K-Ö Verlautbarungsblatt der A g r a r Markt A u s t r i a A-200 Wien, Dresdner Straße 70 Gemäß des 32 des AMA-Gesetzes 992 (BGBl. Nr. 376) Jahrgang 200 Ausgegeben am 24. November 200 4. Stück I N H A L T Verlautbarungen, ausgenommen Kundmachung von Verordnungen der Organe der AMA 8. Veröffentlichung von Standardwerten landwirtschaftlicher Ausgangsstoffe für Biokraftstoffe und flüssige gem. 2 Abs. 2 der Verordnung BGBl. II 250/200 9. Kontrollausschuss der Agrarmarkt Austria, neues Ersatzmitglied für den Österreichischen Gewerkschaftsbund - Alois Karner ÖQS-Zertifiziertes Qualitätsmanagement-System nach ÖNORM EN ISO 900 REG.Nr.537/0 CIS - Zertifiziertes Informationssicherheits-Managmentsystem nach ISO/IEC 2700:2005 REG Nr. 35/0
Veröffentlichung von Standardwerten landwirtschaftlicher Ausgangsstoffe für Biokraftstoffe und flüssige gem. 2 Abs. 2 der Verordnung BGBl. II 250/200 Veröffentlichung von Standardwerten landwirtschaftlicher Ausgangsstoffe für Biokraftstoffe und flüssige gem. 2 Abs. 2 der Verordnung BGBl. II 250/200. Disaggregierte Standardwerte für den Anbau e ec gemäß Definition in Teil C des Anhanges der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Reines Sonnenblumenöl 8 Ethanol aus Gerste 23 Ethanol aus Roggen 23 Ethanol aus Triticale 23 2. Disaggregierte Standardwerte für die Verarbeitung (einschl. Elektrizitätsüberschuss): e p - e ee gemäß Definition in Teil C des Anhanges der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Reines Sonnenblumenöl 3 Ethanol aus Gerste (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) Ethanol aus Gerste (Braunkohle als Prozessbrennstoff Ethanol aus Gerste (Erdgas als Prozessbrennstoff Ethanol aus Gerste (Erdgas als Prozessbrennstoff Ethanol aus Gerste (Stroh als Prozessbrennstoff 9 Ethanol aus Roggen (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) Ethanol aus Roggen (Braunkohle als Prozessbrennstoff Ethanol aus Roggen (Erdgas als Prozessbrennstoff Ausgabe vom 24..200 Seite 20 4. Stück
Veröffentlichung von Standardwerten landwirtschaftlicher Ausgangsstoffe für Biokraftstoffe und flüssige gem. 2 Abs. 2 der Verordnung BGBl. II 250/200 Ethanol aus Roggen (Erdgas als Prozessbrennstoff Ethanol aus Roggen (Stroh als Prozessbrennstoff Ethanol aus Triticale (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) Ethanol aus Triticale (Braunkohle als Prozessbrennstoff Ethanol aus Triticale (Erdgas als Prozessbrennstoff Ethanol aus Triticale (Erdgas als Prozessbrennstoff Ethanol aus Triticale (Stroh als Prozessbrennstoff 9 9 3. Disaggregierte Standardwerte für Transport und Vertrieb: e td gemäß Definition in Teil C des Anhanges der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Reines Sonnenblumenöl Ethanol aus Gerste 2 Ethanol aus Roggen 2 Ethanol aus Triticale 2 Ausgabe vom 24..200 Seite 2 4. Stück
Nr.9. Kontrollausschuss der Agrarmarkt Austria, neues Ersatzmitglied für den Österreichischen Gewerkschaftsbund - Alois Karner Nr.9. Kontrollausschuss der Agrarmarkt Austria, neues Ersatzmitglied für den Österreichischen Gewerkschaftsbund - Alois Karner Über Vorschlag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes hat der Verwaltungsrat der Agrarmarkt Austria in seiner Sitzung am 3.0.200 als neues Ersatzmitglied für den Kontrollausschuss Herrn Alois Karner p.a.gewerkschaft PRO-GE Johann-Böhm-Platz 020 Wien (anstelle des bisherigen Ersatzmitgliedes Herrn Heinz Fluch, siehe Verlautbarungsblatt der AMA Nr. 07/25.06.2008) bestellt. Gemäß 7 Abs. der Geschäftsordnung der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria erfolgte die Angelobung am 8.0.200. Mit seiner Angelobung erlangt das Mitglied die Stellung, für die er namhaft gemacht worden ist. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates: Präs. ÖkR Franz Stefan Hautzinger e.h. Ausgabe vom 24..200 Seite 22 4. Stück
I M P R E S S U M Diese Verlautbarung ist auch auf der Webseite der Agrarmarkt Austria (www.ama.at) im Internet verfügbar. Impressum: Verlautbarungsblatt der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) Medieninhaber, Herausgeber, Vertrieb: Redaktion: AGRARMARKT AUSTRIA Agrarmarkt Austria I/ Recht, Personal Dresdner Straße 70 A-200 Wien Telefon: (0) 33 5-0 Telefax: (0) 33 5-99 E-mail: office@ama.gv.at Hersteller: Eigendruck Ausgabe vom 24..200 Seite 23 4. Stück