real.life Kompetenter Umgang mit Medien Das vorliegende Material ist nur für den privaten Gebrauch bereitgestellt. 06.11.2012 1

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Transkript:

real.life Kompetenter Umgang mit Medien Das vorliegende Material ist nur für den privaten Gebrauch bereitgestellt. 06.11.2012 1

Entdecken Stress Faszination Anerkennung Flow- Erlebnis Flucht vor Problemen Kommunikation Wettkampf Langeweile

Flow-Effekt: Gute Spiele (oder Filme) halten den Spieler im Flow, zwischen zu leicht und zu schwer diese Tatsache begünstigt die hohe Spielzeit. Fast alle Computerspiele folgen diesem Mechanismus, ebenso wie Filme, Bücher oder Radiosendungen.

Gemeinsame Spiel- Erfahrungen USK Alternativen Regeln und Zeiten

TIPP: Wenn alle Freund/innen WhatsApp nutzen (fragen Sie bei den anderen Eltern nach), sollten Sie Ihrem Kind das auch erlauben. TIPP: Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind, nur solche Inhalte zu verschicken, die jeder lesen oder sehen darf. Allzu Privates sollte über WhatsApp nicht veröffentlicht werden. TIPP: Schärfen Sie Ihrem Kind ein, keine Inhalte zu veröffentlichen, die von jemand anderem nachteilig verwendet werden könnten (z.b. Nacktfotos das beginnt manchmal bereits mit 12 Jahren). Besprechen Sie auch, dass das Verunglimpfen von anderen kein Kavaliersdelikt ist und schwerwiegende Folgen haben kann. Glauben Sie Ihrem Kind, wenn es sagt, dass es das nicht war. Das kann durchaus sein! TIPP: Motivieren Sie Ihr Kind dazu, mit Ihnen zu reden, wenn komische Dinge passieren. Drohen Sie nicht mit Verboten, sondern fangen Sie Ihr Kind in problematischen Situationen auf und suchen Sie gemeinsam nach Lösungen.

Goldene Regeln im Umgang mit Medien (Zusammenfassung angelehnt an schau-hin.info) Smartphone? Aber nicht zu früh! Ein Handy dürfen Kinder dieser Altersgruppe durchaus besitzen. Die allgemeine pädagogische Empfehlung lautet: ab ca. 9 Jahren. Ein Smartphone empfiehlt sich erst dann, wenn Sie sicher sind, dass Ihr Kind die Gefahren des Internets kennt und weiß, wie es sich schützt. Diese Reife erreichen Kinder ungefähr im Alter von 12 Jahren. Achten Sie auf Kostenfallen Nicht nur bei Laufzeitverträgen, sondern auch bei Handys mit Prepaid-Karte ist es wichtig, dass Sie mit Ihrem Kind über die Kosten für Gespräche und Kurznachrichten (SMS und MMS) sprechen. Vorsicht bei Zusatzdiensten, Klingeltönen, Apps und Spielen fürs Handy! Diese Angebote sind häufig kostspielig. Informieren Sie sich am besten gemeinsam mit Ihrem Kind über kostenlose Angebote und welche Sicherheitseinstellungen im Gerät und beim Anbieter Kosten vermeiden helfe. Die Anbieter informieren Sie gerne über ggf. vorhandene Angebote für Kinder. Schützen Sie persönliche Daten Besprechen Sie mit Ihrem Kind, dass ein Smartphone eine Fülle von Daten speichert; ein Großteil davon bezieht sich auf die persönliche Privatsphäre, die man nur mit echten Freunden teilt. Machen Sie Ihrem Kind klar, dass es seine persönlichen Daten immer schützt, indem es vertraulich mit den eigenen und den Daten anderer umgeht. Nachrichten, Texte, Fotos oder Filme dürfen nicht ohne Zustimmung an andere weitergegeben oder ins Netz gestellt werden. Wählen sie einen kindgerechten Tarif Ein Laufzeitvertrag mit monatlicher Kostenbegrenzung oder ein spezieller Vertrag für Kinder und Jugendliche ist bei vielen Anbietern erhältlich. Besprechen Sie mit Ihrem Kind welche Kosten bei welcher Nutzung entstehen und erklären Sie Zusammenhänge verständlich.

Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Kosten Für die Kosten, die sich aus einem Mobilfunkvertrag ergeben, ist stets rechtlich derjenige verantwortlich, der den Vertrag unterzeichnet hat. Dies sind in der Regel die Eltern. Diese sind dann in der Folge auch für die Zahlung der Rechnung verantwortlich. Dennoch: Beteiligen Sie Ihr Kind an den Handykosten, sowohl bei der Anschaffung des Gerätes als auch für die regelmäßige Nutzung (Prepaidkarte oder monatliche Laufzeitkosten). So lernt es nicht nur sein Handy/Smartphone zu schätzen sondern auch verantwortungsvoll damit umzugehen und es sinnvoll einzusetzen. Ein Einnahmen- und Ausgabenplan hilft Ihrem Kind, die Kosten im Blick zu halten. Wie gefährlich ist die Strahlung eines Handys? Es gibt bislang keine wissenschaftlichen Studien, die eine gesundheitsschädigende Wirkung von elektromagnetischen Feldern eindeutig nachweisen. Wenn Sie sicher gehen möchten: Bei der Auswahl eines Handys können Sie auf den sogenannten SAR-Wert des Handys achten, dieser sollte möglichst gering sein. Praktisch schützen Sie sich und Ihr Kind vor Strahlungseinflüssen, in dem Sie das Handy erst nach aufgebauter Verbindung ans Ohr halten. Empfehlenswert sind Headsets: Sie haben einen separaten Kopfhörer und sorgen für Abstand zwischen Kopf und Antenne. Auch wichtig: ein hochwertiger Kopfhörer, der das Gehör schützt. Achten Sie auf Sicherheit! Helfen Sie Ihrem Kind dabei, die Inhalte, seines Handys zu schützen. PIN-Nummer, Passwort und Datenverschlüsselung erschweren unerwünschte Zugriffe auf Daten auch im Falle eines Diebstahls. Das Ausschalten des Ortungsdienstes bei Smartphones verhindert, dass z.b. Apps den Standort des Gerätes ermitteln können. Für Surfanfänger eignet sich die Browser-App "Meine Startseite", die mobile Geräte in einen kindgerechten und sicheren Surfmodus schaltet. Prüfen Sie auch bei Apps VOR dem Herunterladen, welche Daten Ihr Kind von sich angeben muss und installieren Sie eine Jugenschutzsoftware. Mehr Informationen finden Sie in den Sicherheitseinstellungen oder fragen Sie direkt beim Hersteller/ Anbieter.

Gehen Sie mit gutem Beispiel voran! Dreht sich bei Ihrem Kind nur noch alles ums Handy/Smartphone, führen Sie handyfreie Tage ein und suchen Sie mit Ihrem Kind nach Alternativen. Welche Bildschirmzeiten sind angemessen? Kinder brauchen auch klare Regeln bei der Mediennutzung. Wir empfehlen folgende Richtwerte bis 5 Jahre: bis eine halbe Stunde am Tag 6-9 Jahre: bis zu einer Stunde am Tag ab 10 Jahre: rd. 9 Stunden pro Woche Als eine andere Orientierung gilt ein Limit der Medienzeit von 10 Minuten pro Lebensjahr am Tag oder 1 Stunde pro Lebensjahr in der Woche. Für Kinder ab 10 Jahren bietet sich das Wochenkontingent an, das sich Kinder ähnlich wie beim Taschengeld zunehmend selbstständig einteilen können. Die EU-Initiative klicksafe z. B. nennt zur Orientierung folgende Zeitangaben: 4 6 Jahre ca. 20 30 Minuten am Tag in Begleitung der Eltern 7 10 Jahre ca. 45 Minuten am Tag 11 13 Jahre ca. 60 Minuten am Tag Was ist zuviel Mediennutzung? Ab wann Eltern die Mediennutzung ihres Kindes als bedenklich einstufen, ist bei jedem Kind individuell verschieden. Dabei zählen neben der Häufigkeit der Nutzung auch die Motivation dahinter z.b. Langeweile vertreiben, im Kontakt mit Freunden sein oder aktuelle Ereignisse mitbekommen. Hinweise darauf, dass die Mediennutzung zu viel wird, sind die Vernachlässigung von Schulpflichten, der Rückzug von anderen Aktivitäten und Interessen oder aus Freundschaften sowie starke Launenhaftigkeit oder Gereiztheit.

Vermitteln Sie Benimm-Regeln für das Handy Im Schulunterricht gilt ganz klar: Das Handy ausschalten oder auf lautlos stellen und wegpacken. Zudem ist an einigen Schulen das Benutzen von Handys ganz verboten, auch in den Pausen und auf dem Schulhof. Dies sollte vorab geklärt sein. Darüber hinaus können Sie mit Ihrem Kind auch für Autofahrten, Familienfeiern, gemeinsame Essensrunden oder Unternehmungen, selbst für ein ganz normales Alltagsgespräch Handyfreie Zeiten vereinbaren. In öffentlichen Verkehrsmitteln kann laute Musik, aber auch das Telefonieren, Mitmenschen stören. Leiten Sie Ihr Kind dazu an, mit seinem Mobiltelefon im Zusammensein mit anderen rücksichtsvoll zu sein. Gehen Sie auf jeden Fall mit gutem Beispiel voran. Wählen sie kindgerechte Apps Informieren Sie sich, welche Apps für Ihr Kind geeignet sind. Auf die Alterseinstufungen der Appstores sollten Sie sich nicht einfach verlassen, sondern die App lieber selbst beurteilen. Achtung: Das Herunterladen im Appstore ist immer Elternsache, da Kinder hier leicht mit ungeeigneten Inhalten konfrontiert werden können. Prüfen Sie gemeinsam mit dem Nachwuchs Apps zur Kommunikation und zum Datenaustausch; für Eltern und Kinder ist es wichtig, die Entscheidung über die Weitergabe von Daten im Blick zu halten.

WhatsApp und Sicherheit o keine Garantie, dass Text-Nachrichten und Bilder vertraulich behandelt und sicher übertragen werden o Konversationen und Status-Änderungen werden bei WhatsApp nicht gelöscht, sondern versteckt in der Datenbank der Anwendung abgelegt o WhatsApp hat Zugriff auf : Name, Adresse, E-Mail-Adresse, sämtliche Informationen aus dem Adressbuch Einschränkungen (AGBs WhatsApp) WhatsApp darf nur zu privaten Zwecken eingesetzt werden, nicht kommerziell Käufe und Verkäufe sowie alle Aktivitäten, die auf Profit abzielen, sind verboten. Der Einsatz von Bots zum Senden von automatischen Nachrichten, Massennachrichten oder Spam ist untersagt. Sexuelle Inhalte sind nicht explizit verboten, müssen aber entsprechend als solche gekennzeichnet werden, zum Beispiel durch einen ab 18 -Hinweis nicht erlaubt, kopiergeschützte Inhalte oder geistiges Eigentum anderer ohne Erlaubnis zu teilen oder zu versenden. WhatsApp ist nicht verantwortlich für etwaige Verletzungen des Urheberrechts. WhatsApp ist nicht für verlinkte Inhalte verantwortlich

Grundregeln für den Gebrauch von WhatsApp o Persönliche und sensible Daten wie Adressen, Passwörter oder sensible Inhalte wie peinliche oder intime Fotos, Persönliches oder Heikles gar nicht erst verschicken. Weitere Maßnahmen: eigene Telefonnummer geheim halten und nur an bekannte Personen geben WhatsApp nur über geschützte WLAN-Netze oder mobile Internet nutzen Profilfoto mit Bedacht wählen oder Platzhalterbild stehen lassen lediglich Profilbild und Status öffentlich machen Privatsphäre erhöhen: Den Zeitstempel der letzten Online-Aktivität deaktivieren UND Blaue Haken (ios) Updates regelmäßig durchführen im Ausland Datenroaming deaktivieren Fremde, Spammer, Mobber, Belästiger blockieren Fremde Chatanfragen grundsätzlich gleich blockieren. Machen Sie sich mit den jeweiligen Möglichkeiten und Einstellungen Ihres Handys vertraut.

Gruppendruck In-Sein beliebt-sein nicht immer sofort erreichbar sein In der Regel reguliert sich der Medienstress nach einer Phase intensiver Nutzung von selbst, gemeinsam vereinbarte Regeln und Einschränkungen für die Handy-Nutzung unterstützen dabei Kettenbriefe Wenn du die Nachricht nicht an mind. 20 Personen schickst, bist du morgen tot. verunsichern und ängstigen Wer Kettenbriefe erhält, sollte diese Dreier-Regel beherzigen: Nicht weiterschicken! jemandem davon erzählen! Löschen!

Mobbing Tipps: gar nicht erst antworten Gruppen verlassen Kontakte blockieren sich jemandem anvertrauen (Eltern, SchulsozialarbeiterIn) Ein guter Kontakt zu den Eltern macht es jugendlichen Mobbing-Opfern leichter, ihnen von Anfeindungen zu erzählen. Um Mobbing zur Anzeige zu bringen, sollten Beweise gesichert werden, z.b. per Weiterleitung oder Screenshot.

Kinderschutzsoftware im Überblick: Weiterführende Links zum Thema Jugendschutzfilter und zeitliche Begrenzung: http://www.fragfinn.de/kinderliste/eltern/kinderschutz/schutzsoftware.html http://www.schau-hin.info/medien/internet/sicherheit/jugendschutzfilter.html http://praxistipps.chip.de/wlan-zeitlich-begrenzen-geht-das_20539 http://www.klicksafe.de/themen/spielen/computerspiele/rechtliche-aspekte-jugendschutz-datenschutz-kosten-und-urheberrecht/technischer-jugendschutz/ Seiten wie Klicksafe.de und schau-hin.info bieten umfängliche Informationen. Leider ist das Thema Smartphone wenig vertreten. Ein staatlich anerkanntes Programm für Smartphones finden Sie unter http://www.jugendschutzprogramm.de/smartphones.php Achtung: Selbst wenn Sie eines oder mehrere der hier vorgestellten Programme nutzen, sollten Sie auf keinen Fall Ihre Aufsichtspflicht verletzen. Denn diese wird durch die verschiedene Software nicht ersetzt.

Die angegebenen Filter- und Sicherheitsprogramme sind teils kostenfrei, teils kostenpflichtig. Informieren Sie sich im Netz genau über Pro und Kontra über ihren Lösungsansatz. In Bezug auf InApp-Käufe steht Ihnen ihr Netzbetreiber gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Dieser kann Ihnen ein kindgerechte SIM-Karte zur Verfügung stellen.

PRESSEARTIKEL: Jugendschutz-Filter: Auf verlorenem Posten Aktuelle Jugendschutzfilter halten mit der technischen Entwicklung nicht Schritt. Das ergibt ein Test von Jugendschutz.net. Nicht einmal die von der Kommission zertifizierten Programme konnten überzeugen. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist überhaupt nicht zufrieden mit den Leistungen aktueller Jugendschutzfilter. Sie halten nicht mit der technischen Entwicklung Schritt, konstatieren die Jugendschützer auf der Basis das jüngsten von jugendschutz.net durchgeführten Filtertests. Insgesamt wurden elf Programme für den PC und für Mobilgeräte getestet, im einzelnen Cybits Surf-Sitter (PC), Cybits Surf-Sitter Plug&Play (Router), JusProg Software (PC), Windows Family Safety (PC), Telekom Kinderschutz Software (PC), ios (ipad), K9 Web Protection Browser (Android, ios), Net Nanny (Android, ios), Telekom Surfgarten (ios) sowie Vodafone Child Protect (Android). Detaillierte Einzelergebnisse verraten die Tester nicht. Insgesamt sei aber die Tendenz zu beobachten, dass die Filterleistung der getesteten deutschen Jugendschutzprogramme im Vergleich zum Vorjahr nachgelassen habe. Auch die beiden von der KJM zugelassenen Programme, die JusProg Software und das Kinderschutzprogramm der Telekom seien schlechter geworden. "Sie erfüllen mit einer Fehlerquote von knapp unter 25% gerade noch die von der KJM geforderte Mindestzuverlässigkeit von 20%, wenn man die zugestandene Fehlertoleranz von 5% einbezieht", so das Fazit des aktuellen Filtertests von jugendschutz.net. Lange Mängelliste Die besten Ergebnisse hätten JusProg und das Telekomprogramm kurz nach ihrer Anerkennung gezeigt. "Seitdem haben die Bemühungen um die Verbesserung der Wirksamkeit offenbar nachgelassen", bemängelt der KJM-Dienstleister. Auf der Mängelliste stehen überdies Fehler beim Auslesen der age-de-label, mit denen Website-Betreiber deklarieren können, für welche Altergruppen sich ihre Seiten eignen. Beim Test habe man Web-2.0-Angebote erst einmal ausgeklammert. Würden dessen Ergebnisse mit eingerechnet, müsse man davon ausgehen, dass kein einziges Programm die für eine KJM erforderliche Mindestzulassung erfüllen würde. Trotz des Schwächelns gerade auch der von der KJM anerkannten Filterprogramme will die Behörde aber das Rennen im Netz nicht verloren geben. Gut funktionierende Filterprogramme seien gerade für das Ausfiltern ausländischer Inhalte wichtig, erklärte der KJM Vorsitzende, Siegfried Schneider, gegenüber Heise Online. (Monika Ermert) / (jo) (Vgl. Heise.de 2015. http://www.heise.de/newsticker/meldung/jugendschutz-filter-auf-verlorenem-posten- 2542328.html)