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Transkript:

REKTOR AMTLICHE MITTEILUNGEN Nr. 1143 Datum: 15.03.2017 Satzung der Universität Hohenheim für den Zugang zu den Bachelorstudiengängen Agrarbiologie, Agrarwissenschaften und Nachwachsende Rohstoffe und Bioenergie Impressum gem. 8 Landespressegesetz: Amtliche Mitteilungen Nr. 1143/17 I Herausgeber: Der Rektor der Universität Hohenheim I Redaktion: Universitätsverwaltung, Abteilung Studienangelegenheiten I Druck: Hausdruckerei der Universität Hohenheim

Satzung der Universität Hohenheim für den Zugang zu den Bachelorstudiengängen Agrarbiologie, Agrarwissenschaften und Nachwachsende Rohstoffe und Bioenergie Vom 15. März 2017 Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2, 59 Abs. 1, 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 des Landeshochschulgesetzes (LHG) vom 1. Januar 2005 (GBl. S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Dritten Hochschulrechtsänderungsgesetzes vom 1. April 2014 (GBl. S. 99), 6 Abs. 4, 6a sowie 9 Abs. 2 und 3 des Hochschulzulassungsgesetzes (HZG) vom 15. September 2005 (GBl. S. 629), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Hochschulfinanzierungsvertrags-Begleitgesetzes vom 5. Mai 2015 (GBl. S. 313), und 1 Abs. 3 und 20 der Hochschulvergabeverordnung (HVVO) vom 13. Januar 2003 (GBl. S. 63), zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. Mai 2014 (GBl. S. 262), hat der Senat der Universität Hohenheim, vertreten durch den Rektor, im Wege der Eilentscheidung am 15. März 2017 die nachfolgende Satzung beschlossen. 1 Anwendungsbereich (1) Diese Satzung regelt den Zugang für die Bachelor-Studiengänge Agrarbiologie, Agrarwissenschaften und Nachwachsende Rohstoffe und Bioenergie. (2) Im Bachelor-Studiengang Agrarbiologie vergibt die Universität Hohenheim 90 vom Hundert der Studienplätze an Studienbewerberinnen und -bewerber nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens. Die Auswahlentscheidung wird nach dem Grad der Eignung für den gewählten Studiengang getroffen. Im Übrigen gelten 2 bis 8 dieser Satzung. (3) Die Zulassung und die Zugangsvoraussetzungen für die Bachelor-Studiengänge Agrarwissenschaften und Nachwachsende Rohstoffe und Bioenergie werden in 2 bis 4 dieser Satzung geregelt. 2 Zugangsvoraussetzungen Zum Studium in einem der Bachelor-Studiengänge nach 1 kann nur zugelassen werden, wer a) eine Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (HZB), eine einschlägige fachgebundene HZB bzw. eine ausländische HZB, die von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannt wurde, vorweisen kann und b) über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügt, nachgewiesen durch die an einer deutschsprachigen Schule erworbene Hochschulzugangsberechtigung oder beispielsweise den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit mindestens vier Punkten in allen vier Prüfungsbereichen. 3 Fristen Der Bewerbungsantrag muss innerhalb einer von der Universität Hohenheim festgesetzten und auf der Homepage der Universität vor Beginn des Bewerbungsverfahrens bekanntgegebenen Frist bei der Universität eingegangen sein. 4 Form des Antrags (1) Der Bewerbungsantrag ist fristgerecht online über die Website der Universität Hohenheim zu stellen.

(2) Für die Bewerbung sind folgende Nachweise erforderlich, die bei der Immatrikulation in Form einer amtlich beglaubigter Kopie vorzulegen sind: a) das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (HZB), einer einschlägigen fachgebundenen HZB, einer ausländischen HZB, die von der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkannt wurde, oder der Nachweis einer sonstigen Berechtigung nach 58 Absatz 2 Landeshochschulgesetzt (LHG) und b) ggf. ein Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse. 5 Immatrikulation (1) Die Immatrikulation ist zu versagen, wenn der Bewerbungsantrag und die erforderlichen Nachweise nicht fristgerecht eingereicht wurden, die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt sind und die Immatrikulationshindernisse gemäß 60 Absatz 2 LHG vorliegen. (2) Im Übrigen bleiben die allgemein für das Bewerbungs- und Immatrikulationsverfahren geltenden Bestimmungen in der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Hohenheim unberührt. 6 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Hohenheim in Kraft. (2) Sie gilt erstmals für die Zulassungsverfahren zum Wintersemester 2017/2018. Stuttgart, den 15. März 2017 gez. Professor Dr. Stephan Dabbert -Rektor-

Anlage 1 Relevante Ausbildungsberufe und Bereiche für Praktika und sonstige Tätigkeiten gem. 7 und 8 Ausbildungsberufe Anlagenmechaniker Bauzeichner Biologielaborant/in Biologisch-technische/r Assistent/in Chemielaborant/in Chemisch-technische/ Assistent/in Elektroanlagenmonteur Elektroniker Facharbeiter/in Forstwirtschaft Feuerungs- und Schornsteinbauer Fischwirt/in Forstwirt/in Gärtner/in Holzmechaniker Isolierfacharbeiter Landwirt/in Landwirtschaftlich-technische/r Assistent/in Landwirtschaftlich-technische/r Laborant/in Mechaniker/in für Land- und Baumaschinentechnik Mechanisator/in Mechatroniker Medizinisch-technische/r (Laboratoriums-)Assistent/in Milchwirtschaftliche/r Laborant/in Müller/in Ofen- und Luftheizungsbauer Pferdewirt/in Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in Physiklaborant/in Physikalisch-technische/r Assistent/in Technischer Modellbauer Technischer Zeichner Tierarzthelfer/in Tierpfleger/in Tierwirt/in Umweltschutztechnische/r Assistent/in Verfahrensmechaniker Veterinärmedizinisch-technische/r Assistent/in Werkstoffprüfer Winzer/in Wirtschaftsassistent/in Landwirtschaft Zootechniker/in / Bereiche (Branchen, Unternehmen und Einrichtungen) für Praktika und sonstige Tätigkeiten: Baumschulen Bioenergiebetriebe Energieversorgungsunternehmen Entwicklungshilfeorganisationen Ernährungswirtschaft Forstwirtschaft

Gärtnerei Industriebetriebe im Anlagenbau Installationsbetriebe Kommunalbetriebe Kommunale Umweltschutzreferate Labors und Beratungsbetriebe aus den Bereichen Landwirtschaft, Wasserwirtschaft, Altlasten und Naturschutz Landw. Beratungseinrichtungen Landw. Verbände Landwirtschaft Landwirtschaftsverwaltung, -ämter Non-Profit-Organisationen für Umwelt- und Naturschutz Tierarztpraxen Zoo Zuchtstationen