D I E S A C H K U N D E
|
|
|
- Pia Meyer
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stand: 29. Juni 2012 D I E S A C H K U N D E Inhalt 1. Wer benötigt den Sachkundenachweis? Wann ist kein Sachkundenachweis zu erbringen? Welche Berufsqualifikationen werden als Sachkundenachweis anerkannt? Wird der Bankfachwirt als Sachkundenachweis anerkannt? Gilt der BWV-Ausweis als Sachkundenachweis? Werden ausländische Abschlüsse anerkannt? Welche Ausnahme gibt es beim Sachkundenachweis? (Alte-Hasen-Regelung) Sachkundeprüfung geprüfter Versicherungsfachmann/-frau IHK...4 Bislang war für die gewerbsmäßige Vermittlung von Versicherungen nur eine Anmeldung beim Gewerbeamt notwendig. Je nach Tätigkeitsbereich mussten manche Versicherungsvermittler eine Erlaubnis nach 34c Gewerbeordnung (GewO) oder, wenn bestimmte Finanzdienstleistungen vermittelt werden, nach Kreditwesengesetz beantragen. Mit dem am in Kraft getretenen Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts wurde nun eine Erlaubnis für die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung eingeführt, deren Erteilung unter anderem von dem Nachweis ausreichender Sachkunde abhängig ist. 1. W e r b e n ö t i g t d e n S a c h k u n d e n a c h w e i s? Grundsätzlich benötigt jeder, der gewerbsmäßig als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, die Erlaubnis nach 34d/e GewO. Diese wird nur erteilt, wenn der Antragsteller bei der IHK die notwendige Sachkunde nachweist. Ist der Antragsteller eine natürliche Person, ist der Sachkundenachweis grundsätzlich durch die natürliche Person zu erbringen. Handelt es sich beim Antragssteller um eine juristische Person, ist der Sachkundenachweis grundsätzlich durch die Geschäftführer zu erbringen. In Ausnahmefällen besteht aber auch die Möglichkeit, den Sachkundenachweis auf Angestellte zu delegieren. Tina Liebscher Sarah Rädle 1
2 Die Sachkunde muss in der Regel durch die Sachkundeprüfung geprüfter Versicherungsfachmann/-frau IHK vor der zuständigen IHK nachgewiesen werden. 2. Wann ist kein Sachkundenachweis zu erbringen? bei Annexvermittlern, die nach 34d Abs.9 GewO nicht unter die Erlaubnis- und Registrierungspflicht fallen bei produktakzessorischen Vermittlern, die nach 34d Abs.3 GewO auf Antrag von der Erlaubnispflicht befreit wurden bei gebundenen Versicherungsvertretern nach 34d Abs.4 GewO, die für ein Versicherungsunternehmen tätig sind, das die volle Haftung übernimmt und die Eintragung im Vermittlerregister vornimmt. Das Versicherungsunternehmen hat allerdings für eine entsprechende Qualifizierung zu sorgen, ohne dass ihm die Art und Weise vorgeschrieben wird. 3. Welche Berufsqualifikationen werden als Sachkundenachweis anerkannt? In 4 Abs.1 und 2 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und beratung (Vers- VermV) ist abschließend aufgezählt, welche Berufsqualifikationen als Nachweis der erforderlichen Sachkunde anerkannt werden: 1. Abschlusszeugnis eines Studiums der Rechtswissenschaft 2. Abschlusszeugnis eines betriebswirtschaftlichen Studiums der Fachrichtung Versicherungen (Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss) 3. Abschlusszeugnis Versicherungskaufmann oder frau oder Kaufmann oder frau für Versicherungen und Finanzen 4. Abschlusszeugnis Versicherungsfachwirt oder wirtin 5. Abschlusszeugnis als Fachwirt oder wirtin für Finanzberatung (IHK) 6. Abschlusszeugnis als Fachberater oder beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK) und zusätzlich - Ausbildung als Bank- oder Sparkassenkaufmann und 1 Jahr Versicherungsvermittlung oder - allg. kaufmännische Ausbildung und 1 Jahr Versicherungsvermittlung o- der - 2 Jahre Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung Tina Liebscher Sarah Rädle 2
3 7. Abschlusszeugnis als Finanzfachwirt (FH), wenn ein abgeschlossenes weiterbildendes Zertifikatsstudium an einer Hochschule und 1 Jahr Versicherungsvermittlung vorliegt 8. Bank- oder Sparkassenkaufmann oder frau und 2 Jahre Versicherungsvermittlung 9. Investmentfondskaufmann oder frau und 2 Jahre Versicherungsvermittlung 10. abgeschlossenes Studium an einer Hochschule oder Berufsakademie, wenn IHK erforderliche Sachkunde anerkennt, i.d.r. bei 3 jähriger Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung; Der Begriff des Studiums orientiert sich an den Vorgaben des Hochschulrahmengesetzes. Danach muss das Studium mit einer Berufsqualifikation abgeschlossen sein. Reine Weiterbildungsmaßnahmen fallen nicht unter den Begriff des Studiums. 11. ein vor dem 01. Januar 2009 abgelegter Abschluss als Versicherungsfachmann/- frau des Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungsgesellschaft e.v. Die erforderliche Berufserfahrung muss belegt werden. In Betracht kommen je nach Einzelfall folgende Nachweise: Erklärung im Antragsformular und zusätzlich Gewerbeanmeldung in Kopie bei Selbständigen mit Tätigkeitsbereich Versicherungsvermittlung Arbeitgeberbescheinigung/ Arbeitszeugnis bei Angestellten Agenturverträge; Provisionsabrechnungen Sollte die IHK nach Überprüfung der vorgelegten Dokumente den Nachweis der erforderlichen Berufserfahrung als noch nicht geführt ansehen, kann die IHK weitere Belege anfordern. 4. Wird der Bankfachwirt als Sachkundenachweis anerkannt? Nein der Bankfachwirt ist nach BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) bewusst nicht in die Vorschrift aufgenommen worden, da der Anteil der versicherungsfachlichen Grundlagen hier nicht in dem Maße gegeben sei, wie dies bei den übrigen Berufsqualifikationen gemäß 4 Abs. 1 VersVermVO der Fall ist. 5. G i l t d e r B W V - A u s w e i s a l s S a c h k u n d e n a c h w e i s? Der so genannte BWV-Ausweis ersetzt nach Auskunft des BMWi nicht die Sachkundeprüfung. Es muss anhand eines Prüfungsdokumentes nachgewiesen werden, dass tatsächlich eine Tina Liebscher Sarah Rädle 3
4 mündliche und schriftliche BWV Prüfung abgelegt wurde. Der BWV Ausweis alleine kann also nicht als Nachweis anerkannt werden. 6. Werden ausländische Abschlüsse anerkannt? In 4a VersVermV finden sich Regelungen zur Anerkennung von im EU-Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Bitte setzen Sie sich im Einzelfall mit Ihrer zuständigen IHK in Verbindung. 7. Welche Ausnahme gibt es beim Sachkundenachweis? (Alte-Hasen-Regelung) Personen, die (mindestens) seit 31. August 2000 selbstständig oder unselbstständig, ununterbrochen als Versicherungsvermittler oder -berater tätig waren, bedürfen keiner Sachkundeprüfung, 1 Abs.4 VersVermV Die Vermittlungs- und Beratungstätigkeit muss tatsächlich und ohne Unterbrechung ausgeübt worden sein. Zeiten, die beispielsweise für Fortbildungen, Krankheiten, Kuren, Urlaub, Grundwehr- und Zivildienst oder für Mutterschutz in Anspruch genommen wurden, stellen unter Umständen keine Unterbrechungen dar. Die ununterbrochene Tätigkeit seit muss belegt werden. In Betracht kommen je nach Einzelfall folgende Nachweise: Erklärung im Antragsformular und zusätzlich Gewerbeanmeldung in Kopie bei Selbständigen mit Tätigkeitsbereich Versicherungsvermittlung Arbeitgeberbescheinigung/ Arbeitszeugnis bei Angestellten Agenturverträge; Provisionsabrechnungen Sollte die IHK nach Überprüfung der vorgelegten Dokumente den Nachweis der ununterbrochenen Tätigkeit als noch nicht geführt ansehen, kann die IHK weitere Belege anfordern. 8. Sachkundeprüfung geprüfter Versicherungsfachmann/-frau IHK Die inhaltlichen Anforderungen der Sachkundeprüfung sind in der Anlage 1 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und - beratung (VersVermV) festgelegt. Die Prüfung kann bei jeder Industrie- und Handelskammer absolviert werden, soweit die Industrie- und Handelskammer die Sachkundeprüfung anbietet. Die Prüfung ist in einen schriftlichen und mündlichen Teil aufgeteilt. Der schriftliche Teil findet EDV-gestützt am PC-Bildschirm statt und dauert insgesamt 160 Minuten. Anhand von praxis- Tina Liebscher Sarah Rädle 4
5 bezogenen Aufgaben werden versicherungsfachliche und rechtliche Kenntnisse geprüft. Die Prüfungsaufgaben sind pro Prüfungstermin bundesweit einheitlich. Bei der mündlichen verkaufspraktischen Prüfung wird anhand eines Rollenspiels ein Kundengespräch simuliert. Bei der Anmeldung kann zwischen den Wahlbereichen Vorsorge oder Sach-/Vermögensversicherungen gewählt werden. Die Prüfungszeit beträgt 20 min. Die Prüfungsteilnehmer/innen werden einzeln anhand einer zuvor ausgeteilten Fallvorgabe geprüft. Die Prüfung wird nach Abschluss mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. Sie kann beliebig oft wiederholt werden. Wird die Prüfung insgesamt bestanden, stellt die IHK eine Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung Geprüfter Versicherungsfachmann/-frau IHK aus. Hinweis: Für die Richtigkeit der in diesem Merkblatt und auf dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Tina Liebscher Sarah Rädle 5
Sachkundenachweis im Rahmen des Erlaubnis- und Registrierungsverfahren für Versicherungsvermittler und - berater
Die IHK informiert: Merkblatt Sachkundenachweis im Rahmen des Erlaubnis- und Registrierungsverfahren für Versicherungsvermittler und - berater I. Wer benötigt den Sachkundenachweis? Seite 1 II. Wann ist
Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Sachkunde nachzuweisen. Z. B. kann bei der IHK eine Sachkundeprüfung abgelegt werden.
Stand: 22. November 2011 Die Sachkunde 1. Wer benötigt die Sachkunde? Grundsätzlich benötigt jeder, der gewerbsmäßig als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, die Erlaubnis
2. Was sind die inhaltlichen Anforderungen an die Sachkundeprüfung?
Stand: Juni 2014 DIE SACHKUNDE 1. Allgemeines zum Sachkundenachweis Grundsätzlich benötigt jeder, der gewerbsmäßig als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater tätig werden möchte, die Erlaubnis
Die Sachkundeprüfung Geprüfter Versicherungsfachmann / -frau IHK
Die Sachkundeprüfung Geprüfter Versicherungsfachmann / -frau IHK Stand: Mai 2013 Ansprechpartner: Christoph Müller Rechtsassessor, Bereich Recht und Steuern Telefon 07121 201-285 oder E-Mail: [email protected]
SACHKUNDENACHWEIS UND SACHKUNDEPRÜFUNG FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND VERSICHERUNGSBERATER
MERKBLATT SACHKUNDENACHWEIS UND SACHKUNDEPRÜFUNG FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND VERSICHERUNGSBERATER ALLGEMEINES Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die
Merkblatt Sachkundeprüfung Finanzanlagenvermittler
Dieses Merkblatt wurde auf Basis des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom 6.12.2011 (BGBl. I Nr. 63 vom 12.12.2011) und der Verordnung zur Einführung einer
MERKBLATT SACHKUNDEPRÜFUNG GEPRÜFTE FACHFRAU/GEPRÜFTER FACHMANN FÜR IMMOBILIARDARLEHENSVERMITTLUNG IHK WER BENÖTIGT EINEN SACHKUNDENACHWEIS?
MERKBLATT Aus- und Weiterbildung SACHKUNDEPRÜFUNG GEPRÜFTE FACHFRAU/GEPRÜFTER FACHMANN FÜR IMMOBILIARDARLEHENSVERMITTLUNG IHK nach 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung Am 21.3.2016 wurde die europäische
möglicher Umfang der Erlaubnis gem. 34 f GewO der Sachkundeprüfung oder unbeschränkt, wenn gleichgestellte Berufsqualifikation vorliegt
Finanzanlagenvermittlungsverordnung () Seite 1 / 6 Ich bin seit Sachkundeprüfung oder gleichgestellte Berufsqualifikation Anlageberater gem. 34 c und verfüge über eine Erlaubnis nach Abs. 1 Satz 1 Nr.
Die Registrierungs- und Erlaubnispflicht in der Vermittlerrichtlinie: Was kommt auf den Versicherungsmakler zu?
Die Registrierungs- und Erlaubnispflicht in der Vermittlerrichtlinie: Was kommt auf den Versicherungsmakler zu? 13. CHARTA-Marktplatz in Neuss Ass. jur. Sebastian Greif IHK Mittlerer Niederrhein Folie
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern III B 3 FAV/VVR/IDV München
(Absender) Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern III B 3 FAV/VVR/IDV 80323 München Sachkundenachweis durch Benennung von vertretungsberechtigten Aufsichtspersonen gemäß 34d Absatz 2 Nummer
Antrag auf Änderung/Löschung Nachweise gemäß Checkliste einreichen
IHK Pfalz Tel.: 0621 5904-2041 oder - Versicherungsvermittlerregister - 0621 5904-2042 Ludwigsplatz 2 4 67059 Ludwigshafen Antrag auf Änderung/Löschung Nachweise gemäß Checkliste einreichen 1. Füllen Sie
Antrag auf Änderung Nachweise gemäß Checkliste einreichen
IHK Pfalz Tel.: 0621 5904-2041 oder - Versicherungsvermittlerregister - 0621 5904-2042 Ludwigsplatz 2 4 67059 Ludwigshafen Antrag auf Änderung Nachweise gemäß Checkliste einreichen 1. Füllen Sie das Formular
ERLAUBNISVERFAHREN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER
Stand: Januar 2017 ERLAUBNISVERFAHREN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER 1. Was ist unter Erlaubnispflicht zu verstehen?... 1 2. Wer benötigt eine Erlaubnis?... 1 3. Wer bedarf keiner Erlaubnis, wird aber registriert?...
Honorar-Finanzanlagenberater
Ihr Ansprechpartner Honorar-Finanzanlagenberater Müller, Christoph (Rechtsassessor) E-Mail: [email protected] Tel. 07121 201-198 Zum 1. August 2014 wird zu den bereits bestehenden Regelungen
Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler
MERKBLATT Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler Ansprechpartner: Karen Genßler Simon Alex Abteilung Recht & Handel Abteilung Recht & Handel Innovation & Umwelt Innovation & Umwelt Tel. 04921 8901-29
Sachkundeprüfung VersicherungsvermittlerIn/-beraterIn*
Bereich Sach- und Fachkundeprüfung Merkblatt zur Februar 2007 Sachkundeprüfung VersicherungsvermittlerIn/-beraterIn* Anmerkung: Wir haben in dieser Fassung bereits den Verordnungsentwurf vom 18.12.2006
Sachkundeprüfung Geprüfte/r Fachfrau/- mann für Immobiliendarlehensvermittlung
Sachkundeprüfung Geprüfte/r Fachfrau/- mann für Immobiliendarlehensvermittlung Peter Nagel, Geschäftsführer Aus- und Weiterbildung Sachkundeprüfung (1) Durch das Bestehen der Sachkundeprüfung erbringt
Die Vorschriften zur Durchführung der Sachkundeprüfung treten zum 01.11.2012 in Kraft.
MERKBLATT Aus- und Weiterbildung SACHKUNDEPRÜFUNG GEPRÜFTE/R FINANZANLAGENFACHFRAU/-MANN IHK EINLEITUNG Mit dem durch Artikel 5 des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts
ERLAUBNISVERFAHREN FÜR UNGEBUNDENE VERSICHERUNGSVERMITTLER
Stand: 9. Mai 2007 ERLAUBNISVERFAHREN FÜR UNGEBUNDENE VERSICHERUNGSVERMITTLER 1. Was ist unter Erlaubnispflicht zu verstehen?...1 2. Wer benötigt eine Erlaubnis?...1 3. Wer bedarf keiner Erlaubnis, wird
Die Zukunft aktiv gestalten!
Die Zukunft aktiv gestalten! Zukunft der Versicherungen Antworten und Angebote des BWV Dr. Katharina Höhn Berufsbildungswerk der der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.v. 2 3 4 5 6 7 8 Regulierung:
Merk blatt. Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater
Stand: 1. Januar 2015 Merk blatt Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater ALLGEMEINES Am 22. Dezember 2006 ist das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts
Erforderliche Unterlagen zur Erlaubniserteilung bei Gewerbeanmeldung 34 f GewO
Checkliste zum Erwerb einer Erlaubnis nach 34f GewO (Stand: Juli 2013) Die Erteilung einer Erlaubnis nach 34 f Gewerbeordnung (GewO) kann nur erfolgen, wenn der Antragsteller persönlich zuverlässig ist,
Der Kreisausschuss des Landkreises Gießen
Der Kreisausschuss des Landkreises Gießen Fachbereich Service, Sicherheit und Ordnung FD 14 - Aufsichts- und Ordnungswesen Sie möchten Immobiliardarlehen vermitteln? Was ist zu tun? Sie benötigen eine
Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Stand Gesetz vom 19.02.2016 Stand ImmVermV vom 22.04.2016
Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Stand Gesetz vom 19.02.2016 Stand ImmVermV vom 22.04.2016 Zeitplan zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichlinie 2016 2017 Febr. März April Juni Sept. Dez.
Versicherungsvermittler mit Erlaubnis
GEWERBERECHT G52 Stand: März 2013 Ihr Ansprechpartner Thomas Teschner E-Mail [email protected] Tel. (0681) 9520-200 Fax (0681) 9520-690 Versicherungsvermittler mit Erlaubnis Im Zuge der Umsetzung
Aktuelle Themen - Neuordnung 34 i Immobilienkreditvermittlung. Neuordnung 34i GewO
Neuordnung 34i GewO Neuordnung des 34 i und die Auswirkungen für die Vermittler bisher Nur Gewerbeanmeldung bei Kommunalbehörde Versicherungsvermittlung Finanzanlagevermittlung Wohnimmobilien Kreditvermittlung
Antragstellung. Angaben zur Person. An den Hochtaunuskreises Der Kreisausschuss Fachbereich Ludwig-Erhard-Anlage Bad Homburg v.d.
An den Hochtaunuskreises Der Kreisausschuss Fachbereich 40.80 Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d. Höhe Erläuterungen Bei Bedarf bitte Beiblätter benutzen Gewerbeordnung = GewO Industrie- und
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34i Gewerbeordnung Immobiliardarlehensvermittler
An den Hochtaunuskreises Der Kreisausschuss Fachbereich 40.80 Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d. Höhe Kontaktdaten Herr Honcamp Fon 06172/999-4842 Fax 06172/999-9800 [email protected]
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsvertreter, -makler gemäß 34 d Abs. 1 GewO
IHK Ulm Versicherungsvermittler Olgastraße 97-101 89073 Ulm Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsvertreter, -makler gemäß 34 d Abs. 1 GewO - Antragsteller: Natürliche Person - (bei OHG,
Neue Regeln für Versicherungsvermittler
INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER ZU DÜSSELDORF Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon 02 11/35 57-0 Neue Regeln für Versicherungsvermittler
Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler. Neue Regeln für. Finanzanlagenvermittler
Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler Themen 1. Einführung 2. Erlaubnis 3. Sachkunde 4. Register 5. Verhaltensregeln 1. Einführung Ziele des neuen Rechts Inhalt des neuen Rechts: - Neue Erlaubnispflicht
Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler/-berater*
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 24756 Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler/-berater* Mit Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht
Neue Regeln für Immobiliendarlehensvermittler gemäß 34i GewO
Neue Regeln für Immobiliendarlehensvermittler gemäß 34i GewO Stand: September 2017 Seit dem 21. März 2016 benötigen Vermittler von grundbuchlich abgesicherten Immobiliardarlehen aufgrund von europrechtlichen
Produktakzessorischer Versicherungsvermittler
Produktakzessorischer Versicherungsvermittler Grundsätzliches Versicherungsvermittler, die gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter tätig sind, benötigen grds. gemäß 34d Abs. 1
2. BESONDERHEITEN FÜR GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERTRETER
MERKBLATT Stand: Juli 2016 GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERTRETER Versicherungsvermittler, die gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter tätig sind, benötigen grundsätzlich gemäß 34d Absatz
Sachkundeprüfung zur Immobiliardarlehensvermittlung
Sachkundeprüfung zur Immobiliardarlehensvermittlung Seit dem 21. März 2016 benötigen Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehen eine Erlaubnis und müssen in ein Register eingetragen sein. Voraussetzung
Versicherungsvermittler und Versicherungsberater
Versicherungsvermittler und Versicherungsberater Aufgrund der Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung (Richtlinie) besteht für
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Postfach Schwerin
(Absender) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Postfach 11 10 41 19010 Schwerin Hinweise: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit diesem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie
5. IVZ-Newsletter EUVermRili und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
5. IVZ-Newsletter EUVermRili und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Liebe Kolleginnen, Liebe Kollegen, der Bundesrat hat am 11. Mai 2007 in seiner 833. Sitzung der Verordnung über die Versicherungsvermittlung
Sachkundeprüfung zur Immobiliardarlehensvermittlung
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 3401542 Sachkundeprüfung zur Immobiliardarlehensvermittlung Seit dem 21. März 2016 benötigen Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehen
Erlaubnisverfahren für Versicherungsvermittler
Stand: 01. Januar 2012 Erlaubnisverfahren für Versicherungsvermittler Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter), die gewerbsmäßig den Abschluss von Versicherungen vermitteln,
Merkblatt für Versicherungsvermittler/Versicherungsberater
Ein Merkblatt Ihrer IHK Merkblatt für Versicherungsvermittler/Versicherungsberater Die gewerbsmäßige Vermittlung von Versicherungen ist in Deutschland entsprechend 34 d der Gewerbeordnung (GewO) ein erlaubnispflichtiges
Übergangsfrist, Sachkundeprüfung & Co.: 6 Fakten, die angehende 34i-Vermittler kennen sollten
Übergangsfrist, Sachkundeprüfung & Co.: 6 Fakten, die angehende 34i-Vermittler kennen sollten Ab sofort können Vermittler die Erlaubnis nach Paragraf 34i Gewerbeordnung (GewO) beantragen. Welche Fristen
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 Gewerbeordnung
Absender Industrie- und Handelskammer zu Flensburg Heinrichstraße 28-34 24937 Flensburg Bei Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH&Co. KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter
Neue Regeln für Immobiliendarlehensvermittler gemäß 34i GewO
Neue Regeln für Immobiliendarlehensvermittler gemäß 34i GewO Stand: Dezember 2015 Hinweis: Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, daher können sich bei den folgenden Informationen noch
Sachkundeprüfung zur Immobiliardarlehensvermittlung
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 3401542 Sachkundeprüfung zur Immobiliardarlehensvermittlung Seit dem 21. März 2016 benötigen Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehen
Merkblatt Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler
Merkblatt Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler (Stand: Juli 2013) Einleitung Dieses Merkblatt wurde auf Basis des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom
Merkblatt. Vermittlung von Immobiliardarlehen nach 34 i GewO (Gewerbeordnung) Die Rechtslage ab
Merkblatt Vermittlung von Immobiliardarlehen nach 34 i GewO (Gewerbeordnung) Die Rechtslage ab 21.03.2016 1. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach 34 i GewO Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
MERKBLATT SACHKUNDEPRÜFUNG FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND VERSICHERUNGSBERATER ALLGEMEINES WER BENÖTIGT EINEN SACHKUNDENACHWEIS?
MERKBLATT SACHKUNDEPRÜFUNG FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND VERSICHERUNGSBERATER ALLGEMEINES Am 22. Dezember 2006 ist das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts verkündet worden. Damit
Zusätzlich bleibt weiterhin die Gewerbeanzeige nach 14 GewO beim örtlichen Gewerbeamt erforderlich.
Erlaubnisverfahren für Versicherungsmakler und Mehrfachagenten Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter, die gewerbsmäßig den Abschluss von Versicherungen vermitteln wollen, bedürfen nach 34d Abs.
Informationen zur Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK
Seite 1 / 5 Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne
Firma. Erlaubnis muss bis spätestens 21. März 2017 erworben worden sein
Firma Firmenanschrift IHK Mitgliedsnummer IHK Rhein-Neckar Bereich 3.3 Postfach 101661 68016 Mannheim PLZ Ort Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler gemäß 34 i GewO im vereinfachten
Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden
Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS
2. BESONDERHEITEN FÜR GEBUNDENE VERSICHERUNGS- VERTRETER
MERKBLATT Recht und Steuern GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERTRETER Versicherungsvermittler, die gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter tätig sind, benötigen grundsätzlich gemäß 34d
Neue Regeln für Versicherungsvermittler Stand: 08.01.2007
Neue Regeln für Versicherungsvermittler Stand: 08.01.2007 1. Wie ist die derzeitige Rechtslage? Die gewerbsmäßige Vermittlung von Versicherungen ist derzeit in Deutschland nicht erlaubnispflichtig. Allerdings
Industrie- und Handelskammer Fulda Hermann Vogt Heinrichstraße Fulda
(Absender) PLZ Ort Industrie- und Handelskammer Fulda Hermann Vogt Heinrichstraße 8 36037 Fulda ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO) Vereinfachtes Verfahren
Tätigkeiten als Versicherungsvermittler oder -berater. Nr. 168/13
Tätigkeiten als Versicherungsvermittler oder -berater Nr. 168/13 Ansprechpartnerin: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Tel.:
Erlaubnisverfahren für ungebundene Versicherungsvermittler
Stand: 16. Mai 2011 Erlaubnisverfahren für ungebundene Versicherungsvermittler 1. Was ist unter Erlaubnispflicht zu verstehen? Nach 34d Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO) bedarf einer Erlaubnis der zuständigen
Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden
Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34e Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS
Erlaubnisverfahren für Versicherungsberater, 34e GewO
Erlaubnisverfahren für Versicherungsberater, 34e GewO Auch derjenige, der gewerbsmäßig Dritte über Versicherungen beraten will, ohne von einem Versicherungsunternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil zu
Merkblatt. Vermittlung von Immobiliardarlehn nach 34 i GewO (Gewerbeordnung) Neue Rechtslage ab
Stand 08/2016 Merkblatt Vermittlung von Immobiliardarlehn nach 34 i GewO (Gewerbeordnung) Neue Rechtslage ab 21.03.2016 1. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach 34 i GewO Wer gewerbsmäßig den Abschluss
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 e Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller: Juristische Person (z. B. GmbH, AG, Ltd.
(Absender) Industrie- und Handelskammer zu Rostock Postfach 10 52 40 18010 Rostock Hinweis: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie hierzu
möglicher Umfang der Erlaubnis gem. 34 f GewO der Sachkundeprüfung oder unbeschränkt, wenn gleichgestellte Berufsqualifikation vorliegt
für Finanzanlagenvermittler und Seite 1 / 6 Ich bin seit oder Anlageberater gem. 34 c GewO und verfüge über eine Erlaubnis nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder 3 01.01. 2006 oder später ja, erforderlich abhängig
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller: Juristische Person (z. B. GmbH, AG, Ltd.
(Absender) Industrie- und Handelskammer zu Rostock Postfach 10 52 40 18010 Rostock Hinweis: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie hierzu
Gewerbliche Niederlassungen in den letzten fünf Jahren (von bis, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort):
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Ernst-Schneider-Platz 1 40212 Düsseldorf Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34e Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und auf Eintragung in das Vermittlerregister
MERKBLATT SACHKUNDEPRÜFUNG GEPRÜFTE/R VERSICHERUNGSFACHFRAU/-MANN IHK ALLGEMEINES WER BENÖTIGT EINEN SACHKUNDENACHWEIS? Aus- und Weiterbildung
MERKBLATT Aus- und Weiterbildung SACHKUNDEPRÜFUNG GEPRÜFTE/R VERSICHERUNGSFACHFRAU/-MANN IHK ALLGEMEINES Am 22. Dezember 2006 ist das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts verkündet
- Antragsteller: Natürliche Person - (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter)
Firma/ Name IHK Mitgliedsnummer (nur eintragen, wenn vorhanden) IHK Südlicher Oberrhein Versicherungsvermittler Lotzbeckstr. 31 77933 Lahr - Antragsteller: Natürliche Person - (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen
2. Warum gibt es neue Regelungen und seit wann sind diese in Kraft?
MERKBLATT Bereich Recht Gewerberecht - Versicherungsvermittler Stand: Januar 2009 Neue Regeln für Versicherungsvermittler 1. Wie war die Rechtslage zuvor? Die gewerbsmäßige Vermittlung von Versicherungen
Unterrichtungsnachweis und Sachkundeprüfung
MERKBLATT Bewachungsgewerbe Unterrichtungsnachweis und Sachkundeprüfung Stand: 03/2015 Ansprechpartner: Nora Mehlhorn Tel.: +49 371 6900-1350 Fax: +49 371 6900-1333 E-Mail: [email protected]
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsvertreter, -makler
Firma IHK Mitgliedsnummer (nur eintragen, wenn vorhanden) IHK Karlsruhe Vermittlerregister Postfach 34 40 76020 Karlsruhe Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsvertreter, -makler gemäß
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/ 34e.html http://www.gesetze-im-internet.de/versvermv/bjnr073300007.html
MERKBLATT VERSICHERUNGSBERATER Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht werden Versicherungsberater, die bis zum 22.05.2007 eine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/ 34d.html http://www.gesetze-im-internet.de/versvermv/bjnr073300007.html
MERKBLATT VERSICHERUNGSVERMITTLER MIT ERLAUBNIS Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die Tätigkeit von Versicherungsvermittlern zum 22.05.2007 grds. als
