GRÜNDUNGSFORMALITÄTEN

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Transkript:

GRÜNDUNGSFORMALITÄTEN

Inhalt Der Gewerbetreibende 4-6 Anlaufstellen für Gewerbetreibende 8-15 Erlaubnispflichtige Gewerbe 17-18 Reisegewerbe 20-22 Sonstige Fragen vor einer Gewerbeanmeldung 24-26 Zusammenfassung 28

Der Gewerbetreibende

Der Gewerbetreibende Ein Gewerbe betreibt jeder der eine Tätigkeit ausübt, die Selbständig auf Gewinnerzielung gerichtet und nicht sozial unwertig ist sowie mit einer gewissen Dauer ausgeübt wird. 4

Der Gewerbetreibende Kein Gewerbe betreibt man bei Urproduktion (Landwirtschaft) Bloßer Verwaltung eigenen Vermögens Freiberuflicher Tätigkeit 5

Der Gewerbetreibende Freiberufliche Tätigkeit Wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische Tätigkeiten (Gestaltungshöhe) Persönliche Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern Katalogberufe und ähnliche Berufe Anlaufstelle für Klärung: Finanzamt 6

Anlaufstellen für Gewerbetreibende

Anlaufstellen für Gewerbetreibende Industrie- und Handelskammer (IHK) Industrie, Handel, Dienstleistungen Abgrenzung zum Handwerk Allgemeine Voraussetzungen für eine Gewerbeanmeldung Besondere Voraussetzungen bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten Mögliche Rechtsformen Existenzgründungsberatung 8

Anlaufstellen für Gewerbetreibende Handwerkskammer bei handwerklicher Tätigkeit Ggf. Eintragung in die Handwerksrolle bei zulassungspflichtigem Handwerk Ggf. Registrierung im Handwerksregister bei zulassungsfreiem Handwerk oder handwerksähnlicher Tätigkeit 9

Anlaufstellen für Gewerbetreibende Handelsregister bei GmbH, Einzelkaufmann, AG ect. Gesellschaftsvertrag (Notar) Firmenanfrage bei der IHK Überprüfung des Geschäftsgegenstandes auf Erlaubnispflichten Eintragung ins Handelsregister über Notar beim AG Charlottenburg 10

Anlaufstellen für Gewerbetreibende Gewerbeamt für Anmeldung/ Anzeige des Gewerbes Zuständiges Gewerbeamt: Geschäftssitz/ Wohnsitz Formulare z.t. über Internet erhältlich Info an Finanzamt/ Berufsgenossenschaft/ IHK bzw. Handwerkskammer, statistisches Landesamt Wichtig: An- und Abmeldung immer persönlich! 11

Anlaufstellen für Gewerbetreibende Was ist anzeigepflichtig? Beginn des Gewerbebetriebs Verlegung des Betriebs Änderung des Gegenstandes Betriebsaufgabe (Abmeldung) Wer muss anzeigen? Gewerbetreibender (alle Gesellschafter) Geschäftsführer/ Vorstand (GmbH, UG, AG) 12

Anlaufstellen für Gewerbetreibende Weitere Stellen Finanzamt Berufsgenossenschaft (Pflichtversicherung/ freiwillig) Arbeitsamt (wenn Mitarbeiter vorhanden) Krankenkassen (wenn Mitarbeiter vorhanden) Freiwillige Rentenversicherung Betriebsversicherungen (Haftpflicht, Ausfallversicherung) 13

Anlaufstellen für Gewerbetreibende Gewerbeamt Finanzamt Agentur für Arbeit Deutsche Rentenversicherung Berufsgenossenschaft IHK/ Handwerkskammer/ Innung Alle Formalitäten über ein Formular? www.startercenter-berlin.de 14

Bereich TITEL DER PRÄSENTATION

Erlaubnispflichtige Gewerbe

Erlaubnispflichtige Gewerbe Anzeige allein reicht nicht aus Zusätzliche Nachweise müssen erbracht werden, z.b. Persönliche Zuverlässigkeit (keine Vorstrafen ect.) Wirtschaftliche Zuverlässigkeit/ Leistungsfähigkeit (kein Insolvenzverfahren, keine Schulden) Fach- und Sachkundenachweise Weitere Infos: www.ihk-berlin24.de Dokument-Nr. 22772 17

Erlaubnispflichtige Gewerbe Gaststätte mit Alkoholausschank Güterkraftverkehr Spielgeräteaufstellung Reisebüro Arbeitnehmerüberlassung Taxibetrieb Grundstücksmakler Bauträger Darlehensvermittler Versicherungsvermittler/ -berater Bewachungsgewerbe Finanzdienstleister 18

Reisegewerbe

Reisegewerbe Wann betreibt man ein Reisegewerbe? Ohne vorherige Bestellung Außerhalb einer gewerblichen Niederlassung/ ohne eine solche zu haben Waren vertreiben/ ankaufen Leistungen anbieten Wichtig: Reisegewerbekarte beantragen und mit sich führen! 20

Reisegewerbe Wann braucht man keine Reisegewerbekarte? Arbeitnehmer (Arbeitgeber reicht) Teilnahme an festgesetzten Märkten Vertrieb von Lebensmitteln oder anderen Waren des täglichen Bedarfs von Verkaufswagen/ Ständen in regelmäßig kürzeren Abständen an derselben Stelle aber: Anzeigepflicht 21

Reisegewerbe Was ist im Reisegewerbe nicht erlaubt? Vermittlung von Darlehen Verkauf von Edelmetallen (Ausnahme: Silberschmuck bis 40 ) Verkauf von Edelsteinen, Schmucksteinen, Perlen Arzneimittel Alkohol, außer Bier und Wein in verschlossenen Behältnissen 22

Sonstige Fragen vor einer Gewerbeanmeldung

Sonstige Fragen vor einer Gewerbeanmeldung Rechtsform? Personengesellschaften (persönliche Haftung): Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Offene Handelsgesellschaft Partnerschaften Kapitalgesellschaften (keine persönliche Haftung) GmbH Unternehmergesellschaft (UG) Aktiengesellschaft (AG) 24

Sonstige Fragen vor einer Gewerbeanmeldung Scheinselbständigkeit? Wenn die Tätigkeit tatsächlich eine abhängige Beschäftigung ist Anhaltspunkte für Scheinselbständigkeit: Keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer Auf Dauer und im Wesentlichen nur ein Auftraggeber Ausnahme: Existenzgründer (3 Jahre) wesentlich : 5/6 der Gesamteinkünfte von nur einem AG Ausnahme: projektbezogene Tätigkeiten, die nicht länger als ein Jahr dauern 25

Sonstige Fragen vor einer Gewerbeanmeldung Scheinselbständigkeit weitere Anhaltspunkte: arbeitnehmertypische Tätigkeiten: Tätigkeiten, die man nur als Arbeitnehmer ausüben kann Tätigkeiten, die weisungsgebunden und in Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingebunden sind z.b. Sekretärin, Regalauffüller, Kranfahrer Keine typischen Merkmale unternehmerischen Handelns (z.b. Werbung) Vorher wurde gleiche Tätigkeit bei AG als Arbeitnehmer ausgeübt Bei Zweifeln: Antragsverfahren bei DRV durchführen 26

Geschäftsidee/ Businessplan IHK/ Handwerkskammer Finanzamt (wenn freiberuflich) Handelsregister Erlaubnis Finanzamt Gewerbeamt Berufsgenossenschaft Agentur für Arbeit Deutsche Rentenversicherung

Vielen Dank! IHK Berlin Juliane Griesbach de Garcia Referentin Recht und Fair Play Fasanenstraße 85 10623 Berlin grie@berlin.ihk.de