Fachbereich Kulturwissenschaften - Prüfungsabteilung Edmund-Siemers-Allee 1, Raum 60-20146 Hamburg Tel. +49 40 42838-9241 kultur-pruefungsamt@verw.uni-hamburg.de Sprechstunde: donnerstags 11 bis 13 Uhr und n. V. Informationen für die Anmeldung zur Baccalaureatsprüfung - Verfahrensablauf - Aufstellung der zur Anmeldung benötigten Unterlagen - Formular für Prüferbescheinigungen - Vordruck der eidesstattlichen Erklärung
Verfahrensablauf der Baccalaureatsprüfung In der Prüfungsabteilung werden vor der Zulassung die formalen Voraussetzungen geprüft, die inhaltlichen Voraussetzungen werden in den jeweiligen Instituten durch die en auf den Vordrucken bescheinigt. Bitte melden Sie sich rechtzeitig mindestens 14 Tage vor der mündlichen Prüfung in der Prüfungsabteilung an! A. Zulassungsvoraussetzungen im Hauptfach Auf dem Vordruck für das Hauptfach (erhältlich in der Prüfungsabteilung bzw. im Internet) lässt sich der Kandidat von einem hauptamtlichen Mitglied der Universität in seinem (ersten) Hauptfach bescheinigen, dass er die Zwischenprüfung erfolgreich abgelegt und zusätzlich ein Hauptseminar des entsprechenden Magisterstudiengangs besucht hat, das von einem Prüfungsberechtigten des Fachs geleitet wurde. Nach der erfolgreichen Teilnahme an diesem Seminar (mit Referat oder entsprechender Arbeit) fertigt der Kandidat eine zusätzliche schriftliche Baccalaureatsarbeit an. Diese muss innerhalb einer Bearbeitungszeit von sechs Wochen geschrieben werden. Das Thema wird vom Leiter des Hauptseminars gestellt; der Kandidat kann Vorschläge unterbreiten, die - soweit möglich und vertretbar - berücksichtigt werden. Das der Abgabe wird vom Betreuer der Hausarbeit bestimmt. Diese muss bei dem Prüfer oder im Geschäftszimmer des Instituts spätestens zu dem festgelegten Termin abgegeben werden. Zu den Zulassungsvoraussetzungen gehört auch ein Kurzgutachten mit Benotung der Baccalaureats-Arbeit. B. Zulassungsvoraussetzungen in den Nebenfächern Für die beiden Nebenfächer (bzw. für das 2. Hauptfach) ist bei der Anmeldung der erfolgreiche Abschluss des Grundstudiums nachzuweisen. In Nebenfächern bzw. zweiten Hauptfächern ohne Gliederung in Grund- und Hauptstudium werden dem Grundstudium äquivalente Leistungen anerkannt.
C. Mündliche Prüfung Ist der Kandidat vom Sprecher des Fachbereichs zugelassen worden, erhält er darüber eine schriftliche Bestätigung und gleichzeitig einen Protokollbogen zugeschickt, der zur mündlichen Prüfung mitgebracht werden soll. Nach der Prüfung bringt der Kandidat diesen Bogen in einem verschlossenen Umschlag zur Prüfungsabteilung bzw. wirft ihn in den Briefkasten in der Tür der Prüfungsabteilung. Die mündliche Prüfung im Hauptfach dauert 45 Minuten. Sie soll spätestens vier Monate nach Eröffnung des Prüfungsverfahrens abgelegt werden. In den Nebenfächern finden keine mündlichen Prüfungen statt. D. Zeugnis und Urkunde Innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des Prüfungsverfahrens stellt der Fachbereich ein Zeugnis aus. Damit wird der Titel Baccalaurea Artium bzw. Baccalaureus Artium verliehen. Außerdem wird innerhalb von etwa zwei bis drei Monaten eine Urkunde ausgestellt, die das Prüfungsfach und die Gesamtnote aufweist. Stand: März 2016
Fachbereich Kulturgeschichte und Kulturkunde - Prüfungsabteilung Edmund-Siemers-Allee 1, Raum 60-20146 Hamburg Tel. +49 40 42838-9241 kultur-pruefungsamt@verw.uni-hamburg.de Sprechstunde: donnerstags 11 bis 13 Uhr und n. V. Bitte bringen Sie bei Ihrer Anmeldung zur Baccalaureatsprüfung folgende Unterlagen mit: 1. Antrag auf Zulassung zur Baccalaureatsprüfung; er soll Ihre genaue Anschrift, Telefon- und Matrikelnummer sowie Ihre Fächerkombination enthalten. Der Antrag ist formlos an die Sprecherin des Fachbereichs, Prof. Dr. Martina Seifert zu richten. 2. Bescheinigung über die bestandene Zwischenprüfung im Hauptfach 3. Bescheinigung eines Prüfungsberechtigten des Hauptfachs über die erfolgreiche Teilnahme an einem Hauptseminar (mit Referat oder entsprechender Arbeit) 4. Die benotete Baccalaureatsarbeit mit der eidesstattlichen Erklärung, dass Sie diese Arbeit selbständig verfasst haben 5. Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Grundstudiums in beiden Nebenfächern bzw. im 2. Hauptfach (Original und Kopie); in Nebenfächern bzw. zweiten Hauptfächern ohne Gliederung in Grund- und Hauptstudium Bescheinigungen über äquivalente Leistungen 6. Für das Hauptfach Historische Musikwissenschaft sind Nachweise über das Kleine Latinum erforderlich. Bringen Sie bitte entweder die originale Bescheinigung und eine nicht beglaubigte Kopie oder eine beglaubigte Kopie des Nachweises mit. 7. Studienbescheinigung (Studentenausweis reicht nicht) 8. Tabellarischer Lebenslauf mit Angabe Ihrer Staatsangehörigkeit, unterschrieben 9. Eine Erklärung darüber, ob und mit welchem Ergebnis Sie schon an einer anderen wissenschaftlichen Hochschule eine Abschlussprüfung in denselben Fächern begonnen oder absolviert haben. Diese Erklärung ist auch dann erforderlich, wenn Sie sich bisher noch nicht zu solchen Prüfungen gemeldet haben. Stand März 2016
Bescheinigung zur Anmeldung für die Baccalaureatsprüfung... Institutsstempel Hiermit bescheinige ich Frau/Herrn......, dass sie /er das Fach... als Hauptfach zur Baccalaureatsprüfung ordnungsgemäß studiert, d.h. zusätzlich zum erfolgreich absolvierten Grundstudium (bzw. Zwischenprüfung) an einem Hauptseminar aktiv teilgenommen hat (mit Referat oder entsprechender Leistung). Die evtl. erforderlichen Nachweise über Lateinkenntnisse haben vorgelegen...... Ich bin bereit, die Prüfung in diesem Fach abzunehmen......
Bescheinigung zur Anmeldung für die Baccalaureatsprüfung... Institutsstempel Hiermit bescheinige ich Frau/Herrn......, dass sie /er das Fach... als Nebenfach (2. Hauptfach) zur Baccalaureatsprüfung ordnungsgemäß studiert, d.h. die Zwischenprüfung erfolgreich abgelegt oder äquivalente Leistungen erbracht hat. Die evtl. erforderlichen Nachweise über Sprachkenntnisse haben vorgelegen......
Bescheinigung zur Anmeldung für die Baccalaureatsprüfung... Institutsstempel Hiermit bescheinige ich Frau/Herrn......, dass sie /er das Fach... als Nebenfach (2. Hauptfach) zur Baccalaureatsprüfung ordnungsgemäß studiert, d.h. die Zwischenprüfung erfolgreich abgelegt oder äquivalente Leistungen erbracht hat. Die evtl. erforderlichen Nachweise über Sprachkenntnisse haben vorgelegen......
Ich versichere an Eides Statt durch meine eigenhändige, dass ich die beiliegende Arbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe angefertigt und alle Stellen, die wörtlich oder annähernd wörtlich aus Veröffentlichungen entnommen sind, als solche kenntlich gemacht habe. Außerdem habe ich mich keiner anderen als der angegebenen Literatur bedient. Diese Versicherung bezieht sich auch auf zur Arbeit gehörige Zeichnungen, Skizzen, bildliche Darstellungen etc....