungen sind sowohl in Kapital-, in Renten- oder in Mischformen beziehbar die Steuerbehörde akzeptiert in der Regel eine Teilpensionierung in maximal drei Schritten und verlangt die Einhaltung folgender Voraussetzungen: - nachweisbare Reduktion des Beschäftigungsgrads, - des Lohns und der versicherten Besoldung zu beachten ist bei einem Teilbezug, dass Leistungen, die aus allfälligen Einkäufen in den vergangenen drei Jahren resultieren, nicht in Kapitalform bezogen werden können HR Bern / U. Mauron 9
10 Sanfte Pensionierung / Teilpensionierung Nachteile weniger "Einkommen" versicherte Risikoleistungen (Tod und Invalidität) fallen um den Grad der Teilpensionierung tiefer aus Weiterversicherung des bisherigen versicherten Verdienstes - Die Vorsorgeeinrichtung kann in ihrem Reglement vorsehen, dass für Versicherte, deren Lohn sich nach dem 58. Altersjahr um höchstens die Hälfte reduziert, auf Verlangen der versicherten Person die Vorsorge für den bisherigen versicherten Verdienst weitergeführt wird. Kosten gehen zu Lasten des Arbeitnehmers sofern im Reglement der Pensionskasse vorhanden Rentenleistung bei ordentlicher Pensionierung fällt ebenfalls tiefer aus HR Bern / U. Mauron 10
11 Vorzeitige Pensionierung: Vor- und Nachteile (1) HR Bern / U. Mauron 11
12 Vorzeitige Pensionierung: Vor- und Nachteile (2) HR Bern / U. Mauron 12
13 Rente oder Kapital: Vor- und Nachteile bei Rentenbezug HR Bern / U. Mauron 13
14 Rente oder Kapital: Vor- und Nachteile bei Kapital- bzw. Teilkapitalbezug HR Bern / U. Mauron 14
15 Pensionskasse BVG Berechnungsbeispiel Muster Hans, verheiratet Geburtsdatum: Altersguthaben im Alter 65: CHF 300' Umwandlungssatz im Alter 65: 6.8% = Altersrente: CHF 20' pro Jahr bzw. CHF 1' pro Monat HR Bern / U. Mauron 15
16 Kapital statt Rente Bezug AK Alter Stand Bezug Zinsertrag Stand Anfangs Jahr 1.50% Ende Jahr gerundet 300' /. Steuern 6.79% -20' Bezug AR 279' Jahr ' ' ' ' Jahr ' ' ' ' Jahr ' ' ' ' Jahr ' ' ' ' Jahr ' ' ' ' Jahr ' ' ' ' Jahr ' ' ' ' Jahr ' ' ' ' Jahr ' ' ' ' Jahr ' ' ' ' Jahr ' ' ' ' Jahr 76 85' ' ' ' Jahr 77 66' ' ' Jahr 78 46' ' ' Jahr 79 26' ' ' Jahr 80 6' ' ' Muster Hans, verheiratet wohnhaft in Bern Annahme: Bezug linear, effektiv zu Beginn mehr, später eher weniger HR Bern / U. Mauron 16
17 Eidg. AHV Rentenberechnung 2 Faktoren Anzahl Beitragsjahre Summe aller Erwerbseinkommen, auf welchen AHV-Beiträge bezahlt worden sind Massgebliches Ø = Summe der Einkommen x Aufwertungsfaktor 1) Jahreseinkommen Beitragsdauer (Jahre + Monate) 1) Korrektur der Inflation seit 1948 (wird durch den Bundesrat festgesetzt) Information: Eine Altersrente kann in der Regel erst bei Erreichen des Rentenalters verbindlich berechnet werden, weil erst dann die einzelnen Berechnungselemente bekannt sind. HR Bern / U. Mauron 17
18 Eidg. Alters- und Hinterlassenenvorsorge (AHV) Leistungen Altersrenten - Altersrente (AR) zurzeit min. CHF 14'100, max. CHF 28'200 für Ehepaare max. 150% der max. AHV-Altersrente, d.h. zurzeit CHF 42'300 - Kinderrente (40% von AR) zurzeit min. CHF 5'640 / max. CHF 11'280 Hinterlassenenrenten - Ehegattenrente 80% der AHV-Altersrente - Waisenrente 40% der AHV-Altersrente (max. jedoch 60% der max. AHV-AR) Hilflosenentschädigung Hilfsmittel Ergänzungsleistungen HR Bern / U. Mauron 18
19 Eidg. Alters- und Hinterlassenenvorsorge (AHV) AHV Splitting 100% vor der Ehe 100% 50% während der Ehe 50% 50% Erziehungs- 1) und Betreuungsgutschriften 50% 1) Änderung ab grundsätzlich nicht mehr hälftig aufgeteilt, vgl. Folie auf der nächsten Seite HR Bern / U. Mauron 19
20 Eidg. Alters- und Hinterlassenenvorsorge (AHV) Erziehungsgutschriften für jedes Jahr, in dem die versicherte Person Kinder unter 16 Jahren hatte werden bei der Berechnung der Altersrente automatisch angerechnet Änderung ab Erziehungsgutschriften werden bei gemeinsamer elterlicher Sorge nicht mehr grundsätzlich hälftig aufgeteilt - vielmehr werden sie künftig jenem Elternteil ganz angerechnet, dessen Anteil bei der Betreuung gemeinsamer Kinder höher ist und der damit auch die höheren Einbussen bei künftigen AHV-Leistungen zu tragen haben wird Betreuungsgutschriften müssen geltend gemacht werden HR Bern / U. Mauron 20
21 Eidg. AHV: Rentenhöhe (für das Jahr 2015 / 2016) Massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen Altersrente 100% Altersrente für Witwen / Witwer (120%; max. CHF 2'350) Witwen- / Witwerrente 80% Hinterlassenenrenten Waisenrente 40% bis 14'100 1' ' '150 1' ' ' '200 1' ' ' '250 1' ' ' '300 1' ' ' '350 1' ' ' '400 1' ' ' '450 2' ' ' '500 2' ' ' '550 2' ' ' ab 84'600 2' ' ' ordentliches Rentenalter: Männer 65 / Frauen 64 Ehepaare max. 150% der maximalen Einzelrente von CHF 28'200 CHF 42'300 / pro Jahr Ehefrau und Ehemann erhalten je eine Rente (Splitting) HR Bern / U. Mauron 21
22 Eidg. AHV Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über die zu erwartende AHV-Rente bei (vorzeitiger) Pensionierung "Antrag für eine Rentenvorausberechnung" 1) - finden Sie unter Formulare/Formulare/Leistungen-der-AHV oder - aktuelle Ausgleichskasse (vgl. AHV-Ausweiskarte) bzw. AHV- Zweigstelle (Gemeinde) Rentenvorausberechnung kann jederzeit verlangt werden Rentenvorausberechnung ist in der Regel gratis ) siehe Beilage 1 HR Bern / U. Mauron 22
23 Eidg. AHV Vorbezug der AHV-Altersrente AHV-Altersrente kann um 1 oder 2 ganze Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter (65 / 64) vorbezogen werden vorbezogene Rente wird während der gesamten Bezugsdauer gekürzt Kürzung: Anmeldung zum Rentenvorbezug mittels Anmeldeformular für eine Altersrente - Anmeldung 3 bis 4 Monate vor Erreichen des Altersjahres, ab welchem der Vorbezug gewünscht wird 8-ung: weiterhin AHV-beitragspflichtig HR Bern / U. Mauron 23
24 Erwerbstätigkeit nach dem ordentlichen Rentenalter die Vorsorgeeinrichtung kann in ihrem Reglement vorsehen, dass auf Verlangen der versicherten Person deren Vorsorge bis zum Ende der Erwerbstätigkeit, höchstens jedoch bis zur Vollendung des 70. Altersjahres, weitergeführt wird Weiterversicherung des bisherigen versicherten Verdienstes HR Bern / U. Mauron 24
25 Eidg. AHV Aufschub der AHV-Altersrente Rentenbezug kann um mindestens 1 Jahr und um höchstens 5 Jahre aufgeschoben werden während des Aufschubs kann die Rente nach freier Wahl abgerufen werden Erhöhung der Altersrente um einen monatlichen %-tualen Zuschlag (erhöhte Rente wird für die gesamte Dauer ausbezahlt) 8-ung: AHV-Beitragspflicht ab Freibetrag (CHF 16'800 / Jahr) HR Bern / U. Mauron 25
26 Eidg. AHV Anmeldung einer Altersrente wer eine Altersrente beziehen möchten, muss den Anspruch anmelden auf der Internetseite Formulare/Formulare/Leistungen-der-AHV finden Sie das entsprechende Formular "Anmeldungsformular für eine Altersrente" 1) - die Anmeldeformulare sind auch bei den AHV-Ausgleichskassen und ihren Zweigstellen (Gemeinden) erhältlich empfehlenswert: Anmeldung 4 bis 6 Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einreichen ) siehe Beilage 2 HR Bern / U. Mauron 26
27 Eidg. AHV Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO (1) als Nichterwerbstätige gelten: - Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen - Beiträge aus der Erwerbstätigkeit inklusive Arbeitgeberbeiträge weniger als CHF 478 (Bruttojahreseinkommen von CHF 4'667) - wer weniger als 9 Monate im Jahr oder - weniger als 50% der üblichen Arbeitszeit erwerbstätig ist Nichterwerbstätige müssen keine eigenen Beiträge bezahlen, - wenn Ehegatte erwerbstätig ist und - mindestens den doppelten Mindestbeitrag von CHF 478 (also CHF 956) pro Jahr bezahlt HR Bern / U. Mauron 27
28 Eidg. AHV Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO (2) Basis für die Beitragsberechnung - 20faches jährliches Renteneinkommen o o o Renten aller Art (ausgenommen IV-Renten) Taggelder von Kranken- und Unfallversicherungen Mietwert der unentgeltlich zur Verfügung gestellten Wohnung - Vermögen gemäss Steuerveranlagung o Sparkonten, Wertpapiere, Liegenschaften Höhe der Beiträge (siehe Beitragstabelle für Nichterwerbstätige 1) ) - Mindestbeitrag: CHF 478 pro Jahr - Maximalbeitrag: CHF 23'900 pro Jahr - zusätzlich Verwaltungskostenbeitrag von maximal 5% der Beiträge ) siehe Beilage 3 AHV-Merkblatt "2.03" HR Bern / U. Mauron 28
29 Eidg. AHV Beispiel: AHV-Beitragspflicht bei vorzeitiger Pensionierung (AHV-Rente wird nicht vorbezogen) Pensionierung mit 63 Jahren Altersrente pro Jahr CHF 30' faches Renteneinkommen CHF 600' steuerbares Vermögen gemäss Steuerveranlagung (Annahme) CHF 450' Total massgebender Betrag HR Bern / U. Mauron 29 CHF 1'050' jährlicher AHV-Beitrag, CHF 2' sofern Ehegatte nicht genügend bezahlt 1) + Verwaltungskostenbeitrag 5% (maximal) CHF GESAMTTOTAL CHF 2' ) siehe Beilage 3 AHV-Merkblatt "2.03"
30 Budgetplanung nach Pensionierung Online-Berechnungen Online-Budget für Familien siehe Beilage 4 HR Bern / U. Mauron 30
31 Versteuerung des Renteneinkommens AHV-Rente 100% PK-Rente 100% Private Leibrente 40% Vermögensverzehr / Entnahmeplan 5-10% steuerpflichtiges Einkommen steuerfreies Einkommen HR Bern / U. Mauron 31
32 Steuerbelastung im Ruhestand Tieferes Einkommen; tiefere Abzüge Beispiel (verheirateter Rentner) Stadt Bern vor der Pensionierung nach der Pensionierung Jahreseinkommen (netto) 64'000 60'000 Steuerbelastung 11'190 10'245 Grenzsteuersatz ca. 23% 23% in % des Einkommens 17.5% 17.1% HR Bern / U. Mauron 32
33 Steuerbelastung Schweiz: verheirateter Rentner 2014 Kantonshauptorte Belastung des AHV- und Pensionseinkommens durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern Bund 20'000 25'000 30'000 35'000 40'000 45'000 50'000 60'000 70'000 80'000 80'000 90' ' '000 Steuerbelastung in Franken Zürich '138 1'514 1'956 2'448 3'600 4'994 6'597 8'200 9'806 14'386 19'408 Bern '075 1'756 2'734 3'712 4'736 6'554 8'372 10'331 12'388 14'451 20'251 26'462 Luzern '652 2'335 3'001 3'733 5'299 6'880 8'445 10'010 11'601 16'115 20'983 Schwyz '153 1'608 2'107 2'597 3'316 4'369 5'478 6'613 7'820 10'892 14'233 Stans '001 1'601 2'308 2'959 4'266 5'613 7'083 8'577 10'192 14'286 18'401 Zug '100 1'687 2'206 2'733 3'313 4'092 6'017 8'316 Freiburg '388 2'320 2'992 4'649 6'903 8'792 10'834 13'108 18'768 25'066 Solothurn '944 3'052 3'721 4'319 6'099 8'092 10'178 12'292 14'406 19'962 25'885 Basel '445 2'650 5'059 7'468 9'877 12'286 14'695 20'717 26'740 Liestal '473 5'233 7'219 9'400 11'700 17'758 24'187 Schaffhausen '328 2'027 2'746 3'479 4'817 6'430 8'155 9'978 12'000 17'320 23'238 St. Gallen '151 1'938 2'485 3'340 5'050 6'772 9'052 11'332 13'612 19'489 26'044 Chur '065 1'807 2'499 3'913 5'421 7'082 8'980 10'948 15'814 20'844 Aarau '532 2'042 2'597 3'974 5'528 7'259 9'035 10'978 15'979 21'245 Bellinzona '011 1'416 2'835 4'142 6'085 8'085 10'274 16'443 22'429 Lausanne '396 2'553 3'930 6'706 9'147 11'092 13'174 15'254 20'906 27'355 Sitten '164 1'914 2'563 3'045 3'465 4'605 6'048 7'631 9'301 11'142 16'333 23'601 Neuenburg '608 2'229 2'808 3'606 5'721 8'471 10'902 13'307 15'740 22'069 28'705 Genf '357 4'565 7'202 10'125 17'116 23'635 Delsberg '030 3'721 5'676 7'869 10'063 12'257 14'637 20'985 27'332 Direkte Bundessteuer '155 1'573 2'984 5'074 Quelle: Bundesamt für Statistik Stand 2014 HR Bern / U. Mauron 33
34 Steuerbelastung Schweiz: alleinstehender Rentner 2014 Kantonshauptorte Belastung des AHV- und Pensionseinkommens durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern Bund 15'000 17'500 20'000 25'000 30'000 35'000 40'000 45'000 50'000 60'000 70'000 80'000 90' ' '000 Steuerbelastung in Franken Zürich '119 1'622 2'172 2'829 3'434 4'176 5'779 7'611 9'514 11'575 13'636 19'097 Bern '012 1'873 2'854 3'926 4'979 6'013 7'077 9'206 11'393 13'785 16'177 18'756 25'495 Luzern '526 2'451 3'339 4'227 5'115 6'022 7'798 9'574 11'368 13'163 15'013 19'801 Schwyz '274 1'778 2'264 2'783 3'354 3'977 5'221 6'545 7'918 9'277 10'650 14'062 Stans '695 2'403 3'195 4'002 4'810 6'464 8'118 9'828 11'521 13'214 17'519 Zug '055 1'360 1'665 2'034 2'960 3'848 5'005 6'552 8'575 12'816 Freiburg '614 2'441 3'392 4'651 6'038 8'866 11'288 13'945 16'438 18'993 25'911 Solothurn '641 3'141 4'064 5'118 6'199 7'279 9'533 11'808 14'167 16'556 18'945 25'651 Basel '614 2'819 4'023 5'228 6'432 8'841 11'250 13'659 16'068 18'477 24'500 Liestal '617 3'610 4'700 5'850 8'257 10'788 13'424 16'151 18'959 26'212 Schaffhausen '630 2'423 3'205 4'052 4'912 5'877 7'878 10'118 12'548 15'012 17'476 23'636 St. Gallen '687 2'525 3'386 4'526 5'666 6'806 9'089 11'711 14'333 16'955 19'601 26'298 Chur '164 1'978 2'709 3'520 4'453 5'465 7'453 9'476 11'542 13'596 15'682 20'864 Aarau '698 2'609 3'630 4'518 5'489 7'476 9'541 11'705 13'870 16'034 21'701 Bellinzona '278 2'279 3'386 4'801 6'877 9'041 11'344 13'621 16'019 22'234 Lausanne '095 2'461 4'005 5'574 7'334 9'723 12'035 14'512 17'081 19'883 27'036 Sitten '379 2'112 2'983 3'658 4'526 5'476 7'600 9'856 12'345 14'938 17'851 25'638 Neuenburg '961 2'805 3'862 4'926 6'212 7'511 9'981 12'543 15'198 17'945 20'785 28'268 Genf '117 2'025 3'098 4'151 5'395 7'998 10'619 13'241 15'949 18'657 25'427 Delsberg '452 3'165 4'988 6'060 7'132 9'726 12'339 14'952 17'568 20'526 27'921 Direkte Bundessteuer '387 2'043 2'703 4'766 Quelle: Bundesamt für Statistik Stand 2014 HR Bern / U. Mauron 34
35 Steuerplanung optimiert Steuerbelastung Beispiel: Pensionierung Mann mit 63 Jahren im 2016 Pensionskassenkapital (Teilbezug) 100'000 Säule 3a-Guthaben Mann I Säule 3a-Guthaben Mann II Säule 3a-Guthaben Frau 55'000 50'000 45'000 45' ' ' ' Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Jahr 2016 HR Bern / U. Mauron 35
36 Säule 3a: Bankkonto versus Versicherungspolice Bankkonto + Flexibilität in Bezug auf Höhe und Zeitpunkt der Einzahlung + tendenziell höhere Rendite möglich + kann einfacher für WEF eingesetzt werden Versicherungspolice + Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall mitversichert + Todesfallkapital mitversichert + garantierte Mindestverzinsung - kein Versicherungsschutz bei Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall - "Sparzwang" - wenig Flexibilität - Rückkaufswertverlust bei vorzeitiger Auflösung oder Reduktion der Police renditeorientiertes Wertschriftensparen sowohl bei Banken wie auch Versicherungen möglich HR Bern / U. Mauron 36
37 Säule 3a: Einlagen nach Alter 65 Einlagen möglich, wenn ein Erwerbseinkommen nachgewiesen werden kann Aufschubsmöglichkeit des Bezuges bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit maximal jedoch 5 Jahre über das AHV-Alter hinaus HR Bern / U. Mauron 37
38 Unfallversicherung Vorzeitige Pensionierung: Abredeversicherung abschliessen Wirksamkeit der Nichtberufsunfallversicherung wird verlängert Abschluss innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehender Versicherungsschutz kann für maximal 6 Monate verlängert werden Kosten: ca. CHF / Monat oder via eigene Krankenkasse HR Bern / U. Mauron 38
39 Unfallversicherung Versicherungsschutz bei der betrieblichen Unfallversicherung läuft 30 Tage nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses ab Wurde die Unfalldeckung bei der Krankenversicherung während der Dauer des Anstellungsverhältnisses sistiert? Antrag an die Krankenversicherung für den Einschluss der Unfallddeckung HR Bern / U. Mauron 39
40 Fragen / Diverses HR Bern / U. Mauron 40
41 arcasia ag Monbijoustrasse 68 Postfach 3001 Bern Tel Fax HR Bern / U. Mauron 41
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