Kfz-Versicherung Stand 01.04.2009 Änderungen zum Stand 01.09.2008... 2 Wichtige Hinweise für die Antragsaufnahme... 3 Annahmerichtlinien... 4 Produktbeschreibung... 5 Zusatzleistungen Details... 7 Schutzbriefleistungen...7 Verkehrs-Rechtsschutz...7 Fahrer-Unfallversicherung...8 Schadenservice Easy Drive...9 Möglichkeiten der SF-Einstufung... 10 HINWEIS: Diese Beschreibung soll Ihnen einen Überblick über unser Produkt bieten und ist daher vereinfacht dargestellt. Maßgebend ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen.
Änderungen zum Stand 01.09.2008 Wichtige Hinweise zur Antragsaufnahme II.: Abweichende Halterschaften entfällt III. : Berichtigung des Verweises 47 FZV statt 70 Abs. 1 StVZO Seite 3 Produktbeschreibung Zugangsvoraussetzung VN = Halter entfällt Seite 5 Zusatzleistungen NEU: Verkehrs-Rechtsschutz Ergänzung der Zuschläge für die Zusatzleistungen Seite 6, 7 Schadenservice Easy Drive NEU: 5 Jahre Garantie auf die Reparatur (bisher 3 Jahre) Seite 9 Produktbeschreibung01042009.doc Seite 2
Wichtige Hinweise für die Antragsaufnahme I. Beitragsermittlung Der Beitrag für Versicherungsverträge richtet sich in der Kraftfahrtversicherung nach gefahrerheblichen Umständen. Bitte beachten Sie bei der Antragsaufnahme daher auf die korrekte und vollständige Angabe der tarifierungsrelevanten Umstände, wobei wir Sie zusätzlich bitten, auch die nur als statistisch gekennzeichneten Felder auszufüllen. II. Richtlinien zur Übernahme von Fahrzeugversicherungen 1. Anfragepflichtige Risiken: siehe Annahmerichtlinien 2. Die Höchstentschädigungsgrenze beträgt für Pkw 70.000 EUR. III. Zuschlagsberechnung für bestimmte Risiken 1. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung wird für Fahrzeuge, für die eine Ausnahmegenehmigung gemäß 47 FZV wegen Abweichens von einzelnen Zulassungsvorschriften (z.b. Überschreiten der zulässigen Abmessungen oder Änderungen von Bremsvorrichtungen) erteilt wurde und wegen des erhöhten Risikos eine besondere Bescheinigung des Versicherers verlangt wird, ein Zuschlag erhoben. 2. In der Fahrzeugversicherung wird für Fahrzeuge von überdurchschnittlichem Wert oder mit Spezialkarosserien ein Zuschlag erhoben. Die Höhe des Zuschlags wird von der vertragsverwaltenden Stelle bestimmt. IV. Annahmerichtlinien Bitte beachten Sie stets unsere nachstehenden Annahmerichtlinien! Bei Anfragen zur Risikoübernahme setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung! Produktbeschreibung01042009.doc Seite 3
Annahmerichtlinien Stand 01.09.2008 Risiken Anfragepflicht (bei der vertragsverwaltenden Stelle) bzw. Zeichnungsverbot A. Im Internet nicht genannte Risiken... nicht versicherbar B. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung: 1. Verträge von VN mit erhöhtem subjektiven Risiko - Verträge, die vom Vorversicherer gekündigt oder zur Umdeckung freigegeben wurden... Mindestdeckungssummen - Verträge mit negativer Bonitätsauskunft... Mindestdeckungssummen - Verträge, die aufgrund angefallener Schäden in eine Schaden-/Malusklasse einzustufen wären... Mindestdeckungssummen - Risiken von ehemals bei uns versicherten Personen, deren Vertrag von uns gekündigt oder angefochten oder zu denen der Rücktritt erklärt wurde... Zeichnungsverbot 2. Ausfuhrkennzeichen... 3. Ausländische Kennzeichen... 4. Verträge von Nato-Angehörigen... Anfragepflicht C. Fahrzeugversicherung Im Rahmen des AuslPflversG Mindestdeckungssummen Im Rahmen des AuslPflversG Mindestdeckungssummen - Fahrzeug, die nicht bei der Hannoverschen Direkt kraftfahrzeughaftpflichtversichert sind/werden... Zeichnungsverbot - Fahrzeuge, die in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nur zu den Mindestdeckungssummen gezeichnet werden... Zeichnungsverbot - Fahrzeuge, zu denen der Vertrag vom Vorversicherer gekündigt oder zur Umdeckung freigegeben wurde Zeichnungsverbot - Verträge mit negativer Bonitätsauskunft... Zeichnungsverbot - Fahrzeuge der Hersteller FSM (9206-303), FSO (9202-alle), Dacia (8201-alle, 8202-alle, 8203-alle), GAZ (9301-alle), Kamaz, Moskwitsch (9310-alle), Tatra... Zeichnungsverbot - Pkw mit einem aktuellen Wert (Zeitwert) über 70.000 EUR... Zeichnungsverbot - Pkw in der Fahrzeugvollversicherung ab Typklasse 33 Zeichnungsverbot - Pkw in der Fahrzeugteilversicherung ab Typklasse 30 Zeichnungsverbot - nachträglich, nicht vom Hersteller oder Importeur getunte Fahrzeuge... Zeichnungsverbot - Exoten, Eigenfabrikate, Repliken sowie Pkw, die nicht im Typklassenverzeichnis aufgeführt sind... Zeichnungsverbot - Fahrzeuge, die in der Fahrzeugvollversicherung älter als 5 Jahre sind (keine Einschränkung bei Erstbesitz oder Zulassung auf VN innerhalb von 18 Monaten)... Zeichnungsverbot - Fahrzeuge, die in der Fahrzeugteilversicherung älter als 9 Jahre sind (keine Einschränkung bei Erstbesitz oder Zulassung auf VN innerhalb von 18 Monaten)... D. Fahrer-Unfallversicherung Zeichnungsverbot - VN, die im Kalenderjahr des Vertragsbeginns das 23. Lebensjahr nicht vollenden... Zeichnungsverbot Diese Richtlinien sind unbedingt einzuhalten! Verstoß gegen vorstehende Annahmerichtlinien Verträge, die unter Missachtung vorstehender Grundsätze zustande kommen, werden von der Hannoverschen Direkt unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften bei jeder sich bietenden Gelegenheit gekündigt. Produktbeschreibung01042009.doc Seite 4
Produktbeschreibung Zugangsvoraussetzungen Kfz-Haftpflichtversicherung Teil- oder Vollkaskoversicherung (optional) Der Tarif gilt: für überwiegend privat genutzte Pkw von Privatpersonen, Selbstständigen oder Freiberuflern mit einem max. Wert von 70.000 EUR mit einem max. Alter von 5 Jahren (für die Vollkasko) bzw. 9 Jahren (für die Teilkasko). Keine Einschränkung besteht, wenn sich der Pkw im Erstbesitz befindet oder innerhalb von 18 Monaten nach Erstzulassung auf den Versicherungsnehmer zugelassen wurde. mit einer max. Typklasse von 32 in der Vollkasko und 29 in der Teilkasko. Voraussetzung für den Abschluss ist außerdem dass der Vorvertrag nicht durch den Versicherer gekündigt wurde die Teilnahme am Lastschriftverfahren. In der Kfz-Haftpflichtversicherung werden folgende Versicherungssummen angeboten: 50 Mio. EUR pauschal (max. 12 Mio. EUR je geschädigte Person) 100 Mio. EUR pauschal (max. 12 Mio. EUR je geschädigte Person) gesetzliche Mindestversicherungssummen Im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht auch Versicherungsschutz für die Nutzung von Mietwagen im europäischen Ausland ( Mallorca-Police ) und für Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz (Kfz-Umweltschadensversicherung). Bei Abschluss einer Teilkaskoversicherung besteht Versicherungsschutz für: Schäden durch Brand oder Explosion Schäden durch Entwendung, Diebstahl, Raub, Unterschlagung und unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung Schäden durch Lawinen und Muren Schäden durch Zusammenstoß mit Tieren aller Art Glasbruchschäden Schäden durch Tierbiss inklusive Folgeschäden bis 2.000 EUR (Ausnahme: Schäden im Fahrzeuginnenraum) Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss Die Vollkaskoversicherung beinhaltet zunächst einmal die Leistungen der Teilkasko. Darüber hinaus aber leistet sie auch bei: Schäden am eigenen Fahrzeug bei Unfall mut- und böswillige Beschädigung durch fremde Personen (Vandalismus). Für die Kaskoversicherung gelten folgende Besonderheiten: Eingeschränkter Geltungsbereich: Kein Versicherungsschutz besteht in Russland, Weißrussland, der Urkraine und im asiatischen Teil der Türkei Neuwertentschädigung für Pkw innerhalb der ersten 6 Monate nach Erstzulassung bei Erstbesitz Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit Verzicht auf Abzug "neu für alt" bei Lackierung Sonderausstattungen sind beitragsfrei mitversichert Schadenrückkaufsmöglichkeit auch in der Vollkaskoversicherung Produktbeschreibung01042009.doc Seite 5
HUU H Kfz-Versicherung Stand 01.04.2009 Produktbeschreibung Selbstbeteiligungs(SB)- Varianten in der Kasko VK-SB (inkl. TK-SB) TK-SB 300 EUR (150 EUR) 150 EUR 500 EUR (150 EUR) 300 EUR 500 EUR (500 EUR) 500 EUR 1000 EUR (1000 EUR) 1000 EUR Schadenservice Easy Drive (optional) Bei Vertragsabschluss kann der Versicherungsnehmer wählen, ob er im Kaskoschadenfall die Reparatur in einer Partnerwerkstatt der Hannoverschen Direkt (HUSchadenservice H U Easy DriveUH) oder in einer von ihm frei gewählten Werkstatt durchführen lassen will. Entscheidet der Versicherungsnehmer sich für den Schadenservice Easy Drive reduziert sich der Kaskobeitrag um 15%. Details Optionale Produktergänzungen Der Versicherungsschutz kann ergänzt werden um die Zusatzleistungen: HSchutzbriefleistungen Die Schutzbriefleistungen erbringen auf Fahrten oder Reisen mit dem versicherten Pkw vielfältige Hilfe im In- und Ausland. Details Verkehrs-Rechtsschutz Details HHFahrer-Unfallversicherung Über die Fahrer-Unfallversicherung erhält der Fahrer auch bei selbstbzw. teilverschuldeten Unfällen, unbekanntem Schädiger oder bei Unfällen durch höhere Gewalt Entschädigungsleistungen für Personenschäden bis max. 12 Mio., sofern diese nicht durch andere Stellen übernommen werden (Subsidiärdeckung). Die Fahrer- Unfallversicherung kann von Versicherungsnehmern abgeschlossen werden, die mindestens 23 Jahre alt sind. Details Zuschlag: 9,98 EUR 34,99 EUR 8% auf den KH- Beitrag Produktbeschreibung01042009.doc Seite 6
Zusatzleistungen Details Schutzbriefleistungen Die Schutzbriefleistungen der Hannoverschen Direkt erbringen auf Fahrten oder Reisen im In- und Ausland die vielfältige Hilfe eines modernen Schutzbriefes: Pannen- und Unfallhilfe Abtransport/Bergung Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall Weiter-/Rückfahrt bei Fahrzeugausfall Übernachtung bei Fahrzeugausfall Mietfahrzeug bei Fahrzeugausfall Ersatzteilversand Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall Verzollung/Verschrottung Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall Vermittlung ärztlicher Betreuung Kosten für Krankenbesuch Arzneimittelversand Krankenrücktransport Rückholung von Kindern Ersatz von Reisedokumenten Ersatz von Zahlungsmitteln Kostenerstattung bei Reiseabbruch Reiserückrufservice Hilfe im Todesfall Hilfe bei Strafverfolgung im Ausland Hilfeleistung in besonderen Notfällen Telefonkosten Die Schutzbriefleistungen sind für 9,98 EUR zusätzlich zu einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung abschließbar. Verkehrs-Rechtsschutz Der Verkehrs-Rechtsschutz rundet den Versicherungsschutz perfekt ab. Der Kunde erhält für das versicherte Fahrzeug die komplette marktübliche Verkehrs-Rechtsschutzversicherung mit unbegrenzter Deckungssumme und ohne Selbstbeteiligung (Ausnahme: bei Ordnungswidrigkeiten gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR). Für ihn, seinen Lebenspartner und die minderjährigen Kinder besteht auch Rechtsschutz als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln sowie als Eigentümer, Halter oder Fahrer von Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Leichtkrafträdern. Der Verkehrs-Rechtsschutz ist für 34,99 EUR zusätzlich zu einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung abschließbar. Produktbeschreibung01042009.doc Seite 7
Fahrer-Unfallversicherung Mitfahrer können bei Unfällen ihre Schadenersatzansprüche an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters stellen, egal ob der Fahrer den Unfall verschuldet hat oder nicht. Einer bleibt mit seinem persönlichen Schaden nach einem Unfall allerdings nach wie vor auf der Strecke: der Fahrer. Sofern er selbst den Schaden verursacht hat oder kein Schädiger feststellbar ist, kann er nicht mit einer Entschädigung rechnen. Im letzten Fall bekommt er allenfalls eingeschränkte Leistungen aus der Verkehrsopferhilfe. Mit der Fahrer-Unfallversicherung kann diese Versicherungslücke sinnvoll und preiswert geschlossen werden. Voraussetzung für den Abschluss ist, dass der Versicherungsnehmer im Kalenderjahr des Vertragsbeginns mindestens 23 Jahre alt ist/wird. Was ist versichert? Wer ist versichert? Was leistet die Fahrer-Unfall? Wann leistet die Fahrer- Unfall UUnichtU? Was kostet die Fahrer-Unfall? Teilt die Fahrer-Unfall das Schicksal des Kfz- Vertrags? Über die Fahrer-Unfallversicherung sind Personenschäden, die dem Fahrer durch einen Unfall im Zusammenhang mit dem Führen des versicherten Fahrzeugs entstehen, versichert. Der Fahrer erhält auch bei selbst- bzw. teilverschuldeten Unfällen oder bei unbekanntem Schädiger Entschädigungsleistungen für Personenschäden, sofern diese nicht durch andere Stellen übernommen werden (Subsidiärdeckung). Leistungen gibt es auch dann, wenn es an einem Eigenverschulden des Fahrers ganz fehlt oder wenn höhere Gewalt gegeben ist. Die Fahrer-Unfallversicherung ist an das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 50 Mio. pauschal bei der Hannoverschen Direkt gekoppelt. Jeder berechtigte Fahrer des versicherten Fahrzeugs ist versichert. Die Leistungen der Fahrer-Unfallversicherung orientieren sich an denen der Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Fahrer erhält Entschädigungsleistungen für Personenschäden bis max. 12 Mio.. Hierzu gehören z.b. Verdienstausfall Schmerzensgeld Leistungen für sonstige Folgeschäden (z.b. behindertengerechte Umbaumaßnahmen, Haushaltshilfe) Leistungen an Hinterbliebene (z.b. Witwen-/Waisenrente). Kein Anspruch auf Entschädigung aus der Fahrer-Unfallversicherung besteht: wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde der Schaden durch einen Unfall beim Ein- und Aussteigen sowie beim Be- und Entladen entstanden ist wenn zum Unfallzeitpunkt der Sicherheitsgurt nicht angelegt war, es sei denn, es handelt sich um eine erlaubte Ausnahme wenn und soweit dem Fahrer aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen Ansprüche wegen des Unfalls gegen Dritte zustehen (z. B. Sozialversicherungsträger, Arbeitgeber, privater Krankenversicherer). Dies gilt auch für Ansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung. Für die Fahrer-Unfallversicherung wird ein Zuschlag von 8% auf den Haftpflichtbeitrag berechnet. Ja. Die Fahrer-Unfallversicherung ist aufgrund ihrer inhaltlichen Nähe an das Bestehen der Kfz- Haftpflichtversicherung gekoppelt und auch beitragsmäßig von ihr abhängig. Entschädigungsleistungen aus der Fahrer-Unfallversicherung führen nicht zu einer Rückstufung des Kfz- Haftpflichtvertrags. Produktbeschreibung01042009.doc Seite 8
Schadenservice Easy Drive Bei einem Kaskoschaden in Deutschland sichert Easy Drive die Mobilität des Kunden und garantiert eine hochwertige Reparatur des versicherten Pkw in einer Partnerwerkstatt der Hannoverschen Direkt. Sicherung der Mobilität Mit Easy Drive bleibt der Versicherungsnehmer mobil. Nach einem Kaskoschaden wird sofort ein kostenloser Leihwagen zur Verfügung gestellt. Das beschädigte Fahrzeug wird abgeholt und nach Beendigung der Reparatur wieder zurückgebracht. kostenloser Leihwagen Hol- und Bringservice Erstklassiger Service und garantierte Qualität Unser Werkstattnetz umfasst ausschließlich Werkstätten mit höchsten Qualitäts- und Service-Standards. Auf die Reparatur geben wir eine Garantie von 5 Jahren - dabei wird eine eventuell noch geltende Herstellergarantie übernommen. Nach der Reparatur bekommt der Kunde sein Fahrzeug komplett gereinigt zurück. hochwertige Reparatur unter Verwendung von Originalersatzteilen Fahrzeugreinigung (innen und außen) 5 Jahre Garantie auf die Reparatur Beitragsersparnis Durch die Organisation der Schadenregulierung über unser Werkstattnetz ergeben sich für uns Kostenvorteile. Diese geben wir durch einen Beitragsnachlass von 15% in der Voll- oder Teilkaskoversicherung weiter, wenn sich der Kunde bei Vertragsabschluss für Easy Drive entscheidet. 15% Nachlass auf den Kaskobeitrag Hinweise Hat sich der Kunde bei Vertragsabschluss für Easy Drive entschieden und lässt er seinen Pkw im Schadenfall in einer von ihm frei gewählten Werkstatt reparieren, wird bei der Regulierung generell eine um 300 EUR erhöhte Selbstbeteiligung zugrunde gelegt. Gleiches gilt bei einer gewünschten Abrechnung auf Basis eines Kostenvoranschlages einer vom Kunden frei gewählten Werkstatt. Der Easy Drive Mobilitäts-Service gilt nicht für reine Glasbruchschäden. Bei der Behebung von Glasbruchschäden kooperieren wir mit speziellen Partnerunternehmen. Produktbeschreibung01042009.doc Seite 9
Möglichkeiten der SF-Einstufung Ersteinstufung Voraussetzung Einstufung in Erstmalige Versicherung eines Pkw auf den eigenen Namen. Klasse 0 Zweitwagenregelung Auf den Versicherungsnehmer ist bereits ein Pkw zugelassen, der mindestens in SF 1/2 eingestuft ist. SF ½ Übernahme eines Schadenverlaufs Übernahme des Schadenverlaufs von der Vorversicherung Rabattübertragung von einem ausgeschiedenen auf einen verbleibenden Pkw von einem zuerst versicherten auf einen neu hinzukommenden Pkw Nicht möglich sind folgende SF-Einstufungen: SF-Einstufung nach Führerscheinregelung SF-Übertragung von einer anderen Person Übernahme von Sondereinstufungen des Vorversicherers Produktbeschreibung01042009.doc Seite 10