Workshop «Asylpraxis»

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Transkript:

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Staatssekretariat für Migration SEM Workshop «Asylpraxis» Nationale Flüchtlingskonferenz Bern, 19. November 2016

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Staatssekretariat für Migration SEM Asyl und Asylpolitik

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Staatssekretariat für Migration SEM Ablauf Asylverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Staatssekretariat für Migration SEM Entwicklung Asylgesuche Schweiz

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Staatssekretariat für Migration SEM Behandlungsstrategie SEM «Protect the protection system» Priorität 1: 48h-, Fast-Track- und Dublin-Verfahren etc. Priorität 2: Behandlung übrige Fälle («first in, first out») Länder im 48h-Verfahren: Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Georgien und Kosovo Länder im Fast-Track-Verfahren: Marokko, Nigeria, Tunesien, Algerien, Gambia und Senegal

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Staatssekretariat für Migration SEM Austritte ab EVZ und in die Kantone

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Staatssekretariat für Migration SEM Pendenzen SEM Erstinstanzlich hängige Inlandgesuche 35'000 30'000 27'113 31'18331'196 30'83329'94929'509 29'805 29'25529'49129'57329'26529'197 25'000 20'000 15'000 17'86417'661 16'76716'041 17'285 15'172 14'19913'383 13'58815'268 20'973 19'207 23'659 10'000 5'000 0

701 159 1'494 1'695 1'569 2'120 2'226 3'805 8'389 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Staatssekretariat für Migration SEM 9'000 8'000 Dauer Asylverfahren Asylgesuch bis SEM-Entscheid 01.01. - 30.09.2016 37.9% 7'000 6'000 5'000 4'000 17.2% 3'000 2'000 6.7% 7.6% 7.1% 9.6% 10.0% 1'000 3.2% 0.7% 0 00-02 Monate 03-04 Monate 05-06 Monate 07-09 Monate 10-12 Monate 13-18 Monate 19-24 Monate 25-36 Monate 37+ Monate

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Staatssekretariat für Migration SEM Schutzquote

Asylverfahren Wegweisung Entscheid 1. Eintreten auf das Gesuch? Ist die Schweiz zuständig? 2. Materielles Verfahren (=inhaltliche Beurteilung) Ist die Person Flüchtling? Bekommt sie Asyl? 3. Wegweisungsprüfung Ist der Vollzug der Wegweisung aus der Schweiz zulässig, zumutbar, möglich? Entscheid über Asyl + Wegweisung

1. Schritt: Wird auf das Asylgesuch eingetreten?

Nichteintretensgründe 1. Kein Asylgesuch 2. Sichere Drittstaaten 3. Dublin

2. Schritt: Prüfung Flüchtlingseigenschaft und Asyl

Materielles Asylverfahren Wenn auf ein Asylgesuch eingetreten wird, gibt es vier mögliche Entscheide: Anerkennung als Flüchtling & Asylgewährung Vorläufige Aufnahme als Flüchtling Vorläufige Aufnahme als Ausländerin/Ausländer Negativer Asylentscheid mit Vollzug der Wegweisung Wie kommt das SEM zu diesem Entscheid?

Flüchtlingseigenschaft

Asylverfahren Wegweisung Entscheid 1. Eintreten auf das Gesuch? Ist die Schweiz zuständig? 2. Materielles Verfahren (=inhaltliche Beurteilung) Ist die Person Flüchtling? Bekommt sie Asyl? 3. Wegweisungsprüfung Ist die Wegweisung aus der Schweiz zulässig, zumutbar, möglich? Asylentscheid über Asyl + Wegweisung

Flüchtlingsbegriff Flüchtlingskonvention Asylgesetz Art. 1 A Abs. 2 Art. 3

Elemente des Flüchtlingsbegriffs Aufenthalt ausserhalb des Herkunftslandes Asylrelevantes Verfolgungsmotiv (Politik, Religion, Nationalität, Rasse oder Zugehörigkeit zu bestimmter sozialer Gruppe) Ernsthafter Nachteil erlitten (Intensität) und/oder begründete Furcht vor zukünftiger Verfolgung Verfolgung ist zielgerichtet Heimatstaat verfolgt selbst oder ist schutzunwillig oder schutzunfähig Keine zumutbare inländische Fluchtalternative Alle Punkte müssen erfüllt sein!

Asylausschluss Voraussetzung für Asyl: Flüchtlingseigenschaft Kein Asylausschlussgrund Asylausschlussgründe: 1. Subjektive Nachfluchtgründe, Art. 54 AsylG 2. Asylunwürdigkeit, Art. 53 AsylG Liegt ein Asylausschlussgrund vor, erhält die Person kein Asyl, sondern nur eine vorläufige Aufnahme als Flüchtling

Subjektive Nachfluchtgründe Die Person wurde Flüchtling erst durch die Flucht selbst erst durch ihr Verhalten nach der Flucht Beispiele: Illegale Ausreise macht Person zum politischen Gegner (z.b. Tibet) Exilpolitische Tätigkeit im Asylland Konversion zu einem anderen Glauben in der Schweiz Stellung eines Asylgesuches (bei sehr repressiven Staaten)

Asylunwürdigkeit Straftaten im Ausland oder in der Schweiz (Verbrechen) Gefährdung der Staatssicherheit Beispiele: schwere Körperverletzung, Tötung, Vergewaltigung, Kindsmisshandlung, Drogenhandel, Erpressung.

Flüchtlingseigenschaft gegeben, glaubwürdig Flüchtlingseigenschaft gegeben, glaubwürdig Keine Ausschlussgründe Ausschlussgründe liegen vor Flüchtling mit Asyl = Ausweis B Vorläufig aufgenommener Flüchtling = Ausweis F

3. Schritt: Wegweisungsverfahren

Asylverfahren Wegweisung Entscheid 1. Eintreten auf das Gesuch? Ist die Schweiz zuständig? 2. Materielles Verfahren (=inhaltliche Beurteilung) Ist die Person Flüchtling? Bekommt sie Asyl? 3. Wegweisungsprüfung Ist die Wegweisung aus der Schweiz zulässig, zumutbar, möglich? Asylentscheid über Asyl + Wegweisung

Wegweisungsverfahren Personen mit NEE oder negativem Asylentscheid müssen die Schweiz verlassen (sie werden weggewiesen). Das SEM muss aber noch prüfen, ob Hindernisse vorliegen, die gegen eine solche Wegweisung sprechen: Liegt eines der drei Wegweisungshindernisse vor? (Art. 83 AuG): Eine Wegweisung ist unzulässig, wenn es eine völkerrechtliche Pflicht gibt, der Person in der Schweiz Schutz zu gewähren Eine Wegweisung ist unzumutbar, wenn der Person konkrete Gefährdung wie Krieg, Bürgerkrieg oder allgemeine Gewalt droht oder eine medizinischer Notlage vorliegt Eine Wegweisung ist unmöglich, wenn technische Vollzugshindernisse vorliegen, die die Person nicht selbst zu verantworten hat. (selten)

Was passiert, wenn ein Wegweisungshindernis vorliegt? Die Person kann trotz negativem Asylentscheid nicht zurückgeschickt werden. Sie erhält eine vorläufige Aufnahme als Ausländer F-Ausweis

Vorläufige Aufnahme: Erteilung, Aufhebung Vorläufige Aufnahme wird für 12 Monate erteilt Vorläufige Aufnahme kann aufgehoben werden, wenn sich die Situation verändert hat, Schutz nicht mehr notwendig ist (Art. 84 Abs. 1 AuG) Verbrechen, Gefährdung der Sicherheit (Art. 83 Abs. 7 AuG)

Fallbeispiel I Ich komme aus Eritrea. Ich bin ein junger Mann im dienstpflichtigen Alter. Ich habe nach meinem Aufgebot zur Leistung des Militärdienstes Eritrea illegal verlassen, da ich nicht töten wollte im Krieg. Ich bin illegal ausgereist. Ich weiss, dass ich bei meiner Rückkehr eine lange Gefängnisstrafe erdulden muss und habe Angst vor Folter während dem Gefängnisaufenthalt, wie dies häufig in Eritrea geschieht. Ich hatte nie einen Pass oder eine ID und konnte mir vor der Flucht auch keine Papiere beschaffen. Mit gefälschten Papieren bin ich gereist. Diese hat mir der Schlepper wieder abgenommen.

Fallbeispiel II Ich bin 42 Jahre alt, Witwe und komme aus Syrien. Mein Mann ist im Krieg gefallen. Unser Haus ist mehrmals angegriffen worden, die Bomben haben es zerstört. Ich habe erlebt, wie täglich Menschen im Krieg starben. Meine Arbeit habe ich verloren und ich konnte keine neue finden. Meine beiden Kinder, ein Sohn und eine Tochter, sind im Krieg ums Leben gekommen. Ich habe alles verloren. Verwandte, die mich unterstützen können, habe ich keine mehr. Deshalb habe ich mein Land verlassen. Ich kann einen abgelaufenen alten Pass zu den Akten geben.

Fallbeispiel III Ich bin eine junge Frau und komme aus der Demokratischen Republik Kongo. Ich komme aus dem Osten von Kongo, dem ärmsten Teil des Landes aus einem kleinen Dorf. Es hat nirgendwo eine Stadt bei uns in der Umgebung. Nach einer langen, schwierigen Flucht gelangte ich über das Mittelmeer nach Italien. Auf der Überfahrt musste ich mitansehen, wie Menschen, die mit mir auf dem selben Boot waren, ertrunken sind. Da ich mich in Italien nicht sicher fühlte, reiste ich möglichst schnell weiter in die Schweiz.

Fallbeispiel IV Ich bin 16 Jahre alt und komme aus Afghanistan. Ich bin in einem kleinen Dorf aufgewachsen. Wir lebten vom Ackerbau. Immer wieder gab es Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Gruppen in unserer Gegend. Nach dem Tod meines Vaters, war mein Onkel die einzige männliche Bezugsperson in der Familie. Da dieser jedoch selbst genug Probleme hat und ich niemandem zur Last fallen wollte, entschloss ich mich in den Iran zu fliehen. Da die Situation der Afghanis dort jedoch sehr schwierig ist, reiste ich nach einiger Zeit weiter. Via Türkei und Griechenland gelangte ich in die Schweiz.

Statusrechte von Personen des Asylbereichs

Was sind Statusrechte? Je nach Art des Aufenthaltsstatus gibt es Unterschiede in Bezug auf folgende Rechte: Aufenthalt, Unterbringung Reisemöglichkeiten Zugang zum Arbeitsmarkt Zugang zu Ausbildung Familiennachzug Wohnsituation Sozialhilfe Integrationsleistungen

Asylsuchende Flüchtlinge mit Asyl Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge Vorläufig aufgenommene Ausländer_innen Abgewiesene Asylsuchende Bewilligung N B F F Flüchtlingseigenschaft Wird geprüft Ja Ja Nein Nein Asyl Wird geprüft Ja Nein (Asylausschlussgrund) Nein Nein Vollzug der Wegweisung Wird geprüft Unzulässig (Flüchtlingsrechtliches Refoulement-Verbot) Unzulässig (Flüchtlingsrechtliches Refoulement-Verbot) Unzulässig (menschenrechtliches Refoulement-Verbot), unzumutbar oder unmöglich Zulässig, zumutbar und möglich Wie geht es weiter? Entscheid über Eintreten, Asyl und Wegweisung Möglichkeit, nach 5 Jahren Aufenthalt in CH eine B- Bewilligung im Rahmen der Härtefallprüfung zu beantragen, Kanton muss es vertieft prüfen, Art. 84 Abs. 5 AuG Möglichkeit, nach 5 Jahren Aufenthalt in CH eine B- Bewilligung im Rahmen der Härtefallprüfung zu beantragen, Kanton muss es vertieft prüfen, Art. 84 Abs. 5 AuG Möglichkeit, nach 10 Jahren mit B-Bewilligung die Niederlassung (C- Bewilligung) beim Kanton zu beantragen, Art. 34 AuG Muss die Schweiz verlassen Nothilfe Rückkehrhilfe Zwangsmassnahmen Ausschaffung Familiennachzug (Ehegatten, minderjährige Kinder) Nein Werden in der Regel ins Asyl eingeschlossen (Familienasyl) Voraussetzungen: 3 Jahre Wartefrist Geeignete Wohnung sozialhilfeunabhängig Voraussetzungen: 3 Jahre Wartefrist Geeignete Wohnung sozialhilfeunabhängig Kantonswechsel Nur aufgrund Einheit der Familie Ja (Freizügigkeit aufgrund Genfer Flüchtlingskonvention) Ja (Freizügigkeit aufgrund Genfer Flüchtlingskonvention) Gesuch möglich, Entscheid nur anfechtbar aufgrund Einheit der Familie

Asylsuchende Flüchtlinge mit Asyl Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge Vorläufig aufgenommene Ausländer_innen Abgewiesene Asylsuchende Arbeit Nicht in den ersten 3 Monaten, danach eingeschränkt, Sondersteuer Voraussetzungen: Gesuch des Arbeitgebers Orts- und branchenübliche Lohn- und Arbeitsbedingungen Keine Sondersteuer Voraussetzungen: Gesuch des Arbeitgebers Orts- und branchenübliche Lohn- und Arbeitsbedingungen Keine Sondersteuer Voraussetzungen: Gesuch des Arbeitgebers Orts- und branchenübliche Lohnund Arbeitsbedingungen Sondersteuer Sozialhilfe Reisen ins Ausland Tiefere Ansätze als Gleiche Ansätze wie Schweizer_innen Schweizer_inne n Nein Keine Reise ins Heimatland. Reise in Drittländer: Anspruch auf Reiseausweis für Flüchtlinge Gleiche Ansätze wie Schweizer_innen Keine Reise ins Heimatland. Reise in Drittländer: Anspruch auf Reiseausweis für Flüchtlinge Je nach Kanton tiefere oder gleiche Ansätze wie Schweizer_innen Keine Reise ins Heimatland. Für Reisen in Drittländer ist ein Rückreisevisum notwendig. Dieses wird vom SEM nur in Ausnahmefällen gewährt. Zusätzlich braucht es ein gültiges Reisedokument.

Vorläufige Aufnahme: Probleme (1) «vorläufige» Aufnahme? Oft dauerhafte Gründe, warum die Personen nicht zurückkehren können, d.h. sie bleiben lange hier (z.b. Bürgerkriege in Somalia, Syrien) Zugang zu Integrationsmassnahmen und Arbeitsmarkt Aber in der Praxis gibt es Hürden: Bewilligungspflicht Mangelnde Kenntnis/Willen der Arbeitgeber wegen irreführender Bezeichnung «vorläufige Aufnahme» Kein Anspruch auf Kantonswechsel Auslandreisen nur aus bestimmten Gründen möglich

Vorläufige Aufnahme: Probleme (2) Familiennachzug erschwert Weniger Sozialhilfe, in den meisten Kantonen wie Asylsuchende (Ausnahmen: ZH, BS) Strenge Voraussetzungen, um den Aufenthaltsstatus zu verbessern (B-Bewilligung Härtefälle), unterschiedliche Praxis der Kantone Einbürgerung nur mit C-Bewilligung möglich (ab 2018) Viele Einschränkungen mit Status vorläufiger Aufnahme. Schwierig für Integration. Aktuell laufen Diskussionen, wie man die vorläufige Aufnahme verändern könnte.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Thomas Segessenmann (SEM) Tobias Heiniger (SFH)