Quartierplanung Johanneshof. Stellungnahme zum kantonalen Vorprüfungsbericht Vorlage für die Gemeindeversammlung vom 05.

Ähnliche Dokumente
Vorschriften (Synopse alt / neu)

«Bauen im Lärm» Eine Wegleitung für Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten

Revision Baulinienplan Ortsteil Glarus. Planungsbericht nach Art. 47 RPV. Gemeinde Glarus

Bauen in lärmbelasteten Gebieten Zusammenstellung von Lärmschutzmassnahmen

Privater Gestaltungsplan Färberei-Areal

Privater Gestaltungsplan Fachmarkt Micasa Dübendorf Parzelle 14194/ mit öffentlichrechtlicher Wirkung gemäss 85 PBG

Reglement. über die Benützung der Räume im Werkhof. (vom )

Bericht an den Einwohnerrat. Sachkommission SVU. Reg. Nr Nr / Vorgehen der Kommission

Traktandum 5 / Personalreglement. Informationen des Gemeindepräsidenten Walter Banga

REVISION ZONENREGLEMENT

Die Zürcher Praxis für das Bauen im Lärm

Die Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Änderungsbereiche:

Kanton Zürich Gemeinde Schwerzenbach PRIVATER GESTALTUNGSPLAN IM VIERI. PLANUNGSBERICHT gemäss Art. 47 RPV

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 101. zum Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit für die Änderung der Kantonsstrassen

Gemeinde Herznach Informationsveranstaltung Strassenlärm-Sanierung Kantonsstrasse K 107

Ausserordentliche Versammlung. der Einwohnergemeinde Belp. Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp.

Lärmschutzwand LSW 1 Bodenmatte 7, Wimmis

Quartierplan Chavallera Suot

Berieselungsreglement der GEMEINDE Törbel

So schützen Sie Gebäude gegen Überschwemmung, Hochwasser und Oberflächenwasser

Gemeinde Remigen STRASSENREGLEMENT. Mai 2015 / Gemeindeversammlung

Ergänzung Quartierplan «Chalavus», St. Moritz-Bad

Vorfinanzierung von Erschliessungskosten durch die Firma Möbel Pfister AG im Gebiet GrÜssen.

EINWOHNERGEMEINDE-VERSAMMLUNG Donnerstag, 21. Oktober 2010 in der Primarturnhalle Uhr Beginn GEMEINDEVERSAMMLUNG

III. Förderprogramm Gebäude

EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG

Revision BEHV-EBK / April 2007 Geltende Verordnung Revisionsvorschläge Kommentare April 2007 Verordnung der Eidgenössischen Bankenkommission

STATUTEN. Verein Spitex Richterswil/Samstagern

Einladung zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 23. Oktober 2014, Uhr, in der Aula Felsberg

Gemeinde Münchenbuchsee Revision Arbeitszonenvorschriften und Zonenplanfestlegungen

Mitwirkung Quartierplanung Bahnhofplatz Pratteln Stellungnahme VCS beider Basel

Erschliessungsprogramm

Lärmsanierung Staatsstrassen - Bericht Lärmschutzwände

SSGI Veranstaltung vom 23. Mai 2014

Gemeinde Laufenburg STRASSENREGLEMENT

Politische Gemeinde Arbon. Reglement über das Landkreditkonto

GEMEINDE GIPF-OBERFRICK STRASSENREGLEMENT. Juni Entwurf 8. Juni 200

Infoblatt Nr. 2/2015. Einladung. zur Gemeindeversammlung. << Montag, 30. November 2015 >> Uhr. im Schulhaussaal Jaun.

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 23. der Abrechnung über die Änderung der Kantonsstrasse

Einwohnergemeinde Zuchwil. Umweltschutzreglement

Grundsätze der FernUniversität Hagen für die Genehmigung von In- und An-Instituten

GEMEINDE MAISPRACH E INWOHNER- G EMEINDEVERSAMMLUNG *********************** Freitag, 9. März Uhr, im Gemeindezentrum

G E M E I N D E U N T E R K U L M. Strassenreglement

Entwicklungsrichtplan Oederlin-Areal

G E M E I N D E R O R B A S

Vorgaben des Regierungsrates an die Arbeitsgruppe. Das Konzept hat folgende Vorgaben zu berücksichtigen:

Ausserordentliche Versammlung. der Einwohnergemeinde Belp. Donnerstag, 15. September 2011, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp.

Revision der Ortsplanung Lärmnachweis

Budget-Gemeindeversammlung 7. Dezember 2011

Wahlen. Offizielles Informationsblatt der Gemeinde Wahlen herausgegeben vom Gemeinderat Gemeindeversammlung. Einladung

Merkblatt zur Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten, Feuerwehrdurchgängen und Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge

Bildung von Rückstellungen. Verabschiedet am In Kraft ab dem EGLEMENT

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).

Elternbeitragsreglement vom 18. Dezember 2013

DETAILERSCHLIESSUNG DEP GRUENEBURG ETAPPE 7 TECHNISCHER BERICHT DATUM: KLEINBÖSINGEN, DEN FREIBURG, DEN

Privatstrassen und (Fuss-) Wege sind von Privaten erstellte Strassen und Wege, die nicht dem Gemeingebrauch zugänglich sind.

Weisung Rechnungsstellung Amtliche Vermessung Kanton Luzern

nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 8. April 2015,

13. Sitzung vom 23. August 2011 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte

21 Artischocke 2. Rang 2. Preis

VOLKSABSTIMMUNG. 18. Mai 2014

Impressum. Verteiler. Datum 2. Dezember Bericht-Nr Verfasst von WEB. Basler & Hofmann AG Ingenieure, Planer und Berater

Gemeinde Leibstadt STRASSENREGLEMENT

Beiträge an das Lötschental (Gemeinden Ferden, Kippel, Wiler und Blatten) und das Goms (Gemeinde Geschinen)

Wagenhausen. Reglement. über die Bodenpolitik. Etzwilen Kaltenbach Rheinklingen Wagenhausen

Bewilligung einer Investitionsausgabe für Abwasserleitungsbau (CHF 1.65 Mio) und Strassenerneuerung (CHF 0.35 Mio) Paradiesstrasse

Protokoll Einwohnergemeinderat Deitingen

Erklärung zu geschützten Gehölzen

FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*)

Entwurf Gemeindereglement Pflegewohnheim Bärgmättli AG

Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil

Gemeinde Wiliberg STRASSENREGLEMENT

Gemeinde Fahrwangen. Strassenreglement

Gemeinde Wallisellen. Gesellschaft. 12. Juni 2012

GEMEINDERAT. REGLEMENT DER KINDERKRIPPE KILCHBERG gültig ab 1. Januar ALLGEMEINES Rechtsträgerschaft... 2 Zweck und Auftrag...

Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens

zum Schlussbericht zu den Empfehlungen der PUK

Beschlussprotokoll der Synode der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn. vom Dezember 2014 im Rathaus Bern

Synopse. Teilrevision Grundeigentümerbeitragsverordnung Änderung der Kantonalen Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren (GBV)

Leitfaden zu den Informations- und Kommunikationsvorschriften

Einwohnergemeinde Lohn-Ammannsegg. Baureglement. Stand 8. Dezember 2008 Version PdF

gestützt auf Artikel 76 der Kantonsverfassung 2 und in Ausführung von Art. 35 Abs. 1 Ziff. 7 des Gemeindegesetzes (GemG) 3

Regionaler Massnahmenpool für ökologische Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen: Vorgehensvorschlag und Programm für die Startphase

Einladung. Einwohnergemeinde Ormalingen. zur. Protokoll Genehmigung der Protokolle vom 2. Juni 2010

Geschäftsordnung Gemeindeverwaltung

Einladung. Einwohnergemeindeversammlung vom Montag, 21. März 2005, h im Mehrzweckraum des Alters- und Pflegeheims Ergolz

Antrag an die 12. Kirchensynode 2011 der SELK

Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen der HES-SO. Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

5. Verpflichtungskredit für den Neubau des Regenbeckens und des Pumpwerkes Gnadenthal

Namens des Gemeinderates

Gemeinde Böttstein STRASSENREGLEMENT

M A R T I R E C H T S A N W Ä L T E

Teil 4. Arbeitspapiere Berichterstattung / Musterberichte

WBG Warmbächli: Ausschreibung

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat

Anleitung: Antrag MINERGIE-/-P-/-A-ECO Zertifikate

Parlamentssitzung vom. Kreditabrechnungen, Kenntnisnahme / Nachkredit

So schützen Sie Gebäude gegen Überschwemmung, Hochwasser und Oberflächenwasser

(offizielle deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 12. Februar 2007)

GP Grolimund, VP Frömelt, GR Eichenberger, GR Hauser, GR Maienfisch GR Stoll, E-GR Meier

Transkript:

Quartierplanung Johanneshof Stellungnahme zum kantonalen Vorprüfungsbericht Vorlage für die Gemeindeversammlung vom 05. Dezember 2012

Einreichung der Unterlagen Die Quartierplanunterlagen Johanneshof, Stand Mitwirkung / Kantonale Vorprüfung, bestehend aus Quartierplan Quartierplanreglement Planungsbericht wurden am 07. Mai 2012 zur kantonalen Vorprüfung eingereicht. Gemeinde Oberwil, Quartierplanung Johanneshof: Stellungnahme Kantonaler Vorprüfungsbericht, Vorlage GV vom 05.12.12 JOHA 2211 16.10.2012 MW Seite 2 von 6

Zusammenfassung und Behandlung aus der Kantonalen Vorprüfung Legende: Art: B = Bemerkung; E = Empfehlung; H = Hinweis; R = redaktionelle Korrektur; Z = Zwingende Vorgabe!: = Antrag berücksichtigt; ( ) = Antrag teilweise berücksichtigt; --- = Antrag nicht berücksichtigt; K = Kenntnisnahme : QP = Quartierplan; QPR = Quartierplanreglement; PB = Planungsbericht VP. Art! Thema Anliegen Erwägungen und Beschluss Gemeinderat 1. 2 Z Parkplätze im Bereich der Kantonsstrasse QP Die oberirdischen Parkplätze im Bereich der reformierten Kirche mit Erschliessung über die Therwilerstrasse sind so anzuordnen, dass nicht rückwärts auf die Kantonsstrasse ausgefahren werden muss. 2. 2 Z Bäume QP Die konzeptionelle Lage von Einzelbäumen ist im Plan darzustellen. 3. 2 Z ( ) Lärmschutzwand QP/ QPR Entlang der Therwilerstrasse im Baubereich B ist mit einer Höhe von 2.5 Metern eine Lärmschutzwand zu erstellen und entsprechend im QP-Reglement (inkl. Angabe der Höhe) anzugeben. In den Plänen ist die Lärmschutzwand mit ihrer Ausdehnung bzw. Lage als rechtsverbindlicher Inhalt festzulegen 4. 2 Z --- Lärm-Empfindlichkeitsstufen QP Die Lärm-Empfindlichkeitsstufen (ES) sind im Quartierplan verbindlich festzulegen. 5. 3 E ( ) Lage, Grösse und Gestaltung der Bauten QPR 5.4 6. 3 E --- QPR 5.9 7. 3 E --- QPR 5.10 Es wird folgende neue Bestimmung empfohlen: An den Gebäuden sind gezielt Zugangsluken und Nistmöglichkeiten für Fledermäuse, Vögel und Insekten anzubringen. Glasfassaden sind vogelsicher zu gestalten. Es wird empfohlen, für die Flachdächer eine Extensivbegrünung mit natürlichem Bodensubstrat aus der Region festzulegen. Da sich Kleinbauten bezüglich Lage oft schlecht ins Quartierbild einfügen, wird empfohlen, im Quartierplan für Kleinbauten mögliche Baubereiche festzulegen. Die entsprechende Signatur wurde so gewählt, um einen gewissen Spielraum in der Anordnung der Parkplätze aufrechtzuerhalten, da deren exakte Lage noch nicht bekannt ist. Hingegen ist klar, dass es sich dabei um Längsparkplätze handeln wird. Die Fläche im Einfahrtsbereich ist somit ausreichend, um zu wenden und vorwärts auf die Therwilerstrasse zu fahren. Die Einzelbäume werden im Plan mit dem Vermerk ungefähre Anzahl und Lage ergänzt. Aufgrund des abfallenden Terrains würde eine Lärmschutzwand von 2.5 m entlang der Therwilerstrasse zu einer schluchtartigen Hofsituation bei Gebäude B führen. Nach Absprache mit A. Stöcklin, Abt. Lärmschutz, wird eine lärmabsorbierende Einfriedung von 1.2 m als ausreichend erachtet. Diese dient insbesondere dem Schutz des Aussenraumes. Die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte am Gebäude wird mittels baulicher Massnahmen sichergestellt. Eine entsprechende Abgrenzung der Lärm- Empfindlichkeitsstufen ist bereits im aktuellen Plan (RRB 01.03.1994) enthalten, eine neuerliche Festlegung wird deshalb als nicht notwendig erachtet. Das Reglement wird mit einem entsprechenden Verweis versehen Der Textvorschlag wir in abgeänderter Form übernommen: Innerhalb des QP-Perimeters sind Zugangsluken und Nistmöglichkeiten für Fledermäuse, Vögel und Insekten anzubringen. Die bisherige Regelung wird als ausreichend erachtet. Art, Anzahl und Standort allfälliger Kleinbauten sind heute nicht absehbar. Zudem hat die Gemeinde hinsichtlich der Umsetzung des Quartierplans ein Mit- Gemeinde Oberwil, Quartierplanung Johanneshof: Stellungnahme Kantonaler Vorprüfungsbericht, Vorlage GV vom 05.12.12 JOHA 2211 16.10.2012 MW Seite 3 von 6

Zusammenfassung und Behandlung aus der Kantonalen Vorprüfung Legende: Art: B = Bemerkung; E = Empfehlung; H = Hinweis; R = redaktionelle Korrektur; Z = Zwingende Vorgabe!: = Antrag berücksichtigt; ( ) = Antrag teilweise berücksichtigt; --- = Antrag nicht berücksichtigt; K = Kenntnisnahme : QP = Quartierplan; QPR = Quartierplanreglement; PB = Planungsbericht VP. Art! Thema Anliegen Erwägungen und Beschluss Gemeinderat spracherecht. Die gewählte Lösung wird als ausreichend erachtet, auf die Empfehlung wird nicht eingetreten. 8. 3 E Gestaltung und Nutzung des Aussenraumes QPR 7.1 Es sind standortgerechte, einheimische Pflanzenarten zu verwenden. In Absatz 1 ist das Wort vorwiegend zu streichen. Im Übrigen müssten, sofern bei der Bepflanzung die Verwendung nicht-einheimischer Arten nicht ausgeschlossen wird, Anpflanzungen mit Arten, die zu den sogenannten invasiven Neophyten gezählt werden, als nicht zulässig erklärt werden. Das Wort vorwiegend wird gestrichen. 9. 3 Z ( ) Lärmschutz QPR 10.1 Für den ganzen QP-Perimeter gilt aufgrund der Wohn- und Geschäftsnutzung grundsätzlich die ES II. Bei der Therwilerstrasse kann jedoch aufgrund von Immissionsgrenzwertüberschreitungen von mehr als 5 db(a) der Baubereich B der ES III zugewiesen werden. Absatz 1 ist daher zu streichen und auf den Quartierplan, in dem Lärm-Empfindlichkeitsstufen verbindlich festzulegen sind, zu verweisen. Siehe. 4 10. 3 E ( ) QPR 10 11. 3 H K QPR 11 Es wird empfohlen, folgenden Text ins QP-Reglement aufzunehmen: Die Immissionsgrenzwerte sind grundsätzlich an sämtlichen Fenstern lärmempfindlicher Räume einzuhalten. Lärmempfindliche Räume sind auf der dem Lärm abgewandten Seite des Gebäudes anzuordnen oder das Gebäude ist durch gestalterische oder bauliche Massnahmen gegen Lärm abzuschirmen. Massnahmen wie vorgelagerte schiebbare Glaselemente und verglaste Balkone werden anerkannt. Schallschutzmassnahmen wie kontrollierte Lüftungen, Schalldämpfer und Schallschutzfenster gelten nicht als gestalterische oder bauliche Massnahmen. Die Lärmimmissionen von der Zufahrt zur Autoeinstellhalle sind gemäss der Norm SN 640578 Lärmimmissionen von Parkierungsanlagen frühzeitig zu prüfen, um allenfalls Massnahmen vorsehen zu können. Nach Absprache mit A. Stöcklin, Abt. Lärmschutz, wird folgende Bestimmung ins Reglement übernommen: Die Immissionsgrenzwerte sind an mindestens einem Fenster pro lärmempfindlichem Raum einzuhalten. Lärmempfindliche Räume sind auf der Lärm abgewandten Seite des Gebäudes anzuordnen oder das Gebäude ist durch gestalterische oder bauliche Massnahmen gegen Lärm abzuschirmen. Wird zur Kenntnis genommen Gemeinde Oberwil, Quartierplanung Johanneshof: Stellungnahme Kantonaler Vorprüfungsbericht, Vorlage GV vom 05.12.12 JOHA 2211 16.10.2012 MW Seite 4 von 6

Zusammenfassung und Behandlung aus der Kantonalen Vorprüfung Legende: Art: B = Bemerkung; E = Empfehlung; H = Hinweis; R = redaktionelle Korrektur; Z = Zwingende Vorgabe!: = Antrag berücksichtigt; ( ) = Antrag teilweise berücksichtigt; --- = Antrag nicht berücksichtigt; K = Kenntnisnahme : QP = Quartierplan; QPR = Quartierplanreglement; PB = Planungsbericht VP. Art! Thema Anliegen Erwägungen und Beschluss Gemeinderat 12. 3 Z Realisierung, Quartierplanvertrag QPR 11.1 Absatz 1 ist wie folgt anzupassen: Sofern mehrere GrundeigentümerInnen von der Quartierplanung betroffen sind, ist ein Quartierplanvertrag zwingend. Wird entsprechend angepasst 13. 3 E --- Redaktionelle Korrekturen QPR 6.2 Die im Quartierplan enthaltenen max. BGF sollten im Quartierplanreglement festgelegt werden. 14. 3 H K Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche quartierplaninternen Rechte und Lasten im Quartierplanreglement zu regeln sind. Rechte und Lasten (Näherbaurecht, Grenzbaurecht etc.) zu Grundstücken die ausserhalb des Quartierplanes liegen, müssen im Grundbuch geregelt werden. 15. 4 Z Digitale Daten Der Perimeter des Quartierplanes sowie die Änderungen des Lärm-Empfindlichkeitsstufenplans sind digital zu erfassen. Die Angaben zur maximalen BGF auf dem Quartierplan werden als ausreichend erachtet. Anliegen betrifft Quartierplanvertrag (nicht Reglement). Es ist vorgesehen, die Parzellen zu vereinigen, so dass allenfalls auf einen Vertrag verzichtet werden kann. Wird entsprechend umgesetzt Gemeinde Oberwil, Quartierplanung Johanneshof: Stellungnahme Kantonaler Vorprüfungsbericht, Vorlage GV vom 05.12.12 JOHA 2211 16.10.2012 MW Seite 5 von 6

Beschlussfassung Stellungnahme zum kantonalen Vorprüfungsbericht Diese Stellungnahme zum kantonalen Vorprüfungsbericht wurde vom Gemeinderat Oberwil am 15.10.2012 verabschiedet. Oberwil, den Die Gemeindepräsidentin Der Gemeindeverwalter Gemeinde Oberwil, Quartierplanung Johanneshof: Stellungnahme Kantonaler Vorprüfungsbericht, Vorlage GV vom 05.12.12 JOHA 2211 16.10.2012 MW Seite 6 von 6