betreffend Postulat 2004/051 vom 19. Februar 2004 der FDP-Fraktion: Aktive Vertretung der beiden Basel in Bern; Abschreibung

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Transkript:

Kanton Basel-Landschaft 2006/310 Regierungsrat Vorlage an den Landrat betreffend Postulat 2004/051 vom 19. Februar 2004 der FDP-Fraktion: Aktive Vertretung der beiden Basel in Bern; Abschreibung vom 12. Dezember 2006 1 Postulat betreffend Aktive Vertretung in Bern (2004/051) Am 9. September 2004 hat der Landrat das Postulat 2004/051 der FDP-Fraktion vom 19. Februar 2004 überwiesen. Der Regierungsrat wird darin gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Regierungsrat Basel-Stadt zu prüfen und zu berichten, wie eine Vertretung in Bern schnellstmöglich realisiert werden kann, wie ein Leistungsauftrag formuliert werden kann und wie eine Zusammenarbeit der beiden Basel ausgestaltet werden kann. Ein gleich lautender Vorstoss von FDP-Grossrat Daniel Stolz und Konsorten wurde im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt am 2. Juni 2004 dem Regierungsrat überwiesen. Das Postulat hat den folgenden Wortlaut: "1. Ausgangslage Immer wieder kommt in unserer Region das Gefühl auf, von der übrigen Schweiz ennet dem Jura und insbesondere auf Bundesebene vergessen oder benachteiligt zu werden. Aktuelle Beispiele sind der Anschluss der Schweiz ans Eisenbahn-Hochgeschwindigkeitsnetz, die Anbindung des Euro Airports Basel-Mulhouse und die Signale zum Wisenbergtunnel. Diese Beispiele verdeutlichen, dass den eminent wichtigen wirtschafts- aber auch verkehrspolitischen Interessen der Region trotz der Bemühungen der beiden Kantone nicht entsprochen wird. Die Region Basel als zweitwichtigster Wirtschaftsraum der Schweiz verfügt über eine schwache Vertretung und Lobbyarbeit in Bern. Im "Bericht zur regionalen Partnerschaft" (Partnerschaftsbericht) des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft wird in der These 6 die fehlende Vernetzung in Bern aufgezeigt. Gleichzeitig werden Lösungsvorschläge skizziert, die auf eine Zusammenarbeit mit Basel-Stadt aufbauen. Eine aktive Vertretung muss partnerschaftlich angegangen werden. Ihr Erfolg hängt in starkem Masse vom gemeinsamen Vorgehen ab.

2 Die FDP begrüsst diese Idee. In der Bundesrepublik Deutschland ist es beispielsweise selbstverständlich, dass die Bundesländer ständige Vertretungen nicht nur in Berlin (für die BRD) sondern auch in Brüssel (für die EU) unterhalten und auch nutzen. Die Forderung nach einer aktiven Vertretung in Bern erscheint umso dringender und wichtiger, als weitere Entscheide anstehen, die für die Region Basel von grosser Tragweite sind. Anzuführen ist hier z.b. der Sachplan Verkehr. 2. Antrag an den Regierungsrat Wir bitten den Regierungsrat - in Zusammenarbeit mit dem Regierungsrat Basel-Stadt - zu prüfen und zu berichten: 1. wie eine Vertretung in Bern schnellstmöglich realisiert werden kann. 2. wie ein Leistungsauftrag formuliert werden kann. 3. wie eine Zusammenarbeit der beiden Basel ausgestaltet werden kann. Das Postulat darf in keiner Weise als Misstrauensbekenntnis gegenüber den BundesparlamentarierInnen unserer Region verstanden werden. Vielmehr soll die geforderte Vertretung deren Arbeit unterstützen, die Vernetzung fördern und somit eine optimale Wirkung erreichen. Ein gleich lautender Vorstoss wird von FDP-Grossrat Daniel Stolz an der nächsten Sitzung im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt eingereicht." Der Regierungsrat beantwortet das Postulat wie folgt: 2 Lobbying-Aktivitäten des Kantons Basel-Landschaft Der Regierungsrat ist der Meinung, dass die laufenden Lobbying-Aktivitäten mit Basel-Stadt und anderen Kantonen weiterhin koordiniert werden sollen, soweit die Interessen gleich gelagert sind. Je mehr Kantone mit von der Partie sind, desto grösser sind die Erfolgschancen dieser Bemühungen. Die Kantonsverfassung verpflichtet die basellandschaftlichen Behörden ganz allgemein, zur Erfüllung von Aufgaben, die im gemeinsamen Interesse liegen, mit anderen Kantonen und mit dem benachbarten Ausland zusammenzuarbeiten 1. Dies gilt ohne Zweifel auch für die Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der Nordwestschweiz bei den Bundesbehörden. Es ist der Regierungsrat, der die zentrale Aufgabe wahrnimmt, den Kanton nach innen und nach aussen zu vertreten und die Beziehungen mit den Behörden des Bundes und anderer Kantone zu pflegen 2. Diese zentrale Aufgabe ist erkannt und wird ihrer Bedeutung entsprechend wahrgenommen. Der Regierungsrat führt schon heute ein wirksames Lobbying durch. Er entwickelt auch die vorhandenen Instrumente und Massnahmen beharrlich weiter. Die anderen verantwortlichen Organe des Kantons Basel-Landschaft verfolgen ebenfalls explizit das Ziel, ihre Vorhaben und Projekte mit 1 2 3 der Kantonsverfassung. 77 Abs. 1 Bst. b und c der Kantonsverfassung.

3 allen geeigneten Mitteln und Massnahmen in Bundesbern voranzutreiben. Wegen dem Verfassungsauftrag ist die Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der Nordwestschweiz bei den Bundesbehörden implizit auch Bestandteil der für die kantonale Verwaltung flächendeckend formulierten Leistungsaufträge. Der Auftrag wird vom Regierungsrat und den mit entsprechenden Aufgaben betrauten Mitarbeitenden der Kantonsverwaltung professionell wahrgenommen. Sie nutzen für die Interessenvertretung beim Bund eine Vielzahl gut funktionierender Instrumente und Plattformen, die nachfolgend geschildert werden. Auf Ebene Bundesparlament werden ein- bis zweimal jährlich Parlamentariertreffen durchgeführt. Der Regierungsrat triftt sich dabei mit allen Vertreterinnen und Vertretern des Kantons im Bundesparlament. Zusätzlich trifft sich der Regierungsrat aber auch fallweise mit einzelnen Bundesparlamentarierinnen und -parlamentariern, oder einzelne Regierungsräte treffen sich mit Parlamentariern. Für die Interessenvertretung beim Bund ist die kantonale Beantwortung eidgenössischer Vernehmlassungen wichtig und hat mehr Einfluss, als auf den ersten Blick ersichtlich ist. Zur Verbesserung der Einflussnahme beim Bund hat der Regierungsrat deshalb bereits 2001 ein Massnahmenpaket zur Optimierung des Vernehmlassungsverfahrens beschlossen 3. Um allfällige Massnahmen bereits im Verlauf des parlamentarischen Vorberatungsverfahrens einleiten zu können, beobachten die zuständigen Direktionen die Entwicklung der hängigen Bundesratsgeschäfte. Dies betrifft Geschäfte, die in der Vernehmlassung bei den Kantonen waren und die der Bundesrat noch nicht an das Parlament verabschiedet hat. Sobald eine Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung verabschiedet ist, wird diese von der zuständigen Direktion kritisch überprüft 4. Die Mitglieder des Regierungsrates, verschiedene Schlüsselfunktionäre der kantonalen Verwaltung und Kadermitarbeitende von dem Kanton Basel-Landschaft nahestehenden Unternehmungen und Organisationen pflegen zudem ein ausserordentlich enges Beziehungsnetz mit Bundesbern. Dieses Netz besteht und wird im geeigneten Moment auch aktiviert. Ergänzend dazu nutzt der Kanton Basel-Landschaft auf Ebene Verwaltung, Regierungsrat und Bundesparlament die bestehenden 3 4 Bei der Zuweisung eines Geschäftes des Bundes an eine Direktion wird dessen politische Wichtigkeit (1, 2 oder 3) und die Bedeutung speziell für den Kanton Basel-Landschaft (A, B oder C) klassifiziert (zunächst provisorisch). Bei der Verabschiedung der Stellungnahme durch den Regierungsrat erfolgt die definitive Klassifizierung hinsichtlich der genannten Kriterien. Aufgrund dieses Vorgehens werden die Stellungnahmen zu den als 1 oder A klassifizierten Geschäften den Vertreterinnen und Vertretern des Kantons im Bundesparlament ohne besondere Bestellung zugestellt. Stellungnahmen zu den übrigen Geschäften erhalten die erwähnten Adressaten auf Bestellung. Bei Abweichungen von der Stellungnahme des Regierungsrates reagiert die Direktion vor Beginn der Beratungen der Kommissionen des Bundesparlaments auf Grund der definitiven Klassifizierung des Geschäftes. Bei Geschäften, die als 1 oder A klassifiziert sind, informiert die Direktion den Regierungsrat und schlägt ihm Massnahmen bzw. Kontaktaufnahmen zu den Bundesparlamentarierinnen und -parlamentariern vor. Bei Geschäften, die als 2 oder B klassifiziert sind, interveniert die Direktion direkt bei den basellandschaftlichen Mitgliedern der Kommissionen der eidgenössischen Räte. Bei Geschäften, die als 3 oder C klassifiziert sind, wird von der Direktion in der Regel keine Massnahme ergriffen. Zudem verfolgt die Direktion soweit wie möglich die Vorberatungen der Kommissionen des Bundesparlaments. Als Massnahme während und nach der parlamentarischen Beratung von als A und eventuell als 1 klassifizierten Geschäften informiert die zuständige Direktion den Regierungsrat über das Ergebnis der Verhandlungen der eidgenössischen Räte und beantragt geeignete Massnahmen, wie z.b. eine Stellungnahme des Regierungsrates zu Handen der Öffentlichkeit.

4 gesamtschweizerischen und regionalen Gremien, um die Kantonsinteressen gegenüber dem Bund zu vertreten. Durch die Vertretung in gesamtschweizerischen Fachgremien 5 werden auf Ebene Verwaltung die Interessen der beiden Kantone bereits in einer frühen Phase vor der Berichterstattung an den Bundesrat oder vor der Beratung in den Eidgenössischen Räten eingebracht und gegenüber den verantwortlichen Stellen der Bundesverwaltung vertreten. Aus dieser Zusammenarbeit entwickeln sich auch direkte und persönliche Kontakte der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung zur Bundesverwaltung. Auf Ebene Regierungsrat bestehen zentrale Schnittstellen zum Bund im Rahmen von gesamtschweizerischen und regionalen Konferenzen 6 sowie Direktorenkonferenzen 7. Hier werden die Kantonsinteressen permanent, bzw. bei Sachgeschäften des Bundes bereits in einer vorparlamentarischen Phase koordiniert und gegenüber dem Bund vertreten. Geschäfte, die auf dieser Ebene behandelt werden, werden in der Regel bereits auf Verwaltungsebene vorbereitet. Die kantonalen Verwaltungen hatten also bereits die Möglichkeit ihre Interessen einzubringen. Was auf Ebene Verwaltung nicht erreicht werden konnte, kann möglicherweise auf Ebene der Fachdirektoren korrigiert werden. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), in der alle 26 Kantone vertreten sind, gewinnt seit ihrer Gründung im Jahr 1993 eine zunehmende Bedeutung als Plattform für die koordinierte Meinungsbildung der Kantone gegenüber dem Bund, insbesondere im Rahmen der Europapolitik. Die KdK stützt sich ihrerseits je nach Fragestellung auf das Urteil von Regionalkonferenzen oder von Fachdirektorenkonferenzen. Mit dem Projekt Haus der Kantone verfolgen die Kantonsregierungen (koordiniert duch die KdK) das Ziel einer verstärkten interkantonalen Zusammenarbeit, die den wachsenden Ansprüchen und immer kürzeren Fristen in bundes- und europapolitischen Angelegenheiten gerecht wird. Dabei geht es darum, Synergien zwischen den Sekretariaten der KdK und der Direktorenkonferenzen zu nutzen. Zentrale Aufgaben fallen der KdK bei den Dossiers Europapolitik (Begleitorganisation zu den Bilateralen) und Neuordnung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) zu. Seit 1. Juli 2004 ist die neue Vereinbarung für die Nordwestschweizer Regierungskonferenz (NWRK) in Kraft, welche die Vereinbarung vom 21. Januar 1972 über die gegenseitige Information und Zusammenarbeit der nordwestschweizerischen Kantone ablöst. Die NWRK umfasst die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Aargau, Solothurn, Jura und Bern sowie Zürich als assoziiertes Mitglied. Mit ihrem Zusammenschluss legen die Kantonsregierungen ein Bekenntnis zur wirkungsvollen Vertretung vereinbarter nordwestschweizerischer Interessen gegenüber dem Bund und den anderen Kantonen ab. 5 6 7 Als Fachgremien werden vom Bund eingesetzte Gremien mit Einsitz kantonaler Verwaltungsstellen sowie interkantonale und regionale Gremien der Verwaltung mit Bezug zum Bund bezeichnet, wie z. B. Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzamtsstellen der Schweiz, Fachbeamtengremium des BUWAL für den Altlastenvollzug, Schweizerische Informatik-Konferenz, Fachgruppe für kantonale Finanzfragen. z.b. Nordwestschweizer Regierungskonferenz z.b. Bau- und Planungsdirektorenkonferenz, Sanitätsdirektorenkonferenz, Erziehungsdirektorenkonferenz, Finanzdirektorenkonferenz

5 Die NWRK dient auch dem Erfahrungsaustausch mit anderen Kantonen mit dem Ziel, Bundesparlamentarierinnen und -parlamentarier sowie Fachdepartemente auf prioritäre Dossiers hinweisen zu können. Die NWRK nominiert eine Vertreterin bzw. einen Vertreter der Region im Leitenden Ausschuss der KdK. Im Rahmen der Nordwestschweizer Regierungskonferenz finden regelmässige Aussprachen mit den Nordwestschweizer Mitgliedern des Ständerates zu aktuellen Themen statt. Das Thema Lobbying gegenüber Bundesbern wird auch an den Sitzungen des Arbeitsausschusses der Nordwestschweizer Regierungskonferenz regelmässig behandet, und es werden dabei entsprechende Aktivitäten abgesprochen. 3 Kurzfristig keine gemeinsame Vertretung in Bern Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat das Anliegen einer gemeinsamen aktiven Vertretung in Bern als prüfenswert erachtet. Er hat im Partnerschaftsbericht 8 deshalb einen Vorschlag gemacht, der den Anliegen des Postulats der FDP-Fraktion entspricht. Da von den Parlamenten in beiden Basel gleichlautende Vorstösse überwiesen worden sind, war ursprünglich vorgesehen, das Thema "Aktive Vertretung in Bern" in einem gemeinsamen Bericht als partnerschaftliches Geschäft vorzubereiten. Dies war allerdings nicht möglich, weil einerseits der Anzug in Basel-Stadt zwingend im Mai 2006 beantwortet werden musste und weil anderseits bis zu diesem Zeitpunkt keine gemeinsame Haltung formuliert werden konnte. Eine Verstärkung des Lobbying in Bern soll jedoch gemäss den Postulanten und gemäss der Meinung des Regierungsrates gemeinsam entwickelt werden, weil nur so die Wirkung für unsere Region maximiert werden könnte. Die Grundfrage lautet somit, ob und wie die Regierungen die Aktivitäten bündeln können und in welchen Politik-Bereichen zusammengearbeitet werden kann, um die Wirksamkeit zu erhöhen. Der Regierungsrat Basel-Landschaft hat deshalb zusammen mit dem Regierungsrat Basel-Stadt die Errichtung einer ständigen Vertretung der beiden Basel in Bern geprüft. Diese hierfür zuständige Person soll nicht primär die Interessen der einzelnen Kantone vertreten, sondern die Interessen der Region. Eine solche Vertretung in Bern ist jedoch nur unter der Voraussetzung sinnvoll, dass sie gemeinsam von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft realisiert und getragen wird. Die Etablierung einer bikantonalen Vertretung setzt aber ein abgestimmtes, gemeinsames Vorgehen der beiden Kantone voraus. Ein Alleingang wäre in dieser Frage nicht sinnvoll. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt erachtet jedoch eine Vertretung im Sinne einer mehr oder weniger ständig in Bern anwesenden Lobbyisten-Persönlichkeit weder als sinnvoll noch als notwendig. Dies ist in der regierungsrätlichen Antwort zum Anzug Daniel Stolz und Konsorten vom 22. Mai 2006 festgehalten. Der Grosse Rat hat den Vorstoss an seiner Sitzung vom 22. November 2006 abgelehnt. Die Realisierung ist somit nur möglich, wenn der Kanton Basel-Stadt das Vorhaben nochmals prüft und es positiv beurteilt. Der Regierungsrat erachtet diesen Weg als richtig und möchte das Anliegen zu einem späteren Zeitpunkt im richtigen Moment mit Basel-Stadt nochmals prüfen. 8 Vorlage 2003/277 an den Landrat betreffend Bericht zur regionalen Zusammenarbeit (Partnerschaftsbericht) vom 11. November 2003.

6 4 Zu den einzelnen Punkten des Postulats 4.1 Zu Punkt 1 Die Errichtung einer gemeinsamen Vertretung in Bern ist nach der Absage durch den Kanton Basel-Stadt derzeit nicht möglich. Eine solche Vertretung würde höchstens dann Sinn machen, wenn sie gemeinsam von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft realisiert und getragen würde. Dem Regierungsrat Basel-Stadt scheint eine Vertretung in Bern im Sinne eines ständig in Bern anwesenden Lobbyisten aus folgenden Gründen nicht sinnvoll zu sein: Der Lobbyist müsste eine etablierte Persönlichkeit sein, die schon viel Insider-Wissen (aus der Basler Regierung, aus dem Basler und dem Bundesparlament, aus der Basler und der Bundesverwaltung) mitbringen würde und der sowohl Bundesangestellte als auch Parlamentarier/-innen vertrauen könnten (z.b. ein Alt-Regierungsrat, am besten noch mit Bundeserfahrung...). Um an die neuesten Entwicklungen einzelner Themen heranzukommen, müsste der Lobbyist zu jedem Thema ein umfassendes Fachwissen haben, damit er für die Fachleute ein interessanter Gesprächspartner ist. Er müsste zu sehr vielen verschiedenen Themen fundiertes, vertieftes Fachwissen haben, was vermutlich nur mit entsprechendem Studium resp. mehrjähriger Berufserfahrung möglich ist. Ein solch fundiertes Wissen kann niemand in mehreren Fachbereichen besitzen, weil jeder für sich sehr komplex ist. Die Einsetzung eines Lobbyisten ist in einer Fachbranche (z.b. der Pharmabranche) eine nützliche Sache, die Anliegen eines Kantones sind aber zu breit gefächert, um von einer Person wirkungsvoll vertreten werden zu können. Um an Informationen zu den neuesten Entwicklungen in verschiedenen Themenbereichen zu gelangen, ist es sinnvoller, den Austausch zwischen den Fachpersonen in der kantonalen Verwaltung und der Bundesverwaltung zu fördern, wozu der Regierungsrat Basel-Stadt seit 2002 mehrmals jährlich sogenannte Netzwerkanlässe durchführt. Abgesehen davon, dass es wohl kaum eine Person gibt, die all diese Eigenschaften besitzt, wäre sie mit Bestimmtheit sehr teuer, denn diese Person müsste zumindest während der Sessionen ständig vor Ort (d.h. in Bern) sein. Die Person müsste sicher Vollzeit arbeiten und mit einer gewissen Infrastruktur (funktionierender Arbeitsplatz, ev. Sekretariat) ausgestattet werden. 4.2 Zu Punkt 2 Aus der Sicht des Regierungsrates führt die Formulierung eines (zusätzlichen) Leistungsauftrags nicht zu einer besseren Wirkung des Lobbyings in Bern. Dieses ist bereits heute - zumindest implizit - Bestandteil der für die kantonale Verwaltung flächendeckend formulierten Leistungsaufträge. Die verantwortlichen Organe des Kantons Basel-Landschaft verfolgen das Ziel, ihre Vorhaben und Projekte mit allen geeigneten Mitteln und Massnahmen in Bundesbern voranzutreiben. Die wiederholt von Erfolg gekrönten Lobbying-Aktivitäten verschiedener Akteure des Kantons Basel- Landschaft sind der Beleg dafür, dass diese Aufgabe professionell wahrgenommen wird.

7 Beispiele für erfolgreiches Lobbying sind die Renovation der Kaserne Liestal, die Aufnahme der H2 zwischen Pratteln und Liestal in den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr und die Nationalstrassen sowie das ETH-Institut für Systembiologie in Basel. Weitere Beispiele sind die laufenden Lobbying-Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Wisenbergtunnel, dem Bausparen, der Forschungsförderung und der Rheinschifffahrt. Der Regierungsrat ist grundsätzlich der Auffassung, dass Lobbying projektbezogen, der Situation angepasst und von den für das entsprechende Dossier kompetentesten Politikern und Verwaltungsfachleuten, von BL alleine oder in Zusammenarbeit mit anderen Kantonen, auf allen Ebenen und mit allen geeigneten Mitteln zu betreiben ist. Ein zusätzlicher Leistungsauftrag ist nicht nötig. 4.3 Zu Punkt 3 Auf regionaler Ebene wird weiterhin in geeigneter Form und im Rahmen der bestehenden Instrumente und Plattformen der Informationsaustausch zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel- Landschaft intensiviert und ihre Verwaltungen, Regierungen und Parlamente in Fragen der Bundespolitik werden enger vernetzt. Möglichkeiten dafür bieten auf Ebene Verwaltung die Vertretung in gesamtschweizerischen Fachgremien, auf Ebene Regierungsrat die Vertretung in interkantonalen und schweizerischen Konferenzen und auf Ebene Bundesparlament die Parlamentariertreffen bzw. die Sessionsgespräche. 5 Antrag Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Postulat 2004/051 der FDP-Fraktion als erfüllt abzuschreiben. Liestal, 12. Dezember 2006 Im Namen des Regierungsrates der Präsident: Wüthrich-Pelloli der Landschreiber: Mundschin