Waldschule Städt. Gesamtschule Eschweiler Schüleranmeldebogen Klasse 5 im Schuljahr 2017/18 Hinweis: Die nachfolgenden Angaben werden gemäß der aktuell gültigen Datenschutzverordnungen und bei Fragen zum Zusammenleben der Elternteile gemäß der aktuellen Rechtsprechung und des BGB erhoben. Die Speicherung der Daten erfolgt elektronisch und in Akten. Die weitere Datenverarbeitung richtet sich nach den weiteren Vorschriften des landeseigenen SchulG sowie den ggf. ergänzenden Bestimmungen der Datenschutzverordnung Schule. Sie haben gemäß des Schulgesetzes ein Recht auf unentgeltliche Auskunft und Akteneinsicht. 1. Schülerin/ Schüler Name Vorname Geschlecht männlich weiblich Straße PLZ, Ort, Ortsteil Geburtsdatum Geburtsort/-land Staatsangehörigkeit seit wann in Deutschland Sprache in der Familie Konfession (Bekenntnis) römisch-katholisch evangelisch islamisch alevitisch jüdisch orthodox jesidisch ohne Konfession andere Konfession: Teilnahme am Unterricht Kath. Religion Evang. Religion Praktische Philosophie Geschwister/Freunde Sind Geschwisterkinder bei uns? nein ja, Klasse: Mit diesem Kind möchte ich gern in eine Klasse: Kontakt zur Grundschule Ich/Wir stimme/n einem Austausch pädagogischer Informationen seitens der Grundschule und der Abteilungsleitung I und ggf. den Sonderpädagoginnen der Waldschule zu. Datum/Unterschrift Seite 1 von 5
2. Eltern/Sorgeberechtigte Name, Vorname Sorgeberechtigte/r 1 Sorgeberechtigte/r 2 Anschrift (Straße, PLZ, Wohnort) Geburtsland seit wann in Deutschland Telefon Telefon (dienstlich) Mobiltelefon E-Mail Weitere Personen, die im Notfall verständigt werden können: Name, Vorname, Telefon Hinweise an die Sorgeberechtigten zur Datenweitergabe: Das Sorgerecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es unterscheidet verschiedene Gruppen von Sorgeberechtigten. Die häufigsten Konstellationen - mit Konsequenzen für die Befugnis, Daten des Kindes an diese Personen weiterzugeben - sind: Verheiratete zusammen lebende Eltern: Gemeinsames Sorgerecht ( 1626 BGB) = Mitteilung von Daten an beide Elternteile grundsätzlich zulässig Getrennt lebende Eltern: Grundsätzlich gemeinsames Sorgerecht, es sei denn, gerichtlich ist etwas anderes geregelt ( 1671 BGB) = Mitteilung grundsätzlich an beide Elternteile zulässig, aber bei gerichtlicher anderer Entscheidung Übermittlung nur an den festgelegten Sorgeberechtigten Lebensgemeinschaften: Unverheiratete Partner mit gemeinsamen Kindern ( 1626a BGB): Gemeinsames Sorgerecht bei Abgabe einer Sorgerechtserklärung der Eltern = Übermittlung an beide Elternteile, ansonsten nur an die Mutter Bei Alleinerziehenden: Haben Sie das alleinige Sorgerecht? Ja Gerichtsurteil/Negativbescheinigung des Jugendamtes vom Einsicht erhalten am: Unterschrift Aufnehmende/r Bei Lebensgemeinschaften: Haben die Eltern eine Sorgerechtserklärung abgegeben? Ja Bei "Nein": Ich bin damit einverstanden, dass auch der leibliche Kindesvater bzw. die Kindesmutter über die schulischen Leistungen unseres Kindes informiert wird. Unterschrift der Mutter/des Vaters Seite 2 von 5
3. Bisheriger Bildungsweg von - bis (Jahr) Name der Grundschule Klasse Klassenlehrer/in 1 2 3 4 eine Klasse wiederholt? Ja wenn ja, welche? sonderpädagogische Unterstützung? Ja wenn ja, seit wann? Förderschwerpunkt: Empfehlung für Klasse 5 Hauptschule Realschule Gymnasium eingeschränkt Realschule eingeschränkt Gymnasium 4. Zusätzliche Angaben Hat Ihr Kind eine chronische Erkrankung/Behinderung, die für die Schule bedeutsam ist? Nimmt es während der Schulzeit Medikamente ein? Seite 3 von 5
5. Einwilligungserklärungen Einwilligung zur Darstellung von Bildern auf der Schulhomepage und in der Presse Im Unterricht der Waldschule und im Rahmen von schulischen Arbeitsgemeinschaften und Projekten werden Bild-, Ton- und Filmaufnahmen von und mit Schülern/-innen gemacht und auf unserer schuleigenen Homepage (für deren Gestaltung die Schulleitung verantwortlich ist) bzw. in der Presse präsentiert. Dabei ist es auch möglich, dass Bilder Ihres Kindes (ohne Namensnennung) auf der Homepage bzw. in der Presse abgebildet werden. Da solche Bildnisse ohne Einverständnis der oder des Betroffenen nicht verbreitet werden dürfen, benötigen wir hierfür Ihre Einwilligung. Wir weisen darauf hin, dass Informationen im Internet weltweit suchfähig, abrufbar und veränderbar sind. Sie haben selbstverständlich das Recht, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Einwilligung in die Übermittlung an die Klassenpflegschaften Die Klassenpflegschaften erhalten von der Schule zur Durchführung ihrer Aufgaben Ihre Namen und Adressdaten nur, wenn Sie hierzu Ihre schriftliche Einwilligung erteilen. Zur Verfahrenserleichterung bitten wir Sie bereits an dieser Stelle um Ihre Einwilligung. Sollten Sie in Kenntnis der personellen Zusammensetzung Ihrer Elternvertretung eine Übermittlung nicht wünschen, können Sie die Einwilligung für die Zukunft selbstverständlich widerrufen. Einwilligung in die Übermittlung an den Schulfotografen In unserer Schule erlauben wir es einer Firma für Schulfotografie, Einzel- und Klassenfotos Ihrer Kinder zu erstellen. Die Teilnahme an diesen Fototerminen ist freiwillig und von Ihrer eigenen Entscheidung abhängig. Es handelt sich dabei nicht um eine schulische Veranstaltung. Falls die Firma die Klassenfotos mit den Vor- und Nachnamen Ihres Kindes versehen will, benötigt sie diese Information vorab von der Schulverwaltung. Die Übermittlung dieser Daten kann jedoch nur mit Ihrer Einwilligung erfolgen. Hierfür benötigen wir Ihr schriftliches Einverständnis, welches Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen können. 6. Abschließende Erklärungen Ich/Wir habe/n die Seiten 1-4 gelesen und nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt. Den Schulvertrag und die Schulordnung habe/n ich/wir erhalten. Mir/Uns ist bekannt, dass mit dieser Anmeldung kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Waldschule besteht. Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, alle für die Schule relevanten Änderungen umgehend mitzuteilen. Eschweiler, den Unterschrift der/des Sorgeberechtigten Seite 4 von 5
Waldschule Städt. Gesamtschule Eschweiler S c h u l v e r t r a g BEI GEGENSEITIGEM RESPEKT SICH IN DER SCHULE WOHLFÜHLEN UND DIE EIGENEN FÄHIGKEITEN BESTMÖGLICH EINSETZEN Alle sollen gerne zur Schule kommen. Das Lernen steht in unserer Schule im Mittelpunkt, dabei werden die erzieherischen und sozialen Aufgaben nicht vernachlässigt. In unserer Schule, die wir als Lebensraum begreifen, begegnen sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die sich mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen, Lebensvorstellungen, Wertschätzungen und Wertsetzungen respektieren lernen. Deshalb ist eine gegenseitige Achtung der Lernenden und Lehrenden die Grundlage für Entwicklung und Förderung von Selbstachtung, Lernbereitschaft und Leistungsfähigkeit. Jede Schülerin und jeder Schüler nimmt neben dem Unterricht - entsprechend den Regelungen des Schulgesetzes NRW - verbindlich teil an: - Projekten - Klassenfahrten/Exkursionen - Praktika - sozialen Aufgaben Die Klassen- und Schulordnung sowie das Schulprogramm der Waldschule bilden unser Schulprofil. Ich möchte mich an der Waldschule wohlfühlen und weiterentwickeln und verpflichte mich etwas zu leisten. Ich setze mich den obigen Zielen entsprechend für diese Schule ein. Ich werde diesen Vertrag einhalten. Eschweiler, den Unterschrift Schüler/in Unterschrift Sorgeberechtigte/r Seite 5 von 5