Nichtamtliche Lesefassung des JSL

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Transkript:

Vom 30. Mai 2014 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 45, Nr. 49, S. 153 158) berichtigt am 18. Juni 2014 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 45, Nr. 54, S. 215) Satzung der Albert-Ludwigs-Universität für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Studiengang Master of Science Betriebswirtschaftslehre (Public and Non-Profit Management) Aufgrund von 6 Absatz 4 des Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Baden- Württemberg (Hochschulzulassungsgesetz HZG) in der Fassung vom 15. September 2005 (GBl. S. 629), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. Juli 2012 (GBl. S. 457), 29 Absatz 2 Satz 5 und 6 und 63 Absatz 2 in Verbindung mit 19 Absatz 1 Satz 2 Nr. 10 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz LHG) vom 1. Januar 2005 (GBI. S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GBl. 2014 S. 1), sowie 20 der Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen durch die Hochschulen (Hochschulvergabeverordnung HVVO) vom 13. Januar 2003 (GBI. S. 63, ber. S. 115), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2012 (GBl. S. 670), hat der Senat der Albert-Ludwigs-Universität in seiner Sitzung am 26. März 2014 die nachstehende Satzung beschlossen. 1 Anwendungsbereich Die Albert-Ludwigs-Universität vergibt im Studiengang Master of Science Betriebswirtschaftslehre (Public and Non-Profit Management) die verfügbaren Studienplätze an Studienbewerber/Studienbewerberinnen nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens. Die Auswahlentscheidung wird nach dem Grad der Eignung und Motivation des Bewerbers/der Bewerberin für den gewählten Studiengang getroffen. 2 Antragsfrist Die Zulassung zum Studium im Studiengang Master of Science Betriebswirtschaftslehre (Public and Non- Profit Management) ist nur zum Wintersemester möglich. Der Antrag auf Zulassung muss bis zum vorausgehenden 15. Juli bei der Albert-Ludwigs-Universität eingegangen sein (Ausschlussfrist). 3 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zum Studium im Studiengang Master of Science Betriebswirtschaftslehre (Public and Non-Profit Management) kann nur zugelassen werden, wer 1. einen ersten Abschluss mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,7 an einer deutschen Hochschule in einem wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengang oder in einem gleichwertigen mindestens dreijährigen Studiengang an einer deutschen oder ausländischen Hochschule erworben hat, 2. über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, die mindestens dem Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen, sowie über Kenntnisse der englischen Sprache, die mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen, 3. die allgemeine Hochschulreife oder eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife beziehungsweise eine gleichwertige ausländische Hochschulzugangsberechtigung erworben hat und 4. nicht in einem wirtschaftswissenschaftlichen Master-, Magister- oder Diplomstudiengang eine Prüfung endgültig nicht bestanden oder seinen Prüfungsanspruch verloren hat. (2) Der Bewerber/Die Bewerberin hat den Nachweis zu erbringen, dass er/sie im Rahmen des zum ersten Abschluss führenden Hochschulstudiums (Absatz 1 Nr. 1) durch die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen im Fach Betriebswirtschaftslehre mindestens 30 ECTS-Punkte erworben hat. Darüber hinaus müssen mindestens 12 ECTS-Punkte in den Bereichen Public Management oder Non-Profit Management erworben worden sein.

(3) Erfüllt der Bewerber/die Bewerberin die in Absatz 2 Satz 2 genannten Voraussetzungen nicht, kann die Auswahlkommission als Auflage festlegen, welche Module des Studiengangs Bachelor of Science Betriebswirtschaftslehre (Public and Non-Profit Management) der Albert-Ludwigs-Universität aus den Bereichen Public Management und Non-Profit Management mit einem Leistungsumfang von bis zu 12 ECTS-Punkten im ersten und zweiten Fachsemester zusätzlich zu absolvieren sind. Die entsprechenden Prüfungsleistungen sind bis zum Ende des zweiten Fachsemesters zu erbringen; nicht bestandene Prüfungen dürfen jeweils nur einmal im Rahmen des nächstmöglichen Prüfungstermins wiederholt werden. (4) Abweichend von Absatz 1 Nr. 4 kann die Auswahlkommission auch Bewerber/Bewerberinnen zulassen, die in einem wirtschaftswissenschaftlichen Master-, Magister- oder Diplomstudiengang, insbesondere im Fach Wirtschaftsmathematik, Wirtschaftsinformatik oder Wirtschaftspädagogik, ihren Prüfungsanspruch aufgrund einer endgültig nicht bestandenen Fach- oder Teilprüfung verloren haben, die außerhalb der Prüfungsgebiete dieses Studiengangs liegt. 4 Form des Zulassungsantrags (1) Der Zulassungsantrag ist auf dem von der Albert-Ludwigs-Universität dafür vorgesehenen Formular zu stellen. Das Antragsformular ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Dem Zulassungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen: 1. eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses des ersten Hochschulabschlusses gemäß 3 Absatz 1 Nr. 1, 2. eine aussagekräftige inhaltliche Übersicht über alle Studien- und Prüfungsleistungen des ersten Hochschulabschlusses gemäß 3 Absatz 1 Nr. 1 (Leistungsübersicht Transcript of Records) in beglaubigter Kopie, 3. geeignete Nachweise über ausreichende Sprachkenntnisse gemäß 3 Absatz 1 Nr. 2 in beglaubigter Kopie, 4. eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife oder einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife beziehungsweise der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung gemäß 3 Absatz 1 Nr. 3, 5. entsprechend dem Formular in der Anlage zu dieser Satzung erstellte Gutachten von zwei akademischen Lehrern/Lehrerinnen, 6. ein tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache, 7. ein Motivationsschreiben in deutscher Sprache im Umfang von höchstens einer DIN-A4-Seite, in dem der Bewerber/die Bewerberin seine/ihre persönlichen Beweggründe für die Aufnahme eines Studiums im Studiengang Master of Science Betriebswirtschaftslehre (Public and Non-Profit Management) darlegt, 8. eine von dem Bewerber/der Bewerberin eigenhändig unterschriebene Erklärung in deutscher Sprache, dass er/sie das Motivationsschreiben gemäß Nr. 7 selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt und die aus fremden Quellen übernommenen Inhalte als solche kenntlich gemacht hat, und 9. eine eigenhändig unterschriebene Erklärung des Bewerbers/der Bewerberin in deutscher Sprache, ob er/sie in einem wirtschaftswissenschaftlichen Master-, Magister-, oder Diplomstudiengang eine Prüfung endgültig nicht bestanden oder seinen/ihren Prüfungsanspruch verloren hat ( 3 Absatz 1 Nr. 4). Verfügt der Bewerber/die Bewerberin über ein deutsches Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife, ist kein gesonderter Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch zu erbringen. Sind die gemäß Satz 3 Nr. 1 bis 4 erforderlichen Unterlagen nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache abgefasst, bedarf es einer amtlich beglaubigten Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache. (2) Sofern der Bewerber/die Bewerberin zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses gemäß 2 Satz 2 das Hochschulstudium in einem Studiengang gemäß 3 Absatz 1 Nr. 1 bereits abgeschlossen hat, jedoch noch keine Kopie des Zeugnisses über das abgeschlossene Studium vorlegen kann, genügt für den Zulassungsantrag die Vorlage einer Bestätigung der Hochschule, dass und mit welcher Gesamtnote dieses Studium abgeschlossen wurde, sowie einer Leistungsübersicht mit Angaben zu Einzelnoten und erworbenen ECTS-Punkten. Die beglaubigte Kopie des Zeugnisses des ersten Hochschulabschlusses ist der Auswahlkommission unverzüglich, spätestens jedoch bei der Einschreibung vorzulegen. 2

(3) Sofern der Bewerber/die Bewerberin bis zum Bewerbungsschluss gemäß 2 Satz 2 das Hochschulstudium noch nicht abgeschlossen hat, hat er/sie das voraussichtliche Erreichen der Zulassungsvoraussetzung gemäß 3 Absatz 1 Nr. 1 durch eine Bescheinigung der Hochschule über alle bereits erbrachten Leistungen (einschließlich Noten und Angaben zu erworbenen ECTS-Punkten) sowie insbesondere den Erwerb von mindestens 150 ECTS-Punkten und eine Bestätigung der Hochschule über die Benotung der Abschlussarbeit oder ersatzweise über die erfolgte Abgabe oder zumindest die Anmeldung der Abschlussarbeit nachzuweisen. Der erfolgreiche Abschluss des Hochschulstudiums gemäß 3 Absatz 1 Nr. 1 ist bis zum Ablauf einer von der Auswahlkommission festgesetzten Frist durch die Vorlage einer Bestätigung der Hochschule, dass und mit welcher Gesamtnote dieses Studium abgeschlossen wurde, sowie einer Leistungsübersicht mit Angaben zu Einzelnoten und erworbenen ECTS-Punkten nachzuweisen. Die festgesetzte Frist ist auf dem für den Zulassungsantrag vorgesehenen Formular vermerkt. Die beglaubigte Kopie des Zeugnisses des ersten Hochschulabschlusses ist der Auswahlkommission unverzüglich, spätestens jedoch bei der Einschreibung vorzulegen. (4) Die gemäß Absatz 1 erforderlichen Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht ( 2 Satz 2) bei der Auswahlkommission für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Public and Non-Profit Management) (Postanschrift: Dekanat der Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftlichen Fakultät, Albert- Ludwigs-Universität, 79085 Freiburg) einzureichen. (5) Auf Verlangen der Auswahlkommission sind die Originale der in Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 bis 4 und Satz 5 genannten Zeugnisse und Nachweise vorzulegen. 5 Auswahlkommission (1) Die Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftliche Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität setzt zur Vorbereitung der Auswahlentscheidung eine Auswahlkommission ein. Die Auswahlkommission besteht aus zwei Hochschullehrern/Hochschullehrerinnen der Fakultät und einem/einer hauptberuflich dort tätigen akademischen Mitarbeiter/akademischen Mitarbeiterin, der/die regelmäßig Lehrveranstaltungen im Studiengang Master of Science Betriebswirtschaftslehre (Public and Non-Profit Management) durchführt und prüfungsbefugt ist. An die Stelle eines Hochschullehrers/einer Hochschullehrerin kann ein/eine an der Fakultät hauptberuflich tätiger Privatdozent/tätige Privatdozentin treten. Die Amtszeit der Mitglieder der Auswahlkommission beträgt zwei Jahre; eine Wiederbestellung ist zulässig. Der/Die Vorsitzende der Auswahlkommission wird von der Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftlichen Fakultät benannt. Beschlüsse der Auswahlkommission werden mit einfacher Mehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden. (2) Die Auswahlkommission berichtet dem Fakultätsrat der Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftlichen Fakultät nach Abschluss des Vergabeverfahrens über die gesammelten Erfahrungen und macht Vorschläge für die Weiterentwicklung des Auswahlverfahrens. (3) Die Mitglieder des Fakultätsrats der Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftlichen Fakultät haben das Recht, bei den Beratungen der Auswahlkommission anwesend zu sein; sie haben jedoch kein Stimmrecht. 6 Auswahlverfahren (1) Am Auswahlverfahren nimmt nur teil, wer 1. sich form- und fristgerecht um einen Studienplatz beworben hat und 2. die Zulassungsvoraussetzungen gemäß 3 erfüllt. (2) Die Auswahlkommission trifft unter den eingegangenen Bewerbungen eine Auswahl aufgrund der in 7 genannten Auswahlkriterien und erstellt gemäß 8 eine Rangliste. (3) Auf der Grundlage der Entscheidung der Auswahlkommission erlässt das Studierendensekretariat beziehungsweise die Abteilung International Admissions and Services die Zulassungsbescheide. Bei Versagung der Zulassung erlässt die Auswahlkommission den ablehnenden Bescheid, der schriftlich zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist. (4) Die Zulassung ist zu versagen, wenn die Unterlagen nach 4 nicht form- und fristgerecht oder nicht vollständig vorgelegt wurden. (5) Im Übrigen bleiben die allgemein für das Zulassungsverfahren geltenden Bestimmungen der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Albert-Ludwigs-Universität unberührt. 3

7 Auswahlkriterien Nichtamtliche Lesefassung des JSL (1) Die Auswahl erfolgt aufgrund einer gemäß 8 zu bildenden Rangliste nach den in Absatz 2 genannten Auswahlkriterien. (2) Für die Bildung der Rangliste im Rahmen des Auswahlverfahrens werden folgende Auswahlkriterien berücksichtigt: 1. die Gesamtnote des Hochschulabschlusses gemäß 3 Absatz 1 Nr. 1 beziehungsweise im Falle des 4 Absatz 3 das arithmetische Mittel der Noten aller bereits erbrachten Prüfungsleistungen, 2. die Durchschnittsnote der beiden Gutachten gemäß 4 Absatz 1 Satz 3 Nr. 5 und 3. die Bewertung des Motivationsschreibens gemäß 4 Absatz 1 Satz 3 Nr. 7 durch die Auswahlkommission. 8 Erstellung der Rangliste für die Auswahlentscheidung (1) Maßgeblich für die Berechnung der Verfahrensnote des Bewerbers/der Bewerberin ist die als Dezimalzahl ausgewiesene Gesamtnote des Hochschulabschlusses gemäß 3 Absatz 1 Nr. 1 beziehungsweise das arithmetische Mittel der Noten aller bereits erbrachten Prüfungsleistungen. Die Noten ausländischer Bildungsnachweise sind in das deutsche Notensystem umzurechnen. Aufgrund des Gesamteindrucks setzt die Auswahlkommission für jedes der beiden Gutachten gemäß 4 Absatz 1 Satz 3 Nr. 5 eine Note zwischen 1 und 5 fest. Die Noten der beiden Gutachten werden addiert und anschließend durch zwei geteilt. Liegt die so gebildete Durchschnittsnote der beiden Gutachten zwischen 1,0 und 1,5, wird die Verfahrensnote gemäß Satz 1 um 0,2 angehoben. Ist die Durchschnittsnote schlechter als 1,5, jedoch mindestens 2,5, wird die Verfahrensnote um 0,1 angehoben. Die Auswahlkommission benotet das Motivationsschreiben gemäß 4 Absatz 1 Satz 3 Nr. 7 anhand folgender Kriterien mit einer Note zwischen 1 und 5: überzeugende Darstellung der eigenen Studieninteressen in Bezug auf die Studieninhalte des Masterstudiengangs Betriebswirtschaftslehre (Public and Non-Profit Management) an der Albert- Ludwigs-Universität, strukturierte und klare Ausdrucksweise, korrekte äußere Form und Rechtschreibung. Liegt die Note für das Motivationsschreiben zwischen 1 und 1,5, so verbessert sich die Verfahrensnote um 0,3. Ist die Note schlechter als 1,5, jedoch mindestens 2,0, verbessert sich die Verfahrensnote um 0,2. Ist die Note schlechter als 2,0, jedoch mindestens 2,5, verbessert sich die Verfahrensnote um 0,1. (2) Entsprechend der gemäß Absatz 1 ermittelten Verfahrensnote wird eine Rangliste der Teilnehmer/Teilnehmerinnen des Auswahlverfahrens gebildet. (3) Bei Ranggleichheit gilt 20 Absatz 3 Hochschulvergabeverordnung. 9 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. April 2014 in Kraft. Sie gilt erstmals für das Zulassungsverfahren zum Wintersemester 2014/2015. Freiburg, den 30. Mai 2014 Prof. Dr. Gunther Neuhaus Vizerektor 4

Anlage (zu 4 Absatz 1 Satz 3 Nr. 5) Gutachten Zur Unterstützung einer Bewerbung für den Studiengang Master of Science Betriebswirtschaftslehre (Public and Non-Profit Management) der Albert-Ludwigs-Universität Bewerber/Bewerberin Name, Vorname Geburtsdatum, Geburtsort Gutachter/Gutachterin Name, Vorname Hochschule Position Unterrichtete Fächer Telefonnummer, E-Mail-Adresse Wie lauten die den angegebenen Notenstufen entsprechenden Noten Ihres Notensystems? (Zum Beispiel: 4.0 = A, dies entspricht der Notenstufe sehr gut ) Sehr gut Gut Befriedigend Ausreichend Mangelhaft Informationen zum Bewerber/zur Bewerberin Wie lange kennen Sie den Bewerber/die Bewerberin? In welcher Funktion bzw. in welchem Kontext? Bewertungsbogen Bitte bewerten Sie den Bewerber/die Bewerberin im Vergleich zu anderen, auf einem ähnlichen Ausbildungsniveau befindlichen Studierenden (Zutreffendes bitte ankreuzen) Exzellent Sehr gut Überdurchschnittlich Durchschnittlich Unterdurchschnittlich Nicht beurteilbar Intellektuelle Kreativität Fähigkeit zu kritischem und analytischem Denken Fähigkeit zur Selbstreflexion Initiative und Motivation Fähigkeit zur Planung und Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten Kommunikationsfähigkeit 5

Eingruppierung des Bewerbers/der Bewerberin im Vergleich zu Studierenden auf vergleichbarem Ausbildungsniveau 5 Prozent 10 Prozent 30 Prozent 50 Prozent Untere 50 Prozent Unterschrift des Gutachters/ der Gutachterin Stempel der Hochschule Datum Bitte das ausgefüllte Formular in einem verschlossenen Umschlag an den Bewerber/die Bewerberin aushändigen oder direkt per Post oder per Fax senden an: Dekanat der Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftlichen Fakultät Albert-Ludwigs-Universität D-79085 Freiburg Fax ++49 (0)761 203-2303 6