Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach. A. Allgemeiner Teil

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Transkript:

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät III der Humboldt-Universität zu Berlin hat aufgrund der 24 und 71 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in der Fassung vom 05. Oktober 1995 (GVBl. S. 727), zuletzt geändert durch Art. XI des Haushaltsstrukturgesetzes vom 19. Dezember 1997 (GVBl. S. 686), am 26. Oktober 1998 nachfolgende Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach erlassen. 1 A. Allgemeiner Teil 1_ Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung der Humboldt- Universität (Teil I) vom 9. Mai 1994 Ziel, Inhalt und Aufbau der Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach. Sie gilt in Verbindung mit den Fachspezifischen Prüfungsbestimmungen für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach. _2 Das Fach Japanologie an der Humboldt-Universität 1. Das Studium der Japanologie bietet die Möglichkeit, Japan betreffende wissenschaftliche und 1 Diese Studienordnung wurde am 18. Dezember 1998 von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur angezeigt. 1

praktische Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben. Schwerpunkte des Studiums sind die japanische Sprache und Kultur in Gegenwart und Vergangenheit. Das Studium vermittelt fachwissenschaftliche Qualifikationen, die den Einstieg in verschiedene Berufsfelder ermöglichen. 2. Lehrveranstaltungen, die an anderen Instituten der Humboldt-Universität oder an anderen Hochschulen des In- und Auslands absolviert wurden, können als Studienleistungen im Sinne dieser Studienordnung anerkannt werden. 3. Lehrveranstaltungen in den Nachbardisziplinen ergänzen das Studium der Japanologie. 4. Auf Veranstaltungen des Faches an anderen Berliner Universitäten wird hingewiesen. An diesen Institutionen erworbene Leistungsnachweise können entsprechend 2 (2) der Satzung für Studienangelegenheiten der Humboldt-Universität anerkannt werden. _3 Studienvoraussetzungen 1. Das Studium kann unter den für die Humboldt-Universität generell geltenden Bedingungen aufgenommen werden. 2. Gute Kenntnisse des Englischen sind erforderlich. _4 Regelstudienzeit, Studienaufbau, Fächerverbindung, Studienbeginn 1. Die Regelstudienzeit gliedert sich in das Grundstudium von vier Semestern und das Hauptstudium von fünf Semestern. Das neunte Semester ist gemäß 3 der Magisterprüfungsordnung der Humboldt-Universität (Teil I) der Anfertigung der Magisterarbeit im ersten Hauptfach und der Ablegung der Fachprüfungen gewidmet. 2. Die fachübergreifenden und fachspezifischen Prüfungsbestimmungen der Magisterprüfungsordnung der Humboldt-Universität stellen sicher, daß das Studium einschließlich der Prüfungen in der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann. 3. Das Magisterstudium gliedert sich in Teilstudiengänge: a. ein Hauptfach und zwei Nebenfächer, oder b. ein erstes Hauptfach und ein zweites Hauptfach. 4. Japanologie kann als erstes Hauptfach, als zweites Hauptfach oder als Nebenfach studiert 2

werden. 5. Der Regelstudienzeit wird ein Propädeutikum von zwei Semestern mit insgesamt 40 SWS vorangestellt. Bei Nichtteilnahme sind die erforderlichen Kenntnisse nachzuweisen. Das Propädeutikum wird nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. 6. Der zeitliche Gesamtumfang für den Abschluß des Grund- und Hauptstudiums beträgt 80 SWS für Japanologie im Hauptfach-Teilstudiengang, davon 40 SWS im Grundstudium und 40 SWS im Hauptstudium, und 40 SWS für Japanologie im Nebenfach-Teilstudiengang, davon 20 SWS im Grundstudium und 20 SWS im Hauptstudium. 7. Während eines Studienaufenthalts im Ausland erbrachte Leistungsnachweise können anerkannt werden, sofern die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten von den Fachspezifischen Prüfungsanforderungen für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach gefordert werden. 8. Ein einjähriger Studienaufenthalt in Japan wird nachdrücklich empfohlen, bildet aber keine Voraussetzung des Studienabschlusses. 9. Der Magisterteilstudiengang Japanologie kann als Hauptfach und als Nebenfach mit allen an der Humboldt-Universität und allen an anderen Berliner Universitäten angebotenen Magisterteilstudiengängen verbunden werden, soweit diese selbst keine Einschränkungen vorsehen. 5_ Lehrveranstaltungen Vorlesungen dienen der Aufnahme und geistigen Durchdringung weiter Wissensbereiche bzw. Rezeption exemplarisch vorgestellter wissenschaftlicher Forschung; Kurse zielen auf die systematische Aneignung praktischer Wissensgrundlagen; Übungen bezwecken die überprüfte praktische Anwendung des in Kursen erworbenen Wissens; Proseminare richten sich auf die Einarbeitung in die Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeit auf der Basis überwiegend westlichsprachiger Literatur; Hauptseminare verfolgen die produktive Aufarbeitung des Forschungsstandes und die Erarbeitung, Vorstellung und Erörterung eigener Forschungsergebnisse; Kolloquien dienen der Reflexion grundlegender Fragen des Fachs in der Auseinandersetzung mit dem aktuellen Stand der Forschung. 3

6_ Leistungskontrolle, Leistungsnachweise 1. Beim Abschluß der Studienabschnitte (Propädeutikum, Grundstudium, Hauptstudium) ist der Nachweis bestimmter Studienleistungen erforderlich. 2. Art und Umfang der studienbegleitenden Leistungsüberprüfungen sind in den Fachspezifischen Prüfungsanforderungen für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach geregelt. 3. In allen Studienabschnitten gibt es Lehrveranstaltungen, in denen Leistungsnachweise erworben werden können, und solche, in denen keine Leistungsnachweise ausgestellt werden. 4. Lehrveranstaltungen, in denen Leistungsnachweise erworben werden können, sind: a. im Propädeutikum Kurse, b. im Grundstudium Kurse und Proseminare, c. im Hauptstudium Kurse, Übungen und Hauptseminare. 5. Der Erhalt eines Leistungsnachweises setzt voraus: a. in Kursen eine wenigstens mit der Note Ausreichend bewertete schriftliche Leistungskontrolle oder eine gleichwertige Leistung, b. in Übungen die Anfertigung einer mindestens mit der Note Ausreichend bewerteten Hausarbeit, c. in Proseminaren und Hauptseminaren die Anfertigung einer wenigstens mit der Note Ausreichend bewerteten schriftlichen Hausarbeit und den Vortrag eines entsprechenden Referats. 7 Studienfachberatung 1. Zu unterscheiden sind die allgemeine Beratung der Studienabteilung, die fachübergreifende Studienberatung des Instituts für Asien- und Afrikawissenschaften und die fachliche Studienberatung der Japanologie. 2. Vor der Entscheidung für ein Studium der Japanologie soll die fachliche Studienberatung aufgesucht werden, um Vorstellungen und Erwartungen im Hinblick auf das Studium und berufliche Perspektiven zu erörtern. 3. Während des gesamten Studiums ist der regelmäßige Besuch der fachlichen Studienberatung eine Voraussetzung des Studienerfolgs. Dies betrifft vor allem die Planung und Korrektur des Selbststudiums sowie die Vorbereitung eines Studienaufenthalts in Japan. 4

B. Besonderer Teil I. Propädeutikum _8 Gliederung Das Propädeutikum erstreckt sich über zwei Semester und umfaßt Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 40 SWS (in jedem Semester jeweils 20 SWS). II. Grund- und Hauptstudium 9_ Gliederung des Grundstudiums Das Grundstudium umfaßt im ersten und zweiten Hauptfach Lehrveranstaltungen im Umfang von 40 SWS, im Nebenfach 20 SWS. Hauptfach Pflichtbereich 2 Grundlagen der Japanologie Modernes Japanisch Proseminare 1 Wahlbereich 1 Japanologische Lehrveranstaltungen Überfachliches Studium 10 SWS Nebenfach 5

Pflichtbereich 1 Grundlagen der Japanologie Modernes Japanisch Proseminar 10 SWS Wahlbereich Japanologische Lehrveranstaltungen Überfachliches Studium _10 Gliederung des Hauptstudiums Das Hauptstudium umfaßt im ersten und zweiten Hauptfach Lehrveranstaltungen im Umfang von 40 SWS, im Nebenfach 20. Hauptfach Pflichtbereich 28 SWS Vorlesungen Sprachliche Kurse und Übungen Hauptseminare Kolloquien 10 SWS 8 SWS Wahlbereich 1 Japanologische Lehrveranstaltungen Überfachliches Studium 8 SWS 6

Nebenfach Pflichtbereich 1 Sprachliche Kurse und Übungen Hauptseminare Kolloquium 8 SWS Wahlbereich Japanologische Lehrveranstaltungen Überfachliches Studium C. Schlußteil _11 Übergangs- und Schlußbestimmungen 1. Diese Ordnung gilt für Studierende, die ihr Studium an der Humboldt-Universität im Magisterteilstudiengang Japanologie im Semester nach Inkrafttreten der Ordnung aufnehmen. 2. Studierende, die vor Inkrafttreten dieser Studienordnung das Studium an der Humboldt- Universität aufgenommen haben, können es wahlweise nach den bisher geltenden Bestimmungen oder nach dieser Studienordnung abschließen. 3. Leistungsnachweise aus der Zeit vor Inkrafttreten dieser Studienordnung werden anerkannt. 7

12_ Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft. 8