Landesgruppe Niedersachsen Landesvorsitzender 24. Helmstedt-Haldensleben-Marsch am 10. Oktober 2015 Ausschreibung und Organisationsmaßnahmen Bezug: 1. SKA StvAChef Az 32-21-02 vom 15.12.2006 (BesAnResArb) 2. LKdo NI Kdr Az 32-03-21 vom 24.11.2014 (Anlage A3 Jahresweisung 2015) 3. Zielvereinbarung LKdo NI / LG NI 2014/2015 vom 31.01.2015 1. Lage Beorderungsunabhängige Reservistenarbeit (ResArb) hat die Aufgaben der Streitkräfte zum Inhalt. Die Neuausrichtung der Bundeswehr erweitert die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche für Reservisten! Neben der Rolle der Reserve für die Personalergänzung und -verstärkung wird die Aufgabe in der Mittlerfunktion für die Bw in der Gesellschaft weiter gestärkt! Das vorrangige Ziel ist es, die Reservedienstleistenden (RDL) für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Mittler der Bundeswehr in der Gesellschaft zu befähigen und in dieser Funktion zu festigen. 2. Auftrag Landeskommando Niedersachsen (LKdo NI) führt am Samstag, 10.10.2015, den 24. Helmstedt- Haldensleben-Marsch in Zusammenarbeit mit der Landesgruppe Niedersachsen / Kreisgruppe SÜDHEIDE u. BRAUNSCHWEIG im Reservistenverband im Raum HELMSTEDT durch. Der Marsch steht im Zusammenhang mit der Wiedererlangung der Deutschen Einheit. Er ist eine gemeinsame Veranstaltung der Landesgruppen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt im Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.v. Die gemeinsame Durchführung des Marsches ist Ausdruck der gut nachbarschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Bundesländern. Der Marsch findet ferner im Rahmen der Patenschaft der Städte Helmstedt und Haldensleben statt. Anlässlich des Marsches zum 24. Mal wird am 09.10.2015 auf dem Marktplatz HELMSTEDT eine abendliche Musik zu Ehren des ehemaligen Bürgermeisters der Stadt Haldensleben, Herrn Norbert Eichler durch den Reservistenmusikzug Niedersachsen aufgeführt. 3. Durchführung a.) Marsch: Der Marsch wird als zivil-militärische Veranstaltung durchgeführt. Der Marsch wird 2015 auf Rundstrecken durchgeführt. b.) Teilnehmer: Aktive Soldaten der Bundeswehr und Soldaten der NATO-Nationen, Angehörige der Reserve, Mitglieder von Organisationen, Verbänden und Vereinen, und alle Mitbürger, die eine der angebotenen Marschstrecken marschieren wollen, ein Startgeld wird nicht erhoben. c.) Leitung: Kommandeur Landeskommando Niedersachsen o.v.i.a. Gesamtleitender vor Ort Oberstleutnant d.r. Lauterberg Leitender für den Marsch Stabsfeldwebel d.r. Gläsner Ansprechpartner für örtliche, personelle + materielle Unterstützung Major d.r. Lindner
d.) Ort / Zeit: 09.10.2015 Abendliche Musik ResMusZug Niedersachsen 19:45 20:15 Uhr HELMSTEDT, Marktplatz 10.10.2015 Helmstedt-Haldensleben-Marsch Start / Ziel: HELMSTEDT, Marktplatz (1) 08:30 Uhr Eröffnung und Antreten (2) 09:00 Uhr Abmarsch (gestaffelt in der Reihenfolge 30, 20,12, 9 und 6 km) (3) 10:00 Uhr Beginn Rahmenprogramm (Tag der Reservisten [TdR]) (4) ab 14:00 Uhr Abschlussappell: HELMSTEDT, Marktplatz (5) 16:00 Uhr Ende Rahmenprogramm TdR e.) Anzug: Feldanzug, Feldmütze o. Barrett, evtl. Feldjacke / Nässeschutz (ist selbst mitzuführen, kann vor Ort nicht ausgegeben werden). Geeignete Zivil-Kleidung für Gäste. f.) Leistungsmarsch: Nachweis für den Erwerb des Abzeichens für Leistungen im Truppendienst (Leistung: Marsch ), ist möglich. Ausrüstung dazu (15 kg Gepäck) ist durch die Teilnehmer mitzubringen. Entsendende Landeskommando werden gebeten, die Ausrüstung ihrer Teilnehmer, im Besonderen Rucksäcke, für den Leistungsmarsch zur Verfügung zu stellen. g.) Streckenführung: + 9 km - Marschstrecke + 12 km Marschstrecke + 20 km Marschstrecke + 30 km Marschstrecke + 6 km Marschstrecke ( BÜRGERMEISTER-Marsch ) mit jeweils einem eigenem Kontrollpunkt. Die Strecken sind ausgeschildert. Die Strecken führen durch landschaftlich interessantes Gelände, wobei historische Sehenswürdigkeiten ausdrücklich einbezogen sind. Die Strecken für die Leistungsmärsche 6 und 9 km werden in der 12 km-runde integriert. h.) Anreise der Teilnehmer: Die Anreise der Teilnehmer nach Helmstedt erfolgt grundsätzlich in eigener Zuständigkeit bzw. nach Vorgabe des entsendenden Landeskommandos. Gebührenfreie Parkmöglichkeiten sind vorhanden und ausgeschildert. i.) Urkunden: Jeder Teilnehmer erhält auf Wunsch eine persönliche Erinnerungsurkunde. Für das Ausfüllen der Urkunden sind die korrekten Angaben in der Teilnehmermeldung notwendig. Teilnehmer, die im Rahmen des IVV die Wertungsstempel erwerben wollen, erhalten die üblichen Startkarten zu IVV-Bedingungen ausgehändigt. Ein Veranstaltungsstempel für Wanderhefte o.ä. wird am Ziel bereitgehalten. j.) Auftreten in der Öffentlichkeit: Während des Marsches sind die Vorschriften der militärischen Anzugsordnung wie auch die Regeln der militärischen Disziplin zu beachten. Gruppen werden gebeten, in Formation (Reihe, Doppelreihe) zu marschieren. Erkennungszeichen, wie Wimpel o.ä. können mitgeführt werden. An Gruppenführer werden am Meldekopf Texte von Marschliedern ausgegeben.
k.) Sicherheitsbestimmungen / Umweltschutz: Eine Belehrung aller Marschteilnehmer erfolgt durch den Projektverantwortlichen unmittelbar vor dem Start. Die Sicherheitsbestimmungen gem. ZDV 42/10 sind auf dem Marsch verbindlich. Naturschutzbestimmungen sind einzuhalten; das Rauchen auf der Strecke ist untersagt. Die Teilnehmer sind an die offiziellen Marschstrecken gebunden, da nur diese von Leitungs- und Rettungsfahrzeugen befahren werden. Die Marschstrecken sind sauber zu halten. l.) Einzelmaßnahmen: Landeskommando Niedersachsen wird gebeten: die gemeinsame Leuchtturmveranstaltung als überregionale DVag auszuweisen, erforderliche Verwaltungsmaßnahmen einzuleiten, dem RMZ für den 11. und 12.10.2013 eine DVag zuzuweisen, die Übungsräume für die Durchführung des Marsches im freien Gelände anzufordern, 1 KOM zur Beweglichmachung des RMZ und des Transportes der Teilnehmer von und zu den Unterkünften zum START/ZIEL-Bereich, Verpflegungsbereitstellung durch Feldküchentrupp, mit Personal o den Meldekopf für DVag-Teilnehmer zu verstärken, o die Marschüberwachung sicher zu stellen, mit Feldjägerstreife(n) die Marschüberwachung und den TdR zu begleiten, Sicherstellung der Kommunikation des Leitungs- und Funktionspersonals durch Handy, Unterstützung der abendlichen Nachtmusik, der Antreten u. des TdR durch Lautsprecheranlage, Unterstützung der LG NI bei der Pressearbeit vor Ort, die Kosten der hinzugezogenen Teilnehmer für die Fahrt vom Wohnort zum Veranstaltungsort und zurück auf Antrag durch das entsendende Landeskommando zu erstatten bzw. die An/- Abreise der DVag- Teilnehmer zu regeln, die DVag-Teilnehmer am Samstag 10.10.2015 zur Teilnahme an Gemeinschaftsverpflegung zu verpflichte, für DVag-Teilnehmer, die von den ostfriesischen Inseln anreisen, entstehende Fährkosten zu erstatten, sämtliche Maßnahmen gem. Absprache mit FwRes SÜDHEIDE einzuleiten; den parallel stattfindenden TdR zu unterstützen, mit o KarriereTruck / InfoStand Wehrdienstberater, o Mobilen Gefechtsstand zur Unterstützung in Großschadenslagen des Zentrum ZMZ, o InfoStand die Feldjägertruppe, o InfoStand die Aufklärungstruppe mit Ausstellungsstück FENNEK oder ggfs. anderer Großgeräte der Aufklärungstruppe auf Rad-Basis, o Infostand die Sanitätstruppe mit Ausstellungsstück BOXER, Es wird kein Militärischer Sicherheitsbereich angefordert bzw. ausgewiesen. LG NI behält Hausrecht im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten und Genehmigung durch die Stadt Helmstedt. Einbindung der Polizei bei Gefahr im Verzug Landesgruppe Niedersachsen: übernimmt Gesamtkoordination, hält Verbindung mit LKdo und übermittelt rechtzeitig Teilnehmermeldungen, trifft Absprachen und führt durch Besprechungen mit: Landesgruppe Sachsen-Anhalt, Polizei Helmstedt, Blaulichtorganisationen vor Ort, stellt Beteiligung Reservisten-Musikzug Niedersachsen in Zus LKdo NI sicher, organisiert Unterbringung gem. Anmeldungen, bereitet vor und führt durch Sicherheitspolitische Veranstaltung am 09.10.2015, bereitet Teilnahme-Urkunden mit Streckenleistung vor und gibt sie mit Namensangabe am Ziel aus (FF= Landesorganisationsleiter LG ST), erstellt und hält bereit am Ziel einen Erinnerungsstempel für Wanderhefte,
erstellt eine Teilnahme-Stempelheft für Mehrfach-Teilnahme ab 1992 betreibt im Rathaus in Zusammenarbeit mit den Kreisgruppen Südheide/ Braunschweig und LKdo NI die Leitungszentrale regelt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit LKdo NI. Kreisgruppe Südheide + Braunschweig // RK Helmstedt : stellt Funktionspersonal für Meldekopf, Infostand, Marschüberwachung/-begleitung, unterstützt aufgrund örtlicher Kenntnisse und Verbindungen die Marschdurchführung in allen Belangen, verteilt und hängt Werbeplakate im örtlichen Bereich aus, betreut internationale Gäste. DVV: wird gebeten am Meldekopf für die zivilen Marschierer zu unterstützen, die Teilnehmerurkunden für die zivilen Marschierer mit auszugeben. Reservisten-Musikzug (RMZ) Niedersachsen im VdRBw e.v.: führt durch abendliche Musik, gestaltet die musikalische Umrahmung der Eröffnungs- u. Abschlussveranstaltung, bietet in der Fußgängerzone von HELMSTEDT ein Platzkonzert an. Stadt Helmstedt wird gebeten: die erforderlichen Genehmigungen gem. Absprachen zu erteilen, gemeinsam mit der LG NI einen Empfang für die Repräsentanten aus Politik, Verwaltung, Bundeswehr, Verbänden sowie Vereinen gem. Absprache zu geben, als Gastgeber die Eröffnungs-/u. Abschlussveranstaltung mitzugestalten. Polizei Helmstedt wird gebeten, die Absicherung der abendlichen Musik auf dem Marktplatz, der Eröffnung und der Abschlussveranstaltung auf dem Marktplatz, den Marsch durch die Fußgängerzone, die Sicherung an weiteren Straßenquerungen gemäß Absprache vorzunehmen. ASB Kreisverband Helmstedt und das Deutsche Rote Kreuz Helmstedt werden gebeten um sanitätsdienstliche Unterstützung gem. Absprachen und gebeten im Rahmen des TdR einen Informationsstand aufzubauen und über das eigene Engagement zu informieren, sowie durch eigene Beiträge den TdR zu unterstützen. Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge wird gebeten im Rahmen des TdR einen Informationsstand aufzubauen und über die Gräber-online-Suche zu informieren. Verein Grenzenlos wird gebeten im Rahmen des TdR einen Informationsstand aufzubauen und über das eigene Engagement zu informieren. THW Helmstedt wird gebeten im Rahmen des TdR einen Informationsstand aufzubauen und über das eigene Engagement zu informieren sowie mit Großgerät gem. Absprache zu unterstützen. Feuerwehr Helmstedt wird gebeten um Unterstützung gem. Absprachen bei der feuerrechtlichen Absicherung der abendlichen Musik am 09.10.2015 und gebeten im Rahmen des TdR einen Informationsstand aufzubauen und über das eigene Engagement zu informieren, sowie durch eigene Beiträge den TdR zu unterstützen. 4. Einsatzunterstützung/Versorgung Unterkunft und Verpflegung: Für Teilnehmer, die bereits am Freitag, 11. Oktober anreisen, wird feste Unterkunft in der Politische Bildungsstätte Helmstedt (PBH) Am Bötschenberg 4 38350 Helmstedt Tel.: 05351 5851-0, www.pbh-hvhs.de
kostenlos in Mehrbettzimmern bereitgestellt. Belegung eines Einzelzimmers ist grundsätzlich nicht möglich. Die Unterkunftskapazität ist begrenzt, daher erfolgt die Vergabe nach dem Eingang der Teilnehmermeldungen. Bei Überschreitung der Unterkunftskapazität werden die dann eingehenden Marschteilnehmer kostenlos in der benachbarten Jugendherberge und oder Turnhalle untergebracht. Die LG NI lädt die bereits angereisten Teilnehmer im Anschluss an die abendliche Musik am 09.10.2015 zu einem sicherheitspolitischen Abend mit kostenloser Verpflegung ein. Die Getränkeversorgung wird gegen Bezahlung angeboten. Auf Anfrage kann auch Unterkunft vom 10. auf 11.10.2015 in der PBH bereitgestellt werden Die Teilnehmer, die bereits am 09.10. anreisen, erhalten am 10.10.2015 Frühstück in der PBH. Alle zugezogenen Marschteilnehmer erhalten am Marschtag ihre Marschverpflegung am Meldekopf ausgeteilt und erhalten einen Gutschein für die Mittagsverpflegung bei Marschrückkehr. Für aktive Soldaten und angemeldete zivile Teilnehmer ohne Zuziehung übernimmt die LG NI die Kosten für das Mittagessen. Es wird empfohlen, Essbestecke mitzubringen. An den Kontrollpunkten werden kostenlose Getränke angeboten. 5. Führungsunterstützung a.) Marschführung/-sicherung: Marschführungszentrale und ASB und Deutsches Rotes Kreuz Helmstedt sowie Polizei- Einsatzgruppe am Marktplatz. b.) Kommunikation: Während des Marsches wird die Verbindung über Handy -Geräte gehalten. Rufnummern dazu werden am Start verteilt. c.) Teilnehmermeldung: Meldungen der Angehörigen der Reserve erfolgen an den jeweils zuständigen Kreisorganisationsleiter bis zum 18.09.2015. Diese melden an die zuständigen FwRes und an die Landesgeschäftsstelle Niedersachsen am 18.09.2015 weiter. Teilnehmermeldungen sind schriftlich auf dem als Anlage beigefügtem Meldebogen bis zum 18.09.2015 an die Landesgeschäftsstelle Niedersachsen Alter Flughafen 2 A 30179 Hannover Tel.: 0511 283 6926 Fax: 0511 81 54 91 Mail: Niedersachsen.BSB3@reservistenverband.de zu richten. Für Fragen steht die Landesgeschäftsstelle Niedersachsen gerne zur Verfügung. Mit kameradschaftlichen Grüßen Manfred Schreiber Landesvorsitzender