Vergleich: Studiengebührenmodelle der Bundesländer

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Transkript:

Informationsquelle Vergleich: modelle der Besländer Baden-Württemberg Bayern Hamburg Hessen Niedersachsen NRW Saarland Gesetz zur Änderung Bayerisches Hochschulgesetz Entwurf eines Studienfi- Gesetz zur Sicherung des Landeshochschulgebührengesetzes in der Fassung nanzierungsgesetzes der Finanzierungsge- der Drucksachen vom 07.03.2006 rechtigkeit im Hochschulwesen anderer Gesetze 15/4396 15/5518 (HFGG) vom vom 18.05.06 16.03.06 http://www.mwk.badenwuerttemberg.de/fileadmin/pdf/stu dium/studiengebuehren/g esetz_z_lhsgg.pdf http://www.stmwfk.bayer n.de/downloads/hs_hochschulgesetz _hschg.pdf http://fhh.hamburg.de/sta dt/aktuell/behoerden/wis senschaftforschung/hochschulen/hoc hschulpolitikaktuell/studiengebuehrengesetzentwurf,property=source.pdf Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Studienbeiträgen an den Hochschulen des Landes zur Änderung weiterer Vorschriften vom 29.06.2006 http://www.hessischerlandtag.de/dokumente/plena rsitzungen/05747.pdf Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) vom 24.06.02, geändert durch Art. 4/1 des Haushaltsbegleitgesetzes vom 09.12.05, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Neufassung des szustellungsgesetzes www.studienbeitraege.ni edersachsen.de http://www.innovation.nr w.de/hochschulen_in_n RW/Recht/HGGF.pdf Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Hochschulgebührengesetzes anderer Gesetze http://www.landtagsaar.de/de/dokumente/g s0926.pdf Gesetz verabschiedet Gesetz verabschiedet Gesetz verabschiedet Gesetzgebungsverfahren Gesetz verabschiedet Gesetz verabschiedet Gesetzgebungsverfahren Stand der Gesetzgebung / Erhebung Ab wann? SoSe 2007 SoSe 2007 SoSe 2007 WiSe 2007/ 08 Studienanfänger: WiSe 2006/ 07, alle anderen: SoSe 2007 Wer entscheidet ob in welcher Höhe? Ob: Höhe: Hochschule Wieviel? 500 Euro pro Uni + Kunsthochschule: 300 bis 500 Euro pro FH: 100 bis 500 Euro pro Wer muss nicht zahlen? Praxissemester o- der PJ Praxissemester o- der PJ Ausnahmen, die von den Hochschulen per Satzung geregelt werden: für strukturierte Promotionsstudiengänge für drittstaatsangehörige Ausländer ohne deutsche HZB für konsekutive Masterstudiengänge (ab WiSe 2010/ 11) 500 Euro pro 500 Euro pro für o.g. Ausnahmen bis zu 1500 Euro pro Von ausgenommen: Promotion Promotion (außerhalb strukturierter Studiengänge) Studienanfänger: WiSe 2006/ 07, alle anderen: SoSe 2007 Hochschulen per Satzung 500 Euro pro Bis zu 500 Euro pro Promotion Betreuung von Kindern unter 14 Jahren oder behinderten Kindern WiSe 2007/ 08 ; die Universität des Saarlandes entscheidet mit Zustimmung des Universitätsrates über. Daher ist hier das Hochschulgebührengesetz bis auf die Regelungen über Zweckbindung, das Darlehenssystem den Ausfallfonds nicht einschlägig. 300 Euro für das erste zweite, 500 Euro für jedes weitere Promotion vorgeschriebenen

Wer kann (teils/ ganz) werden? Promotion (frei oder in einem Doktorandenkolleg) Bei Parallelstudium für den Studiengang mit der kürzeren Studiendauer Ausländische Studierende, die bereits bei Inkrafttreten des Gesetzes immatrikuliert sind die keinen Anspruch auf Darlehensgewährung haben, können ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich von vier n abschließen, ohne gebührenpflichtig zu werden. Auf Antrag können von werden von Kindern unter 8 Jahren Studierende aus Familien mit zwei Promotion (für max. 6 ) Immatrikulierte Studienkollegiaten Auf Antrag werden von von Kindern unter 10 Jahren o- der behinderten Kindern Studierende aus kinderreichen Familien (Kindergeld für drei oder Personen) Bei unzumutbarer Härte Darüber hinaus können die Hochschulen bis zu 10% der Studierenden für gute Leistungen ganz oder teilweise von den Gebühren befreien. PJ Im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses mit HH Austausch- /Programmstudierende aufgr von Vereinbarungen, die Abgabenfreiheit garantieren In einem Doppelstudium oder im Rahmen von Teilstudiengängen fällt die Gebühr nur einmal an. Die Gebühr wird entsprechend der Studienanteile unter den Hochschulen aufgeteilt. Auf Antrag sind von der Gebührenpflicht zu befreien: eines Kindes unter 14 Jahren Bei studienerschwerender Behinderung Auf Antrag können erlassen werden Aufgr von Satzungen können die Hochschulen von vorgeschriebenen im PJ Begabte Schüler, die Lehrveranstaltungen besuchen Auf Antrag werden von Studierende mit Kindern unter 14 Jahren für max. 6 Auf Antrag können von werden Studierende ohne Darlehensanspruch bei besonderem entwicklungspoliti- Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen Gleichstellungsbeauftragte bei gemeinsamen Studiengängen wenn Studienbeitrag bereits an einer anderen Hochschule entrichtet wird vorgeschriebenen im PJ Studierende im Rahmen von Förderprogrammen mit überwiegender Finanzierung Mitteln Studierende, die ein Stipendium Mitteln für eine Promotion (oder gleichstehendes Studium) erhalten (da eine Promotion aber generell nicht gebührenpflichtig ist, bisher keine Anwendung für Befreiung bekannt) Auf Antrag können die ganz oder teilweise erlassen werden im PJ Studierende, die ausschließlich zur Promotion eingeschrieben sind (auch gegliederte Promotionsstudiengänge) Studierende in einem Studiengang, der nur von Dritten finanziert wird Auf Antrag wird eine Befreiung oder Ermäßigung gewährt bei Minderjähriger Gremientätigkeit Frauen- Gleichstellungsbeauftragte Studienzeitverlängernde Behinderung/ Erkrankung Auf Antrag kann der Studienbeitrag ganz oder teilweise erlassen werden Auf Antrag sind von der Gebührenpflicht zu befreien von Kindern unter 10 Jahren Studienerschwerende Behinderung Leistungsathleten im A-Kader, national international herausragende Nachwuchsmusiker, Träger eines nationalen Kunstpreises aufgr einer Vereinbarung Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits immatrikulierte ausländische Studierende, die kein Darlehen erhalten können, unterliegen für vier weitere nicht der Gebührenpflicht. Auf Antrag können die Hochschulen auf Grlage der Gebührenordnung erlassen Im Einzelfall Bei herausragenden Leistungen

Verwendungszweck oder Studienbeitragszahlern (auch früher) Erheblich studienerschwerende Behinderung Studierende mit weit überdurchschnittlicher Begabung oder herausragenden Leistungen ( 6 Abs. 3: nach LGebG) Studierende, die keinen Anspruch auf ein Darlehen haben, wenn die Hochschule ein besonderes Interesse an der Bildungszusammenarbeit mit dem Herkunftsland hat Erfüllung der Hochschulaufgaben in Studium Lehre wird nicht ausdrücklich genannt Über die Verwendung ist im Rahmen des LHG im Benehmen mit einer Studierendenvertretung zu entscheiden. Verbesserung der Studienbedingungen wird nicht ausdrücklich erwähnt ausnehmen: Studierende mit herausragenden Leistungen (ausdrücklich fallen darunter auch ausländische Studierende) in der Prüfungsordnung vorgesehenen praktischen Studiensemester (lt. Pressesprecherin der Wissenschaftsbehörde seien damit implizit auch Auslandssemester gemeint) n Studierenden, die noch keine 35 Jahre alt sind keinen Darlehensanspruch haben, können die Gebühren gestet werden Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Studium Lehre Umlage Ausfallfonds: Die entstehenden Risiken müssen von den Hochschulen aus ihren allgemeinen Haushaltsmitteln getragen werden schem Interesse oder Interesse der Hochschule Bis zu 5 % der Studierenden für weit überdurchschnittliche Leistungen in Schule oder Studium Verbesserung der Qualität von Studium Lehre. wird nicht ausdrücklich genannt. Die Studierenden sind an der Entscheidung über die Verwendung zu beteiligen. Betreuungsverhältnis verbessern Zusätzliche Tutorien anbieten Ausstattung von Bibliotheken, Lehr Laborräumen verbessern Zusätzliches Lehrpersonal darf nur ergänzende oder vertiefende Lehraufgaben wahrnehmen. Verbesserung von Lehre Studienbedingungen (darunter fallen lt. Begründung ausdrücklich Stipendien für besonders qualifizierte bedürftige Studierende ) Vergabe von Preisen für Qualität der Lehre Die Hochschule muss Lehrqualität durch Prüfungsgremium evaluieren lassen; das Gremium (max. 5 % der Studierenden) Gremientätigkeit bei Hochschule oder Studentenwerk für max. 2 Verbesserung der Qualität in Studium Lehre Finanzierung des Darlehenssystems Die Studierenden sind bei der Entscheidung über die Verwendung zu beteiligen. Aus finanzierte Maßnahmen bleiben bei der Ermittlung der Aufnahmekapazität außer Betracht.

Verhältnis zu anderen Gebühren Keine Langzeitstudiengebühr Separate Gebühren für Gasthörer, Seniorstudenten, postgraduale Darlehensgewährung Höhe Auszahlung erfolgt an lt. Infobroschüre des MIWFT direkt an Hochschule NRW.Bank Darlehensgeber Zinssatz Keine Langzeitstudiengebühr Allgemeiner skostenbeitrag von 40 Euro pro bleibt bestehen; diesen müssen nun auch Geldern finanzierte Stipendiaten bezahlen Postgraduale ; hier soll eine Untergrenze von 500 Euro gelten 500 Euro pro (= Studiengebühr) Direkt an Hochschule L-Bank andere Kreditinstitute (wenn sie Darlehen zu den gleichen Konditionen wie die L-Bank vergeben, werden sie über den Ausfallfonds abgesichert) In Höhe von Kosten für Geldbeschaffung Gegenwärtig 5,7% Keine Zweit- Langzeitstudiengebühren Allgemeiner skostenbeitrag von 50 Euro pro bleibt bestehen; Stipendiaten Geldern sind Separate Gebühren für Gasthörer für postgraduale Bis zu 500 Euro pro (= je nach Studiengebühr) Keine Aussage, aber vermutlich direkt an Hochschule Lfa Förderbank Bayern (oder geeignete Dritte ) lt. dpa-meldung 5,1 %; wird durch RVO geregelt Keine Langzeitoder sog. Metropolregiongebühr skostenbeitrag von 50 Euro pro bleibt bestehen; Stipendiaten aus öffentlichen Geldern sollen bleiben Weiterbildendes Studium: mindestens kostendeckende Gebühren 500 Euro pro (= Studiengebühr) An Darlehensnehmer HH schließt mit einem oder eren Kreditinstituten Vereinbarungen HH beabsichtigt, mit KfW der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt (WK) eine Vereinbarung zu schließen (Mitteilung des Senats) im Gesetz unter 5%; es soll eine Obergrenze geben Sowohl Zweit- als auch Langzeitstudiengebühren skostenbeitrag von 50 Euro pro, Stipendiaten Geldern sind nicht Weiterbildendes Studium: mindestens kostendeckende Gebühren Gasthörergebühren zwischen 50 500 Euro pro i.d.r. 500 Euro pro, bei o.g. konsekutiven Masterstudiengängen ab WiSe 2010/ 11 bis max. 1500 Euro (= Studiengebühr) Langzeitstudiengebühr (gestaffelt von 600 bis 800 Euro pro ) bei Überziehung der Regelstudienzeit von als vier n Allgemeiner skostenbeitrag von 75 Euro pro bleibt bestehen, Stipendiaten Geldern sind Gebühren für Seniorstudenten (ab 60) von 800 Euro/, Gasthörer, postgraduale 500 Euro pro (= Studiengebühr) Direkt an die Hochschule Direkt an Hochschule (FAQ) Landestreuhandstelle In Höhe von Kosten für Geldbeschaffung Max. 7,5 % Die NBank (Förderbank des Landes) prüft die Zugangsvoraussetzungen bewilligt die Studienbeitragsdarlehen, Kreditgeberin ist die KfW (PM des Wissenschaftsministeriums vom 02.05.06) 5,1% (PM) Selbst bei ungünstiger Entwicklung des allg. empfiehlt Maßnahmen, die die Hochschule umsetzen kann. Langzeitstudiengebühr (Studienkonto) wird abgeschafft Kein allgemeiner skostenbeitrag Separate Gebühren für Gasthörer für postgraduale Extra Gebühren für ausländische Studierende: Studienkolleg, Betreuung, Auswahl Bis zu 500 Euro pro (= je nach Studiengebühr) In Höhe von Kosten für Geldbeschaffung In Höhe der Studiengebühr Direkt an Hochschule Kreditinstitut, mit dem das Saarland eine Rahmenvereinbarung geschlossen hat

Wer kann ein Darlehen erhalten? (Staatsangehörigkeit) Sonstige Voraussetzungen Darlehens- Studiendauer in Baden- Württemberg, längstens aber + 4 Für grständiges Studium evtl. konsekutiven Masterstudiengang Für gesetzlich vorgeschriebenes Zweitstudien des 40. Lebensjahres bei Studienbeginn (Erststudium) Dauer eines grständigen Erststudiums (inkl. eines konsekutiven Masters), längstens a- ber Für 10, evtl. Verlängerung um 4 weitere Darlehensnehmer ist bei Aufnahme nicht älter als 30 + 4 Für gesetzlich vorgeschriebenes Zweitstudium des 35. Lebensjahres + 4 Für grständiges Studium evtl. konsekutiven Masterstudiengang Für gesetzlich vorgeschriebenes Zweitstudien Darlehensnehmer ist bei Aufnahme des Studiums nicht älter als 34 (mit Ausnahmen für Kindererziehung) Zinssatzes ist die Grenze auf 7,5% festgelegt. (FAQ) eines grständigen Studiengangs sowie eines konsekutiven Masterstudiengangs + 4 Darlehensnehmer ist bei Aufnahme des Studiums nicht älter als 34 (mit Ausnahmen für Kindererziehung Härtefälle) lt. Infobroschüre des MIWFT derzeit unter 6% Studierende nach 8 BAföG Heimatlose/ Asylbewerber/ Flüchtlinge/ Personen mit Abschiebeschutz Ausländer, wenn Elternteil oder Ehegatte Deutscher oder freizügigkeitsberechtigter EU- Bürger ist EU- EWR- Bürger, die vorher in D gearbeitet haben Ausländer, die vorher mind. 5 Jahre in D gearbeitet haben Ausländer, deren Eltern in den letzten 6 Jahren mind. 3 in D gearbeitet haben + 4 (erster berufsqualifizierender Abschluss) + 2 (konsekutiver Masterstudiengang) Fachwechsel vor 3. Hochschulsemester wird einmalig nicht im In- Ausland werden des 60. Lebensjahres + 4 (erster berufsqualifizierender Abschluss) Regelstudienzeit + nicht in Anspruch genommene Darlehenszeiten für den ersten Abschluss (konsekutiver Masterstudiengang, Zweitstudium, wenn gesetzlich vorgeschrieben) des 40. Lebensjahres bei Studienbeginn

rückzahlung Rückzahlungsbeginn Ratenhöhe Wer muss nicht zurückzahlen? Darlehendeckelung Ausfallfonds Aufgabe Regelstudienzeit + 4 + 2 Jahre Karenzzeit Monatl. Raten von mind. 50, max. 150 Euro, ganze oder teilweise Tilgung ist auf Antrag möglich Ausfall bei der Rückzahlung von Darlehen für decken Finanzierung Fonds erhebt Umlagen bei den Hochschulen je nach Studierendenanzahl, Höhe wird auf Grlage einer langfristigen Ermittlung des Bedarfs festgesetzt Spätestens zwei Jahre nach Abschluss Monatl. Raten von mind. 50, max. 150 Euro, vorzeitige Tilgung möglich Bereitstellung sozialverträglicher Studienbeitragsdarlehen, Ausfall bei der Rückzahlung von Darlehen für decken 10% aus dem Gebührenaufkommen der Hochschulen, der Satz wird alle 3 Jahre (beginnend mit dem Jahr 2012) überprüft 18 Monate nach Beendigung des Studiums Individuelle Ratenhöhe; Rückzahlung kann über 25 Jahre gestreckt werden; außerplanmäßige Tilgung möglich (Mitteilung des Senats) (Mitteilung des Senats) Sei nicht notwendig, denn die mögliche Gesamtverschuldungshöhe sei durch die Regelungen für BAföG- darlehen ohnehin begrenzt Aus den allgemeinen Haushaltsmitteln der Hochschulen Spätestens zwei Jahre nach Beendigung des Studiums an einer hessischen Hochschule Monatl. Raten von 50, 100 oder 150 Euro, Rate für jeweils 3 Monate ist ggf. auf einmal zu entrichten; außerplanmäßige Tilgung möglich Bei 17.000 Euro für Ausfall bei der Rückzahlung den Ausfall durch die Befreiung von der Rückzahlung übernehmen, eventuelle Zinsdifferenz (Realität gesetzlicher Höchstsatz) ausgleichen 10% aus dem Gebührenaufkommen der Hochschulen, der Satz wird regelmäßig überprüft Zwei Jahre nach erfolgreichem Abschluss, spätestens nach Ablauf der doppelten Regelstudienzeit Monatl. Raten von mind. 20 Euro, ganze oder teilweise vorzeitige Tilgung ist möglich (aber kein Nachlass auf Darlehen) Finanzierung der Ausfallbürgschaft des Landes sonstiger aus dem Darlehensprogramm erwachsenden Lasten Hochschulen führen Beiträge nach Anzahl der Studienbeitragspflichtigen ab. Höhe der Beiträge muss Fonds für o.g. Zwecke ausreichend ausstatten; Näheres Zwei Jahre nach erfolgreichem Abschluss, spätestens 11 Jahre nach Studienbeginn; vorige Studienzeiten im In- Ausland werden Mind. 50 Euro pro Monat, Rate für jeweils 3 Monate ist auf einmal zu entrichten; außerplanmäßige Tilgung möglich Personen mit zu geringem Einkommen. Näheres regelt eine RVO. Lt. Infobroschüre des MIWFT soll die Regelung vom BAföG übernommen werden. Personen, so lange sie BAföG erhalten Bei 10.000 Euro bzw. 1.000 Euro je Darlehenssemester für BAföG-Darlehen sowie ; BAföG wird vorrangig zurück gezahlt Übernahme notleidender Darlehensforderungen der NRW.Bank Aus dem Gebührenaufkommen der Hochschulen, muss zur Erfüllung der Fondsaufgaben ausreichen. lt. Infobroschüre des Zwei Jahre nach Beendigung des Studiums Teilweise oder vollständige vorzeitige Tilgung ist möglich Tragen der Risiken Kosten, die mit der Bereitstellung der Darlehen verben sind Hochschulen führen aus einnahmen einen Betrag ab, der an der Anzahl der Gebührenpflichtigen bemessen wird. Die Ausstattung wird jährlich

Rechtsform Anstalt des öffentlichen Rechts, Sitz: Karlsruhe Geschäftsführer, kann auf Landesoberkasse übertragen Sondervermögen des Landes ohne eigene Rechtspersönlichkeit Sondervermögen des Landes LfA Förderbank Bayern WK Wird vom Ministerium per RVO festgelegt regelt eine VO lt. Stratmann derzeit ca. 6% MIWFT sollen die Abgaben derzeit bei ca. einem Fünftel liegen. Nichtrechtsfähiges Sondervermögen des Landes Durch Ministerium, Übertragung auf Dritte möglich überprüft ggf. angepasst. Nichtrechtsfähiges Sondervermögen Durch Ministerium, Übertragung auf Dritte möglich Stand: 11.07.06 Nina Stalf, Ref. 211 Die Struktur dieser Übersicht ist teilweise der DSW-Übersicht auf http://www.studentenwerke.de/pdf/uebersicht%20details%20studiengebuehren.pdf entlehnt.