Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

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Transkript:

Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.40.10 Nr. 3 Ordnung des Fachbereichs 10 Anglistik für das Studium der Studienelemente Teilbereiche der Anglistik/Amerikanistik: 1. Neuere Englische Literatur 2. Amerikanische Literatur 3. Englische Sprachwissenschaft 4. Englische Mediävistik FBR HMWK StudO 29.04.1987 Ausnahmeregelung gemäß 44 Abs. 1 Satz 2 HHG (Erlaß vom 20.01.1988 - H I 5-424/671-34-) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Dauer des Studiums 3 Studienvoraussetzungen 4 Ziel und Inhalt des Studiums 5 Umfang und Aufbau des Studiums 6 Studiennachweise 7 Studienfachberatung 8 Inkrafttreten Ordnung des Fachbereichs 10 Anglistik der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium der Studienelemente Teilbereiche der Anglistik/Amerikanistik: 1. Neuere Englische Literatur 2. Amerikanische Literatur 3. Englische Sprachwissenschaft 4. Englische Mediävistik vom 29.04.1987 Der Fachbereich 10 Anglistik stimmt der Wahl der Studienelemente Teilbereiche der Anglistik/Amerikanistik: Neuere Englische Literatur, Amerikanische Literatur, Englische Sprachwissenschaft, Englische Mediävistik nach Maßgabe der folgenden Ordnung zu.

6.40.10 Nr. 3 S. 2 1 Geltungsbereich Diese Ordnung regelt das Studium der Studienelemente Teilbereiche der Anglistik/Ameri-kanistik: Neuere Englische Literatur, Amerikanische Literatur, Englische Sprachwissenschaft, Englische Mediävistik. 2 Dauer des Studiums Der Fachbereich schafft auf der Grundlage dieser Ordnung die Voraussetzungen dafür, daß sich der Student nach vier Semestern zur Prüfung melden kann. 3 Studienvoraussetzungen (1) Das Studium der Studienelemente kann nur aufgenommen werden, wenn die jeweilige Prüfungsordnung die Wahl dieser Studienelemente als Prüfungsfach zuläßt; dies gilt auch, wenn der Student sich in den Studienelementen als Zusatzfach im Sinne des 21 der Allgemeinen Bestimmungen für Diplomprüfungsordnungen bzw. des 18 der Ordnung für die Magisterprüfung vom 07.12.1979 prüfen lassen kann. (2) Macht die jeweilige Prüfungsordnung die Wahl der Studienelemente von besonderen Voraussetzungen abhängig, z.b. der Zustimmung des zuständigen Prüfungsausschusses, so kann das Studium nur aufgenommen werden, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind. (3) Die Studienelemente können nicht miteinander kombiniert werden. 4 Ziel und Inhalt des Studiums Das Studium der Studienelemente bietet Gelegenheit, anwendungsbezogene Kenntnisse, Methoden und Fähigkeiten in Teilbereichen der Neueren Englischen Literatur, Amerikanischen Literatur, Englischen Sprachwissenschaft, Englischen Mediävistik zu erwerben. (1) Das Studium umfaßt 24 Semesterwochenstunden. 5 Umfang und Aufbau des Studiums (2) Das Nähere ergibt sich aus dem Studienplan in Anlage 1. (3) Die Empfehlung für die Gestaltung von Prüfungsordnungen nachfragender Fachbereiche ist aus Anlage 2 ersichtlich. 6 Studiennachweise (1) Während des Studiums sind Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an folgenden Veranstaltungen zu erwerben:

6.40.10 Nr. 3 S. 3 1. Studienelement Neuere Englische Literatur" a) 1 literaturwissenschaftlicher Grundkurs b) 1 sprachwissenschaftlicher Grundkurs c) 1 Proseminar Neuere Englische Literatur 2. Studienelement Amerikanische Literatur a) 1 literaturwissenschaftlicher Grundkurs b) 1 sprachwissenschaftlicher Grundkurs c) 1 Proseminar Amerikanische Literatur 3. Studienelement Englische Sprachwissenschaft a) 1 sprachwissenschaftlicher Grundkurs b) 1 literaturwissenschaftlicher Grundkurs c) 1 Proseminar Sprachwissenschaft

6.40.10 Nr. 3 S. 4 4. Studienelement Englische Mediävistik a) 1 Einführung ins Altenglische oder Mittelenglische b) 1 literaturwissenschaftlicher Grundkurs c) 1 Proseminar Mediävistik (2) Der Leistungsnachweis besteht aus einer schriftlichen Hausarbeit oder Klausur. Der Leiter legt zu Beginn der Veranstaltung fest, in welcher der beiden Formen der Leistungsnachweis erbracht werden kann. Der Leistungsnachweis ist mit einer Note zu versehen, auf die 14 Abs. 2 der Ordnung für die Magisterprüfung vom 07.12.1979 entsprechende Anwendung findet. 7 Studienfachberatung Für die Studienfachberatung sind die Beauftragten des Fachbereichs Anglistik zuständig. 8 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen in Kraft. Gießen, den 29.04.1987 gez. Piepho (Prof. Hans-Eberhard Piepho) Dekan des Fachbereichs Anglistik

6.40.10 Nr. 3 S. 5 Anlage 1 zur Ordnung des Fachbereichs 10 Anglistik der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium der Studienelemente Teilbereiche der Anglistik/Amerikanistik: 1. Neuere Englische Literatur, 2. Amerikanische Literatur, 3. Englische Sprachwissenschaft, 4. Englische Mediävistik vom 29.04.1987 Studienplan Fachwissenschaft 1. Studienelement Neuere Englische Literatur (10 SWS) 1 Literaturwissenschaftlicher Grundkurs (L) 1 Sprachwissenschaftlicher Grundkurs (L) 1 Proseminar Neuere Englische Literatur (L) 1 Vorlesung Neuere Englische Literatur (Übung, Proseminar, Vorlesung: Neuere Englische Literatur) 2. Studienelement Amerikanische Literatur (10 SWS) 1 Literaturwissenschaftlicher Grundkurs (L) 1 Sprachwissenschaftlicher Grundkurs (L) 1 Proseminar Amerikanische Literatur (L) 1 Vorlesung Amerikanische Literatur (Übung, Proseminar, Vorlesung: Amerikanische Literatur) 3. Studienelement Englische Sprachwissenschaft (10 SWS) 1 Sprachwissenschaftlicher Grundkurs (L) 1 Literaturwissenschaftlicher Grundkurs (L) 1 Proseminar Sprachwissenschaft (L) 1 Vorlesung Sprachwissenschaft (Übung, Proseminar, Vorlesung: Sprachwissenschaft) 4. Studienelement Englische Mediävistik (10 SWS) 1 Einführung ins Altenglische oder Mittelenglische (L) 1 Literaturwissenschaftlicher Grundkurs (L) 1 Proseminar Mediävistik (L) 1 Vorlesung Mediävistik (Übung, Proseminar, Vorlesung: Mediävistik) Sprachpraxis (1) Studienelemente 1-4 1 Grammar oder 1 fachsprachliche Übung (L) 1 Comprehension & Discussion (L)

6.40.10 Nr. 3 S. 6 1 Translation German-English (L) 1 Übung Essay-Writing (L) 2 Übungen nach eigener Wahl 4 SWS Landeskunde () Studienelemente 1-4 1 Übung Landeskunde (UK bzw. USA) (L) Erläuterung: (L) = Leistungsnachweis

6.40.10 Nr. 3 S. 7 Anlage 2 zur Ordnung des Fachbereichs 10 Anglistik der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium der Studienelemente Teilbereiche der Anglistik/Amerikanistik: 1. Neuere Englische Literatur, 2. Amerikanische Literatur, 3. Englische Sprachwissenschaft, 4. Englische Mediävistik vom 29.04.1987 Empfehlung für die Gestaltung von Prüfungsordnungen nachfragender Fachbereiche Falls der das Studienelement nachfragende Fachbereich in seiner Prüfungsordnung a) die Zulassungsvoraussetzung für die Meldung zur Prüfung b) Umfang und Art der Prüfung c) die Prüfungsgegenstände regelt, stellt er sicher, daß bei der inhaltlichen Ausgestaltung dieser Vorschriften in der Prüfungsordnung nachstehend getroffene Regelung zugrunde gelegt wird: 1. Zahl der Studiennachweise 8 Leistungsnachweise 2. Umfang und Art der Prüfung a) Die mündliche Prüfung dauert in der Regel 20 Minuten. Die Hälfte der Prüfungszeit ist in englischer Sprache zu halten. b) Eine sprachpraktische Klausur (1 englischsprachiger Essay und 1 deutsch-englische Übersetzung) von insgesamt 3 Stunden Dauer. 3. Prüfungsgegenstände 1. Studienelement Neuere Englische Literatur Grundkenntnisse in der neueren englischen Literatur und weitergehende Kenntnisse in einem 2. Studienelement Amerikanische Literatur Grundkenntnisse in der amerikanischen Literatur und weitergehende Kenntnisse in einem 3. Studienelement Englische Sprachwissenschaft Grundkenntnisse in der englischen Sprachwissenschaft und weitergehende Kenntnisse in einem 4 Studienelement Englische Mediävistik Grundkenntnisse in der englischen Mediävistik und weitergehende Kenntnisse in einem Prüfungsordnungen, die bereits anderslautende Vorschriften als die vorgenannten enthalten, bleiben von dieser Regelung unberührt.