Praktikum STV-Instruktor & STV-Trainer 1-3

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Version 1 12. Dezember 2013 Reglement Praktikum STV-Instruktor & STV-Trainer 1-3 Autoren: Rolf Niederhäuser, Ausbildungschef Kunstturnen Männer Ferenc Donat, Ausbildungschef Kunstturnen Frauen Alessandra Ballaro, Ausbildungschefin Rhythmische Gymnastik Robert Ducroux, Ausbildungschef Trampolin

Inhaltsverzeichnis: 1. PRAKTIKUM STV-INSTRUKTOR/ STV-INSTRUKTORIN... 2 1.1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 2 1.2 ORGANISATION... 2 1.3 PRAKTIKUMSBERICHT... 3 1.4 NICHTBESTEHEN DES PRAKTIKUMS, REKURSE, REKURSKOMMISSION... 4 2. PRAKTIKUM STV-TRAINER 1... 5 2.1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 5 2.2 ORGANISATION... 5 2.3 PAKTIKUMSBERICHT... 6 2.4 NICHTBESTEHEN DES PRAKTIKUMS, REKURSE, REKURSKOMMISSION... 7 3. PRAKTIKUM STV-TRAINER/STV-TRAINERIN 2... 8 3.1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 8 3.2 ORGANISATION... 8 3.3 PRAKTIKUMSBERICHT... 9 3.4 NICHTBESTEHEN DES PRAKTIKUMS, REKURSE, REKURSKOMMISSION... 10 4. PRAKTIKUM STV-TRAINER 3 / STV-TRAINERIN 3... 11 4.1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 11 4.2 ORGANISATION... 11 4.3 PRAKTIKUMSBERICHT... 12 4.4 NICHTBESTEHEN DES PRAKTIKUMS, REKURSE, REKURSKOMMISSION... 13 Seite 1

1. PRAKTIKUM STV-INSTRUKTOR/ STV-INSTRUKTORIN 1.1 Allgemeine Bestimmungen 1.1.1 Gültigkeit Das vorliegende Dokument regelt das Praktikum von Instruktoren und Instruktorinnen der Sportarten Kunstturnen, Rhythmische Gymnastik und Trampolin. 1.1.2 Zweck Es beinhaltet die Bedingungen der Teilnahme an einem Praktikum für STV- Instruktoren/Instruktorinnen sowie dessen Durchführung. 1.1.3 Ziel des Praktikums Das Praktikum, sowie der in dessen Rahmen verfasste Bericht sind zwingende Bestandteile zur Anerkennung der Weiterbildung des STV-Instruktors/der STV-Instruktorin. Der Kandidat/die Kandidatin ist in der Lage, das Gelernte in allen Bereichen der Leistungsentwicklung praktisch anzuwenden und umzusetzen. Die pädagogischen Methoden und Lerntechniken kann er/sie in die eigene Sportart integrieren. 1.1.4 Trainingsgruppe Der Kandidat/die Kandidatin arbeitet mit Athleten/Athletinnen, deren Leistungsniveau den technischen Anforderungen der Ausbildung zum STV-Instruktor / zur STV-Instruktorin entspricht. 1.2 Organisation 1.2.1 Verantwortlichkeiten Der Ausbildungschef vergewissert sich gemeinsam mit dem Chef des Zentrums, dass die Ziele und Inhalte dem Ausbildungsniveau entsprechen. Der Kandidat/die Kandidatin ist selbst verantwortlich für die Abwicklung seines / ihres Praktikums; er/sie spricht sich mit den Verantwortlichen des Regionalzentrums ab. 1.2.1.1 Kandidat/-in Der Kandidat/die Kandidatin stellt folgendes sicher: - die Machbarkeit des Praktikums - die Organisation seiner/ihrer Anwesenheit im Regionalzentrum - die Festlegung der Daten seiner/ihrer Interventionen - die Verfolgung der Ziele des Zentrums Der Kandidat/die Kandidatin verfasst nach Abschluss des Praktikums einen schriftlichen Bericht. 1.2.1.2 Verantwortlicher des Zentrums Der Verantwortliche des Zentrums : - legt gemeinsam mit dem Kandidaten/der Kandidatin die Praktikumsziele fest - definiert die verschiedenen Lerntechniken - beobachtet den Kandidaten/die Kandidatin während dem Training - gibt regelmässig «feedbacks» und zieht mündlich Bilanz Seite 2

- informiert den Ausbildungschef über den Verlauf des Praktikums - füllt den Beurteilungsbogen des Kandidaten/der Kandidatin aus und leitet ihn dem Ausbildungschef weiter. (Siehe Anhang ) 1.2.2 Dauer Das Praktikum dauert 6 Tage (mindestens 24 Stunden); es besteht die Möglichkeit, diese 6 Tage aufzuteilen. Als ein Tag gilt eine Trainingsdauer von mindestens 4 Stunden. 1.2.3 Ort Das Praktikum wird in einem der bestehenden Regionalzentren der gewählten Sportart, oder anlässlich von Zusammenzügen und Trainingslagern des Verbandes, der UEG oder der FIG absolviert. 1.3 Praktikumsbericht Der Kandidat/die Kandidatin verfasst einen Bericht in einer der drei offiziellen Sprachen. Er wird dem Ausbildungschef und dem Verantwortlichen des Zentrums innerhalb eines Monats nach Praktikumsende abgegeben. Der Bericht wird gemäss den allgemeinen Bestimmungen zum Praktikumsbericht verfasst. Dieser Bericht kann von der Kommission bei der Schlussbeurteilung zur Unterstützung beigezogen werden. 1.3.1 Allgemeine Bestimmungen zum Praktikumsbericht 1.3.1.1 Inhalt Der Praktikumsbericht wird in Form einer schriftlichen Arbeit abgegeben. Er muss folgende Elemente beinhalten: 1. Name des Kandidaten/der Kandidatin 2. Namen des/der Verantwortlichen 3. Titel des Praktikums 4. Erwartungen des Kandidaten/der Kandidatin 5. Beschreibung der Praktikumsziele 6. Beschreibung des Ablaufes des Praktikums a) Umgebung b) Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen des Zentrums c) Arbeit mit der Trainingsgruppe d) Technische, didaktische und pädagogische Mittel e) Umsetzung der erlernten Techniken im eigenen Lehralltag f) Vergleich zwischen Erwartungen und Resultat - Bilanz 1.3.1.2 Redaktion Die schriftliche Arbeit muss folgende Elemente in dieser Reihenfolge beinhalten: - Titelseite - Zusammenfassung - Inhaltsverzeichnis - Hauptteil Seite 3

Titelseite Die Titelseite muss folgendes beinhalten: - Vollständiger Titel - Art der Arbeit (Praktikumsbericht) - Beauftragende Institution (Schweizerischer Turnverband) - Vorname und Name des Autors - Ort und Datum der Fertigstellung der Arbeit Zusammenfassung Die Zusammenfassung des Berichts umfasst höchstens eine Seite. Sie beinhaltet die wichtigsten Aspekte sowie die Schlussfolgerungen. Sie kann ebenfalls als Anhang beigefügt werden. Inhaltsverzeichnis Das Inhaltsverzeichnis zeigt die Struktur des Berichts. Es wird empfohlen, für die Gliederung ein numerisches System zu wählen. Der Text wird unterteilt in Kapitel, Abschnitte und Unterabschnitte, mit Angabe der Seitenzahl. 1. (Kapitel) 1.1 (Abschnitt) 1.1.1 (Unterabschnitt) 1.1.2 Hauptteil Im Hauptteil muss ein klarer roter Faden erkennbar sein. Folgendes Vorgehen wird empfohlen: - Einleitung - Ziele - Beschreibung des Inhaltes des Praktikums - Beschreibung der Trainingsgruppe (Alter, Niveau, Kategorie, Geschlecht, usw.) - Beschreibung der angewandten technischen, der didaktischen und der pädagogischen Mittel - Schlussfolgerung - Bilanz 1.4 Nichtbestehen des Praktikums, Rekurse, Rekurskommission Entscheide bezüglich eines Nichtbestehens des Praktikums oder weitere im Zusammenhang mit dem Praktikum gefällte Entscheide können mit einem Rekurs angefochten werden. Die Beurteilung von Rekursen wird einer Rekurskommission übertragen. Diese wird aus dem/der Ausbildungschef/-in, dem/der Praktikumsbegleiter/-in und einer unabhängigen, qualifizierten Person gebildet. Die Rekurskommission entscheidet abschliessend über einen Rekurs. Sie hat den Entscheid schriftlich zu begründen. Der Rekurs ist schriftlich mit entsprechender Begründung innerhalb von 30 Tagen ab Bekanntgabe des Resultats bei dem/der Ausbildungschef/-in einzureichen. Nach Ablauf der Frist wird nicht mehr auf einen Rekurs eingegangen. Seite 4

2. PRAKTIKUM STV-TRAINER 1 2.1 Allgemeine Bestimmungen 2.1.1 Gültigkeit Das vorliegende Dokument regelt das Praktikum von STV-Trainer 1/STV-Trainerinnen 1 der Sportarten Kunstturnen, Rhythmische Gymnastik und Trampolin. 2.1.2 Zweck Es beinhaltet die Bedingungen der Teilnahme an einem Praktikum für STV-Trainer 1 / STV- Trainerinnen 1, sowie dessen Durchführung. 2.1.3 Praktikumsziel Das Praktikum selbst, sowie der in dessen Rahmen verfasste Bericht sind zwingende Bestandteile zur Anerkennung der Weiterbildung des STV-Trainers 1 / der STV-Trainerin 1. Der Kandidat/die Kandidatin ist in der Lage, das Gelernte in allen Bereichen der Leistungsentwicklung praktisch anzuwenden und umzusetzen. Die pädagogischen Methoden und Lerntechniken kann er/sie in die eigene Sportart integrieren. 2.1.4 Trainingsgruppe Der Kandidat/die Kandidatin arbeitet mit Athleten/Athletinnen, deren Leistungsniveau den technischen Anforderungen der Ausbildung zum STV-Trainer 1 / zur STV-Trainerin 1 entspricht. 2.2 Organisation 2.2.1 Verantwortlichkeiten Der Ausbildungschef vergewissert sich gemeinsam mit dem Chef des Zentrums, dass die Ziele und Inhalte dem Ausbildungsniveau entsprechen. Der Kandidat/die Kandidatin ist selbst verantwortlich für die Abwicklung seines / ihres Praktikums; er/sie spricht sich mit den Verantwortlichen des Regionalzentrums ab. 2.2.1.1 Kandidat / -in Der Kandidat/die Kandidatin stellt folgendes sicher: - die Machbarkeit des Praktikums - die Organisation seiner/ihrer Anwesenheit im Regionalzentrum - die Festlegung der Daten seiner/ihrer Interventionen - die Verfolgung der Ziele des Zentrums Der Kandidat/die Kandidatin verfasst nach Abschluss des Praktikums einen schriftlichen Bericht. 2.2.1.2 Verantwortlicher des Zentrums Der Verantwortliche des Zentrums : - legt gemeinsam mit dem Kandidaten/der Kandidatin die Praktikumsziele fest - definiert die verschiedenen Lerntechniken - beobachtet den Kandidaten/die Kandidatin während dem Training - gibt regelmässig «feedbacks» und zieht mündlich Bilanz - informiert den Ausbildungschef über den Verlauf des Praktikums Seite 5

- füllt den Beurteilungsbogen des Kandidaten/der Kandidatin aus und leitet ihn dem Ausbildungschef weiter. (Siehe Anhang ) 2.2.2 Dauer Das Praktikum dauert 6 Tage (mindestens 30 Stunden) ; es besteht die Möglichkeit, diese 6 Tage aufzuteilen. Als ein Tag gilt eine Trainingsdauer von mindestens 5 Stunden. 2.2.3 Ort Das Praktikum wird in einem der bestehenden Regionalzentren der gewählten Sportart, oder anlässlich von Zusammenzügen und Trainingslagern des Verbandes, der UEG oder der FIG absolviert. 2.3 Paktikumsbericht Der Kandidat/die Kandidatin verfasst einen Bericht in einer der drei offiziellen Sprachen. Er wird dem Ausbildungschef und dem Verantwortlichen des Zentrums innerhalb eines Monats nach Praktikumsende abgegeben. Der Bericht wird gemäss den allgemeinen Bestimmungen zum Praktikumsbericht verfasst. Dieser Bericht kann von der Kommission bei der Schlussbeurteilung zur Unterstützung beigezogen werden. 2.3.1 Allgemeine Bestimmungen zum Praktikumsbericht 2.3.1.1 Inhalt Der Praktikumsbericht wird in Form einer schriftlichen Arbeit abgegeben. Er muss folgende Elemente beinhalten: 1. Name des Kandidaten/der Kandidatin 2. Namen des/der Verantwortlichen 3. Titel des Praktikums 4. Erwartungen des Kandidaten/der Kandidatin 5. Beschreibung der Praktikumsziele 6. Beschreibung des Ablaufes des Praktikums a) Umgebung b) Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen des Zentrums c) Arbeit mit der Trainingsgruppe d) Technische, didaktische und pädagogische Mittel e) Umsetzung der erlernten Techniken im eigenen Lehralltag f) Vergleich zwischen Erwartungen und Resultat - Bilanz 2.3.1.2 Redaktion Die schriftliche Arbeit muss folgende Elemente in dieser Reihenfolge beinhalten: - Titelseite - Zusammenfassung - Inhaltsverzeichnis - Hauptteil Seite 6

Titelseite Die Titelseite muss folgendes beinhalten: - Vollständiger Titel - Art der Arbeit (Praktikumsbericht) - Beauftragende Institution (Schweizerischer Turnverband) - Vorname und Name des Autors - Ort und Datum der Fertigstellung der Arbeit Zusammenfassung Die Zusammenfassung des Berichts umfasst höchstens eine Seite. Sie beinhaltet die wichtigsten Aspekte sowie die Schlussfolgerungen. Sie kann ebenfalls als Anhang beigefügt werden. Inhaltsverzeichnis Das Inhaltsverzeichnis zeigt die Struktur des Berichts. Es wird empfohlen, für die Gliederung ein numerisches System zu wählen. Der Text wird unterteilt in Kapitel, Abschnitte und Unterabschnitte, mit Angabe der Seitenzahl. 1. (Kapitel) 1.1 (Abschnitt) 1.1.1 (Unterabschnitt) 1.1.2 Hauptteil Im Hauptteil muss ein klarer roter Faden erkennbar sein. Folgendes Vorgehen wird empfohlen : - Einleitung - Ziele - Beschreibung des Inhaltes des Praktikums - Beschreibung der Trainingsgruppe (Alter, Niveau, Kategorie, Geschlecht, usw.) - Beschreibung der angewandten technischen, der didaktischen und der pädagogischen Mittel - Schlussfolgerung - Bilanz 2.4 Nichtbestehen des Praktikums, Rekurse, Rekurskommission Entscheide bezüglich eines Nichtbestehens des Praktikums oder weitere im Zusammenhang mit dem Praktikum gefällte Entscheide können mit einem Rekurs angefochten werden. Die Beurteilung von Rekursen wird einer Rekurskommission übertragen. Diese wird aus dem/der Ausbildungschef/-in, dem/der Praktikumsbegleiter/-in und einer unabhängigen, qualifizierten Person gebildet. Die Rekurskommission entscheidet abschliessend über einen Rekurs. Sie hat den Entscheid schriftlich zu begründen. Der Rekurs ist schriftlich mit entsprechender Begründung innerhalb von 30 Tagen ab Bekanntgabe des Resultats bei dem/der Ausbildungschef/-in einzureichen. Nach Ablauf der Frist wird nicht mehr auf einen Rekurs eingegangen. Seite 7

3. PRAKTIKUM STV-TRAINER/STV-TRAINERIN 2 3.1 Allgemeine Bestimmungen 3.1.1 Gültigkeit Das vorliegende Dokument regelt das Praktikum von STV-Trainer 2/STV-Trainerinnen 2 der Sportarten Kunstturnen, Rhythmische Gymnastik und Trampolin. 3.1.2 Zweck Es beinhaltet die Bedingungen der Teilnahme an einem Praktikum für STV-Trainer 2 / STV- Trainerinnen 2, sowie dessen Durchführung. 3.1.3 Praktikumsziel Das Praktikum selbst, sowie der in dessen Rahmen verfasste Bericht sind zwingende Bestandteile zur Anerkennung der Weiterbildung des STV-Trainers 2 / der STV-Trainerin 2. Der Kandidat/die Kandidatin ist in der Lage, das Gelernte in allen Bereichen der Leistungsentwicklung praktisch anzuwenden und umzusetzen. Die pädagogischen Methoden und Lerntechniken kann er/sie in die eigene Sportart integrieren. 3.1.4 Trainingsgruppe Der Kandidat/die Kandidatin arbeitet mit Athleten/Athletinnen, deren Leistungsniveau den technischen Anforderungen der Ausbildung zum STV-Trainer 2 / zur STV-Trainerin 2 entspricht. 3.2 Organisation 3.2.1 Verantwortlichkeiten Der Ausbildungschef vergewissert sich gemeinsam mit dem Chef des Zentrums, dass die Ziele und Inhalte dem Ausbildungsniveau entsprechen. Der Kandidat/die Kandidatin ist selbst verantwortlich für die Abwicklung seines / ihres Praktikums; er/sie spricht sich mit den Verantwortlichen des Regionalzentrums ab. 3.2.1.1 Kandidat / -in Der Kandidat/die Kandidatin stellt folgendes sicher: - die Machbarkeit des Praktikums - die Organisation seiner/ihrer Anwesenheit im Regionalzentrum - die Festlegung der Daten seiner/ihrer Interventionen - die Verfolgung der Ziele des Zentrums Der Kandidat/die Kandidatin verfasst nach Abschluss des Praktikums einen schriftlichen Bericht. 3.2.1.2 Verantwortlicher des Zentrums Der Verantwortliche des Zentrums: - legt gemeinsam mit dem Kandidaten/der Kandidatin die Praktikumsziele fest - definiert die verschiedenen Lerntechniken - beobachtet den Kandidaten/die Kandidatin während dem Training - gibt regelmässig «feedbacks» und zieht mündlich Bilanz - informiert den Ausbildungschef über den Verlauf des Praktikums Seite 8

- füllt den Beurteilungsbogen des Kandidaten/der Kandidatin aus und leitet ihn dem Ausbildungschef weiter. (Siehe Anhang ) 3.2.2 Dauer Das Praktikum dauert 30 Tage (mindestens 150 Stunden) ; es besteht die Möglichkeit, diese 30 Tage aufzuteilen. Als ein Tag gilt eine Trainingsdauer von mindestens 5 Stunden. 3.2.3 Ort Das Praktikum wird in einem der bestehenden Regionalzentren der gewählten Sportart, oder anlässlich von Zusammenzügen und Trainingslagern des Verbandes, der UEG oder der FIG absolviert. 3.3 Praktikumsbericht Der Kandidat/die Kandidatin verfasst einen Bericht in einer der drei offiziellen Sprachen. Er wird dem Ausbildungschef und dem Verantwortlichen des Zentrums innerhalb eines Monats nach Praktikumsende abgegeben. Der Bericht wird gemäss den allgemeinen Bestimmungen zum Praktikumsbericht verfasst. Dieser Bericht kann von der Kommission bei der Schlussbeurteilung zur Unterstützung beigezogen werden. 3.3.1 Dispositions générales du rapport de stage pratique 3.3.1.1 Inhalt Der Praktikumsbericht wird in Form einer schriftlichen Arbeit abgegeben. Er muss folgende Elemente beinhalten: 1. Name des Kandidaten/der Kandidatin 2. Namen des/der Verantwortlichen 3. Titel des Praktikums 4. Erwartungen des Kandidaten/der Kandidatin 5. Beschreibung der Praktikumsziele 6. Beschreibung des Ablaufes des Praktikums a) Umgebung b) Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen des Zentrums c) Arbeit mit der Trainingsgruppe d) Technische, didaktische und pädagogische Mittel e) Umsetzung der erlernten Techniken im eigenen Lehralltag f) Vergleich zwischen Erwartungen und Resultat - Bilanz 3.3.1.2 Redaktion Die schriftliche Arbeit muss folgende Elemente in dieser Reihenfolge beinhalten: - Titelseite - Zusammenfassung - Inhaltsverzeichnis - Hauptteil Seite 9

Titelseite Die Titelseite muss folgendes beinhalten : - Vollständiger Titel - Art der Arbeit (Praktikumsbericht) - Beauftragende Institution (Schweizerischer Turnverband) - Vorname und Name des Autors - Ort und Datum der Fertigstellung der Arbeit Zusammenfassung Die Zusammenfassung des Berichts umfasst höchstens eine Seite. Sie beinhaltet die wichtigsten Aspekte sowie die Schlussfolgerungen. Sie kann ebenfalls als Anhang beigefügt werden. Inhaltsverzeichnis Das Inhaltsverzeichnis zeigt die Struktur des Berichts. Es wird empfohlen, für die Gliederung ein numerisches System zu wählen. Der Text wird unterteilt in Kapitel, Abschnitte und Unterabschnitte, mit Angabe der Seitenzahl. 1. (Kapitel) 1.1 (Abschnitt) 1.1.1 (Unterabschnitt) 1.1.2 Hauptteil Im Hauptteil muss ein klarer roter Faden erkennbar sein. Folgendes Vorgehen wird empfohlen : - Einleitung - Ziele - Beschreibung des Inhaltes des Praktikums - Beschreibung der Trainingsgruppe (Alter, Niveau, Kategorie, Geschlecht, usw.) - Beschreibung der angewandten technischen, der didaktischen und der pädagogischen Mittel - Schlussfolgerung - Bilanz 3.4 Nichtbestehen des Praktikums, Rekurse, Rekurskommission Entscheide bezüglich eines Nichtbestehens des Praktikums oder weitere im Zusammenhang mit dem Praktikum gefällte Entscheide können mit einem Rekurs angefochten werden. Die Beurteilung von Rekursen wird einer Rekurskommission übertragen. Diese wird aus dem/der Ausbildungschef/-in, dem/der Praktikumsbegleiter/-in und einer unabhängigen, qualifizierten Person gebildet. Die Rekurskommission entscheidet abschliessend über einen Rekurs. Sie hat den Entscheid schriftlich zu begründen. Der Rekurs ist schriftlich mit entsprechender Begründung innerhalb von 30 Tagen ab Bekanntgabe des Resultats bei dem/der Ausbildungschef/-in einzureichen. Nach Ablauf der Frist wird nicht mehr auf einen Rekurs eingegangen. Seite 10

4. PRAKTIKUM STV-TRAINER 3 / STV-TRAINERIN 3 4.1 Allgemeine Bestimmungen 4.1.1 Gültigkeit Das vorliegende Dokument regelt das Praktikum von STV-Trainer 3/STV-Trainerinnen 3 der Sportarten Kunstturnen, Rhythmische Gymnastik und Trampolin. 4.1.2 Zweck Es beinhaltet die Bedingungen der Teilnahme an einem Praktikum für STV-Trainer 3 / STV- Trainerinnen 3, sowie dessen Durchführung. 4.1.3 Praktikumsziel Das Praktikum selbst, sowie der in dessen Rahmen verfasste Bericht sind zwingende Bestandteile zur Anerkennung der Weiterbildung des STV-Trainers 3 / der STV-Trainerin 3. Der Kandidat/die Kandidatin ist in der Lage, das Gelernte in allen Bereichen der Leistungsentwicklung praktisch anzuwenden und umzusetzen. Die pädagogischen Methoden und Lerntechniken kann er/sie in die eigene Sportart integrieren. 4.1.4 Trainingsgruppe Der Kandidat/die Kandidatin arbeitet mit Athleten/Athletinnen, deren Leistungsniveau den technischen Anforderungen der Ausbildung zum STV-Trainer 3 / zur STV-Trainerin 3 entspricht. 4.2 Organisation 4.2.1 Verantwortlichkeiten Der Ausbildungschef vergewissert sich gemeinsam mit dem Chef des Zentrums, dass die Ziele und Inhalte dem Ausbildungsniveau entsprechen. Der Kandidat/die Kandidatin ist selbst verantwortlich für die Abwicklung seines / ihres Praktikums; er/sie spricht sich mit den Verantwortlichen des Regionalzentrums ab. 4.2.1.1 Kandidat / -in Der Kandidat/die Kandidatin stellt folgendes sicher: - die Machbarkeit des Praktikums - die Organisation seiner/ihrer Anwesenheit im Regionalzentrum - die Festlegung der Daten seiner/ihrer Interventionen - die Verfolgung der Ziele des Zentrums Der Kandidat/die Kandidatin verfasst nach Abschluss des Praktikums einen schriftlichen Bericht. 4.2.1.2 Verantwortlicher des Zentrums Der Verantwortliche des Zentrums : - legt gemeinsam mit dem Kandidaten/der Kandidatin die Praktikumsziele fest - definiert die verschiedenen Lerntechniken - beobachtet den Kandidaten/die Kandidatin während dem Training - gibt regelmässig «feedbacks» und zieht mündlich Bilanz - informiert den Ausbildungschef über den Verlauf des Praktikums Seite 11

- füllt den Beurteilungsbogen des Kandidaten/der Kandidatin aus und leitet ihn dem Ausbildungschef weiter. (Siehe Anhang ) 4.2.2 Dauer Das Praktikum dauert 10 Tage (mindestens 50 Stunden) ; es besteht die Möglichkeit, diese 10 Tage aufzuteilen. Als ein Tag gilt eine Trainingsdauer von mindestens 5 Stunden. 4.2.3 Ort Das Praktikum wird in einem der bestehenden Regionalzentren der gewählten Sportart, oder anlässlich von Zusammenzügen und Trainingslagern des Verbandes, der UEG oder der FIG absolviert. 4.3 Praktikumsbericht Der Kandidat/die Kandidatin verfasst einen Bericht in einer der drei offiziellen Sprachen. Er wird dem Ausbildungschef und dem Verantwortlichen des Zentrums innerhalb eines Monats nach Praktikumsende abgegeben. Der Bericht wird gemäss den allgemeinen Bestimmungen zum Praktikumsbericht verfasst. Dieser Bericht kann von der Kommission bei der Schlussbeurteilung zur Unterstützung beigezogen werden. 4.3.1 Allgemeine Bestimmungen zum Praktikumsbericht 4.3.1.1 Inhalt Der Praktikumsbericht wird in Form einer schriftlichen Arbeit abgegeben. Er muss folgende Elemente beinhalten : 1. Name des Kandidaten/der Kandidatin 2. Namen des/der Verantwortlichen 3. Titel des Praktikums 4. Erwartungen des Kandidaten/der Kandidatin 5. Beschreibung der Praktikumsziele 6. Beschreibung des Ablaufes des Praktikums a) Umgebung b) Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen des Zentrums c) Arbeit mit der Trainingsgruppe d) Technische, didaktische und pädagogische Mittel e) Umsetzung der erlernten Techniken im eigenen Lehralltag f) Vergleich zwischen Erwartungen und Resultat - Bilanz 4.3.1.2 Redaktion Die schriftliche Arbeit muss folgende Elemente in dieser Reihenfolge beinhalten: - Titelseite - Zusammenfassung - Inhaltsverzeichnis - Hauptteil Seite 12

Titelseite Die Titelseite muss folgendes beinhalten: - Vollständiger Titel - Art der Arbeit (Praktikumsbericht) - Beauftragende Institution (Schweizerischer Turnverband) - Vorname und Name des Autors - Ort und Datum der Fertigstellung der Arbeit Zusammenfassung Die Zusammenfassung des Berichts umfasst höchstens eine Seite. Sie beinhaltet die wichtigsten Aspekte sowie die Schlussfolgerungen. Sie kann ebenfalls als Anhang beigefügt werden. Inhaltsverzeichnis Das Inhaltsverzeichnis zeigt die Struktur des Berichts. Es wird empfohlen, für die Gliederung ein numerisches System zu wählen. Der Text wird unterteilt in Kapitel, Abschnitte und Unterabschnitte, mit Angabe der Seitenzahl. 1. (Kapitel) 1.1 (Abschnitt) 1.1.1 (Unterabschnitt) 1.1.2 Hauptteil Im Hauptteil muss ein klarer roter Faden erkennbar sein. Folgendes Vorgehen wird empfohlen : - Einleitung - Ziele - Beschreibung des Inhaltes des Praktikums - Beschreibung der Trainingsgruppe (Alter, Niveau, Kategorie, Geschlecht, usw.) - Beschreibung der angewandten technischen, der didaktischen und der pädagogischen Mittel - Schlussfolgerung - Bilanz 4.4 Nichtbestehen des Praktikums, Rekurse, Rekurskommission Entscheide bezüglich eines Nichtbestehens des Praktikums oder weitere im Zusammenhang mit dem Praktikum gefällte Entscheide können mit einem Rekurs angefochten werden. Die Beurteilung von Rekursen wird einer Rekurskommission übertragen. Diese wird aus dem/der Ausbildungschef/-in, dem/der Praktikumsbegleiter/-in und einer unabhängigen, qualifizierten Person gebildet. Die Rekurskommission entscheidet abschliessend über einen Rekurs. Sie hat den Entscheid schriftlich zu begründen. Der Rekurs ist schriftlich mit entsprechender Begründung innerhalb von 30 Tagen ab Bekanntgabe des Resultats bei dem/der Ausbildungschef/-in einzureichen. Nach Ablauf der Frist wird nicht mehr auf einen Rekurs eingegangen. Seite 13