Entgeltverzeichnis für die öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde Künzell

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Transkript:

Entgeltverzeichnis für die öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde Künzell Gemäß 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 18 des Gesetzes vom 27.05.2013 (GVBl. I S. 367) und 4 der Grundsätze für die Bereitstellung von öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen in der Gemeinde Künzell vom 14.12.1990 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell in ihrer Sitzung am 14.11.2013 folgendes Entgeltverzeichnis beschlossen: 1 Entgeltpflichtige, Entstehung und Fälligkeit der Entgelte 1) Entgeltpflichtig ist derjenige, der die Nutzung anmeldet; mehrere Entgeltpflichtige haften als Gesamtschuldner. 2) Die Entgeltpflicht entsteht mit Abschluss des Benutzungsvertrages. Tritt der Mieter bis 4 Wochen vor dem Nutzungstermin von dem Vertrag zurück, sind 20 %, bis 14 Tage vor dem Nutzungstermin 50 % des vereinbarten Entgeltes und nach diesem Termin das volle Benutzungsentgelt als Ausfallentschädigung zu zahlen. 3) Das Benutzungsentgelt sowie die anfallenden Nebenkosten werden durch Rechnung festgesetzt und innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntgabe an den Pflichtigen zur Zahlung fällig. 2 Benutzungsentgelte Für Veranstaltungen im Gemeindezentrum und den Bürgerhäusern der Gemeinde Künzell werden je Veranstaltung, bei mehrtägigen Veranstaltungen pro Tag, Benutzungsentgelte entsprechend der nachstehenden Aufstellungen erhoben. Bei umsatzsteuerpflichtigen Veranstaltungen wird die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet. 1

1. Gemeindezentrum Künzell Großer Saal 343 m² Bühne 92 m² Kleiner Saal 127 m² Foyer 275 m² Vereinsraum 55 m² Nutzungsentgelt Örtliche 90,00 17,00 35,00 55,00 22,00 Auswärtige 176,00 33,00 66,00 110,00 44,00 Gewerbliche 264,00 50,00 99,00 165,00 66,00 Großer Saal 343 m² Bühne 92 m² Kleiner Saal 127 m² Foyer 275 m² Vereinsraum 55 m² Umlagen Heizung, Lüftung, Wasser, Abwasser Strom Hausmeister 44,00 -/- 17,00 36,00 8,00 23,00 /Std. Ton-Licht/Medientechniker 23,00 /Std. Tonanlage 70,00 /Tag Lichtanlage 70,00 /Tag Beamer unter 3 Std. 50,00 /Tag über 3 Std. 100,00 /Tag W-LAN 50,00 /Tag Reihenbestuhlun 23,00 g (Auf- u. Abbau, je 50 Plätze) Tischreihenbestu hlung (Auf- u. Abbau, je 50 Plätze) Konferenzbestuhl ung (Auf- u. Abbau, je 50 Plätze) Rufbereitschaft 34,50 57,50 2,00 /Std. Reinigung 19,00 /Std. 2

2. Bürgerhaus Dietershausen auswärtige gewerbliche Großer Saal (128 m²) Kleiner Saal (54 m²) Nutzungsentgelt 28,00 55,00 83,00 Heizung 11,00 11,00 11,00 Wasser/Abwasser/Müll 5,00 5,00 5,00 3. Bürgerhaus Dirlos auswärtige gewerbliche Großer Saal (124 m²) Kleiner Saal (73 m²) Nutzungsentgelt 28,00 55,00 83,00 Heizung 11,00 11,00 11,00 Wasser/Abwasser/Müll 5,00 5,00 5,00 3

4. Bürgerhaus Engelhelms auswärtige gewerbliche Großer Saal (136 m²) Kleiner Saal (62 m²) Nutzungsentgelt 28,00 55,00 83,00 Heizung 11,00 11,00 11,00 Wasser/Abwasser/Müll 5,00 5,00 5,00 Gruppenraum (48 m²) Nutzungsentgelt 11,00 22,00 33,00 Heizung 9,00 9,00 9,00 Wasser/Abwasser/Müll 4,00 4,00 4,00 4

5. Bürgerhaus Keulos auswärtige gewerbliche Saal (136 m²) 6. Rathaussaal Künzell auswärtige gewerbliche Saal (153 m²) 5

7. Dorfgemeinschaftshaus Pilgerzell auswärtige gewerbliche Großer Saal (120 m²) Kleiner Saal (62 m²) Nutzungsentgelt 28,00 55,00 83,00 Heizung 11,00 11,00 11,00 Wasser/Abwasser/Müll 5,00 5,00 5,00 8. Bürgerhaus Wissels auswärtige gewerbliche Saal (86 m²) Nutzungsentgelt 33,00 66,00 99,00 6

3 Sonstige Bestimmungen 1) Die Nutzung von Räumlichkeiten in den öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen ist in einer Haus- und Benutzungsordnung geregelt. 2) Ortsansässige Personen, Gruppen und Vereine sind natürliche oder juristische Personen und Vereinigungen mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Gemeinde Künzell. 3) Bei der Inanspruchnahme von Räumlichkeiten durch örtliche politische Parteien und Wählergruppen, die in der Gemeindevertretung vertreten sind, werden für Sitzungen bzw. Versammlungen Nutzungsentgelte und Umlagen bzw. Stromkosten nicht erhoben. 4) Für politische Parteien und Wählergruppen, die im Kreistag oder im Hessischen Landtag vertreten sind, wird für Sitzungen oder Versammlungen ein Nutzungsentgelt für zuzüglich Umlagen bzw. Stromkosten und ggf. weitere Serviceleistungen erhoben. 5) Für Vereine und Verbände können vom Gemeindevorstand Sondervereinbarungen getroffen werden. Für besondere Veranstaltungen wie z. B. Schulfeiern, Abnahme von Prüfungen, Kurse der Volkshochschule usw. können vom Gemeindevorstand abweichende Regelungen getroffen werden. 6) Örtliche Vereine, Verbände und Gruppen können die Bürgerhäuser in den Ortsteilen für Sitzungen, Versammlungen und Übungsstunden nutzen, wobei weder ein Nutzungsentgelt noch eine Umlagenpauschale bzw. Stromkosten zu zahlen sind. Bestuhlungs- und Reinigungsleistungen sind selbst durchzuführen. 7) Für ortsansässige Vereine und Verbände übernimmt die Gemeinde für zwei vereinstypische Veranstaltungstage pro Jahr die Kosten für das Nutzungsentgelt, Umlagepauschalen bzw. Stromkosten. An einem Veranstaltungstag darf der Verein Eintrittsgeld erheben. Die Veranstaltungen können entweder in den Bürgerhäusern der Ortsteile, im Gemeindezentrum oder in der Florenberghalle durchgeführt werden. Zudem werden im Gemeindezentrum die Kosten des hauseigenen Ton- und Lichttechnikers von der Gemeinde übernommen. Bestuhlungs- und Reinigungsarbeiten sind selbst durchzuführen oder können gegen Zahlung der festgelegten Entgelte bei der Gemeinde bestellt werden. In Zweifelsfällen entscheidet der Gemeindevorstand. 8) Für ortsansässige Vereine wird nur dann ein Nutzungsentgelt für gewerbliche Nutzung berechnet, wenn Veranstaltungen mit Erhebung von Eintrittsgeldern wie ein Gewerbebetrieb nachhaltig und in größerem Umfang durchgeführt werden. In Zweifelsfällen entscheidet der Gemeindevorstand. 9) Die Nutzung der Beschallungsanlagen in den Bürgerhäusern (ohne Gemeindezentrum) ist für die jeweilige Grundausstattung inklusive. Für Sonderausstattungen, wie z. B. Funkmikrofone oder Bühnenmonitore kann der Gemeindevorstand Sonderentgelte festlegen. 7

4 Inkrafttreten Dieses Entgeltverzeichnis tritt zum 01.01.2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt das bisherige Entgeltverzeichnis vom 26.06.2009 außer Kraft. Künzell, 15.11.2013 Gemeinde Künzell der Gemeindevorstand gez. Meinecke Bürgermeister (Siegel) Bescheinigung Vorstehende Neufassung des Entgeltverzeichnisses für öffentliche Gemeinschaftseinrichtungen in der Gemeinde Künzell wurde gemäß den Bestimmungen der Hauptsatzung der Gemeinde Künzell im Amtsblatt der Gemeinde Künzell, Ausgabe Nr. 48 vom 26.11.2013 öffentlich bekannt gemacht. Künzell, 27.11.2013 Gemeinde Künzell der Gemeindevorstand gez. Meinecke Bürgermeister 8