Die neue Kinder-Richtlinie

Ähnliche Dokumente
U1 bis U9 nach der neuen Kinder-Richtlinie des G-BA

Kariesprävention aus Sicht der Pädiater

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016

Paed.plus Paed.check die neuen Vorsorgen gut organisieren!

Der Gemeinsame Bundesausschuss

Beschluss. II. Dieser Beschluss tritt mit Beschlussfassung in Kraft.

Neuer Mukoviszidose-Test bietet Chance auf frühzeitige Behandlung

Neugeborenenscreening

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Zusammenfassende Dokumentation

1. In 4 Absatz 1 Buchstabe c) wird nach den Wörtern Prüfung der Durchführung des folgende Angabe eingefügt:

Beschluss. in der Fassung vom 26. April 1976

Tragende Gründe. Vom 18. Mai 2017

Information für die Eltern (Personensorgeberechtigte) zur Vorbereitung der mündlichen Aufklärung für die Reihenuntersuchung.

BAnz AT B2. Beschluss

Austauschtreffen der Netzwerkkoordinierenden Frühe Hilfen. Die Sichtweise der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte

Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Drs. Hornivius/ van der Gaag

Bundesministerium für Gesundheit. Bekanntmachung

Tragende Gründe. Vom 19. Mai 2016

Vom 16. September 2010

Die Zukunft der Prävention des Zervixkarzinoms. Dr. Bodo Kanne Teningen

Neue Online-Prüfung für Frauenärzte anhand von Ultraschallbildern aus der realen Versorgung startet

BAnz Nr. 96 (S. 2326) vom 01. Juli 2008

Vertrag. nach 73c SGB V. über die Durchführung. zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen. (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin

Elterninformation zum Pulsoxymetrie- Screening bei Neugeborenen Warum wird für Neugeborene eine Untersuchung auf schwere Herzfehler angeboten?

Stellungnahme zum Beschlussentwurf des G-BA zur Erstfassung einer Richtlinie über das Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen

Richtlinie. in der Fassung vom 24. August 1989 veröffentlicht im Bundesarbeitsblatt Nr. 10 vom 29. September 1989 in Kraft getreten am 1.

Kinder-Ophthalmologie

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Rehabilitations-Richtlinie:

Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Robert-Schimrigk-Straße 4-6, Dortmund - vertreten durch den Vorstand -

Beschluss. Wurde durch den Beschluss vom geändert.

Netzwerkkoordinierungstreffen Frühe Hilfen NRW - Sichtweise der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte. Köln, 11. Juni Dr.

Richtlinie. in der Fassung vom 18. Juni 2015 veröffentlicht im Bundesanzeiger AT B1 in Kraft getreten am 1.

Tragende Gründe. Vom 24. Juli 2014

Richtlinien. des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

Braucht es diagnostische Interventionen bei Gutachten? M.D. Zumstein

U1 bis J1: Vorsorge erspart große Sorgen Stiftung Kindergesundheit informiert über die wichtigste Präventionsmaßnahme für alle Kinder

Vertrag. über die Durchführung einer ambulanten Hautkrebs- Vorsorgeuntersuchung für Versicherte bis zur Vollendung des 35.

Darlegung potentieller Interessenkonflikte

Tragende Gründe. Vom 18. Mai 2017

Änderungsvereinbarung

Hautkrebs-Screening aus Sicht des Hausarztes

zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL): Umsetzung STIKO-Empfehlungen August 2018

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. über die stellungnahmeberechtigten Organisationen. nach 137f Absatz 2 Satz 5 SGB V

V E R E I N B A R U N G

228. Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG)

Vertrag nach 73a SGB V. über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung

Herausforderung Qualitätssicherung der Indikationsstellung

Tragende Gründe. Vom 21. August 2014

zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der DMP-Richtlinie:

Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen. Who is who?

Darlegung potentieller Interessenkonflikte

Zusammenfassende Dokumentation Ausgestaltung der Präventionsempfehlung nach 25 Absatz 1 Satz 2 und 26 Absatz 1 Satz 3 SGB V

U-Untersuchung beim Knderarzt

Der Gemeinsame Bundesausschuss. PD Dr. med. Matthias Perleth, MPH Gemeinsamer Bundesausschuss

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A

Richtlinie. (DMP-Richtlinie/DMP-RL)

AWMF-Leitlinien mit Ernährungsbezug Interessenten aus dem VDOE

Tragende Gründe. Vom 18. Februar 2016

Neugeborenen- Hörscreening Elterninformation zur Früherkennungsuntersuchung. von Hörstörungen bei Neugeborenen

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung. (Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie)

3. In 11 Absatz 2 wird nach dem Wort Beratung ein Punkt angefügt.

Beschluss. Vorbehaltlich der Prüfung durch das BMG

Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder. vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 553) 1 Zweck des Gesetzes

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Kinder-Richtlinien: Einführung eines Neugeborenen-Hörscreenings

Tragende Gründe. Vom 18. Januar 2018

Meningokokken und Pertussis:

Organisatorische Informationen des Thüringer Vorsorgezentrums für Kinder zum Neugeborenen-Hörscreening in Thüringen

Aufklärung, Einwilligung und ärztliche Beratung zum Ultraschallscreening in der Schwangerschaft

Stellungnahmeverfahren gemäß 91 Abs. 5a SGB V

Fachforum 3 Gesundheits- und Sozialberichterstattung als Gestaltungsressource

Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.v.

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 392. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A

Heilkundeübertragungsrichtlinie Modellvorhaben oder schon Realität

Vertrag. zwischen der. Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf. vertreten durch den Vorstand nachstehend KV Nordrhein genannt.

B E S C H L U S S. des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 15. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A

Klaus Rupp, Leiter FB Versorgungsmanagement, Berlin, 26. Februar 2015

Qualitätssicherung und Strukturierter Dialog aus Sicht der Fachgruppen Fachgruppe Orthopädie und Unfallchirurgie

GKV - Leistungen und Beziehungen zu Leistungserbringern

Neugeborenenscreening in Deutschland

Untersuchungs- und Behandlungstechniken für die Atmungsorgane. - Fortbildungs- und Qualitätssicherung/Erarbeitung

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

Vom 11. November 2010

Tragende Gründe. Vom 17. Dezember 2015

zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Festzuschuss- Richtlinie: Anpassung zahntechnischer Regelversorgungen

Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen

Vom 24. November Inhaltsverzeichnis. A. Tragende Gründe und Beschluss. B. Bewertungsverfahren. 1. Bewertungsgrundlagen

einer besseren Medizin

Tragende Gründe. Vom 21. Juli 2016

Krebskranke Kinder haben in Deutschland eine hohe Wahrscheinlichkeit zu überleben

BAnz AT B1. Beschluss

Transkript:

Pädiatrie à la carte 2016 Universität Witten-Herdecke Die neue Kinder-Richtlinie - was ändert sich für unsere Praxen bei der Durchführung der Regelvorsorgen? Dr. med. Burkhard Lawrenz Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Neonatologe Landesverbandsvorsitzender Westfalen-Lippe im BVKJ Sprecher im Ausschuss Prävention und Frühtherapie des BVKJ Mitglied der Leitlinien- und der Screening-Kommission der DGKJ

Interessenkonflikte Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten für den BVKJ Vortragshonorare vom BVKJ, von der BVKJ-Service GmbH, der KVWL Consult GmbH sowie von Astra Zeneca, GSK, MEDICE, MSD, Novartis, SPMSD und Wyeth Honorare für Advisory Boards und Expertenforen von Astra Zeneca, GSK, Novartis und SPMSD Kongress- und Reisekosten von Pfizer, SPMSD und Wyeth 2

Kinder-Richtlinien Richtlinien über die Früherkennung von Krankheiten bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (Screening zur sekundären Prävention) geregelt in 26 SGB V Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 26.4.1976, zuletzt geändert am 16.12.2010 3

Kinder-Untersuchungsheft des G-BA ( Gelbes Heft ) verbindlich für die Dokumentation definiert die Standards der Untersuchungen A: Erfragte Befunde B: Erhobene Befunde C: Ergänzende Angaben manchmal zu wenig konkret (z. B. Hörtest ) 4

5

Bisheriges Gelbes Heft linke Seite definiert, was Sie erfragen oder untersuchen müssen; rechte Seite: Dokumentation einzelne Entwicklungsitems werden als Screening erfragt oder untersucht z.b. U8 - erfragt: Sprechen in Ich-Form, Aussprachestörungen (z.b. Stammelfehler), Verhaltensauffälligkeiten, motorische Ungeschicklichkeit - erhoben: Gangbild, Romberg 10s, Einbeinstand 3s 6

Neue Kinder-Richtlinie Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Juni 2015 G-BA: juristische Person des öffentlichen Rechts nach 91 SGB V, gebildet von - Deutsche Krankenhausgesellschaft - GKV-Spitzenverband - KBV, KZBV - Patientenvertretung 7

Kinder-Untersuchungsheft des G-BA ( Gelbes Heft ) Überarbeitung notwendig zur Umsetzung der neuen Kinder-Richtlinie Beschlussentwurf des G-BA vom 28.1.2016: Maßnahmen der Qualitätssicherung sowie Anforderungen an die Dokumentation und Evaluation sowie Anlage 1 Untersuchungsheft für Kinder 8

Kinder-Untersuchungsheft des G-BA ( Gelbes Heft ) Schriftliche Stellungnahmen bis 26.2.2016 Mündliche Anhörung 14.4.2016 Stellungnahmeberechtigt sind ausgewählte ( einschlägige ) Fachgesellschaften der AWMF: DEGAM, DGGG, DGHWi, DGKJ, DGKJP, DGKED, DG Kinderzahnheilkunde, DGSPJ, DGZMK, GNP 9

Kinder-Untersuchungsheft des G-BA ( Gelbes Heft ) Was ändert sich? Wie ist das neue Heft aufgebaut? Was fällt weg, was kommt hinzu? 10

Kinder-Untersuchungsheft des G-BA ( Gelbes Heft ) Bisher: Vorlage des gelben Heftes wurde von vielen Stellen erbeten Datenschutzrechtliche Bedenken der Patientenvertreter im G-BA Teilnahmekarte im neuen Heft geplant Vorbemerkungen für Eltern 11

Neues Gelbes Heft : U1 1. Seite: Elterninformation 2. Seite: Anamnese 3. Seite: Untersuchung 4. und 5. Seite: Spezielle Untersuchungen (Stoffwechselscreening, Mukoviszidose-Screening, Hörscreening) 12

Screening auf Mukoviszidose (Cystische Fibrose, CF-Screening) aus Filterkarte für Stoffwechselscreening möglich extra Aufklärung und Elterneinverständnis nötig! Aufklärung muss vor Blutentnahme durch Arzt erfolgen! Sonst 2. Blutentnahme nötig (GenDG) Qualifikation zur fachgebundene genetischen Beratung nicht nötig, jeder Arzt kann aufklären (Gyn / Pädiater) Hebamme darf nicht aufklären! 13

CF-Screening: dreistufig 1. IRT (immunreaktives Trypsinogen) 2. IRT >P99, <P99.9: PAP (Pankreatitis-assoziiertes Protein) 3. PAP >P87.5: DNA-Analyse (auf 31 CFTR-Mutationen) Safety-Net : IRT >P99.9: 2. und 3. entfallen, Screening positiv! Konfirmationsdiagnostik: Chloridmessung im Schweiß 14

Kommunikationswege bei positivem CF-Screening 15

Neues Gelbes Heft : ab U2 1. Seite: Elterninformation über die jeweilige U 2. Seite: Anamnese, Untersuchung (detaillierter) 3. Seite: Beratung 4. Seite: Ergebnisse 16

U2 bis U4: Stuhlfarbe mit Farbtafel! 17

Untersuchung von U2 - U6 Inspektion des ganzen Körpers in Rücken- und Bauchlage und aufrecht gehalten (das Letztere ist zumindest bei U2 sicher schwierig!) Passive Beweglichkeit der großen Gelenke (nicht nur Hüften) Moro- und Galant-Reflex, Schreitautomatismus Klinische Frakturzeichen 18

Augenuntersuchung bei U2 + U3 Inspektion: - morphologische Auffälligkeiten (z.b. Ptosis, Leukokorie, Bulbusgrößenauffälligkeiten, Kolobom - Nystagmus Prüfung im durchfallenden Licht: - Transilluminationsauffälligkeiten bei Trübung der brechenden Medien = Brückner-Test aus 10-30cm! 19

Brückner-Test Unverzichtbar bei U2 zur Katarakt-Detektion! (nur aus 10-30cm, einzige diagnost. Methode, OP bis 8. Woche nötig) Bei allen anderen Kinder-Früherkennungsuntersuchungen so lange, bis zuverlässige monokulare Sehtests und Stereotests möglich sind (meist ab U7a) Sensitivität + Spezifität 80-90% 20

Brückner-Test Der Raum muss nur abgedunkelt werden, nicht vollständig verdunkelt! Man braucht ein lichtstarkes Ophthalmoskop Die Untersuchung beginnt aus der dunkelsten Ecke des Raums in 3 bis 4m Entfernung vom Kind Man lenkt die Aufmerksamkeit des Kindes auf sich, lässt es aber nicht genau das Ophthalmoskop fixieren (z.b. Teddy in der anderen Hand) 21

Brückner-Test Normalbefund Katarakt rechts (0,5m) Starke Hyperopie links (4m) 22

Kernbotschaften zur primären Prävention Eigentlich für Paed.Plus gedacht Kurze einfache Botschaften zu jeder U von U2 bis J2 knappe Erläuterungen gemeinsam mit dem Netzwerk Junge Familie und dem Ausschuss Jugendmedizin erarbeitet 23

24

Neues Gelbes Heft : ab U3 Orientierende Beurteilung der Entwicklung (bis U9) - neue Grenzsteine Beobachtung der Interaktion (bis U6) - wenig differenziert zwischen U3 bis U6, daher teils unsinnige Anforderungen 25

Hüftsonographie bei U3 Dokumentation soll unverändert bleiben Also bleibt die Untersuchung auf Instabilität des Hüftgelenks mittels Ortolani obwohl diese wegen des Risikos der Hüftkopfnekrose inzwischen als obsolet gilt! 26

27

Beratung ab U4: zur Förderung von Muttersprache und Gebärdensprache! Beratung ab U5: Sucht (der Eltern?) Verweis zum Zahnarzt (nur bei Auffälligkeiten?) 28

Untersuchung ab U7 Inspektion des ganzen Körpers in Rücken- und Bauchlage im Sitzen, von hinten und von den Seiten Passive Beweglichkeit der großen Gelenke 29

Neu ab U7a: Frage nach Stottern - aber keine Evidenz für Sinn früher Therapie! Obligater Verweis zur zahnärztlichen Vorsorge-U - sinnvoll! Untersuchung auf Kieferanomalien - aber kaum Therapiemöglichkeiten in diesem Alter! 30

Augenuntersuchung bei U7a: obsolete Tests Stereo-Test: Titmus, TNO (nur Lang hat ausreichende Sensitivität) Sehtest: Sheridan-Gardiner (Kinderbilder, sollen nicht mehr verwendet werden) 31

Hörtest nur bei U8! Bei U9 weggefallen! Keine Otoskopie vorgesehen von U4 bis U9! 32

U8 + U9 Keine Urinuntersuchung mehr vorgesehen (Proteinurie und Mikrohämaturie als frühe Zeichen chronischer Nierenkrankheiten) Keine RR-Messung (trotz steigender Prävalenz von arterieller Hypertension auch im Kindesalter) 33

Adipositasprävention bei U9 Zur vorausschauenden Beratung vorgesehen Aber: keine Konzepte mit gesichertem Erfolg verfügbar! Dennoch in unseren Kernbotschaften addressiert 34

35

Elterninfo bei U9 (Schlussabsatz): Nächste Vorsorge: J1 U10 und U11 ignoriert! 36

37

Noch Fragen? 38 38