beschlossenen Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz

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Deutscher Bundestag Drucksache 18/8623 18. Wahlperiode 01.06.2016 Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999 Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag stimmt der von der Bundesregierung am 1. Juni 2016 beschlossenen Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (Kosovo Force KFOR) auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 unter Fortgeltung der Regelungen ihres Beschlusses vom 3. Juni 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5052), dem der Deutsche Bundestag am 19. Juni 2015 zugestimmt hat, einschließlich der Protokollerklärung des Bundesministers des Auswärtigen vor dem Auswärtigen Ausschuss vom 7. Juni 2000 (Bundestagsdrucksache 14/3550 vom 8. Juni 2000, S. 4, Abschnitt III) zu. 2. Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen Der Einsatz deutscher Streitkräfte erfolgt im Rahmen der NATO-geführten internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) auf Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) bzw. der Republik Serbien vom 9. Juni 1999 im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. 3. Auftrag Die deutschen Streitkräfte haben den Auftrag, nach Maßgabe des Völkerrechts und den durch die NATO festgelegten Einsatzregeln einen Beitrag zur NATOgeführten internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) zu leisten. Die beteiligten Kräfte der Bundeswehr werden folgende Aufgaben wahrnehmen: einen Beitrag leisten zu einem sicheren Umfeld und zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Unterstützung und Koordination der internationalen humanitären Hilfe und internationaler ziviler Präsenz in Kosovo; Unterstützung zur Entwicklung eines stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Kosovo;

Drucksache 18/8623 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force (KSF) bzw. der Kosovo Armed Forces (KAF) und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) unter Vorbereitung der weiteren Einbindung in euroatlantische Strukturen. 4. Einzusetzende Fähigkeiten Für die deutsche Beteiligung im Rahmen der NATO-geführten internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) werden folgende militärische Fähigkeiten bereitgestellt: Führung und Führungsunterstützung, Kampf und Kampfunterstützung, Sicherung und Schutz, militärisches Nachrichtenwesen, Einsatzunterstützung einschließlich Transport- und Umschlagsdienste, sanitätsdienstliche Versorgung, medizinische Evakuierung, zivil-militärische Zusammenarbeit (CIMIC) einschließlich humanitärer Hilfsund Unterstützungsdienste. 5. Ermächtigung zu Einsatz und Dauer Die Bundesministerin der Verteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen für die deutsche Beteiligung an der NATO-geführten internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) die hierfür genannten Fähigkeiten weiterhin zeitlich unbegrenzt einzusetzen unter der Voraussetzung, ein Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, ein entsprechender Beschluss des Nordatlantik-Rates sowie die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages liegen vor. 6. Status und Rechte Status und Rechte der im Rahmen der NATO-geführten internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) richten sich nach dem allgemeinen Völkerrecht sowie nach den Bestimmungen der unter Nummer 2 als rechtliche Grundlagen genannten Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, dem zwischen der NATO und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999 abgeschlossenen Militärisch-Technischen Abkommen. Die Anwendung militärischer Gewalt erfolgt auf der Grundlage des Völkerrechts und wird durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Das umfasst auch den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener Kräfte, Kräfte verbündeter Nationen sowie zur Nothilfe. Die Wahrnehmung des Rechtes zur individuellen Selbstverteidigung bleibt unberührt. 7. Einsatzgebiet Das Einsatzgebiet der NATO-geführten internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) umfasst das Staatsgebiet der Republik Kosovo sowie die für Zugang und Versorgung notwendige Nutzung angrenzender Gebiete mit Zustimmung des jeweiligen Aufnahmestaates und der angrenzenden Seegebiete. Im Übrigen richten sich Transit und Überflugrechte nach den bestehenden internationalen Bestimmungen. 8. Personaleinsatz Die deutsche Beteiligung an KFOR soll mit unveränderter Zielsetzung fortgesetzt werden. Für die Operation können bis zu 1.350 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/8623 Im Rahmen der Operation kann der Einsatz deutschen Personals in Kontingenten anderer Nationen sowie der Einsatz von Personal anderer Nationen im deutschen Kontingent auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen und in den Grenzen der für Soldatinnen und Soldaten des deutschen Kontingentes bestehenden rechtlichen Bindungen genehmigt werden. Es können eingesetzt werden: Berufssoldatinnen und Berufssoldaten; Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit; freiwillig Wehrdienst Leistende; Reservedienst Leistende, die ihre Bereitschaft erklärt haben, an besonderen Auslandsverwendungen teilzunehmen. Für Phasen der Verlegung und Rückverlegung sowie im Rahmen von Kontingentwechseln und in Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden. Bei dem Einsatz handelt es sich um eine besondere Auslandsverwendung im Sinne des 56 des Bundesbesoldungsgesetzes und des 63c des Soldatenversorgungsgesetzes. 9. Finanzierung Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an KFOR werden für weitere zwölf Monate insgesamt rund 46,2 Mio. Euro betragen und aus Einzelplan 14 Kapitel 14 01 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2016 rund 25,7 Mio. Euro und auf das Haushaltsjahr 2017 rund 20,5 Mio. Euro. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben im Haushaltsjahr 2016 wurde im Bundeshaushalt 2016 Vorsorge getroffen. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben im Haushaltsjahr 2017 wurde im Eckwertebeschluss des Bundeskabinetts zum Bundeshaushalt 2017 im Einzelplan 14 Vorsorge getroffen.

Drucksache 18/8623 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Begründung Als Rechtsgrundlage für die internationale Truppenpräsenz von KFOR in Kosovo gilt bis zum Beschluss einer Folgeresolution durch den VN-Sicherheitsrat die Sicherheitsratsresolution 1244 (1999) fort. Überdies hat die Republik Kosovo stets zum Ausdruck gebracht, dass sie die fortgesetzte Präsenz von KFOR auf der Grundlage dieser Resolution wünscht. Die in Brüssel Ende August 2015 erzielten Vereinbarungen zwischen Kosovo und Serbien stellen entscheidende Fortschritte bei der Umsetzung der Normalisierungsvereinbarung von 2013 dar und tragen gerade im Hinblick auf den Norden Kosovos zur weiteren Normalisierung der Lage bei. Die bis Februar 2016 mit der gewaltsamen Blockade der Parlamentsarbeit einhergehende innenpolitische Auseinandersetzung hat sich in den letzten Monaten beruhigt. Zudem gelingt es den kosovarischen Sicherheitsorganen insbesondere der Kosovo Police inzwischen zunehmend, Großdemonstrationen, die zwischenzeitlich z. T. mit gewaltsamen Übergriffen gegen Regierungsgebäude einhergingen, ohne Unterstützung der internationalen Sicherheitspräsenzen zu bewältigen. Auch im abgelaufenen Mandatszeitraum war erfreulicherweise kein Eingreifen seitens EULEX oder KFOR gefordert. Derzeit liegen keine Erkenntnisse vor, die auf eine kurzfristige Verschärfung der Sicherheitslage und eine daraus resultierende erhöhte Bedrohungslage für Kräfte der KFOR hindeuten. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass insbesondere im Norden ein unerwarteter Zwischenfall zu einer Anspannung der Lage vor Ort führen könnte. Das Aufgabenspektrum von KFOR, einschließlich der ergänzenden Aufgaben bei der Unterstützung des Aufbaus selbsttragender Sicherheitsstrukturen, konnte auch im vergangenen Jahr mit etwa 5.000 Soldatinnen und Soldaten abgedeckt werden. Der deutsche Anteil betrug durchgängig zwischen 600 und 650 Soldatinnen und Soldaten. Damit ist Deutschland zusammen mit den USA und Italien größter Truppensteller. Das deutsch-österreichische Reservebataillon mit ca. 710 Soldatinnen und Soldaten (deutscher Anteil etwa 524 Soldatinnen und Soldaten) befindet sich in der zweiten Jahreshälfte 2016 im Status der Einsatzbereitschaft innerhalb von sieben Tagen ( Ready ) und in der ersten Hälfte 2017 im Status der Einsatzbereitschaft innerhalb von 14 Tagen ( Stand-By ). Der NATO-Rat hat am 7. Januar 2016 die Anwendung des am 16. Januar 2015 grundsätzlich verabschiedeten Truppenanpassungskonzepts autorisiert, das künftig flexible Anpassungen des militärischen Kräftedispositivs zulässt. In dessen Umsetzung ist auf Basis einer entsprechenden Lagebewertung durch den NATO-Oberbefehlshaber (SACEUR) geplant, die Zahl der Einsatzkompanien von 14 auf 12 zu reduzieren. Deutschland unterstützt diesen an Kriterien orientierten Ansatz und beabsichtigt daher, seine Einsatzkompanie zeitgerecht abzuziehen. Die verringerte nationale Personalobergrenze für die deutsche Beteiligung an KFOR mit jetzt 1.350 Soldatinnen und Soldaten reflektiert diese Entscheidungen. Damit können deutsche Streitkräfte im gesamten Einsatz- und Fähigkeitsspektrum im zugesagten Umfang für die NATO-Operation bereitgestellt werden. Weiterhin bleibt die Möglichkeit erhalten, auf Lageänderungen angemessen reagieren zu können. Deutsche Soldatinnen und Soldaten leisten durch ihren Einsatz im Rahmen von KFOR weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der gesamten Region. Mit dem seit 2014 gestellten Leiter des NATO-Beratungsund -Verbindungsteams besetzt Deutschland einen zentralen und wichtigen Posten in der Begleitung des Aufbaus der kosovarischen Sicherheitskräfte und setzt so die deutschen Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Weiterentwicklung der kosovarischen Sicherheitsstrukturen um. Die europäische zivile Rechtsstaatsmission EULEX Kosovo verläuft komplementär zu KFOR. Das aktuelle Mandat von EULEX Kosovo endet im Juni 2016; über eine Verlängerung der Mission wird derzeit verhandelt. Seit 1999 trägt auch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit Kosovo, die sich seither auf über 480 Mio. Euro beläuft, erheblich zum sozialen und wirtschaftlichen Aufbau des Landes bei. Für 2016 sind im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit Zusagen in Höhe von 25,5 Mio. Euro (17 Mio. Euro finanzielle Zusammenarbeit und 8,5 Mio. Euro technische Zusammenarbeit) geplant. Dabei sind im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit Maßnahmen im Bereich Energienetzausbau und Abwasser/Abfallentsorgung geplant. Im Rahmen der technischen Zusammenarbeit sollen Maßnahmen der Grundbildung, der Jugendbeschäftigungsförderung, der Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), im Bereich Landmanagement und Energieeffizienz durchgeführt werden.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/8623 Über die Beratung der Kosovo Security Force (KSF) durch die NATO hinaus unterstützt Deutschland den Aufbau der KSF mit Materiallieferungen sowie durch die enge Zusammenarbeit mit dem deutschen KFOR-Kontingent. Darüber hinaus werden auf bilateraler Basis die sicherheitspolitischen Instrumente der Militärischen Ausbildungshilfe (MAH) und der bilateralen Jahresprogramme seit 2011 für Kosovo angeboten und intensiv genutzt. Seit April 2014 stellt die Bundeswehr auf kosovarische Anfrage einen Logistikberater in das Ministerium der KSF sowie seit Januar 2016 einen weiteren Berater zur Instandsetzungsausbildung ab. Obgleich die KSF bisher lediglich über ein begrenztes, v. a. auf Zivilschutz konzentriertes Mandat verfügt, ist die KSF Ausdruck staatlicher Souveränität und möglicher Kern zukünftiger Streitkräfte. Eine weitere enge Begleitung der KSF liegt im deutschen Interesse, um deren Entwicklung an NATO- und EU-Standards auszurichten und demokratische Verantwortlichkeit und Innere Führung in der KSF zu verankern. Die Kosovo Police erweist sich als zunehmend in der Lage, die öffentliche Sicherheit und Ordnung ohne Unterstützung der internationalen Sicherheitspräsenzen zu gewährleisten. Die internationale Truppenpräsenz KFOR bleibt jedoch zur Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfelds und der Sicherstellung der Bewegungsfreiheit insbesondere im Norden erforderlich. Sie sichert damit auch das umfangreiche EU-Engagement zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Kosovo ab, das über EULEX Kosovo hinaus auch andere EU- Instrumente (Kommissionsprogramme, Aktivitäten des EU-Sonderbeauftragten) umfasst. Eine fortgesetzte Beteiligung deutscher Soldatinnen und Soldaten an KFOR liegt damit im deutschen sicherheitspolitischen Interesse.

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