Marktgemeinde Altmünster P o l i t i s c h e r B e z i r k : G m u n d e n, O Ö 4 8 1 3 A l t m ü n s t e r - M a r k t s t r a ß e 2 1 - D V R 0 0 4 8 5 4 2 Zl.: -II-900-2016-Pes F i n a n z a b t e i l u n g A bt.leiter : P e t e r P e s e n d o r f e r T e l e f o n : + 4 3 - ( 0 ) 7 6 1 2-8 7 6 1 1-35 T e l e f a x : + 4 3 - ( 0 ) 7 6 1 2-8 7 6 1 1-22 I n t e r n e t : w w w. a l t m u e n s t e r. a t peter.pesendorfer@altmuenster.ooe.gv.at Datum: 14.12.2016 Betrifft: Neufestsetzung der Steuerhebesätze, Gebühren und Abgaben für das Finanzjahr 2017 Kundmachung; K U N D M A C H N U N G Im Sinne des 76 Abs. 4 der Oö. Gemeindeordnung 1990 wird hiermit kundgemacht, dass der Gemeinderat der Marktgemeinde Altmünster in der am 11.10.2016 abgehaltenen öffentlichen Sitzung die Steuerhebesätze, Gebühren und Abgaben für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt neu festgesetzt hat: In EURO Grundsteuer für land- und 500 v.h. des Steuermessbetrages forstwirtschaftliche Betriebe (A) mit Grundsteuer für Grundstücke (B) mit 500 v.h. des Steuermessbetrages Lustbarkeitsabgabe lt. Lustbarkeitsabgabeverordnung Hundeabgabe für den ersten Hund 52,00 für jeden weiteren Hund 52,00 für Wachhunde 20,00 Hundemarke (Neuanmeldung sowie Ersatz) 5,00 Tourismusabgabe Erwachsene ganzj. 1,50 Kinder von 6 bis 15 Jahren 0,00 Zweitwohnungen bis 50 m² Nutzfläche 90,00 Zweitwohnungen über 50 m² Nutzfläche 135,00 Marktstandgebühren pro lfm 5,00 inkl. Ust. Anrufsammeltaxi Zone 1 Tarif pro Fahrt inkl. Ust. 5,00 Zone 2 Tarif pro Fahrt inkl. Ust. 7,00 Zone 3 Tarif pro Fahrt inkl. Ust. 7,00 Kindergartentransport pro Kind und Monat ab 01.09.2017 14,00 bei Bezahlung bis Ende September 2017 des gesamten Betrages 140,00 Nachmittagsbetreuung (VS) 1 Tag pro Woche/Monat 27,00 2 Tage pro Woche/Monat 40,00 3 Tage pro Woche/Monat 55,00 4 Tage pro Woche/Monat 75,00 5 Tage pro Woche/Monat 90,00 1 -
Nachmittagsbetreuung (NMS) 1 Tag pro Woche/Monat 2 Tage pro Woche/Monat 3 Tage pro Woche/Monat 4 Tage pro Woche/Monat 5 Tage pro Woche/Monat Mieten für Gemeindewohnungen monatlich Verwaltungskostenbeitrag pro m²/jahr 30,00 45,00 60,00 80,00 90,00 pro m² laut Mietverträgen 3,43 Essentarife Altenwohnheim und Schulausspeisung Mittagessen Erwachsene 4,50 Mittagessen Kinder 2,90 Mittagessen Krabbelstube 2,00 Frühstück Altenheimbedienstete 1,40 Mittagessen Altenheimbedienstete 3,60 Abendessen Altenheimbedienstete 2,10 Essen auf Rädern pro Portion 6,80 bei Mindesteinkommen 8,60 bei Normaleinkommen Stationärer Mittagstisch 5,50 Wasserbezugsgebühren Ortswasserleitung pro m³ 1,33 Wassertransporte pro m³ 2,09 Kanalbenützungsgebühren pro m³ 3,93 Grundgebühren Wasser u. Kanal lt. Wasser- und Kanalgebührenordnung für Wasserbezieher pro Monat 6,17 für Kanalbenützer pro Monat 6,17 Grundgebühr f. Reinwasserkanalanschluss pro Monat 2,62 Fäkalienbenützungsgebühr pro m³ 6,77 Fäkalienabfuhrgrundgebühr Wasserzählermieten für 3 m³ Zähler pro Jahr 13,90 für 20 m³ Zähler pro Jahr 52,89 für 30 m³ Zähler pro Jahr 68,22 für 80 m³ Zähler pro Jahr 231,00 für 100 m³ Zähler pro Jahr 300,00 Wasserleitungsanschlussgebühren Mindestanschlussgebühr=170 m² à 13,34 2.267,80 über 170 m² à 11,67 Mindestanschlussgebühr für unbebaute Grundstücke 170 m² à 13,34 5 % der fiktiven Kanalanschlussgebühr wie bisher 2.267,80 Kanalanschlussgebühren Mindestanschlussgebühr=170 m² à 20,03 3.405,10 über 170 m² à 18,37 2 -
Mindestanschlussgebühr für unbebaute Grundstücke 170 m² à 20,03 Anschluss Reinwasserkanal pro m² bebauter Fläche 3.405,10 5,56 Müllabfuhrgebühren (Jahresgebühren) 60 l Müllsack als Zusatz 6,82 60 l Müllsack 2-wöchentl. Abfuhr 203,68 60 l Müllsack 4-wöchentl. Abfuhr 121,24 60 l Miete 2-wöchentl. Abfuhr 216,06 60 l Miete 4-wöchentl. Abfuhr 133,38 90 l Miete 2-wöchentl. Abfuhr 289,10 90 l Miete 4-wöchentl. Abfuhr 170,14 120 l Miete 2-wöchentl. Abfuhr 370,16 120 l Miete 4-wöchentl. Abfuhr 211,34 240 l Miete 2-wöchentl. Abfuhr 683,22 240 l Miete 4-wöchentl. Abfuhr 369,36 770 l Eigentum 2-wöchentl. Abfuhr 2.079,58 770 l Eigentum 4-wöchentl. Abfuhr 1.066,06 770 l Zusatzentleerung 79,98 1100 l Eigentum 2-wöchentl. Abfuhr 2.788,88 1100 l Eigentum 4-wöchentl. Abfuhr 1.422,34 1100 l Zusatzentleerung 107,28 120 l Biotonne 26 Entleerungen 75,18 240 l Biotonne 26 Entleerungen 75,18 120 l Biotonne Sommerhaus 37,48 240 l Biotonne Sommerhaus 37,48 1 Bio-Zusatztonne pro Entleerung 2,60 1 kg Restmüllabgabe im ASZ Altm. 0,31 1 Bio-Einstecksack 120 l 0,93 1 Bio-Einstecksack 240 l 1,87 Grundgebühr bei nicht ständig bewohnten Liegenschaften jährlich 88,77 Altenwohnheimgebühren Tagessätze Einbettzimmer 80,50 Mehrbettzimmer 72,45 Einbettzimmer groß 81,90 Reservierung jeweiliger Zimmergrundtarif minus 3,85 Pflegegeld Selbstzahler bei Stufe 1 und 2 verbleiben dem Heimbewohner 10 % der Stufe 3 = 44,30 ab Stufe 3 werden 80% des Pflegegeldes plus 10 % Ust. einbehalten. Sozialhilfeempfänger Dem Bewohner verbleiben vom Pflegegeld 10 % der Stufe 3 = 44,30 3 -
Für jeden im Altenwohnheim Altmünster verbrachten Bewohntag ist vom Heimbewohner, bzw. seinem Rechtsnachfolger ein Heimentgelt zu entrichten. Als Bewohntage gelten alle Kalendertage ab dem zugesicherten Eintrittstag des Bewohners bis zur endgültigen Freigabe des Heimplatzes, das ist die Entfernung der persönlichen Gegenstände aus den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten. Das für die Zeit vom zugesicherten Eintrittstag bis zum tatsächlichen Eintritt und bei Beendigung des Heimvertrages bis zur endgültigen Freigabe des Heimplatzes zu entrichtende Bettfreihalteentgelt wird mit der Leistungsart RESERVIERUNG verrechnet. Das Heimentgelt besteht aus der Grundgebühr laut Tarif und einem allfälligen Pflegezuschlag. Als Kostenbeitrag für vorübergehende Abwesenheit wird ab dem, dem ersten Tag der Abwesenheit folgende Tag die jeweilige Zimmergrundstufe abzüglich 3,85 verrechnet. Zu- und Abgangstag gelten als volle Bewohntage. Betreubares Wohnen Notrufuhr monatlich pro Wohnung Betreuungspauschale monatlich pro Wohnung 20,85 Ust.frei 55,76 + 10 % Ust. Kostenersatz pro Grundbuchsabfrage 11,00 Kostenersatz für Fotokopien pro A4 Seite 0,80 pro A3 Seite 1,20 Plotter 8,00 Sonstige Tarife: Marktstand für Entlehnung 12.50 Marktstand Zustellung Abholung jeweils einmalig Tarif Wirtschaftshof Aufstellen pro Stand Tarif Wirtschaftshof Bühnenteile pro Teil (2 x 1 m) 8,50 Zustellung Tarif Wirtschaftshof Sessel pro Stück 1,60 Zustellung Tarif Wirtschaftshof 4 -
Turnsaalbenützung: Volksschule pro Stunde 6,00 Neue Mittelschule pro Stunde 11,00 Wirtschaftshof Für das Finanzjahr 2017 ist für Arbeiten, die von Bediensteten des Wirtschaftshofes geleistet werden, folgender Stundensatz zu verrechnen: 44,55 Ab dem Finanzjahr 2017 werden für die Beistellung gemeindeeigener Fahrzeuge und Geräte folgende Entgelte verrechnet: Entgelt für die Beistellung eines LKWs (ÖAF, MAN, Unimog) (inkl. Lenker) pro Stunde 70,27 Entgelt für die Beistellung eines Traktors (inkl. Lenker) pro Stunde 67,02 Entgelt für die Beistellung eines Unimogs mit Schneefräse 72,42 Entgelt für die Beistellung eines Transporters (inkl. Lenker) 54,05 Entgelt für die Beistellung eines Staplers pro Std. zuz. Bedienungspersonal obligatorisch 30,27 Entgelt für die Beistellung eines Kompressors, pro Std. 20,54 Entgelt für die Beistellung eines Balkenmähers, Walze, je Gerät und Stunde 7,56 Entgelt für die Beistellung von diversen Anhängern je Gerät und Stunde 2,16 Entgelt für die Beistellung von diversen Notstromaggregaten je Gerät pro ¼ Stunde 7,56 Entgelt für die Beistellung einer Asphaltschneidemaschine je Gerät und Stunde 7,56 Der interne Verrechnungssatz für Leistungen des Wirtschaftshofes für die einzelnen Verwaltungszweige ist mit folgendem Stundensatz zu verrechnen: 35,00 Ferialpraktikanten 10,00 Facharbeiter 44,42 Hilfsarbeiter 29,62 Für Leistungen an Dritte außerhalb der Marktgemeinde Altmünster wird die gesetzliche Umsatzsteuer im Ausmaß von dzt. 20 % hinzugerechnet. Von den Wassergebühren bis zu den Altenheimgebühren werden zu den festgesetzten Beträgen noch 10% Umsatzsteuer aufgeschlagen. Angeschlagen am: 30.11.2016 Abgenommen am: 16.12.2016 Pes Die Bürgermeisterin: Elisabeth Feichtinger eh., BEd BEd 5 -