An die Gemeinde Bad Überkingen Ordnungsamt Gartenstraße Bad Überkingen

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Transkript:

An die Gemeinde Bad Überkingen Ordnungsamt Gartenstraße 1 73337 Bad Überkingen Antrag auf Zulassung zur Verhaltensprüfung nach 1 Absatz 4 der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde Name, Vorname des Hundehalters/der Hundehalterin Straße, Hausnummer PLZ, Ort Hiermit beantrage ich, meine(n) in der Anlage beschriebene(n) Hund(e) zur Verhaltensprüfung nach 1 Absatz 4 der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde zuzulassen. Antrag auf Zulassung zur Verhaltensprüfung nach 1 Abs 4 der Polizeiverordnung Anzahl der angemeldeten Hunde:... Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin Anlagen: Erhebungsbogen

Erhebungsbogen Zur Verhaltensprüfung nach 1 Abs. 4 der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 3. August 2000 (Voraussetzung für die Prüfungszulassung ist die Abgabe des ausgefüllten Erhebungsbogens beim Bürgermeisteramt; Zutreffendes bitte ankreuzen; Mehrfachankreuzungen sind möglich) A. Angaben zum Halter des Hundes Name und Anschrift (ggf. Telefon): B. Angaben zu weiteren Betreuungspersonen Name/n und Anschrift/en (ggf. Telefon) weiterer Betreuungspersonen: C1. Angaben zum Hund Tätowiernummer/sonstige Kennzeichnung Rasse/Kreuzung: Alter des Hundes/Wurftag C2. Weitere Angaben zum Hund Geschlecht: männlich weiblich kastriert Stammbaum-Name und Rufname: Fellfarbe und Zeichnung Sonstige angeborene oder erworbene Kennzeichen (z.b. Narben, kupierte Ohren oder kupierte Rute): Verwendungszweck (soweit eine besondere Verwendung erfolgt wie beispielsweise Wachhund): Seite 2 von 8

Herkunft des Hundes: eigene Nachzucht Züchter Händler Tierheim Sonstiges.. Mehrere Vorbesitzer: wie viele?... nicht bekannt Alter des Tieres zum Zeitpunkt der Übernahme:... Vor diesem Hund wurden bereits andere Hunde gehalten/betreut: D. Angaben zu den Haltungsbedingungen des Tieres Haltung des Tieres in: Haus mit Grundstück eingezäunt nicht eingezäunt Wohnung Zwinger Anbindehaltung Sonstige Haltung (welche? z. B:Stall,Gartengrundstück?)... Weitere Tiere werden gehalten: Nutztiere z.b. Pferd Hund Katze Seite 3 von 8

E. Angaben zur Ausbildung des Hundes Besuch einer Welpenschule/Welpenspielgruppe ist erfolgt: (wenn, welche und durch wen?......) Ausbildung wurde nicht vorgenommen begonnen abgebrochen beendet Benutzte Hilfsmittel bei der Ausbildung (z.b. Zughalsband, Teletakt):... Ausbildung gestaltet/e sich einfach normal schwierig Ausbildung unter sachkundiger Anleitung (z. B. Hundesportverein) erfolgt: Abgelegte Prüfungen: Team-Test Schutzhund 1 Fährtenhundprüfung 1 Wachhundprüfung Begleithundeprüfung Schutzhund 2 Fährtenhundprüfung 2 Rettungshund-Tauglichkeitsprüfung Schutzhund A Schutzhund 3 Ausdauerprüfung sonstige Seite 4 von 8

F. Menschen und Tieren (Beurteilung durch den Halter) Bitte ankreuzen! Verhalten in der gewohnten Umgebung (Haus, Wohnung, Garten, Zwinger usw.) Familienangehörigen fremden Personen Kindern anderen Hunden ängstlich nervös gelassen freundlich selbstsicher aggressiv Verhalten in fremder Umgebung Familienangehörigen fremden Personen Kindern anderen Hunden ängstlich nervös gelassen freundlich selbstsicher aggressiv Gesamtbeurteilung des Hundes Seite 5 von 8

Benennen Sie ungewohnte Situationen (z.b. Gewitter, Lärm, Kindergeschrei, dichter Straßenverkehr etc.), in denen der Hund besonders ängstlich:. besonders.aggressiv: reagiert. Verhalten des Hundes beim Fressen: droht bei Annäherung von Personen droht bei Annäherung anderer Hunde lässt sich Futter problemlos wegnehmen Hund meidet Kontakt zu gleichgeschlechtlichen Hunden andersgeschlechtlichen Hunden Hund verhält sich selbstbewusst gegenüber gleichgeschlechtlichen Hunden andersgeschlechtlichen Hunden Hund verhält sich aggressiv gegenüber gleichgeschlechtlichen Hunden andersgeschlechtlichen Hunden Hund verhält sich gelassen gegenüber gleichgeschlechtlichen Hunden andersgeschlechtlichen Hunden Hund zeigte in der Vergangenheit Verhaltensauffälligkeiten: Falls Verhaltensauffälligkeiten bekannt sind, bitte angeben: Der Hund zieht beim Ausführen an der Leine: niemals vereinzelt häufig (gegebenenfalls Situationen benennen...) Der angeleinte Hund neigt zum Anbellen von Menschen oder anderen Hunden: Der Hund gehorcht dem Halter und Betreuungspersonen bereitwillig: Seite 6 von 8

G. Zwischenfälle mit anderen Hunden oder Menschen Zwischenfälle mit Menschen bereits vorgekommen noch nicht vorgekommen Zwischenfälle mit anderen Hunden bereits vorgekommen noch nicht vorgekommen Anzahl der bisherigen Zwischenfälle:... Schweregrad der Zwischenfälle: ohne Verletzung mit Verletzung Ursache des Zwischenfalls lag bei Mensch eigenem Hund fremdem Hund Kurze Beschreibung des/der Zwischenfalls/Zwischenfälle (Angaben nur erforderlich, falls bereits eingetreten): Ort, Datum Unterschrift Seite 7 von 8

Hinweise für den Hundehalter zur Verhaltensprüfung Das Antragsformular ist zusammen mit dem Erhebungsbogen ausgefüllt beim Bürgermeisteramt abzugeben. Erst dann wird der Prüfungstermin vereinbart. Der Halter hat selbst den Hund zur Verhaltensprüfung vorzustellen; das bedeutet, der Hund muss von der Person geführt werden, die den Hund auch sonst betreut. Die Person, die den Hund vorführt, muss in der Lage sein, den Hund zu beherrschen und sicher zu führen. Die Person, die den Hund vorführt (Hundehalter) hat sich durch Personalausweis / Reisepass auszuweisen. Bei nicht geschlechtsreifen Hunden ist das Prüfungsergebnis nur begrenzt aussagekräftig. Deshalb muss bei diesen Hunden die Prüfung im Alter von 15-18 Monaten wiederholt werden. Der Hund muss unverwechselbar, dauerhaft und gut lesbar gekennzeichnet sein. Vorgeschrieben ist eine Tätowierung im Ohr oder an der Innenseite des Oberschenkels oder eine Kennzeichnung durch Chip (Transponder, Mikrochip). Der Abstammungsnachweis (falls vorhanden) ist zur Prüfung mitzubringen und vorzuweisen. Der Hund muss nachweislich unter wirksamem Tollwutimpfschutz stehen. Der Impfpass ist mitzubringen und vorzuweisen. Wirksamer Impfschutz liegt vor, wenn eine Impfung gegen Tollwut a) im Falle einer Erstimpfung mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate zurückliegt oder b) im Falle einer Wiederholungsimpfung längstens 12 Monate nach vorangegangener Tollwutschutzimpfung durchgeführt worden ist und längstens 12 Monate zurückliegt. Der Hund ist an einem handelsüblichen Ketten-, Leder-, oder Kunststoffhalsband ohne Stacheln oder dergleichen vorzuführen, das nicht auf Endloszug gestellt ist und aus dem er sich nicht selbst befreien kann. Die Leine hat stabil und höchstens zwei Meter lang zu sein. Der Hund hat einen Maulkorb zu tragen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Hund wird empfohlen. Hinweise für den Hundehalter Verhaltensprüfung Anlage 1 c zur Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum zur Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde (VVwVgH) vom 15.12.2003, GABl. Nr. 3 vom 25.02.2004 Seite 8 von 8