Landkreis Peine Der Landrat Vorlage-Nr. 51/2008 Ergänzung Az: FD 33 öffentlich X nichtöffentlich kostenrelevant Mitwirkung Landrat Qualifizierte Mehrheit Datum 14.04.2008 ja ja Beschlussvorlage Empfehlung des Bürgervertreters Herrn Lange vom 07.04.08 Erhöhung der Aufwandsentschädigung bei im öffentlichen Interesse liegenden zusätzlichen Arbeiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales lehnt eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die im öffentlichen Interesse liegenden zusätzlichen Arbeiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) für das Jahr 2008 ab und belässt es bei der Aufwandsentschädigung von 1 pro Stunde. (LR) (EKR / LBD / FBL) Gremium zuständig gem. TOP Datum Ja Nein Enth. Vertagt AF (A.f.Fr.Arb.u.Soz.) 47.1 NLO 9 05.05.2008 KA (Kreisausschuss) 51.1 NLO
Sachdarstellung: Bei der Aufwandsentschädigung handelt es sich nicht um die Zahlung von Lohn, sondern um einen Ausgleich für die zusätzlichen finanziellen Belastungen, deren Ursache in der Verrichtung der Arbeiten liegen, d.h. ursächlich auf die Arbeitsleistung zurückzuführen sind und ohne die Arbeitsleistung nicht anfallen würden. Die Entschädigung hat angemessen zu sein und ist laut Zielsetzung nicht so auszugestalten, dass sie zusammen mit dem ALG II am Ende einen der Arbeit entsprechenden angemessenen Stundenlohn ergibt. Jeder Teilnehmer/ jede Teilnehmerin an Arbeitsgelegenheiten erhält im LK Peine eine pauschalierte zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 1 pro Stunde Beschäftigung, welches einer monatlichen Zahlung von rund 130 entspricht. Alle rechtlichen Voraussetzungen für die Bemessung einer angemessenen Mehraufwandsentschädigung werden vom Landkreis Peine eingehalten. Der LK Peine erstattet dem Kunden/ der Kundin die erforderlichen Fahrtkosten individuell in voller Höhe sowie die Kosten für erforderliche Arbeitskleidung durch Gewährung der Mantelkosten an den Beschäftigungsträger, der diese dem Hilfebedürftigen zur Verfügung zu stellen hat. Anzumerken ist, dass bei Aufwandsentschädigungszahlungen angrenzender Kommunen in Höhe von 1,50 bereits die Fahrtkosten enthalten sind, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand. Den Beispielrechnungen ist zu entnehmen, dass aus arbeitsmarktpolitischen Überlegungen heraus zwingend der finanzielle Abstand zu Reallöhnen im 1. Arbeitsmarkt gewahrt bleiben sollte, um einen Anreiz zur Beschäftigungsaufnahme zu bieten. Eine weitere Angleichung an Lohn- und Gehaltszahlungen des 1. Arbeitsmarktes unterbindet diesen Anreiz und stellt ein Hemmnis für entsprechende Bemühungen dar. Aktuell sind 220 MAE - Stellen bewilligt, 20 weitere Stellen werden im April und Mai aktiviert und ca. 20 Stellen befinden sich noch im Bewilligungsverfahren. Die Kosten für die Erhöhung der Aufwandsentschädigung betragen ca. 130.000,00, was zu Lasten anderer Eingliederungsinstrumente in den Bereichen Aus-, und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Trainingsmaßnahmen führt. Die Verwaltung empfiehlt angesichts der genannten Punkte eine Beibehaltung der bisherigen Aufwandsentschädigung für das Jahr 2008. Durch den Beschluss gemäß Beschlussvorschlag entstehen keine weiteren Kosten. Das Finanzziel des Landkreises Peine, bis 2011 eine Fehlbedarfsreduzierung auf 50 Mio. Euro zu erreichen (Kreistagsbeschluss vom 05. März 2008) ist durch den Beschluss gemäß Beschlussvorlage nicht gefährdet.
Anlage Beispielhafte kalkulatorische Ermittlung von "Stundensätzen" für Teilnehmer/innen an Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandsentschädigung 1,00 / Stunde Grundlage: tatsächliche anonyme Fälle Brutto Netto Beispiel 1: Junge Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern lebt anteilige Kosten der Unterkunft 135,00 135,00 anteilige Heizungskosten 23,00 23,00 Aufwandsentschädigung 1,00 Zahlbetrag 809,40 635,00 "Stundensatz" bei 130 Stunden/Monat 6,23 4,88 Beispiel 2: Bedarfsgemeinschaft mit 4 Personen (Ehepaar und zwei minderjährige Kinder) Bedarf Regelleistung 1.180,00 1.180,00 Kosten der Unterkunft 530,92 530,92 Heizungskosten./. Warmwasser 18,56 18,56 Aufwandsentschädigung 1,00 Rentenversicherung 81,60 Einkommen Kindergeld -308,00-308,00 Zahlbetrag 1.766,68 1.551,48 "Stundensatz" bei 130 Stunden/Monat 13,59 11,93 Beispiel 3: Alleinstehender über 25 Jahren Kosten der Unterkunft 324,21 324,21 Heizungskosten 46,00 46,00 Aufwandsentschädigung 1,00 Zahlbetrag 1.021,61 847,21 "Stundensatz" bei 130 Stunden/Monat 7,86 6,52
Anmerkungen: Zusätzlich werden bei MAE Fahrtkosten erstattet, z. B. Monatskarte PS 2 = 62,00 sowie die Arbeitskleidung seitens des Trägers. Zum Vergleich: Bruttolohn nach Tarifverträgen Zeitarbeit BZA- DGB-Tarifgemeinschaft = 1.092,02 (Tarifgruppe 1) bzw. 1.155,73 (Tarifgruppe 2); jeweils 35 Std./Woche Zum Vergleich: Bruttolohn Entgeltgruppe 5 TVÖD Stufe 1 = 1.315,32 bei 30 Std./Woche Beispielhafte kalkulatorische Ermittlung von "Stundensätzen" für Teilnehmer/innen an Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandsentschädigung 1,50/ Stunde Grundlage: tatsächliche anonyme Fälle Brutto Netto Beispiel 1: Junge Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern lebt anteilige Kosten der Unterkunft 135,00 135,00 anteilige Heizungskosten 23,00 23,00 Aufwandsentschädigung 1,50 EUR/Std. 195,00 195,00 Zahlbetrag 874,40 700,00 "Stundensatz" bei 130 Stunden/Monat 6,73 5,38 Beispiel 2: Bedarfsgemeinschaft mit 4 Personen (Ehepaar und zwei minderjährige Kinder) Bedarf Regelleistung 1.180,00 1.180,00 Kosten der Unterkunft 530,92 530,92 Heizungskosten./. Warmwasser 18,56 18,56 Aufwandsentschädigung 1,50 EUR/Std. 195,00 195,00 Rentenversicherung 81,60 Einkommen Kindergeld -308,00-308,00 Zahlbetrag 1.831,68 1.616,48 "Stundensatz" bei 130 Stunden/Monat 14,09 12,43
Beispiel 3: Alleinstehender über 25 Jahren Kosten der Unterkunft 324,21 324,21 Heizungskosten 46,00 46,00 Aufwandsentschädigung 1,50 Zahlbetrag 1.021,61 847,21 "Stundensatz" bei 130 Stunden/Monat 7,86 6,52 Anmerkungen: Zusätzlich werden bei MAE Fahrtkosten erstattet, z. B. Monatskarte PS2 = 62,00, Arbeitskleidung wird vom Träger gestellt. Zum Vergleich: Bruttolohn nach Tarifverträgen Zeitarbeit BZA-DGB-Tarifgemeinschaft = 1.092,02 (Tarifgruppe 1) bzw. 1.155,73 (Tarifgruppe 2); jeweils 35 Std./Woche Zum Vergleich: Bruttolohn Entgeltgruppe 5 TVÖD Stufe 1 = 1.315,32 bei 30 Std./Woche Kosten: Durch Beschluss gemäß vorstehendem Beschlussvorschlag entstünden keine Kosten. Finanzziel für den Finanzplanzeitraum bis 2011 (Fehlbedarfsreduzierung auf 50 Mio. Euro; Kreistagsbeschluss vom 05.03.2008, Vorlage-Nr. 33/2008): Ein Beschluss gemäß vorstehendem Beschlussvorschlag erschwert das Erreichen des genannten Finanzziels nicht.