Auslobung. Realisierungswettbewerb Neubau Pfarrheim St. Antonius von Padua in Wickede (Ruhr)

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Transkript:

Kath. Kirchengemeinde St. Antonius von Padua und St. Vinzenz Realisierungswettbewerb Neubau Pfarrheim St. Antonius von Padua in Wickede (Ruhr) Auslobung

3 Teil A Allgemeine Wettbewerbsbedingungen RPW 2013 A 1 Vorbereitung, Durchführung und Vorprüfung A 2 Der Auslobung liegen die "Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013" zugrunde. Sie sind ohne die Anlagen I bis VII Bestandteil der Auslobung. Die Auslobung hat der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen vorgelegen, diese hat die Übereinstimmung mit den Regeln bestätigt und den Wettbewerb unter der Nummer W 30/16 registriert. Der Auslober - RPW 2 (1, 5 Ausloberin ist die Kath. Kirchengemeinde St. Antonius von Padua und St. Vinzenz in Wickede (Ruhr), vertreten durch Pfarradministrator Thomas Metten. Die Vorbereitung, Durchführung und Vorprüfung des Wettbewerbes erfolgt durch das Büro Drees & Huesmann. Planer, Vennhofallee 97, 33689 Bielefeld, Telefon (05205) 3230 / Telefax (05205) 22679, info@dhp-sennestadt.de / www.dhp-sennestadt.de Anlass und Ziel des Wettbewerbes - RPW 1 (2) Die Kath. Kirchengemeinde plant neben der Kirche St. Antonius von Padua die Errichtung eines Pfarrheims. Südlich der Friedhofstraße steht auf den Grundstücken der Kirchengemeinde bereits ein Kindergarten, das Pfarrhaus und die Vikarie. Das Pfarrheim ist mit einer Nettoraumfläche von 500 m² geplant und wird neben allgemeinen Versammlungsräumen auch Gruppenräume für die Jugendarbeit sowie eine Kleiderkammer für die Caritas anbieten. Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative Lösungsvorschläge ein Architekturbüro für die weiteren Planungleistungen zu finden. A 3 Wettbewerbsverfahren / Auswahl der Teilnehmer - RPW 3 (3) Der Wettbewerb wird als begrenzter Architektenwettbewerb ausgelobt, zu dem von der Ausloberin folgende 5 Teilnehmer ausgewählt und eingeladen wurden: 1. Architekturbüro Nils Oetterer, Werl 2. Schüpstuhl & Partner GmbH, Wickede 3. HWR Architekten Gunnar Ramsfjell Architekt BDA 4. AG Simon-Hilker GmbH, Menden mit O.M. Architekten BDA, Braunschweig 5. Passgang Architekten BDA, Lippstadt

4 A 4 Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme - RPW 4 Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind. Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, deren Gesellschafter und darin tätigen Verfasser die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind, erfüllen. Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. A 5 Hinweis zur Verwendung digitaler Daten A 6 Wettbewerbsunterlagen Den Teilnehmern werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Auslobungstext Teile A/B - Rahmenbedingungen/Wettbewerbsaufgabe weitere Anlagen, im Einzelnen aufgeführt auf Seite 2 (bei Versand). Die als Planungsunterlage mitgelieferten digitalen Daten unterliegen einem Nutzungsvertrag und dürfen von den Teilnehmern nur für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe verwendet werden. Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens sind die Daten von den Datenträgern zu löschen. Wettbewerbsbeiträge - RPW 5 (2) Jeder Teilnehmer hat das vorgegebene Blattformat verbindlich zu verwenden. Die Grundrisse, Ansichten und Schnitte sind mit dunklem Strich auf hellem Untergrund darzustellen (Farbe ist hierbei nicht ausgeschlossen). Es werden nur gerollte Pläne angenommen. Die Einhaltung dieser Vorgaben durch die Teilnehmer erleichtert die Anordnung der Pläne auf vorgegebenen Stellwänden; den Vergleich der Arbeiten untereinander für Vorprüfung, Preisgericht, Ausstellung, Dokumentation. Im Einzelnen werden von den Teilnehmern folgende Leistungen verlangt: Lageplan, genordet M 1: 500 Genordete Darstellung mit folgenden Eintragungen: Dachaufsichten der Gebäude Erschließung / Stellplätze / Freiflächen

5 Grundrisse M 1: 100 (Darstellungstiefe M 1: 200) Ansichten / Schnitte M 1: 100 (Darstellungstiefe M 1: 200) Fassadenschnitt und -ansicht M 1: 50 Räumliche Darstellungen Erläuterungen Modell M 1: 200 Vorprüfungsunterlagen Verfassererklärung Alle Grundrisse sind eindeutig darzustellen und zu kennzeichnen. Im Einzelnen sind darzustellen: Höhenkoten / Schnittachsen / ggf. Konstruktionsraster Bezeichnung aller geforderten Räume (s. Teil B dieser Auslobung) Kennzeichnung der Zugänge und der vertikalen Erschließung Gefordert sind alle notwendigen Ansichten und Schnitte, die zum Verständnis bzw. zum Erkennen der Konzeption erforderlich sind. Insbesondere darzustellen sind: Vermaßung der Geschosshöhen und der lichten Raumhöhen Angaben der Höhenkoten Gefordert wird innerhalb des vorgegebenen Blattformates die skizzenhafte Darstellung eines Fassadenausschnittes, der für die Arbeit typische und relevante Konstruktions-, Gestaltungs- und Materialmerkmale wiedergibt. Räumliche Darstellungen / Perspektiven sind ausgeschlossen. Erläuterungen zum Entwurf auf max. zwei Seiten DIN A4. auf der beim Kolloquium mitgelieferten Modellplatte. Wettbewerbsbeitrag als gefaltete Kopie für die Vorprüfung CD-Rom mit Wettbewerbsbeitrag als Tiff- und PDF-Datei für Vorprüfung u. Dokumentation sowie Erläuterungstext als PDF-Datei Verzeichnis der eingereichten Unterlagen wird zur Verwendung beigefügt. Abgabe in undurchsichtigem, verschlossenem Umschlag, auf dem die Kennzahl verzeichnet ist. Jeder Teilnahmeberechtigte darf jeweils nur einen Entwurf einreichen. Nicht verlangte Leistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen. Videos sind grundsätzlich von jeder Bewertung ausgeschlossen.

6 A 7 Schriftliche Rückfragen bis 11.05.2016 Kolloquium am 17.05.2016 Rückfragen / Kolloquium - RPW 5 (1) Schriftliche Rückfragen zum Wettbewerb können bis zum nebenstehenden Termin an den Betreuer per Mail gerichtet werden: gudrun.walter@dhp-sennestadt.de Zur Beantwortung von Rückfragen und zusätzlichen Informationen über die Auslobung wird ein Kolloquium unter Beteiligung der Wettbewerbsteilnehmer und der Mitglieder des Preisgerichts durchgeführt: im Pfarramt St. Antonius 58739 Wickede (Ruhr), Kirchstr. 40 Preisrichtervorbesprechung 13.30 Uhr Kolloquium mit den Teilnehmern ab 14.30 Uhr. Kolloquiumsprotokoll A 8 Kennzeichnung Einlieferung Planunterlagen 18.07.2016 Einlieferung Modell 26.07.2016 Das Protokoll des Kolloquiums einschließlich der Beantwortung der Rückfragen wird allen Verfahrensbeteiligten und dem Landeswettbewerbsausschuss innerhalb von 10 Tagen zugesandt; es wird Bestandteil der Auslobung. Kennzeichnung / Abgabe der Wettbewerbsarbeiten - RPW 1 Alle geforderten Wettbewerbsleistungen sind an der rechten oberen Ecke jeder Zeichnung und jeder Textseite, sowie der verschlossenen Verfassererklärung durch eine Kennzahl aus 6 verschiedenen arabischen Ziffern (max. 1 cm hoch, max. 6 cm breit) zu kennzeichnen. Die Kennzahl ist ebenso auf der Verpackung anzugeben. An dem jeweiligen Tag muss die Wettbewerbsarbeit beim Betreuer eingereicht sein. Entweder wird der Entwurf (Planunterlagen sowie Modell) bis 16.00 Uhr bei Drees & Huesmann. Planer Vennhofallee 97, 33689 Bielefeld unter dem Stichwort "Pfarrheim St. Antonius" abgeliefert oder er wird an die gleiche Postadresse aufgegeben. Tagesstempel Als Zeitpunkt der Einlieferung gilt: die auf der Empfangsbestätigung vermerkte Datums- und Zeitangabe, wenn die Arbeit / das Modell bei der angegebenen Adresse persönlich abgegeben wird, das auf dem Einlieferungsschein angegebene Datum unabhängig von der Uhrzeit, wenn die Arbeit / das Modell bei der Post oder einem anderen Transportunternehmen aufgegeben wird.

7 Der Teilnehmer sorgt dafür, dass er den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen kann. Da der (Datums-/Post-/Tages-) Stempel auf dem Versandgut oder der Begleitzettel ein Datum aufweisen kann, das nach dem Abgabetermin liegt, ist der Einlieferungsschein maßgebend. Einlieferungsscheine sind daher bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen. Anonymität Zur Wahrung der Anonymität ist bei der Zusendung durch Post, Bahn oder andere Transportunternehmen als Absender die Anschrift des Empfängers zu verwenden. Rechtzeitig bei den Versanddiensten eingelieferte Wettbewerbsarbeiten, die später als 14 Tage nach dem Einlieferungstermin eintreffen, werden zur Beurteilung zunächst nicht zugelassen. Die endgültige Entscheidung darüber trifft das Preisgericht. A 9 Stimmberechtigtes Preisgericht Fachpreisrichter 1-4 Sachpreisrichter 5-7 Stellvertretendes Preisgericht Sachverständige Berater/innen ohne Stimmrecht Vorprüfer/innen Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten - RPW 6 Das Preisgericht tagt am 05.08.2016. Ihm gehören an: 1. Emanuela Freiin von Branca, Architektin, Diözesanbaumeisterin, Erzbischöfliches Generalvikariat, Paderborn 2. Raimund Heitmann, Architekt, Gütersloh 3. Matthias Nopto, Architekt, Herzebrock-Clarholz 4. Prof. Ansgar Schulz, Architekt, Leipzig / Dortmund 5. Thomas Metten Pfarradministrator St. Antonius und St. Vinzenz 6. Peter Hesse, Mitglied im Kirchenvorstand 7. Sabine Uhlenbrock, Mitglied im Pfarrgemeinderat 8. Antonius Hasse, Bauamt Erzbischöfliches Generalvikariat, Paderborn 9. Franz-Josef Schulte, Mitglied im Kirchenvorstand 10. Seants Maryathas, Mitglied im Pfarrgemeinderat 11. Horst-Dieter Pieper, Geschäftsführer Kirchenvorstand 12. Dr. Martin Michalzik, Bürgermeister Gemeinde Wickede 13. Michael Joswig, Dezernat Bau, Kataster, Straßen, Umwelt, Kreis Soest 14. Bernhard Arndt, Kolpingfamilie Wickede (Ruhr) 15. Barbara Wacker-Oelmann, Caritas 16. Sabine Hornkamp, KfD 17. Harald Schlömer, Bauangelegenheiten, Gemeindeverband Kath. Kirchengemeinden Hellweg 18. Reinhard Drees, Architekt / Stadtplaner, DHP, Bielefeld 19. Gudrun Walter, Architektin / Stadtplanerin, DHP, Bielefeld 20. Ulrike Wesche, Dipl.-Ing. (Arch.), DHP, Bielefeld

8 A 10 Beurteilungskriterien - RPW 6 Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen: Gestaltung - Gestaltqualität / Architekturqualität - Ensemblewirkung des Gemeindezentrums / Einfügung in das Umfeld Funktion - Erfüllung der funktionalen Anforderungen / des Raumprogramms - Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften Wirtschaftlichkeit - Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Erstellung und Folgekosten - Energetischer Standard A 11 Preise und Anerkennungen Preise und Anerkennungen - RPW 7 Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 12.000 zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis 5.000 2. Preis 3.000 3. Preis 2.000 Anerkennungen 2.000 (2 x 1.000 ) Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen enthalten. Andere Verteilung A 12 Preisgerichtsprotokoll Ausstellung Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten. Abschluss des Wettbewerbes - RPW 8 Die Ausloberin teilt den Wettbewerbsteilnehmern das Ergebnis des Wettbewerbes mit und macht es sobald als möglich öffentlich bekannt, u.a. durch Veröffentlichung auf der Homepage von Drees & Huesmann. Planer (www.dhp-sennestadt.de) und der Kirchengemeinde (www.stantonius.de). Die Eröffnung der Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten ist im Anschluss geplant. Der genaue Termin und die Dauer wird spätestens mit dem Protokoll der Preisgerichtssitzung allen Beteiligten bekannt gegeben. Die mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum der Ausloberin.

9 A 13 A 14 Veröffentlichung Behandlung von Verfahrensrügen Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen. Beginnt die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten erst nach dem Zugang des Protokolls, so beginnt die Frist mit dem Tag der Ausstellung. Die Ausloberin trifft ihre Feststellungen im Benehmen mit dem zuständigen Landeswettbewerbsausschuss der zuständigen Architektenkammer. Weitere Bearbeitung der Aufgabe - RPW 8 Die Ausloberin erklärt, dass sie einem der Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest bis einschließlich Leistungsphase 2-5 nach 34(3) HOAI 2013 übertragen wird, insbesondere soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll. Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Veröffentlichung sind durch RPW 8 (3) (Nutzung) geregelt. Aufgestellt im April 2016 Abb. 1: Flurkarte, M 1: 2000 P geplanter Standort P

Versand der Unterlagen 26.04.2016 Rückfragen 11.05.2016 Kolloquium 17.05.2016 Abgabe Planunterlagen 18.07.2016 Abgabe Modell 26.07.2016 Preisgericht 05.08.2016 Ausstellungseröffnung im Anschluss