Kreisfeuerwehr Landkreis Diepholz Anweisung für den BOS - Funkverkehr

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Transkript:

Version: 1.5-2012 Seite 1 von 16 Erarbeitet: 04/2012

Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung...3 2 Digitalfunk...3 2.1 Trunked-Mode-Operation (TMO) - Netzbetrieb...3 2.1.1 Rufgruppen im TMO - Netzbetrieb...3 2.1.2 Hauptrufgruppe Feuerwehr und Katastrophenschutz...4 2.1.3 Reserve Rufgruppen der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes...4 2.1.4 Zusammenarbeitsrufgruppe ZusArb_DH...4 2.1.5 Nutzung und Anforderung weiterer Sonderrufgruppen...4 2.1.6 Allgemeines zur Nutzung der Reserve- und/oder Sonderrufgruppen...4 2.1.7 Rufgruppen für den überörtlichen Einsatz in andere Landkreise/Bundesländer...4 2.1.8 Festgelegte Rufgruppen im...5 2.1.9 Sprechweise und Funkrufnamen im TMO-Betrieb...5 2.2 Direct-Mode-Operation (DMO) - DMO-Betrieb...5 2.2.1 Rufgruppen im DMO-Betrieb...5 2.2.2 DMO - Hauptrufgruppe Feuerwehr- und Katastrophenschutzeinheiten...6 2.2.3 Weitere Rufgruppen der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes...6 2.2.4 Rufgruppe für den Atemschutzeinsatz (sogenannter Atemschutzkanal)...6 2.2.5 Führungsrufgruppe bei Einsatzabschnittsbildung...6 2.2.6 Nutzung und Anforderung weiterer DMO-Rufgruppen...6 2.2.7 Rufgruppen für den überörtlichen Einsatz in andere Landkreise/Bundesländer...6 2.2.8 Repeaterbetrieb...6 2.2.9 Gatewaybetrieb...7 2.2.10 Rufgruppe Marschkanal...7 2.2.11 Sprechweise und Funkrufnamen im DMO-Betrieb...7 2.2.11.1 Kreisfeuerwehr...7 2.2.11.2 Gemeinde-/Samtgemeinde-/Stadtebene:...8 2.2.11.3 Ortsfeuerwehren (am Beispiel der Ortsfeuerwehr Ströhen)...8 2.2.11.4 Einsatz von Chemikalienschutzanzügen (CSA)...10 3 Analogfunk...10 3.1 Verteilung der Kanäle im 4m-Band Fahrzeugfunk...10 3.1.1 Sprechweise und Funkrufnamen im 4m-Band Fahrzeugfunk...11 3.1.2 Umstellung auf Digitalfunk...11 3.2 Ländereinheitliche Verteilung der Kanäle im 2m-Band (Einsatzstellenfunk)...11 3.2.1 Der Führungskanal...11 3.2.2 Der Arbeits- oder Betriebskanal...11 3.2.3 Einsatzabschnitt Rettung und THW...11 3.2.4 Führung der Trupps unter Chemieschutzanzügen (CSA)...12 3.2.5 Katastrophenschutz...12 3.2.6 Atemschutzkanal...12 3.2.7 Die Kanäle der niedersächsischen Landesreserve...12 3.2.8 Struktur und Verteilung der Kanäle im 2m-Band im...12 3.2.9 Sprechweise und Funkrufnamen im 2m-Band (Einsatzstellenfunk)...12 4 Schlussbestimmungen...13 Anlage 1 - Funkkonzept Großschadenslagen...14 Anlage 2 - Hinweise zu Lagemeldungen...15 Anlage 3 - Atemschutzüberwachung...16 Version: 1.5-2012 Seite 2 von 16 Erarbeitet: 04/2012

1 Vorbemerkung Um bei Einsätzen im, aber auch bei überörtlichen Einsatzen, die Kommunikation im Sprechfunkverkehr (Analog- und Digitalfunk) aufrecht erhalten zu können, bedarf es einheitlicher Vorgaben und Anweisungen. Diese Vorgaben gelten für den Analogfunk im 4-Meter- und 2-Meterbandbereich, sowie im Digitalfunk für den Trunked-Mode-Operation (TMO) als auch den Direct-Mode-Operation (DMO) Bereich. Grundlage dieser Anweisung sind die in Niedersachsen eingeführten und gültigen Dienstvorschriften, Verordnungen und Erlasse. Von einer Auflistung dieser Rechtsgrundlagen wird in dieser Anweisung abgesehen. Es wird, wenn notwendig, in den einzelnen Abschnitten dieser Anweisung auf sie verwiesen. Der Landkreis ist gem. 3 Abs. 5 Niedersächsischem Brandschutzgesetz (NBrandSchG) Aufgaben der Landkreise verantwortlich für die Errichtung und Unterhaltung der zur überörtlichen Alarmierung und Nachrichtenvermittlung erforderlichen Anlagen. Das Betriebskonzept Digitalfunk des Landes Niedersachsen gibt neben den Regelungen der Bundesanstalt für den Digitalfunk (BDBOS) die Grundlagen zur Abwicklung des Digitalfunks vor und hat hier ebenfalls die Landkreise als unterste Aufsichtsbehörde und Koordinierungsstelle benannt. Aus diesen rechtlichen Vorgaben der Verantwortlichkeiten ergibt sich die Aufgabe, dass der Konzepte und Dienstanweisungen für das Analog- und Digitalfunknetz in seinem Aufsichtsbereich erstellt und umsetzt. Diese im ist als Dienstanweisung für alle Feuerwehren im zu beachten und umzusetzen. Sie ist mit dem Fachdienst 32 des Landkreises Diepholz abgestimmt und in der jeweils gültigen Version (siehe Fußzeile dieser Anweisung) verbindlich eingeführt. Verteilt wird sie über die Stadt- und Gemeindebrandmeister, die diese Anweisung in ihrem Aufsichtsbereich weiterleiten und umsetzen. 2 Digitalfunk 2.1 Trunked-Mode-Operation (TMO) - Netzbetrieb 2.1.1 Rufgruppen im TMO - Netzbetrieb Folgende Rufgruppen stehen den Feuerwehren, sowie den Feuerwehr- und Katastrophenschutzeinheiten im für den Digitalfunkbetrieb im TMO (Netzbetrieb) zur Verfügung: Gruppenordner Diepholz Rufgruppe Bemerkung Hinweis / Bemerkung F_DH_1 Feuerwehr Ständige Erreichbarkeit der FEL DH sichergestellt Hauptrufgruppe F_DH_2 Feuerwehr (Kreisausbildung Nord) Nutzung kann durch FEL DH auf Anforderung vergeben werden! F_DH_3 Feuerwehr (Kreisausbildung Süd) Nutzung kann durch FEL DH auf Anforderung vergeben werden! F_DH_EDV Feuerwehr Nutzung wird durch FEL DH auf Anforderung vergeben! Reserve Rufgruppe ZusArb_DH Zusammenarbeitsrufgruppe BOS, Nutzung wird durch FEL DH auf Anforderung vergeben! Führungsrufgruppe TMO K_DH_1 Katastrophenschutz Nutzung wird durch FEL DH auf Anforderung vergeben! Hauptrufgruppe K_DH_2 Katastrophenschutz Reserve Rufgruppe Nutzung wird durch FEL DH auf Anforderung vergeben! Version: 1.5-2012 Seite 3 von 16 Erarbeitet: 04/2012

2.1.2 Hauptrufgruppe Feuerwehr und Katastrophenschutz Der Funkverkehr (Wirkbetrieb) für Feuerwehren und Einheiten des Katastrophenschutzes findet grundsätzlich in der Rufgruppe F_DH_1 statt. In dieser Rufgruppe ist die FEL DH ständig erreichbar. 2.1.3 Reserve Rufgruppen der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes Die Reserve Rufgruppen der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes (F_DH_2 bis F_DH_3 und F_DH_EDV, K_DH_1 und K_DH_2) können auf Anforderung bei der FEL DH, durch den Einsatzleiter oder eine Führungskraft (im Regeldienstbetrieb), nach Zuweisung durch die FEL DH für den Einsatz- und Übungsdienstbetrieb temporär genutzt werden. Nach der temporären Einsatz- oder Übungslage ist darauf zu achten, dass die Funkgeräte wieder in die Hauptrufgruppe F_DH_1 geschaltet werden. 2.1.4 Zusammenarbeitsrufgruppe ZusArb_DH Die Rufgruppe ZusArb_DH kann seitens der Einsatzleitung, nach Rücksprache mit der FEL, bei Einsatz- und Übungslagen für die Kommunikation mit anderen Hilfsorganisationen untereinander genutzt werden. Sie dient ausschließlich zur Kommunikation zwischen den Führungsfahrzeugen (z.b. Einsatzleitwagen) der einzelnen Hilfsorganisationen und ggf. der FEL DH. Hiermit kann eine Entlastung des Funkverkehrs in der Rufgruppe F_DH_1 erreicht werden. Die Zusammenarbeitsrufgruppe kann auch für die einsatzabschnittsübergreifende Kommunikation (Führungsrufgruppe) verwendet werden, wenn das Netz eine ausreichende Funkauslastung hergibt. 2.1.5 Nutzung und Anforderung weiterer Sonderrufgruppen Werden über die Rufgruppen aus dem Rufgruppenordner Diepholz aus einsatztaktischen Gründen, weitere TMO-Rufgruppen (Sonderrufgruppen) benötigt, müssen diese durch den Einsatzleiter bei der FEL DH angefordert werden. Die FEL DH wird über ihre zuständige Taktisch-technische-Betriebsstelle (TTB) bei der Polizeidirektion Oldenburg diese kurzfristig beantragen. Erst nach Zuweisung durch die TTB und Rückmeldung der FEL an den anfordernden Einsatzleiter, dürfen die zugewiesenen Rufgruppen geschaltet und benutzt werden. Ist die Nutzung dieser Sonderrufgruppen nicht mehr erforderlich, sind die zugewiesenen Rufgruppen unverzüglich an die TTB zurück zu melden und dürfen danach nicht mehr genutzt werden! 2.1.6 Allgemeines zur Nutzung der Reserve- und/oder Sonderrufgruppen Bei der Verwendung der Reserve Rufgruppen oder der Sonderrufgruppen muss durch die nutzenden Einheiten, oder der Einsatzleitung sichergestellt werden, das mindestens ein Fahrzeug die Hauptrufgruppe F_DH_1 weiterhin geschaltet hat und darüber erreichbar ist. Die FEL DH kann im Einsatzfall alarmierten Kräften für ihren Einsatz eine eigene Rufgruppe zuweisen, wenn dies erforderlich ist (z.b. Unwetterlage mit mehreren Einsätzen parallel, etc.). Alle Einheiten, die zu diesem Einsatz alarmiert worden sind, haben sofort nach Zuweisung die genannte Rufgruppe zu schalten und sich in der Rufgruppe anzumelden. Der alarmierte Einsatzleitwagen oder die Einsatzleitung schalten zusätzlich die Rufgruppe F_DH_1, um die Kommunikation zur FEL DH sicher zu stellen und ggf. weitere Einheiten einzuweisen. 2.1.7 Rufgruppen für den überörtlichen Einsatz in andere Landkreise/Bundesländer Werden Einheiten oder Feuerwehren aus dem in Nachbarlandkreise oder Bundesländer im Rahmen der überörtlichen Hilfe oder eines Katastrophenschutzeinsatzes alarmiert, wird durch die FEL DH die zu schaltende Rufgruppe zugewiesen. Nach Herstellen der Einsatzbereitschaft am Standort oder einem Sammelplatz und Erhalt der erforderlichen Informationen durch die FEL DH schalten alle Fahrzeuge die zugewiesene Rufgruppe. Das Führungsfahrzeug (ELW oder KdoW) meldet sich bei der dann zuständigen Leitstelle oder Einsatzleitung an. Alle weiteren Aktionen werden durch die anfordernde Einsatzleitung oder Leitstelle geregelt. Die Rufgruppe F_DH_1 wird in diesem Fall von keinem Fahrzeug mehr geschaltet, um eine Überlastung der Basisstationen (Zeitschlitze) zu verhindern. Version: 1.5-2012 Seite 4 von 16 Erarbeitet: 04/2012

2.1.8 Festgelegte Rufgruppen im Sollte es, wie oben beschrieben, zur Nutzung weiterer Rufgruppen zu Einsatz- oder Übungslagen kommen, so werden für die Brandschutzabschnitte folgende Rufgruppen festgelegt: - Brandschutzabschnitt Nord: F_DH_2 - Brandschutzabschnitt Süd: F_DH_3. Diese Rufgruppen müssen, wie bereits beschrieben, bei der FEL DH angefordert und dürfen erst nach Freigabe genutzt werden! Folgende Rufgruppen sind für die Kreisausbildung festgelegt und brauchen nicht extra bei der FEL DH angefordert werden: - Kreisausbildung Nord: F_DH_2 - Kreisausbildung Süd: F_DH_3. Sollte es während der Nutzung dieser Rufgruppen durch die Kreisausbildung zu einer Verwendung für einen Einsatzfall kommen, regelt die FEL DH die weitere Vorgehensweise in Absprache mit der Kreisausbildung. 2.1.9 Sprechweise und Funkrufnamen im TMO-Betrieb Die Sprechweise der Funkrufnamen, sowie die Vergabe der Funkrufnamen ist durch den sog. OPTA-Erlass des Nds. Innenministeriums geregelt. Eine weitergehende Beschreibung erfolgt innerhalb dieser Anweisung nicht. 2.2 Direct-Mode-Operation (DMO) - DMO-Betrieb 2.2.1 Rufgruppen im DMO-Betrieb Gemäß dem Betriebskonzept Digitalfunk BOS Niedersachsen und dem DMO-Nutzungskonzept der BDBOS stehen den Hilfsorganisationen für den DMO-Betrieb 20 Rufgruppen für die Feuerwehr und 10 Rufgruppen für den Katastrophenschutz zur Verfügung. Im DMO-Nutzungskonzept der BDBOS sind einige der 30 Feuerwehr und KatS Rufgruppen technisch bedingt für bestimmte Landkreise und Kreisfreien Städte zur Nutzung gesperrt. Hier drunter fällt auch der Landkreis Diepholz. Die bundesweit frei zu nutzenden Rufgruppen sind in den Endgeräten mit einem * (Stern) gekennzeichnet. Somit stehen im 10 DMO Rufgruppen Feuerwehr und 2 DMO Rufgruppen Katastrophenschutz (KatS) zur Verfügung. Eine Festlegung des Einsatzzweckes dieser Rufgruppen ist gem. dem Landes- und Bundeskonzept nicht vorgegeben. Zusätzlich wurde die Rufgruppe Marschkanal bundesweit zur Nutzung freigegeben, die nur bei Marsch mit Kfz im DMO zu nutzen ist. Die 12 Rufgruppen werden für die Feuerwehren, sowie für die Feuerwehr- und Katastrophenschutzeinheiten im im Rahmen dieser Dienstanweisung wie folgt festgelegt: Rufgruppe Bemerkung Hinweise 311F* Feuerwehr Hauptrufgruppe für alle Feuerwehren, 1. Einsatzabschnitt 312F* Feuerwehr 2. Einsatzabschnitt 313F* Feuerwehr 3. Einsatzabschnitt 314F* Feuerwehr 4. Einsatzabschnitt 315F* Feuerwehr 5. Einsatzabschnitt 310F* Feuerwehr Führungsrufgruppe bei Einsatzabschnittsbildung, Zusammenarbeit mit anderen BOS-Hilfsorganisationen 307F* Feuerwehr CSA-Einsatz 308F* Feuerwehr Messeinsatz 309F* Feuerwehr Reserverufgruppe (Nutzung gem. Einsatzleitung) 316F* Feuerwehr Reserverufgruppe (Nutzung gem. Einsatzleitung) 403K* KatS Hauptrufgruppe KatS-Einheiten (Nutzung gem. Einsatzleitung) 404K* KatS Reserverufgruppe KatS-Einheiten (Nutzung gem. Einsatzleitung) Marschkanal Feuerwehr und KatS Zur Nutzung bei Marsch mit Kfz (bundesweit) Version: 1.5-2012 Seite 5 von 16 Erarbeitet: 04/2012

2.2.2 DMO - Hauptrufgruppe Feuerwehr- und Katastrophenschutzeinheiten Der Funkverkehr (Wirkbetrieb) für Feuerwehren und Einheiten des Katastrophenschutzes findet grundsätzlich in der Rufgruppe 311F* statt. Sollte diese Rufgruppe durch Einheiten aus anderen Kommunen, Landkreisen oder Bundesländern bereits aktiv (Einsatz-/, Übungs- oder Ausbildungslage) genutzt werden, ist durch die neu dazugekommenen Einheiten die nächste Rufgruppe in der Reihenfolge (312F*, 313F*,...) eigenständig zu schalten. Eine feste Zuordnung von DMO-Rufgruppen für Kommunen ist nicht vorgesehen. 2.2.3 Weitere Rufgruppen der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes Die weiteren Rufgruppen der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes können durch den Einsatzleiter oder eine Führungskraft (im Regeldienstbetrieb) eigenständig - wie in der Tabelle unter 2.2.1 beschrieben - genutzt werden. Nach der Einsatz- oder Übungslage ist darauf zu achten, dass die Funkgeräte wieder in die Hauptrufgruppe 311F* geschaltet werden. 2.2.4 Rufgruppe für den Atemschutzeinsatz (sogenannter Atemschutzkanal) Werden Atemschutzgeräteträger eingesetzt, so müssen diese gem. FwDV 7 über Funk ständigen Kontakt zu ihrem zuständigen Einheitsführer halten. Der Einheitsführer ist gem. FwDV 3 und 7 für die Atemschutzüberwachung verantwortlich und zuständig und kann diese Aufgabe nicht an ein entfernt stehendes ELW oder eine zentrale Atemschutzüberwachung delegieren. Somit sind im Atemschutzeinsatz die vorgegebenen Einsatzabschnittskanäle zu verwenden, in der auch der zuständige Einheitsführer über Funk erreichbar ist. 2.2.5 Führungsrufgruppe bei Einsatzabschnittsbildung Die Rufgruppe 310F* ist als sogenannte Führungsrufgruppe im festgelegt und kann seitens der Einsatzleitung bei Einsatz- und Übungslagen für die Kommunikation mit unterstellten Einheiten/ Einsatzabschnitten und anderen Hilfsorganisationen genutzt werden. Sie dient ausschließlich zur Kommunikation zwischen den Führungsebenen (z.b. Einsatzabschnittsleitungen, Einsatzleitwagen, etc.) der einzelnen Bereiche oder Hilfsorganisationen. Sollte die Führungsrufgruppe im TMO-Betrieb durchgeführt werden, bleibt die Rufgruppe 310F* trotzdem frei und darf nicht für andere Maßnahmen verwendet werden! 2.2.6 Nutzung und Anforderung weiterer DMO-Rufgruppen Werden weitere DMO-Rufgruppen aus einsatztaktischen Gründen, benötigt, müssen diese durch den Einsatzleiter bei der FEL DH angefordert werden. Erst nach Zuweisung durch die FEL DH an den anfordernden Einsatzleiter, dürfen die zugewiesenen Rufgruppen geschaltet und benutzt werden. Ist die Nutzung dieser Rufgruppen nicht mehr erforderlich, sind die zugewiesenen Rufgruppen unverzüglich an die FEL DH zurück zu melden und dürfen danach nicht mehr genutzt werden! Es dürfen innerhalb des Landkreises Diepholz nur Rufgruppen verwendet werden, die mit einem * (Stern) hinter der Rufgruppe im Endgerät gekennzeichnet sind! 2.2.7 Rufgruppen für den überörtlichen Einsatz in andere Landkreise/Bundesländer Werden Einheiten oder Feuerwehren aus dem in Nachbarlandkreise oder Bundesländer im Rahmen der überörtlichen Hilfe oder eines Katastrophenschutzeinsatzes alarmiert, wird durch die zuständigen Leitstelle oder Einsatzleitung vor Ort die zu schaltende DMO-Rufgruppe festgelegt. Ggf. ist die zu nutzende DMO-Rufgruppe auf der Anfahrt bei der zuständigen Leitstelle/Einsatzleitung zu erfragen. 2.2.8 Repeaterbetrieb Der Betrieb eines Repeaters in einer DMO-Rufgruppe wird durch den Einsatzleiter festgelegt. Alle in der Rufgruppe befindlichen Endgeräte und Einsatzkräfte müssen auf diesen Repeaterbetrieb hingewiesen und auf die Repeaterfunktion in den Menüeinstellungen des jeweiligen Endgerätes umgeschaltet werden. Nach dem Einsatz müssen alle Endgeräte wieder auf den normalen Betrieb in den Menüeinstellungen zurück gestellt werden. Version: 1.5-2012 Seite 6 von 16 Erarbeitet: 04/2012

2.2.9 Gatewaybetrieb Wenn im Einsatz- und Übungsbetrieb ein Gatewaybetrieb geschaltet werden soll, muss dies vor Inbetriebnahme des Gateways mit der FEL DH abgestimmt werden. Die FEL DH weißt eine TMO-Rufgruppe zu, die dann für den Gatewaybetrieb genutzt werden kann. Wird der Gatewaybetrieb nicht mehr benötigt, muss eine Rückmeldung an die FEL DH erfolgen, dass die Rufgruppe wieder frei ist! 2.2.10 Rufgruppe Marschkanal Für lange Märsche mit Kfz ist zwingend die bundesweit frei zu nutzende Rufgruppe Marschkanal zu schalten und zu verwenden. 2.2.11 Sprechweise und Funkrufnamen im DMO-Betrieb Die Vergabe der Funkrufnamen für die einzelnen Funkgeräte ist durch den sog. OPTA-Erlass des Nds. Innenministeriums geregelt und durch den in einem Funkplan umgesetzt worden. Der OPTA-Erlass regelt nur die Sprechweise im TMO-Netzbetrieb, nicht aber im DMO-Betrieb. Die Umsetzung der Sprechweise aus dem TMO-Netzbetrieb in den DMO-Betrieb ist, gerade in Bezug auf den Atemschutzeinsatz, für die beteiligten Einsatzkräfte zu umständlich und zu lang. Außerdem ist es sinnvoll, Atemschutztrupps einen einmaligen Funkrufnamen zuzuordnen, um u.a. eine zielorientierte und rechtsverbindliche Atemschutzüberwachung umsetzen zu können. Führungskräfte, die im Einsatzfall ggf. zwischen DMO-Betrieb und TMO-Netzbetrieb wechseln müssen, haben die nötige Erfahrung und Ausbildung sowie die nötige Ruhe, die Sprechweise der Funkrufnamen gem. der entsprechenden Betriebsart (TMO, DMO) anzupassen. Die Leistungsmerkmale des Digitalfunks wie z.b.: SDS, Direktruf oder Einzelruf, sind im DMO-Betrieb nicht nutzbar, somit kann von der vorgegebenen Sprechweise des OPTA-Erlass im DMO-Betrieb abgewichen werden. Um die Sprechweise im DMO-Betrieb (Einsatzstellenfunk) für alle einfach zu gestallten, haben wir uns für einen Mix aus Sprache (Klartext) und Funkrufnamen (OPTA) entschieden. Für den DMO-Betrieb (Einsatzstellenfunk) wird folgende Sprechweise und Systematik festgelegt: 2.2.11.1 Kreisfeuerwehr Funktion Funkrufname gesprochen Kreisfeuerwehrführung: Kreisbrandmeister 99/01 neunundneunzig nulleins Abschnittsleiter 99/02/1 (oder 2) neunundneunzig nullzwo eins Stellv. Abschnittsleiter 99/03/1 (oder 2) neunundneunzig nulldrei eins Sonstige Funktionen Kreisfeuerwehr (Beispiele): Pressesprecher Pressesprecher Pressesprecher Kreisfeuerwehrarzt Kreisfeuerwehrarzt Kreisfeuerwehrarzt Kreisfeuerwehrbereitschaften (Beispiele): Bereitschaftsführer (1 bis 3) Bereitschaftsführer 1 bis 3 Bereitschaftsführer eins, zwei oder drei Stellv. Bereitschaftsführer (1 bis 3) Stellvertretender Bereitschaftsführer 1 bis 3 Stellvertretender Bereitschaftsführer eins, zwei oder drei ELW der KFB 1 (2 oder 3) ELW KFB 1 ELW KFB eins ELW des Fachzuges 2 ELW Zug 2 ELW Zug zwo Zugführer FZ 1 Zugführer 1 Zugführer eins Stellv. Zugführer FZ 3 Stellv. Zugführer 3 Stellvertretender Zugführer drei Technische Einsatzleitungen (Beispiele): TEL TEL TEL Leiter TEL Leiter TEL Nord (oder Süd) Leiter TEL Nord Version: 1.5-2012 Seite 7 von 16 Erarbeitet: 04/2012

ABC-Einheiten (Beispiele): Leiter GW-G Nord Leiter GW-G Nord Leiter GW-G Nord Leiter GW-G Süd Leiter GW-G Süd Leiter GW-G Süd Zugführer Dekon-Zug Zugführer Dekon Zugführer Dekon Staffelführer Dekon-P Staffelführer Dekon-P Staffelführer Dekon-P 2.2.11.2 Gemeinde-/Samtgemeinde-/Stadtebene: Funktion Funkrufname gesprochen Stadt-/ Gemeindebrandmeister Gemeindekennung /01 Stellv. Stadt-/ Gemeindekennung /02 Gemeindebrandmeister 2.2.11.3 Ortsfeuerwehren (am Beispiel der Ortsfeuerwehr Ströhen) dreißig nulleins (z.b. Stadtbrandmeister Diepholz) zwanzig nullzwo (z.b. Stellv. GemBM Bruchhausen-Vilsen) Erläuterungen zum Sprechkonzept : Die taktischen Fahrzeugkennungen (z.b. 36/43/1 - LF 8 Ströhen) sind in den Ortsfeuerwehren bekannt. Die Gemeindekennungen (z.b. 36/43/1 - LF 8 Ströhen) und die Kennungen der Ortsfeuerwehren (z.b. 36/43/1 - LF 8 Ströhen) sind den meisten nur innerhalb der Kommunen bekannt. Gem. dem OPTA-Erlass hat der Gruppenführer des LF 8 der Ortsfeuerwehr Ströhen im TMO-Netzbetrieb folgenden Funkrufnamen: Florian Diepholz 36/43/1/1. Der Ortsbrandmeister Florian Diepholz 36/03/1. Der Angrifftrupp des LF 8 Ströhen hätte gem. OPTA-Erlass im TMO-Netzbetrieb den Funkrufnamen Florian Diepholz 36/43/1/3. Da diese Sprechweise im DMO-Betrieb (Einsatzstellenfunkverkehr) zu lang ist (gerade im Atemschutzeinsatz), setzen sich die Funkrufnamen im DMO-Betrieb wie folgt zusammen: Führungsfunktion der OF: Funktion Funkrufname Bemerkung Verantwortliche Führungskraft Ströhen 1 Verantwortliche Führungskraft = der Ortsfeuerwehr 2. Verantwortliche Führungskraft Ströhen 2 dies kann zum Beispiel der erst eintreffende GF sein, wenn OrtsBM der Ortsfeuerwehr Zugführer des 1. Zuges *) Zugführer Ströhen 1 oder stellv. OrtsBM nicht oder noch nicht anwesend sind. Zugführer des 2. Zuges *) Zugführer Ströhen 2 *) Wenn die Wehrgliederung die Ebene Zugführer vorsieht! Einsatzleiter, Einsatzabschnittsleiter und ELW: Da es an Einsatzstellen nur einen Einsatzleiter gibt, wird dieser ohne Zusatz im Klartext angesprochen: Funktion Funkrufname Einsatzleiter Einsatzleiter Die Einsatzabschnittsleiter werden ebenfalls im Klartext angesprochen: Funktion Funkrufname Einsatzabschnittsleiter 1 (EAL 1) Einsatzabschnittsleiter 1 Einsatzabschnittsleiter 2 (EAL 2) Einsatzabschnittsleiter 2 Der jeweils zugeordnete Einsatzleitwagen wird entgegen der Bezeichnung innerhalb der Kreisfeuerwehrbereitschaften mit dem Namen der Stadt-/Gemeinde im Klartext angesprochen. Sollten innerhalb einer Kommune zwei ELW vorhanden sein, werden sie am Ende mit 1,2,... durchnummeriert: Funktion Funkrufname Einsatzleitwagen (z.b. FF Weyhe) ELW Weyhe Einheitsführer, Fahrzeugfunktionen, Trupps: Die Gemeindekennung entfällt und es wird hierfür der Name der jeweiligen Ortsfeuerwehr gesprochen: Funkrufname: Ströhen/43/1. Die taktische Fahrzeugkennung (Beispiel LF 8) bleibt erhalten: Funkrufname: Ströhen/43/1. Version: 1.5-2012 Seite 8 von 16 Erarbeitet: 04/2012

Die Kennung der Ortsfeuerwehr entfällt, da der Name der Ortsfeuerwehr vorangestellt wird. Somit wird die hintere Zahl (Ströhen/43/1) im DMO-Betrieb als Funktionskennung neu beschrieben. Die Funktionen Einheitsführer, Maschinist, Melder, Angriffstrupp und Wassertrupp (2. Angriffstrupp) erhalten immer folgende Funktionskennungen : Funktion Funktionskennung Beispiel (LF 8 Ströhen - 36/43/1) Einheitsführer 1 Ströhen/43/1 Maschinist 2 Ströhen/43/2 Melder / ZBV 3 Ströhen/43/3 2. Maschinist 4 Ströhen/43/4 (z.b. Tragkraftspritze) sonstige... bis 9 Ströhen/43/... 9 Der Funkrufname der Trupps wird fortlaufend vergeben. Er ist nur einmal an einer Einsatzstelle vorhanden! Die Funkrufnamen sind bei allen Einsätzen anzuwenden. Somit wird ausgeschlossen, das u.a. im Rahmen der Atemschutzüberwachung, Trupps verwechselt werden: Trupps pro Fahrzeug: Funktion Funktionskennung Beispiel (LF 8 Ströhen - 36/43/1) Angriffstrupp 11 Ströhen/43/11 Wassertrupp oder 2. Angriffstrupp 12 Ströhen/43/12 Jeder Trupp behält seinen Funkrufnamen im Einsatz, auch bei Unterstellung an ein anderes Fahrzeug/Einheitsführer. Sollte ein Trupp im Einsatzverlauf zu einem späteren Zeitpunkt erneut eingesetzt werden, erhält er in der fortlaufenden Nummerierung eine neue Funktionskennung. Beispiel: Funktion Funktionskennung Beispiel 1. Trupp Meyer/Müller 11 Ströhen/43/11 2. Trupp Schmidt/Kuhn 12 Ströhen/43/12... Trupp 3. bis 7. 13 bis 17 Ströhen/43/13 bis 17 Meyer und Müller kommen erneut zum Einsatz: 8. Trupp Meyer/Müller 18 Ströhen/43/18 Sicherheitstrupp und Atemschutzüberwachung (ATÜ): Wenn es nur einen Sicherheitstrupp/ATÜ gibt, wird dieser im Klartext ( Sicherheitstrupp, Atemschutzüberwachung ) angesprochen. Gibt es an einer Einsatzstelle mehrere Sicherheitstrupps/ATÜ, sollte Ihnen eine feste Bezeichnung vergeben werden. Als Beispiel kann hier die Örtlichkeit (Haustür, Terrasse, 1. OG,...etc.) vergeben werden: Funktion Funktionskennung Beispiel Sicherheitstrupp Sicherheitstrupp Sicherheitstrupp 1. Sicherheitstrupp Haustür Sicherheitstrupp Haustür Haustür 2. Sicherheitstrupp Terrasse Sicherheitstrupp Terrasse Terrasse Atemschutzüberwachung Atemschutzüberwachung Atemschutzüberwachung Atemschutzüberwachung Haustür Haustür Atemschutzüberwachung Haustür... Version: 1.5-2012 Seite 9 von 16 Erarbeitet: 04/2012

Beispiel des Funkrufnamensystems im Vergleich TMO-Netzbetrieb und DMO-Betrieb (Einsatzstellenfunk) innerhalb der Ortsfeuerwehr Ströhen: Funktion / Fahrzeug TMO-Netzbetrieb DMO-Betrieb Bezeichnung Ortsbrandmeister Florian Diepholz 36/03/1 Ströhen 1 Stellv. Ortsbrandmeister Florian Diepholz 36/04/1 Ströhen 2 oder verantwortliche Führungskraft (ZF, GF) TLF 8/18 Florian Diepholz 36/20/1 Florian Diepholz 36/20/1/1 Ströhen/20/1 Einheitsführer Ströhen/20/2 Maschinist LF 8 Florian Diepholz 36/43/1 Florian Diepholz 36/43/1/1 Ströhen/43/1 Einheitsführer Ströhen/43/2 Maschinist Ströhen/43/3 Melder / ZBV Ströhen/43/11 1. Angriffstrupp LF 8 Sicherheitstrupp Sicherheitstrupp Atemschutzüberwachung ATÜ TSF Florian Diepholz 36/40/1 Florian Diepholz 36/40/1/1 Ströhen/40/1 Einheitsführer Ströhen/40/2 Maschinist Ströhen/40/11 1. Angriffstrupp TSF Ströhen/40/12 2. Angriffstrupp TSF MZF Florian Diepholz 36/19/1 Florian Diepholz 36/19/1/1 Ströhen/19/1 Einheitsführer Ströhen/19/2 Maschinist 2.2.11.4 Einsatz von Chemikalienschutzanzügen (CSA) Der Träger von CSA erhält in der Regel ein eigenes Funkgerät. Werden CSA-Träger eingesetzt, sind diese entweder: - als Trupp zur rufen: CSA Trupp 1 (...2,...3,...4...) oder - gem. den Anzugnummern der Chemikalienschutzanzüge zu rufen: CSA Träger 1 (...2,...3,...4...). Hier entfällt die Fahrzeugbezogene Funkrufnamenvergabe! 3 Analogfunk 3.1 Verteilung der Kanäle im 4m-Band Fahrzeugfunk Der Funkverkehr im 4m-Band wird bei Einsätzen und Übungen der Feuerwehren im über die zur Verfügung stehenden Kanäle abgewickelt: Kanal Betriebsart Bemerkung 468 G/U Standard-Kanal für die Feuerwehren im LK Diepholz 486 G/U Nur nach besonderer Anweisung der FEL-Diepholz 510 W/U Bundeseinheitlicher Marschkanal für längere Anfahrten Funk- und Fahrübungen, sowie Übungen der Kreisfeuerwehrbereitschaften sind nach Absprache mit der Feuerwehr-/Einsatz- und Rettungsleitstelle Diepholz (FEL) auf einem durch die FEL zugewiesenen Kanal durchzuführen. Bei größeren Einsätzen kann die Einsatzleitung, nach Anforderung und Zuteilung der FEL DH, für den Zeitraum der Abwicklung dieses Einsatzes, einen extra Funkkanal nutzen. Für Einsätze außerhalb der Kreisgrenzen werden 4-Meter-Bandkanäle durch die jeweils zuständige Einsatzleitung und/oder Leitstelle zugewiesen. Version: 1.5-2012 Seite 10 von 16 Erarbeitet: 04/2012

3.1.1 Sprechweise und Funkrufnamen im 4m-Band Fahrzeugfunk Die Sprechweise der Funkrufnamen, sowie die Vergabe der Funkrufnamen ist durch den sog. OPTA-Erlass des Nds. Innenministeriums geregelt. Eine weitergehende Beschreibung erfolgt innerhalb dieser Anweisung nicht. 3.1.2 Umstellung auf Digitalfunk Es ist angestrebt, den 4m-Band Funkverkehr (Fahrzeugfunk) bis zum Ende 2014 komplett auf den Digitalfunk umzustellen. 3.2 Ländereinheitliche Verteilung der Kanäle im 2m-Band (Einsatzstellenfunk) Kanal Funktion Bemerkung 50 Feuerwehr 53 Feuerwehr 55 Feuerwehr 56 Feuerwehr 20 Katastrophenschutz 25 Katastrophenschutz 32 Katastrophenschutz 34 Landesreserve (Katastrophenschutz) 54 Landesreserve (Katastrophenschutz) Dieser Kanal darf ausschließlich für den Einsatzfall Verwendung finden. Eine Benutzung zu Übungs- oder ähnlichen Zwecken ist untersagt! Dieser Kanal darf ausschließlich für den Einsatzfall Verwendung finden. Eine Benutzung zu Übungs- oder ähnlichen Zwecken ist untersagt! 49 Hilfsorganisationen und THW 51 Hilfsorganisationen und THW 31 Führungskanal Dient der Zusammenarbeit unterschiedlicher Fachdienste und Einheiten der BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben). 3.2.1 Der Führungskanal Da bei größeren Schadenslagen neben der Feuerwehr auch andere Fachdienste und Einheiten beteiligt sind, wurde der Kanal 31 als Führungskanal ausgewählt. Dieser Kanal wird sowohl durch die Polizeibehörde in Hannover für den Bereich Niedersachsen, als auch durch die einschlägige Literatur für den Bereich der gesamten Bundesrepublik Deutschland als Führungskanal festgelegt. Führungsebene: - ELW zu ELW und/oder zur Einsatzleitung - Einsatzabschnitt zu Einsatzabschnitt und/oder zur Einsatzleitung 3.2.2 Der Arbeits- oder Betriebskanal Um eine Beeinflussung der umliegenden Landkreise im Bereich des 2m-Bandes vorzubeugen, ist der Arbeits- oder Betriebskanal im der Kanal 55. Als Ausweichkanal ist der Kanal 53 zugewiesen. Bis zu Einsatzlagen, bei denen weniger als 2 Einsatzabschnitte gebildet werden, wird empfohlen sämtliche Kommunikation am Einsatzort über den Kanal 55 zu führen. Eine Trennung der Kanäle erscheint auf Grund, der bis zu diesem Stadium eher als gering anzusehenden Anzahl von Einsatzkräften, nicht notwendig oder nicht durchsetzbar. Mit Einführung eines 2. Einsatzabschnittes können die abschnittsbezogenen Funkwege gebildet werden, um den Arbeits-/Betriebskanal 55 zu entlasten und die vorhanden Ressourcen effektiv zu nutzen. 3.2.3 Einsatzabschnitt Rettung und THW Gemäß bundeseinheitlicher Festlegung sind die Kanäle 49 und 51 den Hilfsorganisationen (DRK, JUH, MHD, ASB und DLRG) und dem THW vorbehalten. Diese Kanäle werden in einer Feuerwehrlage nicht genutzt und dürfen nicht geschaltet werden. Version: 1.5-2012 Seite 11 von 16 Erarbeitet: 04/2012

3.2.4 Führung der Trupps unter Chemieschutzanzügen (CSA) Für den Betrieb des CSA-Kanals wurde ein Kanal aus dem Katastrophenschutz vorgesehen. Hier ist der Kanal 20 als CSA-Kanal im vorgesehen. Die Zuordnung dieses Kanals innerhalb der Gefahrgutzüge der Kreisfeuerwehrbereitschaften 1 und 3 ist auf diesen Kanal festgelegt. 3.2.5 Katastrophenschutz Der Arbeits- oder Betriebskanal im Bereich des KatS ist im auf den Kanal 25 festgelegt. Dieser Kanal kann im Rahmen der Einsatzabschnittsbildung als zusätzlicher Kanal verwendet werden, wenn die vorhandenen Kanäle (50, 53, 55, 56) nicht ausreichen. Der Kanal 25 soll aber nur im Ausnahmefall eingesetzt werden. 3.2.6 Atemschutzkanal Auf die Bereitstellung eines Atemschutzkanals wurde im Rahmen dieser Anweisung verzichtet. Es erscheint nicht zweckdienlich eine abschnittsübergreifende Atemschutzüberwachung zu realisieren, zumal sie gem. FwDV 7 Atemschutz nicht erlaubt ist, da die Verantwortung der Atemschutzüberwachung immer beim einsetzenden und taktisch führenden Einheitsführer des jeweiligen Atemschutztrupps liegt. 3.2.7 Die Kanäle der niedersächsischen Landesreserve Das Land Niedersachsen hält für die Zwecke des Katastrophenschutzes die Kanäle 34 und 54 als Niedersächsische Landesreserve vor. Diese beiden Kanäle dürfen auch im Falle einer größeren Schadenslage verwendet werden. Ein Einsatz zu Übungszwecken oder ähnlichen Lagen bleibt dahingegen untersagt. Allen Kanälen des Katastrophenschutzes ist gemeinsam, dass sie beim Eintritt einer Katastrophe für die Katastrophenabwehr freizugeben sind. Diese Einschränkung erscheint unwesentlich, wenn man bedenkt, dass die in dieser Anweisung einbezogenen Fachdienste und Einheiten im Falle einer Katastrophe auch für deren Abwehr zuständig sind. Aus dieser Betrachtung heraus wird deutlich, dass es auch im Katastrophenfall zu keiner erneuten Umstrukturierung der Kanäle kommt. 3.2.8 Struktur und Verteilung der Kanäle im 2m-Band im Kanal Funktion Bemerkung 50 Feuerwehr 2. Einsatzabschnittskanal 53 Feuerwehr 3. Einsatzabschnittskanal 55 Feuerwehr Arbeits-/Betriebskanal für alle Feuerwehren, 1. Einsatzabschnittskanal 56 Feuerwehr 4. Einsatzabschnittskanal 20 Katastrophenschutz CSA-Kanal 25 Katastrophenschutz KatS-Betriebskanal, Zusätzlicher Einsatzabschnittskanal, wenn erforderlich 32 Katastrophenschutz KatS-Kanal, Zusätzlicher Einsatzabschnittskanal, wenn erforderlich 34 Landesreserve (Katastrophenschutz) 54 Landesreserve (Katastrophenschutz) KatS-Kanal, Zusätzlicher Einsatzabschnittskanal, wenn erforderlich Eine Benutzung zu Übungs- oder ähnlichen Zwecken ist untersagt! KatS-Kanal, Zusätzlicher Einsatzabschnittskanal, wenn erforderlich. Eine Benutzung zu Übungs- oder ähnlichen Zwecken ist untersagt! 49 Hilfsorganisationen und THW DRK, THW 51 Hilfsorganisationen und THW DRK, THW 31 Führungskanal Führungskanal ab zwei Einsatzabschnitten 3.2.9 Sprechweise und Funkrufnamen im 2m-Band (Einsatzstellenfunk) Die Sprechweise im 2m-Band (Einsatzstellenfunk) entspricht der Sprechweise des DMO-Betrieb (Digitalfunk). Version: 1.5-2012 Seite 12 von 16 Erarbeitet: 04/2012

4 Schlussbestimmungen Diese im für den Analog- und Digitalfunk wird ab dem 01. September 2014 verbindlich für alle Kommunen sowie Einheiten der Kreisfeuerwehr und des Katastrophenschutzes im eingeführt. Im Rahmen der Einsatzabwicklung und des Dienstbetriebes sind die neuen Festlegungen der Funkkanäle und/oder Rufgruppen anzuwenden, sofern die technischen Möglichkeiten gegeben sind. Eine Mischung des Analog- und Digitalfunk an Einsatzstellen und im Dienstbetrieb ist möglich, sofern die technischen Möglichkeiten vorhanden sind. Kommunen, die den Einsatzstellenfunk komplett auf Digitalfunk umstellen, haben die Kommunikation zum 2m- Band Einsatzstellenfunk pro Fahrzeug durch eigene Mittel und Geräte sicherzustellen. Witte Kreisbrandmeister Version: 1.5-2012 Seite 13 von 16 Erarbeitet: 04/2012

Anlage 1 - Funkkonzept Großschadenslagen Bei Großschadensereignissen innerhalb einer Kommune oder über mehrere Kommunen ist es notwenig, eine Kommunikationsplanung im Vorfeld festzulegen. Um eine reibungslose Kommunikation zu gewährleisten, ist es sinnvoll, Örtliche Einsatzleitungen über die jeweiligen kommunalen Einsatzleitwagen oder feste Gebäude mit Telefon/Fax und Funktechnik einzurichten. Das Personal der Leitstelle entscheidet, ab welchem Einsatzaufkommen die in dieser Anlage festgelegte Führungs- und Kommunikationsstruktur umgesetzt wird. Version: 1.5-2012 Seite 14 von 16 Erarbeitet: 04/2012

Anlage 2 - Hinweise zu Lagemeldungen Bei Schadensereignissen ist die unmittelbare Absetzung einer Lagemeldung unbedingt notwendig, damit: - die FEL DH in das Einsatzgeschehen eingebunden wird und bereits vorab evtl. benötigte Daten abrufen bzw. Vorschläge hinsichtlich zur Verfügung stehender Sonderfahrzeuge und/oder Fachkräften erarbeiten und unterbreiten kann, - auf Anfrage verbundener Behörden und Organisationen Auskunft erteilt werden kann, - zeitnah nachalarmiert werden kann (eine Nachalarmierung erfolgt jedoch nur auf ausdrückliche Anforderung der Einsatzleitung) - übergeordnete Führungskräfte oder mit alarmierte Einheiten auf der Anfahrt sich ein Lagebild machen können. Das inhaltliche Schema einer Lagemeldung wird bereits ab der Gruppenführerausbildung geschult. Als Hilfsmittel wurde das Wort MELDEN eingeführt, an der sich eine Lagemeldung orientieren sollte: Meldender Einsatzstelle Lage Durchgeführte Maßnahmen Eingesetzte Trupps/Einheiten Nachforderungen. Inhalte und zeitliche Abfolge von Lagemeldungen Unfälle Bei Unfällen ist unbedingt die Zahl verletzter Personen nebst Verletzungsmuster anzugeben, sofern möglich und Rettungsdienst nicht vor Ort. Auch Verletzte/geschockte Personen, die sich nicht unmittelbarer an der Einsatzstelle befinden, sind zu beachten. Direkt nach Eintreffen Die erste an der Einsatzstelle eingetroffene Fahrzeugbesatzung übermittelt schnellstmöglich einen ersten Lagebericht über die vorgefundene Lage; auch wenn diese noch nicht vollständig überblickt werden kann. Beispiel Lage unübersichtlich, es wird erkundet. Spätestens 5 Minuten nach Eintreffen Erste detaillierte Lagemeldung über Lage, durchgeführte Maßnahmen, eingesetzte Trupps/Einheiten, Nachforderungen. Beispiel: Es brennt Wohnung 1. OG, erster Trupp unter PA zur Menschenrettung vor. Feuer droht auf Dachgeschoß überzugreifen. RTW und NEF zur Einsatzstelle. Weitere Lagemeldungen Weitere Lagemeldungen werden in regelmäßigen Abständen abgegeben oder wenn sich die Lage ändert (Negativ oder Positiv). In Lageberichten bzw. abschließenden Meldungen an die Leitstelle ist unbedingt auf die Mitteilung persönlicher Daten, Kennzeichen, Schadenshöhe und Angaben zu möglichen Ursachen zu verzichten. Diese Lagemeldungen sind sachlich und kurz zu halten. Abschluss Lagemeldung Nach Beendigung des Einsatzes (beim Abrücken von der Einsatzstelle) wird eine Abschluss Lagemeldung zur FEL DH abgegeben. Die Abschluss Lagemeldung sollte mind. enthalten: - Lage bei Abrücken (z.b. Feuer aus ) - ggf. weiter bestehende Maßnahmen (z.b. Straße... bleibt weiter gesperrt ) - an wen die Einsatzstelle übergeben wurde (z.b. Einsatzstelle übergeben an Polizei. Auch bei Lagemeldungen gilt: Fasse Dich kurz und nenne nur das wichtigste! Version: 1.5-2012 Seite 15 von 16 Erarbeitet: 04/2012

Anlage 3 - Atemschutzüberwachung Im Digitalfunk wird beim drücken der Notruftaste die OPTA (oder ISSI) des auslösenden HRT in die jeweilige Rufgruppe gesendet. Sollte der Truppführer keine Maday-Meldung mehr absetzen können, ist es notwendig die Atemschutzüberwachungslisten mit einem Feld OPTA / ISSI zu erweitern, damit man auch ohne Sprache erkennen kann, wer den Notruf sendet. Atemschutzüberwachungsliste: Version: 1.5-2012 Seite 16 von 16 Erarbeitet: 04/2012