Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download ""

Transkript

1 Page 1 of 6 Arbeitsförderungsmaßnahmen und Ein-Euro-Jobs Übersicht I. Steuerbefreiung für Maßnahmen der Arbeitsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit - Verfügung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe vom , S II. Umsatzsteuer- und Gemeinnützigkeitsfragen bei Zahlungen der öffentlichen Hand zur Förderung von begleitenden Qualifizierungsmaßnahmen von Teilnehmern an Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung ab dem Finanzministerium Nordrhein-Westfalen , S V 2 - III. Ertragsteuerliche Behandlung von Ein-Euro-Jobs - Verfügung der OFD Koblenz , S 2342 A - St 3-072/04 - IV. Steuerliche Behandlung von 1-Euro-Jobs - Verfügung der OFD Hannover , S StO I. Steuerbefreiung für Maßnahmen der Arbeitsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit - Verfügung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe vom , S Die Bundesagentur für Arbeit fördert bestimmte Maßnahmen zur (Wieder-) Eingliederung Arbeitsloser. Diese Maßnahmen werden im Wege der öffentlichen Ausschreibung an private Anbieter vergeben. Zur Frage, welche dieser Leistungen nach 4 Nr. 21 UStG begünstigt sind, gilt Folgendes: 1. Begünstigte Maßnahmen sind Bezeichnung Rechtsgrundlage Inhalt / Ziel AQJ (Arbeit und Qualifizierung) 59 bis 61 ff. SGB III Herstellung der Ausbildungsreife. BvB- Maßnahme in Kombination mit Berufspraktika

2 Page 2 of 6 abh (ausbildungsbegleitende Hilfen) 240 ff. SGB III Aufarbeitung fachtheoretischer Defizite für den Ausbildungsabschluss BaE (Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen) 240 ff. SGB III Außerbetriebliche Ausbildung (Erstes Jahr) mit dem Ziel der "Betriebsreife" und Vermittlung in ein normales Ausbildungsverhältnis Trainingsmaßnahmen 48 ff. SGB III Kenntnisvermittlung in bestimmten Bereichen (vgl. BMF, Schr. v IV C 4 - S /98, n.v. - an das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung) BvB (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme) 61 SGB III Vermittlung beruflicher Grundfertigkeiten, nachträglicher Hauptschulabschluss, Sprachförderung u.ä. Maßnahmen für die Weiterbildung 77 SGB III Weiterbildungsmaßnahmen zur beruflichen Eingliederung von Arbeitslosen, zur Abwendung einer drohenden Arbeitslosigkeit Im Rahmen der BvB- und BaE-Maßnahmen können die Träger eine Prämie bei Vermittlung eines Teilnehmers in Ausbildung oder Arbeit erhalten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Entgelt für eine begünstigte Unterrichtsleistung. 2. Nicht begünstigte Maßnahmen sind Bezeichnung Rechtsgrundlage Inhalt / Ziel Beauftragung Dritter mit der Vermittlung Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen PSA (Personal-Service- Agenturen) 37 SGB III Unterstützung der Vermittlungstätigkeit der Agenturen 421i SGB III Eingliederung in den ersten Arbeits- oder Ausbildungsmarkt 37c, 434g SGB III Arbeitnehmerüberlassung zur Vermittlung von Arbeitslosen in Arbeit sowie Qualifizierung in verleihfreien Zeiten 3. Bescheinigungsverfahren Soweit der Anbieter belegen kann, dass er eine der o.g. begünstigten Arbeitsmarktdienstleistungen anbietet, kann die Steuerbefreiung für diese Leistung auch ohne Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde gewährt werden.

3 Page 3 of 6 II. Umsatzsteuer- und Gemeinnützigkeitsfragen bei Zahlungen der öffentlichen Hand zur Förderung von begleitenden Qualifizierungsmaßnahmen von Teilnehmern an Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung ab dem Finanzministerium Nordrhein-Westfalen , S V 2 - Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sind ab dem zu einer einheitlichen Leistung "Grundsicherung für Arbeitssuchenden" zusammen gefasst worden (Sozialgesetzbuch - SGB II, geändert durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom , BGBl 2003 I S "Hartz IV"- Gesetz). Träger der Grundsicherung für die Arbeitssuchenden sind die Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit, AA) und die kreisfreien Städte sowie Kreise (kommunale Träger). Zur einheitlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben können die Träger der Grundsicherung Arbeitsgemeinschaften errichten. Die Träger der Grundsicherung bedienen sich Dritter, um die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben durchzuführen. Dritte sind in der Regel Träger der freien Wohlfahrtspflege bzw. gemeinnützige Organisationen und kommunale Beschäftigungsgesellschaften. Unter dem Begriff "öffentlich geförderte Beschäftigung" werden drei Gruppen von Beschäftigung erfasst: Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante und Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Zusatzjobs, 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II). Zu den Aufgaben, mit denen Dritte beauftragt werden, zählt die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung ( 17 SGB II). AA oder Arbeitsgemeinschaft übernehmen die Koordinierung, Planung und Steuerung und insbesondere die Bewilligung der Zusatzjobs nach Prüfung der Fördervoraussetzungen. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung werden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die keine Arbeit finden, angeboten. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Zusatzjobs) Umsatzsteuerfragen Für die Einrichtung von Zusatzjobs können den Dritten (Träger der Zusatzjobs) die entstehenden Kosten von der Agentur für Arbeit (AA) oder der Arbeitsgemeinschaft erstattet werden. Dies kann in pauschalierter Form geschehen (Fallpauschale i.h. von maximal 500 EUR je besetzten Teilnehmerplatz). Diese Förderung soll die Kosten für die Einrichtung und Durchführung der Zusatzjobs abdecken. Die Kosten umfassen Sach- und Personalkosten (Overheadkosten) und berücksichtigen insbesondere die Kosten des Dritten für die Qualifizierung, Anleitung und Betreuung des Hilfebedürftigen sowie z.b. Versicherungen und Arbeitskleidung. Diese monatliche Fallpauschale je besetzten Teilnehmerplatz stellt einen echten Zuschuss an die Dritten dar. Ein individualisierbarer Leistungsempfänger ist nicht feststellbar. Qualifizierungsleistungen, die Dritte im Rahmen des Zusatzjobs erbringen Qualifizierungsmaßnahmen, die Dritte durchführen und bei denen das eigenunternehmerische Interesse des Dritten im Vordergrund steht, werden nicht als Leistungen im umsatzsteuerrechtlichen Sinne angesehen. Der Dritte qualifiziert den Zusatzjobber nicht, um ihm gegenüber eine Leistung zu erbringen und dafür ein

4 Page 4 of 6 Entgelt (Kostenerstattung) von der AA oder Arbeitsgemeinschaft zu erhalten, sondern um ihn in geeigneter Weise für Tätigkeiten einsetzen zu können. Die Qualifizierung würde er auch durchführen, ohne ein Entgelt zu erhalten. Bei Qualifizierungsmaßnahmen, die der Dritte von einem externen Weiterbildungsträger durchführen lässt und bei denen sein eigenunternehmerisches Interesse im Vordergrund steht, liegen in der Regel keine Verträge zugunsten Dritter vor. Die von der AA oder Arbeitsgemeinschaft geleistete Zahlung an die Arbeitsgelegenheit ist kein Entgelt für eine Leistung der Arbeitsgelegenheit an die AA oder Arbeitsgemeinschaft. Umsatzsteuerrechtlich sind lediglich die Leistungen der externen Weiterbildungsträger zu beurteilen, bei denen die allgemeinen umsatzsteuerrechtlichen Grundsätze anzuwenden sind. Für die Teilnahme an einem Zusatzjob erhält der Zusatzjobber eine Mehraufwandsentschädigung (in der Regel 1 bis 2 Euro pro geleistete Arbeitsstunde). Sie wird ihm von der AA oder Arbeitsgemeinschaft bewilligt, zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gezahlt und soll den tatsächlichen Mehraufwand abdecken, der dem Zusatzjobber durch die Ausübung des Zusatzjobs entsteht (z.b. Fahrtkosten, Verpflegung). Der Anspruch auf die Mehraufwandsentschädigung richtet sich gegen die AA oder Arbeitsgemeinschaft (vgl. 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II). Die Mehraufwandsentschädigung kann entweder unmittelbar durch die AA oder Arbeitsgemeinschaft zusammen mit dem Arbeitslosengeld II an den Zusatzjobber gezahlt werden oder die Dritten erhalten die Mehraufwandsentschädigungen von der AA oder Arbeitsgemeinschaft und zahlen sie an den Zusatzjobber aus. Die Mehraufwandsentschädigung an den Zusatzjobber ist durchlaufender Posten beim Dritten. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen einer vom Dritten erbrachten Leistung und der Mehraufwandsentschädigung besteht nicht. Die vorstehenden umsatzsteuerrechtlichen Beurteilungen sind auf Bundesebene abgestimmt worden. Gemeinnützigkeitsfragen Die an gemeinnützige Körperschaften gezahlte monatliche Maßnahmekostenpauschale je besetzten Teilnehmerplatz ist als echter umsatzsteuerlicher Zuschuss (Fallpauschale) bzw. durchlaufender Posten (Mehraufwandsentschädigung) keine Einnahme aus wirtschaftlicher Tätigkeit und begründet keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i.s. des 14 AO. III. Ertragsteuerliche Behandlung von Ein-Euro-Jobs - Verfügung der OFD Koblenz , S 2342 A - St 3-072/04 - Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) vom (BGBl 2003 l S. 2954) wurden neue Instrumente geschaffen, die Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben ermöglichen sollen. Eines dieser Instrumente sind die sog. Ein-Euro-Jobs. Die gesetzliche Grundlage bilden 2 i.v.m. 16 Abs. 3 SGB II. Die Arbeitslosen sollen ihre Arbeitskraft für gemeinnützige Tätigkeiten einsetzen. Hierfür richten die Kommunen je nach Bedarf Arbeitsgelegenheiten ein oder lassen die Tätigkeiten nach Absprache auch bei anderen gemeinnützigen Trägern zu. In der

5 Page 5 of 6 Regel werden kommunale Beschäftigungsgesellschaften und gemeinnützige Organisationen als Anbieter der Arbeitsgelegenheiten auftreten. Die Stellen werden regelmäßig bei der Arbeitsgemeinschaft aus den Kommunen und der Arbeitsagentur beantragt. Die Fördergelder erhält der Anbieter der Arbeitsgelegenheit, welcher damit den Arbeitslosengeld II-Beziehern die Mehraufwandsentschädigung für den Ein- Euro-Job auszahlt. Die wöchentliche Arbeitszeit soll bis zu 30 Stunden betragen. Die Mehraufwandsentschädigung beträgt 1 bis 2 EUR/ Stunde und wird neben dem Arbeitslosengeld II gezahlt. Eine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II erfolgt nicht. Die Mehraufwandsentschädigung ist nach 3 Nr. 2 b EStG steuerfrei, sie unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, da sie in der abschließenden Aufzählung des 32 b EStG nicht enthalten ist. IV. Steuerliche Behandlung von 1-Euro-Jobs - Verfügung der OFD Hannover , S StO Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) vom (BGBl I S. 2954) wurden neue Instrumente geschaffen, die Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben ermöglichen sollen. Eines dieser Instrumente sind die sog. Ein-Euro-Jobs. Die gesetzliche Grundlage bilden 2 i.v. mit 16 Abs. 3 SGB II. 2 SGB II (Grundsatz des Forderns) (1) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Der erwerbsfähige Hilfebedürftige muss aktiv an allen Maßnahmen zu seiner Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen. (2) [...] 16 SGB II (Leistungen zur Wiedereingliederung) (1) [...] (2) [...] (3) Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Werden Gelegenheiten für im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten nicht nach Absatz 1 als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert, ist den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen; diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz sind entsprechend anzuwenden; für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften erwerbsfähige Hilfsbedürftige nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. (4) [...] Die Arbeitslosen sollen ihre Arbeitskraft für gemeinnützige Tätigkeiten einsetzen. Träger dieser Arbeitsgelegenheiten können z.b. alle Kommunen, Kreise und sonstige

6 Page 6 of 6 Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts, kommunale Beschäftigungsgesellschaften, Träger der freien Wohlfahrtspflege oder sonstige geeignete Institutionen sein, die förderungsfähige (also insbesondere gemeinnützige und zusätzliche) Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten selbst durchführen oder durch Dritte durchführen lassen. Über Art, Umfang und Inhalt der zusätzlich geschaffenen Stellen und die Förderbedingungen entscheiden die vor Ort verantwortlichen Arbeitsgemeinschaften, kommunalen Träger und Arbeitsagenturen. Die Fördergelder erhält der Anbieter der Arbeitsgelegenheit, welcher den Arbeitslosengeld II-Beziehern die Mehraufwandsentschädigung für den Ein-Euro-Job auszahlt. Die Mehraufwandsentschädigung soll maximal 1-2 EUR pro Stunde betragen und wird neben dem Arbeitslosengeld II gezahlt. Eine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II erfolgt nicht. Die Betroffenen müssen lediglich die durch den Ein- Euro-Job entstandenen Aufwendungen selbst tragen (z.b. Fahrtkosten). Die wöchentliche Arbeitszeit soll 30 Stunden nicht überschreiten. Die Mehraufwandsentschädigung ist wie das Arbeitslosengeld II gem. 3 Nr. 2b EStG steuerfrei. Beide Leistungen unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt, da sie in der abschließenden Aufzählung des 32 b EStG nicht enthalten sind. Durch den "Ein-Euro-Jobs" entstandene Aufwendungen sind gem. 3 c Abs. 1 EStG nicht als Werbungskosten abzugsfähig. 3 EStG (Steuerfreie Einnahmen) Steuerfrei sind 2 a.[...] 2 b. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

EUROPATAG Vermittlung von Zusatzjobs - Hartz IV. chance Zeitarbeit ggmbh. Hans-Jürgen Henniges Geschäftsführer

EUROPATAG Vermittlung von Zusatzjobs - Hartz IV. chance Zeitarbeit ggmbh. Hans-Jürgen Henniges Geschäftsführer EUROPATAG 2000 Vermittlung von Zusatzjobs - Hartz IV chance Zeitarbeit ggmbh Hans-Jürgen Henniges Geschäftsführer chance Zeitarbeit ggmbh Gesellschafter Kreishandwerkerschaft Dithmarschen Nord Kreishandwerkerschaft

Mehr

Eingliederungsleistungen nach dem SGB II

Eingliederungsleistungen nach dem SGB II Rechtsgrundlage: 1 Abs.2 Nr.1 SGB II: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen 1. zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit 2. 1

Mehr

Arbeitsuchende mit Migrationshintergrund. Hartz IV - Folgen für Ausbildung- und. Grundzüge des vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen

Arbeitsuchende mit Migrationshintergrund. Hartz IV - Folgen für Ausbildung- und. Grundzüge des vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen Grundzüge des vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Dr. Georg Worthmann, IAT) Fachtagung des Landeszentrums für Zuwanderung Hartz IV - Folgen für Ausbildung- und Arbeitsuchende

Mehr

Leistungen zur Eingliederung für die Zielgruppe U25. Leistung Rechtsgrundlage Beschreibung

Leistungen zur Eingliederung für die Zielgruppe U25. Leistung Rechtsgrundlage Beschreibung Beratung & Vermittlung Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Einstiegsqualifizierung (EQ) Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) 29-39

Mehr

Grundmodul. SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Modul 1. Autoren:

Grundmodul. SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Modul 1. Autoren: SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Modul 1 Grundmodul Autoren: Fritz Marburger, BZ St. Ingbert Karl-Werner Illhardt, BZ Daun Lothar Rieder, BZ Aalen Volker Hahn, BZ Timmendorfer Strand

Mehr

Zusammenstellung der relevanten Vorschriften 1 SGB III Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen

Zusammenstellung der relevanten Vorschriften 1 SGB III Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen Zusammenstellung der relevanten Vorschriften 1 I 428 - Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen (1) Anspruch auf Arbeitslosengeld nach den Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts des Achten

Mehr

Anhang 1 zur GA BAB Seite 1 (12/2015) 22. Änderungen

Anhang 1 zur GA BAB Seite 1 (12/2015) 22. Änderungen Anhang 1 zur GA BAB Seite 1 (12/2015) 22 Aktualisierung, Stand 12/2015 Wesentliche Änderungen Änderungen Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG):

Mehr

Anhang 1 zu den Fachlichen Weisungen BAB. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 22 SGB III Verhältnis zu anderen Leistungen

Anhang 1 zu den Fachlichen Weisungen BAB. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 22 SGB III Verhältnis zu anderen Leistungen Anhang 1 zu den Fachlichen Weisungen BAB Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 22 SGB III Verhältnis zu anderen Leistungen Änderungshistorie Neufassung Redaktionelle Überarbeitung und Anpassung des Formats

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Überblick Deutscher Bundestag WD /18

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Überblick Deutscher Bundestag WD /18 Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Überblick 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Überblick Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 10. August 2018 Fachbereich: WD 6: Arbeit

Mehr

Die Fachstelle für junge Menschen U25 im Jobcenter Stuttgart

Die Fachstelle für junge Menschen U25 im Jobcenter Stuttgart Die Fachstelle für junge Menschen U25 im Jobcenter Stuttgart Treff Sozialarbeit am 24.11.2016 Ausbildung und Arbeit für alle jungen Menschen Jugendberufshilfe im Fokus Landeshauptstadt Stuttgart Jobcenter

Mehr

Niedersächsischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/1274. Beschlussempfehlung

Niedersächsischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/1274. Beschlussempfehlung Beschlussempfehlung Ausschuss für Soziales, Frauen, Hannover, den 08.09.2004 Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für

Mehr

Arbeitsrecht und Sozialrecht 2012 Diese Änderungen sollten Arbeitslose kennen

Arbeitsrecht und Sozialrecht 2012 Diese Änderungen sollten Arbeitslose kennen Arbeitsrecht und Sozialrecht 2012 Diese Änderungen sollten Arbeitslose kennen 17. Januar 2012 Neuregelungen im Arbeitsrecht und Sozialrecht 2012 Der Gesetzgeber hält für Arbeitslose zum Jahreswechsel wieder

Mehr

Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena

Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena Bericht des Eigenbetriebes jenarbeit Berichtsstand Februar 2010 Impressum: jenarbeit Städtischer Eigenbetrieb Tatzendpromenade 2a 07745 Jena Werkleitung:

Mehr

Fachliche Weisungen. Reha. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 116 SGB III Besonderheiten

Fachliche Weisungen. Reha. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 116 SGB III Besonderheiten Fachliche Weisungen Reha Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 116 SGB III Besonderheiten Änderungshistorie Neufassung Gesetzestext 116 SGB III Besonderheiten (1) Leistungen zur Aktivierung und beruflichen

Mehr

ANSTOSS! Soziale Nachhaltigkeit in Neustrelitz PARTNERSCHAFT FÜR DEMOKRATIE Gesprächsabend am Aufgaben und Angebote des Jobcenters

ANSTOSS! Soziale Nachhaltigkeit in Neustrelitz PARTNERSCHAFT FÜR DEMOKRATIE Gesprächsabend am Aufgaben und Angebote des Jobcenters ANSTOSS! Soziale Nachhaltigkeit in Neustrelitz PARTNERSCHAFT FÜR DEMOKRATIE Gesprächsabend am 04.05.2017 - Aufgaben und Angebote des Jobcenters Referenten: Guido Dörband / Ulrike Sohm Agenda 1. Gesetzlicher

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURGVORPOMMERN Drucksache 5/08 5. Wahlperiode 05.01.2010 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Verwaltungspauschalen für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwands Entschädigung

Mehr

Mustervertrag. über die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach 16 Abs. 3, Satz 2 SGB II

Mustervertrag. über die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach 16 Abs. 3, Satz 2 SGB II Mustervertrag über die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach 16 Abs. 3, Satz 2 SGB II Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. Justiziariat (Stand 07.12.2004) Muster Vertrag über die Wahrnehmung

Mehr

II. Förderleistungen nach Artikel 2 der Richtlinie Initiative Inklusion für betriebliche Berufsausbildung durch die Schaffung neuer Ausbildungsplätze

II. Förderleistungen nach Artikel 2 der Richtlinie Initiative Inklusion für betriebliche Berufsausbildung durch die Schaffung neuer Ausbildungsplätze Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Umsetzung der Artikel 2 und 3 der Richtlinie Initiative Inklusion des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Mehr

Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena

Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena Bericht des Eigenbetriebes jenarbeit Berichtsstand August 21 Impressum: jenarbeit Städtischer Eigenbetrieb Tatzendpromenade 2a 7745 Jena Werkleitung:

Mehr

Gestaltung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Gestaltung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Gemeinsame Erklärung der Bundesagentur für Arbeit, des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebunds sowie der in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien

Mehr

SGBII Sozialgesetzbuch II

SGBII Sozialgesetzbuch II SGBII Sozialgesetzbuch II Neue Chancen auf Arbeit Informationen für Empfänger von Arbeitslosengeld II Herausgeber Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg Marketing und Strategische PR Stand: November 2004 www.arbeitsagentur.de

Mehr

Januar Zugang von Förderinstrumenten des SGB III und SGB II für Asylbewerber und Flüchtlinge

Januar Zugang von Förderinstrumenten des SGB III und SGB II für Asylbewerber und Flüchtlinge Januar 2018 Zugang von Förderinstrumenten des SGB III und SGB II für Asylbewerber und Flüchtlinge Maßnahmenportfolio für Erwachsene - Grundsicherung (SGB II) Instrument Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen

Mehr

Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena

Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena Bericht des Eigenbetriebes jenarbeit Berichtsstand April 2010 Impressum: jenarbeit Städtischer Eigenbetrieb Tatzendpromenade 2a 07745 Jena Werkleitung:

Mehr

Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena

Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena Bericht des Jobcenters jenarbeit Berichtsstand Dezember 21 Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena, Dezember 21 Impressum: jenarbeit Jobcenter

Mehr

Leistungen an Jugendliche und junge Erwachsene

Leistungen an Jugendliche und junge Erwachsene Leistungen an Jugendliche und junge Erwachsene Quelle: Frei nach: http://www.bmas.de/del/themen/aus-und-weiterbildung/ Ausbildungsfoerderung/foerderung-jugendliche.html Einleitung. Junge Menschen stehen

Mehr

Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena

Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena Bericht des Eigenbetriebes jenarbeit Berichtsstand Oktober 21 Impressum: jenarbeit Städtischer Eigenbetrieb Tatzendpromenade 2a 7745 Jena Werkleitung:

Mehr

Grundbildung in der Grundsicherung

Grundbildung in der Grundsicherung Grundbildung in der Grundsicherung 21.03.2018 1 Wer bin ich? Wen repräsentiere ich? Was ist mein Anliegen? Alfred Schuschel, Geschäftsführer des Jobcenters Dithmarschen. Sprecher der 13 gemeinsamen Einrichtungen

Mehr

Richtlinien zur Übernahme von Kinderbetreuungskosten ( 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 45, 46, 77 ff. SGB III, 16a Nr. 1 SGB II)

Richtlinien zur Übernahme von Kinderbetreuungskosten ( 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 45, 46, 77 ff. SGB III, 16a Nr. 1 SGB II) 1 Richtlinien zur Übernahme von Kinderbetreuungskosten ( 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 45, 46, 77 ff. SGB III, 16a Nr. 1 SGB II) Stand: 19.07.2011 Gültig ab: 20.07.2011 Präambel Bei der Übernahme von Kinderbetreuungskosten

Mehr

NachQualifizierungsNetzwerk Niederrhein

NachQualifizierungsNetzwerk Niederrhein Finanzierung von Weiterbildungsangeboten (SGB II bzw. SGB III) Die Weiterbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit, der ARGE SGB II oder der Optionskommune finanziert werden.

Mehr

Jugendkonferenz im Salzlandkreis Sozialarbeit Möglichkeiten und Grenzen an der Schnittstelle SGB II/ SGB III und SGB VIII

Jugendkonferenz im Salzlandkreis Sozialarbeit Möglichkeiten und Grenzen an der Schnittstelle SGB II/ SGB III und SGB VIII Jugendkonferenz im Salzlandkreis 28.10.2015 Sozialarbeit Möglichkeiten und Grenzen an der Schnittstelle SGB II/ SGB III und SGB VIII Jugendberufshilfe Übergang Schule - Beruf Probleme: parallele Zuständigkeit

Mehr

Richtlinien zur Umsetzung von

Richtlinien zur Umsetzung von Richtlinien zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten gem. 16d SGB II im Kreis Borken (Stand Oktober 2016) 1. Gesetzliche Regelungen 1.1 Anforderungen an die Tätigkeiten 1.2 Nachrangigkeit 1.3 Fördergrenze

Mehr

X-Tage nach Hartz Wir fordern das Fördern von Frauen

X-Tage nach Hartz Wir fordern das Fördern von Frauen X-Tage nach Hartz Wir fordern das Fördern von Frauen Düsseldorf, 08.06.2006 Arbeitsgelegenheiten Marketing Chancen und Herausforderungen für die BA Zusammenführung von zwei Sozialsystemen 350.000 Arbeitslosenhilfeempfänger

Mehr

Fachtagung Langzeitleistungsbezug im SGB II Blicke schärfen, um Wege zu sehen am 10. Oktober 2012 in Fulda. anlässlich

Fachtagung Langzeitleistungsbezug im SGB II Blicke schärfen, um Wege zu sehen am 10. Oktober 2012 in Fulda. anlässlich Langzeitleistungsbezug aus Sicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Christiane Polduwe Leiterin des Referates Leistungen zur Aktivierung und Eingliederung im SGB II im BMAS anlässlich Fachtagung

Mehr

August Zugang zu Förderinstrumenten des SGB III und SGB II für Asylbewerber und Flüchtlinge

August Zugang zu Förderinstrumenten des SGB III und SGB II für Asylbewerber und Flüchtlinge August 2016 Zugang zu Förderinstrumenten des SGB III und SGB II für Asylbewerber und Flüchtlinge Maßnahmenportfolio für Erwachsene - Grundsicherung (SGB II) Instrument Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen

Mehr

Ende der Verschiebebahnhöfe?

Ende der Verschiebebahnhöfe? Ende der Verschiebebahnhöfe? Was bringt die Zusammenführung von Arbeitslosenund Sozialhilfe im Kontext der Arbeitsmarktreformen? Aktuelle Entwicklungen bei der Umsetzung Loccum, 22. November 2004 Dr. Rolf

Mehr

Wo geht`s lang im Jahr 2009?

Wo geht`s lang im Jahr 2009? Wo geht`s lang im Jahr 2009? Übersicht der Förderstrukturen ab 2005 für junge Menschen von 15 25 Jahren 1. Gesetzliche Grundlagen SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Fördern und Fordern betreffend

Mehr

Prognose zum Einkommen aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft (EKS)

Prognose zum Einkommen aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft (EKS) Jobcenter - Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts für Beschäftigung und Arbeit des Landkreises Anhalt-Bitterfeld (KomBA ABI) Prognose zum Einkommen aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land-

Mehr

jenarbeit Jobcenter der Stadt Jena Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena

jenarbeit Jobcenter der Stadt Jena Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena jenarbeit Jobcenter der Stadt Jena Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena Bericht des Jobcenters jenarbeit Berichtsstand Januar 2 Impressum: jenarbeit Jobcenter der Stadt Jena Tatzendpromenade

Mehr

GA Seite 1 (07/2016) 144

GA Seite 1 (07/2016) 144 GA Seite 1 (07/2016) 144 Aktualisierung, Stand 07/2016 Die GA wurde aktualisiert, neu formatiert und redaktionell überarbeitet. In ihr sind weitere detaillierte Informationen, die über den Einzelfall hinausgehen,

Mehr

August Zugang zu Förderinstrumenten des SGB III und SGB II für Asylbewerber und Flüchtlinge

August Zugang zu Förderinstrumenten des SGB III und SGB II für Asylbewerber und Flüchtlinge August 2016 Zugang zu Förderinstrumenten des SGB III und SGB II für Asylbewerber und Flüchtlinge Maßnahmenportfolio für Erwachsene - Grundsicherung (SGB II) Instrument Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen

Mehr

Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena

Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena Bericht des Jobcenters Stand Februar 21 Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena, Februar 21 Impressum: jenarbeit Jobcenter der Stadt Jena

Mehr

zu dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

zu dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt Deutscher Bundestag Drucksache 17/7775 17. Wahlperiode 22.11.2011 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt - Drucksachen

Mehr

IMPULSE geben - mehr BEWEGEN Bundeskongress SGB II am 1. und 2. Oktober 2007

IMPULSE geben - mehr BEWEGEN Bundeskongress SGB II am 1. und 2. Oktober 2007 IMPULSE geben - mehr BEWEGEN Bundeskongress SGB II am 1. und 2. Oktober 2007 Hans-Joerg Deichholz (zkt) Thomas Richter (AA) Zusammenarbeit zwischen der Agentur für Arbeit Herford und dem zugelassenen kommunalen

Mehr

jenarbeit Jobcenter der Stadt Jena Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena

jenarbeit Jobcenter der Stadt Jena Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena jenarbeit Jobcenter der Stadt Jena Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena Bericht des Jobcenters jenarbeit Berichtsstand Februar 2011 Impressum: jenarbeit Jobcenter der Stadt Jena Tatzendpromenade

Mehr

INSTRUMENTENREFORM 2012

INSTRUMENTENREFORM 2012 INSTRUMENTENREFORM 2012 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt Inkrafttreten zum 01. April 2012 Sicht des Jobcenter Salzlandkreis: 10.02.2012 Intention des Gesetzgebers Neuordnung

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/916 7. Wahlperiode 23.08.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Berechnung der Arbeitslosenquote II und ANTWORT der Landesregierung

Mehr

Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld)

Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) Zum 1. Januar 2005 sind die leistungsrechtlichen Regelungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), das die Zusammenführung von

Mehr

Fachliche Weisungen. Arbeitslosengeld. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. Anhang 3. 9a SGB III

Fachliche Weisungen. Arbeitslosengeld. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. Anhang 3. 9a SGB III Gültig ab: 20.12.2016 Gültigkeit bis: fortlaufend Fachliche Weisungen Arbeitslosengeld Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III Anhang 3 9a SGB III Anhang 3 Seite 2 (12/2016) 9a Aktualisierung, Stand 12/2016

Mehr

Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena

Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena Bericht des Eigenbetriebes jenarbeit Berichtsstand Oktober 2009 Impressum: jenarbeit Städtischer Eigenbetrieb Tatzendpromenade 2a 07745 Jena Werkleitung:

Mehr

Vergleich von ILO und BA-Messkonzept I

Vergleich von ILO und BA-Messkonzept I Vergleich von ILO und BA-Messkonzept I Erwerbslos nach ILO monatliche, telefonische Bevölkerungsbefragung Stichprobe Monatsdurchschnitt Erhebung Arbeitslos nach BA Meldung/Registrierung bei der BA, einer

Mehr

Satzung über Kindertagespflege in der Gemeinde Wedemark

Satzung über Kindertagespflege in der Gemeinde Wedemark Satzung über Kindertagespflege in der Gemeinde Wedemark Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 Abs. 1 der Nds. Gemeindeordnung (NGO) und der 2 und 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) und der 22 bis 24 a i.v.m.

Mehr

Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena

Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena Bericht des Jobcenters jenarbeit Berichtsstand April 211 Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena, April 211 Impressum: jenarbeit Jobcenter

Mehr

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 22 SGB III Verhältnis zu anderen Leistungen

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 22 SGB III Verhältnis zu anderen Leistungen Fachliche Weisungen Reha/SB Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 22 SGB III Verhältnis zu anderen Leistungen Änderungshistorie Aktualisierung zum 20.04.2017 Die Fachliche Weisung wurde vor dem Hintergrund

Mehr

Vereinbarung zum Einsatz in Arbeitsgelegenheiten nach 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II

Vereinbarung zum Einsatz in Arbeitsgelegenheiten nach 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II Vereinbarung zum Einsatz in Arbeitsgelegenheiten nach 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II zwischen GbR Neue Sülze 5 6, 21335 Lüneburg Telefon (0 41 31) 26 660-0 Telefax (0 41 31) 26 660-20 und Name, Vorname Geburtsdatum

Mehr

Die Sanktionen des SGB II für unter 25-jährige

Die Sanktionen des SGB II für unter 25-jährige Die Sanktionen des SGB II für unter 25-jährige Beate Jens Dezember 2010 SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende Kapitel 1 Fördern und Fordern 1 SBG II Aufgabe und Ziel Unterstützung der erwerbsfähigen

Mehr

Mustervertrag. Rahmenvereinbarung über Arbeitsgelegenheiten zwischen ARGE und Vermittlungsagentur

Mustervertrag. Rahmenvereinbarung über Arbeitsgelegenheiten zwischen ARGE und Vermittlungsagentur Mustervertrag Rahmenvereinbarung über Arbeitsgelegenheiten zwischen ARGE und Vermittlungsagentur Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. Justiziariat (Stand: 07.12.2004) Muster Rahmenvereinbarung

Mehr

Informationsveranstaltung für Mitarbeiter der Landkreise

Informationsveranstaltung für Mitarbeiter der Landkreise Döring/ Höhne 22.04./23.04.2009 Bildrahmen (Bild in Masterfolie einfügen) Informationsveranstaltung für Mitarbeiter der Landkreise Agenda Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Fokus

Mehr

Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung Zusatzjobs nach 16 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung Zusatzjobs nach 16 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) -1 - Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung Zusatzjobs nach 16 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) Rhein-Main Jobcenter GmbH Arbeitsgemeinschaft gem. 44b SGB

Mehr

1/7. Frauen in Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Frauen an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen leicht unterdurchschnittlich beteiligt

1/7. Frauen in Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Frauen an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen leicht unterdurchschnittlich beteiligt 1/7 Frauen in n der aktiven Arbeitsmarktpolitik Frauen an arbeitsmarktpolitischen n leicht unterdurchschnittlich beteiligt Frauenanteil an n und an den n der aktiven Arbeitsmarktpolitik im Rechtskreis

Mehr

Arbeitslosengeld. Leistungsempfänger ger in absoluten Zahlen, 1994 bis bis in Tsd

Arbeitslosengeld. Leistungsempfänger ger in absoluten Zahlen, 1994 bis bis in Tsd Leistungsempfänger ger in absoluten Zahlen, 1994 bis bis 2011 2011 in Tsd. 2.000 1.989 2.068 1.987 1.899 1.845 1.800 1.802 1.860 1.789 1.695 1.728 1.600 1.400 1.519 1.669 1.534 1.428 1.445 1.200 1.000

Mehr

Integrationsprozess Instrumente des SGB II und SGB III. Programmbereich SGB II. Marketing Chancen und Herausforderungen für die BA

Integrationsprozess Instrumente des SGB II und SGB III. Programmbereich SGB II. Marketing Chancen und Herausforderungen für die BA Integrationsprozess Instrumente des SGB II und SGB III Programmbereich SGB II Marketing Chancen und Herausforderungen für die BA Agenda 1. Integrationsprozess Eingliederungsstrategie 2. Ausgewählte Instrumente

Mehr

Richtlinien zum Vermittlungsgutschein (VGS)

Richtlinien zum Vermittlungsgutschein (VGS) Richtlinien zum Vermittlungsgutschein (VGS) Stand: 16.11.2011 Gültig ab: 23.11.2011 Präambel Rechtsgrundlage für die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheines ist 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 421g SGB III.

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3394 02.09.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Sabine Dirlich (DIE LINKE) Förderung von Menschen

Mehr

16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II

16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II SGB II Arbeitshilfen ESG 16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II Hinweise zu 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 und SGB II Einstiegsgeld (ESG) Als Anlage sind die Durchführungshinweise

Mehr

Arbeitsmarktbericht August Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Arbeitsmarktbericht August Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Arbeitsmarktbericht August 2013 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) 1 Arbeitslosigkeit und Grundsicherung Entwicklungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leichter Anstieg

Mehr

16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II

16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II SGB II Arbeitshilfen AtG 16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II Hinweise zu 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 SGB II Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AtG) 3 Abs. 1 AtG

Mehr

Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena

Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena Bericht des Eigenbetriebes jenarbeit Berichtsstand März 21 Impressum: jenarbeit Städtischer Eigenbetrieb Tatzendpromenade 2a 7745 Jena Werkleitung:

Mehr

Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena

Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena Bericht des Eigenbetriebes jenarbeit Berichtsstand September 21 Impressum: jenarbeit Städtischer Eigenbetrieb Tatzendpromenade 2a 7745 Jena Werkleitung:

Mehr

Gewährung von Eingliederungszuschüssen gem. 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 88 ff SGB III

Gewährung von Eingliederungszuschüssen gem. 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 88 ff SGB III Gewährung von Eingliederungszuschüssen gem. 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 88 ff SGB III 88 SGB III - Eingliederungszuschuss Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren

Mehr

16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II

16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II SGB II Arbeitshilfen ESG 16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II Hinweise zu 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 und SGB II Einstiegsgeld (ESG) Als Anlage sind die Durchführungshinweise

Mehr

Eingangsvermerk des Job-Center Barnim:

Eingangsvermerk des Job-Center Barnim: Seite 1 von 5 Org.-Zeichen: Maßnahme-Nr.: Tag der Antragstellung: Eingangsvermerk des Job-Center Barnim: Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvariante nach 16d Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB

Mehr

Die Neuordnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch Hartz IV

Die Neuordnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch Hartz IV Die Neuordnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch Hartz IV von Brigitte Steck, Dr. Michael Kossens, Dr. Angelika Schmidt, Frank Wollschläger 1. Auflage Die Neuordnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe

Mehr

Angebot von Arbeitsgelegenheiten (AGH) für das Job Center Hameln-Pyrmont

Angebot von Arbeitsgelegenheiten (AGH) für das Job Center Hameln-Pyrmont Angebot von Arbeitsgelegenheiten (AGH) für das Job Center Hameln-Pyrmont Impuls ggmbh führt im Auftrag des Job Center Hameln-Pyrmont Arbeitsgelegenheiten gem. 16d SGB II durch. Dabei handelt es sich um

Mehr

Arbeitsmarktbericht Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Arbeitsmarktbericht Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Arbeitsmarktbericht Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Januar 219 1 Arbeitslosigkeit und Grundsicherung Entwicklungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Saisonbedingter Anstieg

Mehr

Zwischen Bewerberflut und Fachkräftemangel der Weg zu qualifiziertem Nachwuchs - Fördermittel im Bereich Aus- und Weiterbildung -

Zwischen Bewerberflut und Fachkräftemangel der Weg zu qualifiziertem Nachwuchs - Fördermittel im Bereich Aus- und Weiterbildung - Zwischen Bewerberflut und Fachkräftemangel der Weg zu qualifiziertem Nachwuchs - Fördermittel im Bereich Aus- und Weiterbildung - Aus- und Weiterbildung zwischen Anspruch und Wirklichkeit Beim Mittelstand

Mehr

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 11 SGB III

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 11 SGB III Tabellen Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 11 SGB III Agentur für Arbeit Heide Jahreszahlen 2017 Impressum Titel: Region: Berichtsmonat: Agentur für Arbeit Heide Jahreszahlen 2017 Erstellungsdatum:

Mehr

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen für behinderte und schwerbehinderte Menschen

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen für behinderte und schwerbehinderte Menschen Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen für behinderte und schwerbehinderte Menschen Probebeschäftigung Eingliederungszuschuss Ausbildungszuschuss Agenda Einleitung und Vorstellung

Mehr

Einstiegsgeld (ESG) Ermessenslenkende Weisungen. 16 b SGB II. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

Einstiegsgeld (ESG) Ermessenslenkende Weisungen. 16 b SGB II. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Ermessenslenkende Weisungen Einstiegsgeld (ESG) Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung - nach Minijob - Alleinerziehende - Langzeitarbeitslose i.s.d. 18 (1) SGB III

Mehr

Eingliederungsbilanz 2016

Eingliederungsbilanz 2016 Eingliederungsbilanz 2016 Impressum Jobcenter Ludwigslust-Parchim Bereich Controlling Ludwigsluster Chaussee 5 19370 Parchim Kontakt: JC-ludwigslust-parchim@jobcenter-ge.de Weitere Informationen unter:

Mehr

Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena

Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena Bericht des Jobcenters Stand Juni 013 Impressum: jenarbeit Jobcenter der Stadt Jena Tatzendpromenade a 07745 Jena Werkleitung: Herr Hertzsch 03641/49

Mehr

Informationen zur Existenzgründungsförderung

Informationen zur Existenzgründungsförderung Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit Iserlohn Jobcenter Märkischer Kreis Informationen zur Existenzgründungsförderung gemeinsame Veranstaltung der Agentur für Arbeit (AA) und dem Jobcenter Märkischer

Mehr

Informationen zur Existenzgründungsförderung

Informationen zur Existenzgründungsförderung Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit Iserlohn Jobcenter Märkischer Kreis Informationen zur Existenzgründungsförderung gemeinsame Veranstaltung der Agentur für Arbeit (AA) und dem Jobcenter Märkischer

Mehr

Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf. Eingliederungsbilanz SGB II 2017 Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf

Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf. Eingliederungsbilanz SGB II 2017 Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf Eingliederungsbilanz SGB II 2017 Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf 1 Inhalt Inhalt... 2 1. Die Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II i.v.m. 11 SGB III... 3 2.

Mehr

Pressekontakt Sabine Schultz Rathausallee Sankt Augustin. Tel: Fax:

Pressekontakt Sabine Schultz Rathausallee Sankt Augustin. Tel: Fax: Herzlich Willkommen zum Pressegespräch am 2. April 2014 im jobcenter rhein-sieg Geschäftsstelle Alfter Thema: Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Kooperation in der Region Seitdem die ARGEn beziehungsweise

Mehr

Name/ Anschrift/ Telefon-Nr. des Antragstellers (= Bildungseinrichtung oder deren Träger)

Name/ Anschrift/ Telefon-Nr. des Antragstellers (= Bildungseinrichtung oder deren Träger) Name/ Anschrift/ Telefon-Nr. des Antragstellers (= Bildungseinrichtung oder deren Träger) Landesamt für Soziales und Versorgung Tel.-Nr.: 0355-2893-331 Dezernat 52 Fax-Nr.: 0331-27548-4568 Lipezker Straße

Mehr

Frauenförderquoten im SGB II und im SGB III Förderung von Frauen im SGB II geringer als gesetzlich vorgeschrieben

Frauenförderquoten im SGB II und im SGB III Förderung von Frauen im SGB II geringer als gesetzlich vorgeschrieben Arbeitslosigkeit Frauenförderquoten im SGB II und im SGB III 5 16 Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Förderung von Frauen im SGB II geringer als gesetzlich vorgeschrieben Grafik AL 5.1 Rechtskreis

Mehr

1. Einleitung Begründung der Fragestellung und Zielsetzung Aufbau der Arbeit 14

1. Einleitung Begründung der Fragestellung und Zielsetzung Aufbau der Arbeit 14 Gliederung Seite 1. Einleitung 12 1.1. Begründung der Fragestellung und Zielsetzung 12 1.2. Aufbau der Arbeit 14 2. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen für die Lebensphase Jugend 24 2.1. Jugend als Phase

Mehr

Maßnahmen nach dem SGB III

Maßnahmen nach dem SGB III Maßnahmen nach dem SGB III Karsten Marzian Geschäftsführer Operativ Agentur für Arbeit Lübeck Leistungen zur zur beruflichen Eingliederung Arbeitnehmerleistungen Arbeitgeberleistungen Trägerleistungen

Mehr

Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die Grundsicherung im Landkreis Schaumburg

Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die Grundsicherung im Landkreis Schaumburg Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die Grundsicherung im Landkreis Schaumburg Entwicklung im I. Quartal 2009 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort - 3 - Allgemeine Entwicklung im Landkreis Schaumburg

Mehr

Arbeitsmarktbericht Juni Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Arbeitsmarktbericht Juni Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Arbeitsmarktbericht Juni 214 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) 1 Arbeitslosigkeit und Grundsicherung Entwicklungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Arbeitslosenzahl leicht

Mehr

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld BA Zentrale GR 11 Fachliche Weisungen 23 SGB II Wesentliche Änderungen Fassung

Mehr

Arbeitsmarktpolitik im Argen? Optionen der Steuerung von Hartz IV

Arbeitsmarktpolitik im Argen? Optionen der Steuerung von Hartz IV Arbeitsmarktpolitik im Argen? Optionen der Steuerung von Hartz IV Harald Riedel, Bundesagentur für Arbeit Netzwerk SGB II: Die Rolle von ARGEn, Kommunen und Bundesagentur für Arbeit Evangelische Akademie

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen

Inhaltsverzeichnis. 1 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen Vom 20. Oktober 2004 zuletzt geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung vom 22. August 2005 (BGBl. 1 2005 Nr. 51 S. 2499) Inhaltsverzeichnis 1 Nicht

Mehr

Lutz Mania, Beschäftigungssicherung in den Unternehmen Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit

Lutz Mania, Beschäftigungssicherung in den Unternehmen Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit Lutz Mania, 02.09.2009 Beschäftigungssicherung in den Unternehmen Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit Überblick Aktuelle Situation am Arbeits- und Ausbildungsmarkt Arbeitsmarktberatung Leistungen

Mehr

Überlassung von Werbemobilen an gemeinnützige Einrichtungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften

Überlassung von Werbemobilen an gemeinnützige Einrichtungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften Überlassung von Werbemobilen an gemeinnützige Einrichtungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften Häufig überlassen Werbefirmen gemeinnützigen Einrichtungen (Institutionen) bzw. Juristischen Personen

Mehr