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PSD GiroDirekt 0,00. Zusendung monatlich. Zusendung jedes weiteren Kontoauszuges auf Verlange des Kunden

Entgeltinformation. EinGlossarderhierverwendetenBegrifeistkostenfreierhältlich.

Transkript:

Zeit fürs Wesentliche. EDEKABANK.de Auszug aus dem Preisund Leistungsverzeichnis Preise für zahlungsverkehrsrelevante Positionen (Kapitel 3 und 4 unseres Preisverzeichnisses) Stand 02.08.2017

Inhalt 3 Privatkonto 4 3.1 Kontoführung 4 3.2 Kontoauszug 4 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 4 4.2 Lastschriftverkehr 5 4.3 Barein- und -auszahlungen 5 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 6 4.5 sverkehr 7 4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 10 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 10 4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 11 3

3 Privatkonto 4.1.6 Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten gem. EU-Geldtransferverordnung 3.1 Kontoführung Produkt EDEKA-Konto 1, EDEKA-Wertpapierverrechnungs konto (zzgl. Porto für Kontoauszüge) EDEKA-Juniorenkonto (inkl. Porto für Kontoauszüge) EDEKA-Privatkonto (zzgl. Porto für Kontoauszüge) EDEKA-Basiskonto (zzgl. Porto für Kontoauszüge) 3,00 EUR Die VERORDNUNG (EU) 2015/847 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Bank bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers gegebenenfalls angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um der gesetzlichen Vorgabe zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Bank Zahlungsdaten prüfen, Nachfragen anderer Zahlungsdienstleister zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. 4.2 Lastschriftverkehr 3.2 Kontoauszug Kontoauszug durch den Kontoauszugdrucker oder den elektronischen Kontoauszug 2 Postversand (Portoerstattung) 0,70 EUR 4.2.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.2 SEPA-Basis-Lastschrift 4.2.2.1 Entgelte Erstellung eines Kontoauszugsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 3 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) je Seite manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) je Seite Erstellung eines Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 3 1 Lastschrifteinlösung EDEKA-Juniorenkonto EDEKA-Konto/EDEKA-Basiskonto, EDEKA-Wertpapierverrechnungskonto EDEKA-Privatkonto- und Geschäftskonten (einschl. EDEKA-Zwischenkredit) 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung Alle im Kapitel 4 dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses angegebenen Preise gelten jeweils für im Auftrag oder im Interesse des Kunden ausgeführte Transaktionen. Alle im Kapitel 4 dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses angegebenen Preise für Dienstleistungen im Privatkontenbereich sind umsatzsteuerfrei. Alle im Kapitel 4 dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses angegebenen Preise für Dienstleistungen im Geschäftskontenbereich sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 4.1.1 Name und Anschrift der Bank 4 4.2.3 SEPA-Firmen-Lastschrift (nur für Firmenkonten) 4.2.3.1 Entgelte Lastschrifteinlösung Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung Edekabank AG New-York-Ring 6 22297 Hamburg Privatkunden Fon 040 311 711-200 Fax 040 311 711-7235 E-Mail privatkunden @ edekabank. de Selbstständige Einzelhändler Fon 040 311 711-100 Fax 040 311 711-7145 E-Mail firmenkunden@edekabank.de BIC: EDEKDEHHXXX BLZ 200 907 00 Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online-Banking zu nutzen. 4.1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde 4 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn 4.1.3 Eintragung im Handelsregister 4 Amtsgericht Hamburg, Reg.-Nr. 66, HRB 43371 4.1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 4.1.5 Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme Sonnabende 24. und 31. Dezember 4.3 Barein- und -auszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer EDEKA-girocard nicht möglich mit unserer EDEKA-Mastercard nicht möglich 2,00 % vom Umsatz, mind. Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit EDEKA-girocard am Schalter am Geldautomaten bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz nicht möglich bei Sparda-Banken nicht möglich bei inländischen KI und KI in der EU 5 und den EWR-Staaten 6, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: Verfügungen im girocard-system nicht möglich unentgeltlich Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro nicht möglich unentgeltlich bei inländischen KI und KI in der EU 5 und den EWR-Staaten 6, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro nicht möglich 1,00 % vom Umsatz, mind. bei KI in der EU 5 und den EWR-Staaten 6 in Fremdwährung nicht möglich 1,00 % vom Umsatz, mind. bei KI außerhalb EU 5 und den EWR-Staaten 6 nicht möglich 1,00 % vom Umsatz, mind. mit unserer EDEKA-Mastercard am Schalter am Geldautomaten im Inland und Ausland nicht möglich 2,00 % vom Umsatz, mind. (zzgl. 1,00 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 7 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU 5 und der EWR-Staaten 6 ) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 4 5

Barein- und -auszahlungen an eigene Kunden in den Geschäftsstellen der ReiseBank 4.4.3.3 EDEKA-Mastercard Basic Auszahlungen von EURO-Bargeld in den Geschäftsstellen der ReiseBank 0,15 % vom Umsatz, mind. 1 Einzahlungen von EURO-Bargeld in den Geschäftsstellen der ReiseBank 7,50 EUR je angefangene 5.000,00 EUR für Inhaber des EDEKA-Juniorenkontos Mindestbestellmenge 1.000,00 EUR für Inhaber sonstiger Karten 20,00 EUR Höchstbestellmenge 25.000,00 EUR 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.4.1 Debit-Karten 4.4.1.1 EDEKA-girocard für Inhaber und Bevollmächtigte des EDEKA-Juniorenkontos für Inhaber und Bevollmächtigte des EDEKA-Kontos für Inhaber und Bevollmächtigte sonstiger Konten Auslandseinsatz 9 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land 1,00 % vom Umsatz außerhalb der EU 10 und der EWR-Staaten 11 mind. 1,00/max. 4,00 4.4.4 Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) max. ein Geschäftstag Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR-Währung als Euro max. vier Geschäftstage Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5 sverkehr 4.5.1 en innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 13 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 14 4.5.1.1 sauftrag 4.5.1.1.1 Annahmefrist(en) für en 4.4.2 Geldkarte Aufladen/Entladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard-ServiceNetz an Ladeterminals anderer KI Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. beleghafte en bis 11.00 Uhr beleglose en bis 14.00 Uhr an Geschäftstagen der Bank Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.2 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der sbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: 4.4.3 Kreditkarte en in Euro 4.4.3.1 EDEKA-Mastercard Classic Belegloser sauftrag 15 max. ein Geschäftstag für Inhaber des EDEKA-Kontos (Kartenausgabe vor dem 01.10.2011) für Inhaber des EDEKA-Kontos (Kartenausgabe ab 01.10.2011) für Inhaber sonstiger Konten Beleghafter sauftrag en in anderen EWR-Währungen Belegloser sauftrag 15 Beleghafter sauftrag max. zwei Geschäftstage max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Zusatzkarte Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. Auslandseinsatz 9 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 10 und der EWR-Staaten 11 Sonstige Serviceleistungen Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 12 Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden 12 Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 12 1,00 % vom Umsatz 4.5.1.1.3 Entgelte für die Ausführung von en 4.5.1.1.3.1 in der Kontowährung Bei einer, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: mit IBAN in Euro innerhalb der Bank 4.4.3.2 EDEKA-Mastercard Gold smodalitäten 2 je vom Girokonto Zusatzkarte 2 beleghafte elektronische übermittelte * per bei formloser Erteilung je per Zahlschein als telegrafische zusätzlich 0,60 EUR bei EDEKA-Basiskonto bei EDEKA-Konto und EDEKA-Juniorenkonto ** bei EDEKA-Basiskonto/ EDEKA-Privatkontound Geschäftskonten (einschließlich EDEKA-Zwischenkredit) ** bei EDEKA-Basiskonto/ EDEKA-Privatkontound Geschäftskonten 6 7

mit IBAN *** in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister 4.5.1.2 Entgelte bei sgutschriften smodalitäten Bei einem seingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: je vom Girokonto sgutschrift aus sbetrag beleghafte elektronische übermittelte * per bei formloser Erteilung je per Zahlschein als telegrafische zusätzlich Inlandsüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet in Euro innerhalb der Bank EDEKA-Konto/EDEKA-Basiskonto, EDEKA-Juniorenkonto 0,60 EUR bei EDEKA-Basiskonto bei EDEKA-Konto und EDEKA-Juniorenkonto ** bei EDEKA-Basiskonto/ EDEKA-Privatkontound Geschäftskonten EDEKA-Privatkonto- und sonstige Konten (einschl. EDEKA-Zwischenkredit) in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister EDEKA-Konto/EDEKA-Basiskonto, EDEKA-Juniorenkonto EDEKA-Privatkonto- und sonstige Konten (einschl. EDEKA-Zwischenkredit) 4.5.2 en innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 16) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 17 ) sowie en in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 18 ) 4.5.1.1.3.2 in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 0 Zahler trägt alle Entgelte 1 4.5.2.1 saufträge 4.5.2.1.1 Ausführungsfristen en werden baldmöglichst bewirkt. 4.5.2.1.2 Entgelte für die Ausführung von en Entgeltpflichtiger Bei einer kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: Höhe der Entgelte Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 0 Zahler trägt alle Entgelte 1 smodalitäten Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte 2 je vom Girokonto Hinweis: beleghafte elektronische übermittelte * per bei formloser Erteilung je per Zahlschein als telegrafische zusätzlich Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom sbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom sbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 2 der ssumme, mind. 20,00 EUR Höhe der Entgelte 4.5.2.13 Sonstige Entgelte * per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** EDEKA-Konto, EDEKA-Juniorenkonto *** Bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro in andere EWR-Staaten ist bis zum 31. Januar 2016 zur Angabe der IBAN zusätzlich die Angabe des BIC erforderlich. 4.5.1.1.4 Sonstige Entgelte Bearbeitung eines swiderrufs nach Zugang des sauftrags Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines sauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von en mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines sauftrags Einrichtung für Inhaber des EDEKA-Juniorenkontos (auf Wunsch des Kunden) Einrichtung für Inhaber sonstiger Konten (auf Wunsch des Kunden) Änderung für Inhaber des EDEKA-Juniorenkontos (auf Wunsch des Kunden) Änderung für Inhaber sonstiger Konten (auf Wunsch des Kunden) Einrichtung/Änderung per Terminal/Internet (auf Wunsch des Kunden) Rückruf * (auf Wunsch des Kunden) 1,50 EUR 4.5.2.2 sgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 0 Zahler trägt alle Entgelte 1 Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte 2 * Spätestens 2 Tage vor Ausführung; SB-Kunde kann über Internet- oder HBCI-Funktionen bis 24 h am Kalendertag vor der Fälligkeit den ändern oder löschen. Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom sbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom sbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte 8 9

4.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrech nung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um 12.00 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14 Uhr ver öf fent licht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Be nach richtigung des Kunden wirksam. 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrages für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (http://www.bvr.de/service/kundenbeschwerdestelle). Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbank-BVR, Schellingstr. 4, 10785 Berlin, Fax: 030 2021-1908, E-Mail: kundenbeschwerdestelle@bvr.de zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 48 des Zahlungsgesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes), besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit. 4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 4.8.1 Online-Banking: Standard Zugriffsweg im HBCI-Smart TANoptic-Verfahren, Kartenleserbereitstellung HBCI-Smart TANoptic-Verfahren, Kartenlesegerät-Zweitausstattung HBCI-m TAN-Verfahren, SMS-Versand HBCI-Diskette/Datei mit Versand Ini-Brief HBCI-Chipkarte * mit Erstellung und Versand * Die maximale Kartenlaufzeit beträgt 4 Jahre 4.8.2 Software VR-Networld Überlassung Softwarelizenz Softwarepflege und Updates 4.8.3 MultiCash MultiCash@Sign Token für MultiCash Mobile 4.8.4 Weitere Dienstleistungen Stundensatz für nach Zeitaufwand abzurechnende Sonderleistungen (im Auftrag des Kunden ausgeführt, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank dazu besteht) je nach Aufwand pro Stunde Vorzeitige Vertragsauflösung EDEKA-VL-Sparplan Online-Kontowechselservice Kontowechselhilfe 1 3 20,00 EUR 50,00 EUR 3 4.9 Zinssatz EDEKA-Sparkonto EDEKA-Sparkonto (mit gesetzlicher Kündigungsfrist) 0,00 % 1 Voraussetzung: Regelmäßiger Gehalts- oder Renteneingang. 2 Rechnungsabschlüsse werden erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist. 3 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 4 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 5 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 6 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 7 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 8 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Gegenbeweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden verursacht wurde. 9 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 10 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 11 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 12 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 13 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 14 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 15 per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). 16 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 17 Z.B. US-Dollar. 18 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). 10 11

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