Pressekontakt Sabine Schultz Rathausallee Sankt Augustin. Tel: Fax:
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- Cornelia Sauer
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1 Herzlich Willkommen zum Pressegespräch am 2. April 2014 im jobcenter rhein-sieg Geschäftsstelle Alfter Thema: Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Kooperation in der Region
2 Seitdem die ARGEn beziehungsweise Jobcenter in 2005 ihre Dienste aufgenommen haben, hat sich einiges in der strategischen Vermittlungsarbeit geändert. Zunächst orientierte sich die Vermittlungsarbeit sehr an den einzelnen Problemlagen der Kundinnen und Kunden. Die Erfahrung zeigte aber nach und nach, dass jeder grundsätzlich ein gewisses Maß an Kompetenzen, je nach Abschluss und Berufserfahrung mitbringt. Und letztlich sind es genau diese Kompetenzen, die einen mit gezielten Förderungen und Zusatzqualifikationen auf den ersten Arbeitsmarkt bringen kann. Auch das jobcenter rhein-sieg konzentrierte sich noch bis Mitte 2012 auf die verschiedenen Problemlagen der Kunden. Mittlerweile liegt der Fokus in der Vermittlungsarbeit auf den individuellen Stärken des Einzelnen. Es findet also eine an den Stärken orientierte Vermittlung statt. Die zentrale Frage dabei lautet: ist die Person, so wie sie jetzt vor mir sitzt vermittelbar? Mit diesem geänderten Blick auf die Personen und ihre unmittelbare Situation konnten bislang mehr Kunden mit Potenzial erkannt werden als zuvor und mit gezielten Maßnahmen unterstützt werden. Die Kunden werden beispielsweise mit dem neuen Projekt Joboffensive NRW engmaschiger betreut und können so deutlich schneller vermittelt werden. Darüber hinaus richtet sich das Projekt AusBildung 25 + an Kundinnen und Kunden ab 25 Jahren, die noch keinen beruflichen Abschluss erlangen konnten. Mittels bedarfsgerechter Förderungen, beispielsweise einer betrieblichen Einzelumschulung oder einer schulischen Ausbildung, sollen Berufsabschlüsse nachgeholt werden und somit für die Zukunft neue Fachkräfte gewonnen werden.
3 Auch in diesen Fällen kann eine vorherige Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit zur Stabilisierung der gesamten Lebenssituation hilfreich sein. Nicht jede Arbeitsgelegenheit, im Volksmund auch 1 Euro Job genannt, gleicht dem anderen. Durch die 19 Städte und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises, bieten sich die unterschiedlichsten Möglichkeiten, die Arbeitsgelegenheiten im Sinne der gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Zum einen müssen die geschaffenen Einsatzsatzstellen für Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher zusätzlich sein, das bedeutet, keinem Festangestellten darf die Arbeit durch eine Arbeitsgelegenheit verloren gehen, zum anderen muss die Einsatzstelle gemeinnützig sein, also zum Wohle aller sein. Für die Arbeit, die die Kundinnen und die Kunden des jobcenter rhein-sieg in den Einsatzstellen erbringen, erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung von 1,20 Euro pro Stunde. Sie soll die durch Ausübung des Zusatzjobs zusätzlich entstehenden Aufwendungen ersetzen, weil sie in der Regelleistung nicht enthalten sind. Wichtig hierbei ist noch einmal zu erwähnen, dass es sich um kein reguläres Arbeitsverhältnis handelt und die Mehraufwandsentschädigung daher kein Arbeitsentgelt darstellt. Neben den Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung bei den Städten und Gemeinden gibt es auch noch solche, die bei Trägern durchgeführt werden. Eine besondere Arbeitsgelegenheit soll im Folgenden kurz skizziert werden. Verantwortlich für die Konzipierung und Umsetzung ist der Träger Neue Pfade in Rheinbach.
4 Diese Arbeitsgelegenheit ist speziell für diejenigen konzipiert, die aufgrund ihrer Biographie schwerwiegende Vermittlungshemmnisse aufweisen, beispielsweise fehlende Motivation, keine Tagesstruktur, keinen Schulabschluss etc. Zusätzlich zu den Arbeiten in der passenden Einsatzstelle findet hier parallel eine intensive psychosoziale Betreuung statt, sowie eine individuelle berufliche Orientierung mit dem Ziel der Integration auf den ersten Arbeitsmarkt entweder durch Aufnahme einer Tätigkeit oder den Beginn einer Ausbildung. Herzstück dieser Maßnahme ist die tägliche, enge Betreuung in Projektarbeiten. Diese sollen dazu dienen, die Stärken und Schwächen eines jeden besser kennen zu lernen und diese unter dem Dach der Neuen Pfade in allen zur Verfügungen stehenden Arbeits- und Betreuungsfeldern zu bearbeiten. Hiermit soll im Anschluss der Einstieg in Arbeit, in Ausbildung oder Schule erleichtert werden. Eine weitere Besonderheit dieser Maßnahme ist, dass die Kosten, die speziell durch die psychosoziale Betreuung entstehen, durch die Kommunen gedeckt werden. Diese Mittel fließen also aus einem anderen Topf als die Mittel zur Zahlung der Mehraufwandsentschädigung. Die Mehraufwandsentschädigung wird aus Bundesmitteln finanziert.
5 Rhein-Sieg-Kreis Alfter Bornheim Anteil in Prozent Einwohner ,3 % Bedarfsgemeinschaften (Familien) ,9 % darin Personen ,7 % davon U25 (inkl. aller Kinder und Schüler) ,3 % Alleinerziehende-BGs ,7 % Personen zwischen 25 und 50 Jahren ,9 % erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elb) (alle ab Jahre, die erwerbsfähig ,6 % sind) davon arbeitslos ,6 % davon U25 (alle ab Jahre) ,3 % davon Alleinerziehende ,9 % Ausgaben SGB II insgesamt (mtl.) ,8 %
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